Der Gottesfriede im Mittelalter

Der Gottesfriede im Mittelalter – religiöser Verzicht auf Ausübung ritterlicher Fehde

Gottesfriede (Treuga Dei, auch Treuva, Trevia oder Treva Dei, Pax Dei, Pax divina, Pax ecclesiae), eine mittelalterliche Institution, um dem Fehderecht wenigstens für gewisse Zeiten Einhalt zu tun. Seit dem Verfall der karolingischen Monarchie war über die Völker, welche von der bisherigen starken Zentralgewalt losgetrennt waren, in Folge des entfesselten Fehdewesens und des Faustrechts ein Zustand allgemeiner Anarchie und wilder Barbarei hereingebrochen; alle Elemente des staatlichen Zusammenlebens befanden sich in Auflösung und Verwirrung, überall herrschte rohe Willkür, Raub und Mord, der Krieg aller gegen alle, Gewalt ging für Recht, trotzig griff jeder zur Selbsthilfe, und in den blutigen Kämpfen, welche die Großen unter sich ausfochten, musste das niedere Volk, völlig recht- und schutzlos, jede Ungebühr über sich ergehen lassen.

Wie die öffentlichen Zustände noch gegen Ende des 11. Jahrhunderts beschaffen waren, ersehen wir aus jener herrlichen Rede, in welcher Urban II. auf dem Konzil zu Clermont die versammelte Ritterschaft zur Teilnahme am Kreuzzug aufforderte.

„Zieht aus, und der Herr wird euch begleiten; die Waffen, welche ihr verbrecherisch in gegenseitigem Morden mit Blut befleckt, richtet jetzt gegen die Feinde des christlichen Glaubens und Namens. Reinigt euch von Diebstahl, Raub und Mordbrennerei durch ein Gott wohlgefälliges Werk. Die ihr die Waisen bedrückt, die Witwen beraubt, eure christlichen Brüder gemordet, Kirchengut geplündert und jede Art von Schandtaten verübt habt, kämpft jetzt mit euren blutbefleckten Händen gegen die fremden Völker“ (Harduin VI, 2, 1724. 1726sq.).

Die Staatsgewalt war außerstande, das Chaos zu beenden

In dieses Gewoge unbändiger Leidenschaften, die dieses gärende Chaos Ordnung zu bringen, war die Staatsgewalt völlig außer Stande. Das Königtum befand sich in der tiefsten Erniedrigung; seine nominellen Träger waren persönlich entweder schwach oder unfähig, oder indolent und gleichgültig, und den besseren unter ihnen fehlte die Macht, dem Unwesen erfolgreich entgegen zu treten. Um so dringender verlangte die Not und Bedrängnis der Zeit nach Abhilfe. In der damaligen Lage der Dinge vermochte nur die Religion und die Kirche die ersehnte Rettung zu bringen, und sie brachte dieselbe, wenn auch nur teilweise, durch Aufrichtung des Gottesfriedens.

Im ersten Anfang freilich konnte die Vertreterin der öffentlichen Ordnung nicht direkt und gesetzgeberisch eingreifen; sie musste sich vorerst begnügen, indirekt durch Ermahnen und gütliches Zureden die Mächtigen und Großen zu dem Gelöbnis zu veranlassen, für immer oder doch auf eine bestimmte Zeit unter sich und in ihrer nächsten Umgebung Frieden zu halten und keine Fehden mehr mit den Waffen auszufechten. Diese lokalen Friedens-Vereinigungen sind die Vorläufer der Treuga Dei.

Die Bischöfe machen die ersten Versuche für ein Friedenswerk

Schon ums Jahr 990 hatte Wido, Bischof von Le Puy, ein von den Erzbischöfen Dagbert von Bourges und Theobald von Vienne bestätigtes Schreiben an seine Diözesanen erlassen und darin kund getan, dass wegen der täglich zunehmenden Verbrechen viele Bischöfe, Fürsten und Edle sich versammelt hätten und überein gekommen seien, es solle in deren Bistümern und Grafschaften von dieser Stunde an kein Diebstahl, Raub oder sonstige Gewalttat mehr verübt werden, und jeder Übertreter dieses Gebotes exkommuniziert, verflucht und von der Schwelle der heiligen Kirche verbannt sein, bis er Genugtuung geleistet habe (Mabillon, De re diplomat. Lib. 6, n. 144: Charta de treuga et pace).

In derselben Absicht, dem blutigen Fehdewesen ein Ende zu machen, oder es wenigstens einzuschränken, hatte Bischof Jordan von Limoges an seine Diözesanen ein allgemeines Friedensgebot erlassen, aber bei dem streitbaren und gewalttätigen Adel wenig Anklang gefunden. Auf der (1031) in die Bischofsstadt berufene Synode erhob er laute Klage gegen die weltlichen Herren der Diözese (clamorem facto de saecularibus potestatibus, parochianis meis), dass sie die Kirche fortwährend beunruhigten, in die Besitzungen derselben einfielen, die ihr anvertrauten Armen und die Kleriker belästigten, überhaupt von dem verkündeten Friedensgebot nichts wissen wollten (Hard. VI, 853).

Nach anderweitigen, ziemlich umfangreichen Verhandlungen kam das Konzil auf das Friedenswerk zurück, verhängte über die widerspenstigen Ritter (milites) die Exkommunikation und beschloss auf den Rat des Abtes Odolric, dass, wenn der Adel in seiner Widersetzlichkeit verharre, das ganze Gebiet der Stadt mit dem Interdikt belegt werden solle (Hard. VI, 874. 885). Sehen wir auf dieser zahlreich besuchten Versammlung ausschließlich die Vertreter der Kirche im Interesse der öffentlichen Ordnung tätig und autoritativ gegen das Fehdewesen einschreiten, so begegnet uns drei Jahre nachher wieder eine in äußerster Bedrängnis durch allseitige Übereinstimmung zu Stande gekommene Friedensvereinigung.

Eine Hungersnot über Frankreich bricht aus

In Folge anhaltenden und übermäßigen Regens war über fast alle Länder und namentlich über Frankreich eine Hungersnot hereingebrochen, wie die Geschichte kaum eine gräßlichere kennt. Nachdem die gewöhnlichen Nahrungsmittel aufgezehrt waren, sahen sich die Menschen genötigt, zu Wurzeln und Kräutern ihre Zuflucht zu nehmen, ja aus Tonerde Brot zu bereiten, und als auch dies nicht mehr ausreichte, würgten und verzehrten sie einander selbst, und sogar ausgegrabene Leichen mussten den Hunger stillen.

Zu Tausenden starben die Unglücklichen hin; die Toten wurden nur noch in große Gruben geworfen oder den Raubtieren überlassen. Drei Jahre lang währte die entsetzliche Not; erst 1034 ließ der Regen nach, ein mild wehender Wind zerstreute die Wolken, „am klaren Himmel leuchtete wieder die Großmut des Schöpfers“, die grünenden Saaten versprachen eine reiche Ernte. Die Überlebenden sahen in dem erduldeten Elend den Zorn Gottes über ihre Sünden, über den Mord, Raub und all die Gräueltaten, unter welchen als den notwendigen Folgen der inneren Zwietracht und der unaufhörlichen Fehden das Volk zu leiden hatte.

Da ergriff die Bischöfe und Äbte sowie viele hervorragende Männer aus dem Laienstand der Gedanke an einen allgemeinen Frieden, um nicht durch Fortsetzung des bisherigen Unfriedens das göttliche Strafgericht abermals herauszufordern.

Synoden werden abgehalten, um Friedensbestrebungen zu verbreiten

Überall wurden Synoden gehalten, die Friedensbestrebungen verbreiteten sich schnell über die Provinzen von Arles, Lyon, Burgund und bis an die äußersten Grenzen Frankreichs. Auf diesen Zusammenkünften der kirchlichen und weltlichen Großen wurde eine allgemeine Waffenruhe geboten; niemand solle Blutrache oder sonstige Gewalttat üben, niemand Waffen tragen, jeder frei und sicher einhergehen, Räuber und Diebe sollten an ihrem Vermögen oder mit körperlicher Züchtigung bestraft werden. Wer vor dem Verfolger in eine Kirche fliehe, solle unverletzlich sein, falls er nicht den gelobten Frieden selbst gebrochen habe; niemand es wagen, Geistliche und Ordensleute oder solche, welche mit ihnen reisen, anzutasten.

Endlich solle alle Freitage und Sonnabende strenges Fasten beobachtet und nach Ablauf von fünf Jahren dasselbe Friedensgelöbnis erneuert werden. Mit unglaublicher Freude wurden die Beschlüsse angenommen; die Bischöfe erhoben ihre Stäbe, das Volk die Hände zum Himmel, und einmütig riefen alle: Friede, Friede, Friede!“ zur Bekräftigung des „ewigen Bündnisses, das sie mit Gott eingegangen“ (Rodulphus Glaber, Histor. 4,4.5; Bouquet X, 47 sqq.).

Die Friedensbündnisse waren nur Werke des Augenblicks

Aber alle diese Friedensbündnisse waren mehr oder weniger das Werk des Augenblicks, das Erzeugnis der äußersten Not und des tiefsten Elendes; mit dem Nachlassen der letzteren gedachte niemand mehr des gegebenen Versprechens. Ein kampflustiges und im Kampf verwildertes Volk, das aus Liebe zu Streit und Krieg beständig die Waffen führte, wollte diese nicht plötzlich aus Liebe zum Frieden niederlegen. Die mit so großer Begeisterung eingegangenen Friedensbündnisse hatten keinen Bestand und waren schnell wieder vergessen. Dies beweist schon ihre rasche Aufeinanderfolge; aber auch an positiven Zeugnissen ihrer Erfolglosigkeit mangelt es nicht.

Bischof Gerhard von Cambrai war von seinen Kollegen wiederholt zur Teilnahme aufgefordert worden, weigerte sich aber beharrlich, beizutreten. Sein nüchterner Sinn erkannte das Phantastische und Unpraktische des ganzen Vorgehens. Die Kirche werde nur noch mehr verwirrt, wenn sie sich in Dinge einmische, welche von Rechtswegen den Königen zukämen. Überdies bärgen die gefassten Beschlüsse für alle eine schwere Gefahr: wer den Frieden beschwöre und ihn zu halten außer Stande sei, mache sich des Meineids schuldig und verfalle dem Bannfluch der Kirche. Aber er fand kein Gehör; die übrigen Bischöfe warfen ihm vor, er sei ein Feind des Friedens, und drangen so lange in ihn, bis er, wenn auch widerwillig, nachgab.

Der Erfolg jedoch, fügt der Chronist bei, habe gezeigt, wie wohl begründet seine Befürchtungen gewesen, denn nur sehr wenige seien dem Verbrechen des Meineids entgangen (Balderici Chronic. Camerac.3, 27; Bouquet 1. c. 201). Hiermit in voller Übereinstimmung berichtet Rodulphus Glaber, Zeitgenosse der obigen Ereignisse, der beschworene Friede sei von Vielen nicht gehalten worden, die Räubereien der Großen hätten sich noch vermehrt, die mittleren und niederen Stände seien ihrem Beispiel gefolgt und in alle Arten von Schlechtigkeit verfallen (Histor. 4, 5; Bouquet 50).

So wenig wurde der feierlich gelobte Friede beobachtet, dass der Erzbischof Aymo von Bourges mit seinen Suffraganen auf einer Synode (1038) dahin sich vereinigte, sie sollten ihre Untergebenen vom fünfzehnten Jahr an eidlich verpflichten, jede Störung des Friedens mit Waffengewalt zu unterdrücken.

Selbst die Priester zogen, die aus der Kirche genommenen Fahnen in der Hand, an der Spitze des Volkes gegen die zahlreichen Friedensbrecher. Wohl errangen die Verteidiger der öffentlichen Ordnung manchen Sieg, aber sie waren auf die Dauer nicht stark genug, gegen die wohlgerüsteten und kampfgeübten Ritter das Feld zu behaupten; in einem einzigen unglücklichen Gefecht wurde die ganze Mannschaft des Erzbischofs vernichtet, darunter nicht weniger als 700 Kleriker (De Certain im Archive des missions scientifiques et littéraires V, 2, 52).

Die Waffenruhe wird auf einige Tage der Woche beschränkt

So legte die immer mehr zu Tage tretende Unmöglichkeit, den für die ganze Woche angelobten Frieden praktisch durchzuführen, den Gedanken nahe, die Waffenruhe auf einige Tage der Woche zu beschränken, und die bisherige Pax Dei wurde in den eigentlichen Gottesfrieden, die Treuga Dei, umgewandelt.

Abermals waren es die aquitanischen Bischöfe, welche hier tätig eingriffen, indem sie ums Jahr 1040 verfügten, künftighin sollten vom Mittwoch Abend bis Montag früh (a feriae quartae vespere usque ad secundam feriam incipiente luce) alle Fehden ruhen und jegliche Gewalttat unterbleiben; wer dagegen handle und diese öffentliche Anordnung (publicum decretum) verletze, habe sein verwirktes Leben mit dem Wergeld loszukaufen oder die Exkommunikation und das Exil auf sich zu nehmen (Rod. Glaber, Histor. 5, 1; Bouquet X, 59).

Der Berichterstatter fügt bei, die Bischöfe hätten der neuen Einrichtung den Namen Treuga Domini gegeben, weil das Dekret inspirante divina gratia erlassen worden sei. Auch die Wahl der Tage habe eine höhere Bedeutung gehabt; für den Sonntag sei Waffenruhe geboten worden zur Erinnerung an die Auferstehung des Herrn, für den Donnerstag zum Andenken an die Einsetzung des heiligen Abendmahls und für die beiden folgende Tage ab dominicae passionis reverentiam.

Die Erzählung des Chronisten wird bestätigt und wesentlich ergänzt durch eine auf uns gekommene Urkunde, die wir, da sie von der neuen Institution ein sehr anschauliches Bild gibt, nach ihrem Hauptinhalt mitteilen.

Schreiben des gallischen Klerus an die Bischöfe Italiens zum Gottesfrieden

Im Jahr 1041 erließen der Erzbischof Raginbald von Arles und die Bischöfe Benedikt von Avignon und Nitard von Nizza in Verbindung mit dem Abt Odilo von Clugny, der auch sonst als eifriger Beförderer des Gottesfriedens genannt wird (vgl. Hugo Flaviniac., ad ann. 1042; Bouquet XI, 145), in ihrem und des gesamten gallischen Klerus Namen folgendes Schreiben an die Erzbischöfe, Bischöfe und die ganze Geistlichkeit Italiens:

„Wir bitten und beschwören euch alle, die ihr Gott fürchtet, an ihn glaubt und durch sein Blut erlöst seid, dass ihr für das Heil der Seele und des Leibes sorgt und die Wege Gottes wandelt, indem ihr Friede unter einander haltet, damit ihr den Frieden mit Gott verdienen und die Ruhe des ewigen Friedens erlangen könnt. Empfangt also und bewahrt den Frieden Gottes (Trevam Dei), welchen, vom Himmel uns gesandt, auch wir auf Eingebung der göttlichen Barmherzigkeit bereits angenommen haben und unverbrüchlich beobachten.

Er besteht darin, dass von Mittwoch Abend an unter allen Christen, Freunden und Feinden, Nachbarn und Fremden, ein fester und dauernder Friede herrscht bis zum Sonnenaufgang am Montag: an diesen vier Tagen und in den Nächten genießt jedermann zu jeder Stunde vollständige Sicherheit und kann ohne jegliche Furcht vor Feinden unter dem Schutz jenes Friedensstandes ungestört seinen Geschäften nachgehen.

Alle, die den Gottesfrieden beobachten und festhalten, sollen für jetzt und immer absolviert sein von Gott, dem allmächtigen Vater, und seinem Sohn Jesus Christus und vom heiligen Geist, von Maria und allen Heiligen. Wer aber den Gottesfrieden zu halten versprochen hat und ihn absichtlich bricht, der sei exkommuniziert, verflucht und verabscheut von Gott, dem allmächtigen Vater, und seinem Sohn Jesus Christus, vom heiligen Geist und allen Heiligen Gottes jetzt und in Ewigkeit; er sei verdammt wie Dathan, Abiron und der Verräter Judas… falls er nicht Genugtuung leistet, wie vorgeschrieben ist.

Wer nämlich in diesen Tagen der Treuva Dei einen Mord begeht, soll verbannt und aus seinem Vaterland vertrieben nach Jerusalem wandern und dort ein langes Exil erdulden. Wer aber auf irgend eine andere (weniger schwere) Weise den Gottesfrieden bricht, soll nach den weltlichen Gesetzen seine Schuld sühnen und dazu nach den heiligen Canones mit doppelter Buße belegt werden.

Wir setzen auf den Friedensbruch die doppelten Strafen des weltlichen und geistlichen Rechts, weil wir glauben, dass uns diese Sache vom Himmel herab durch göttliche Gnade eingegeben worden ist, da die öffentlichen Zustände so schlimm bestellt waren. Nicht einmal der Tag des Herrn wurde mehr gefeiert, sondern durch knechtische Arbeiten jeder Art entheiligt. Darum haben wir die oben genannten Tage geweiht und ihm gelobt, dass der Donnerstag wegen der Himmelfahrt Christi, der Freitag wegen seines Leidens, der Sabbat zur Ehre seines Begräbnisses und der Sonntag wegen seiner Auferstehung heilig gehalten werde, dass am Sonntag keine ländliche Arbeit geschehe, und kein Feind den Feind zu fürchten habe.

Alle, welche diesen Frieden und diese Treuva Dei lieben, segnen und absolvieren wir; diejenigen aber, welche widersprechen, exkommunizieren, verwünschen, anathemisieren wir und schließen sie aus von der heiligen Kirche aus. Wer einen Verletzer dieses Gottesfriedens bestraft, soll von jeglicher Schuld frei und wie ein Sachwalter Gottes von allen Christen gesegnet sein“ (Mansi XIX, 593sq.; Bouquet XI, 516sq.).

Die Bewegung für einen Gottesfrieden verbreitete sich endlich mit reißender Geschwindigkeit aus

Dieses ohne Zweifel im Namen und Auftrag eines südfranzösischen Nationalkonzils an die italienische Geistlichkeit erlassene Schreiben des gallischen Episkopats ist das älteste uns erhaltene Dokument, das vom eigentlichen Gottesfrieden oder der Treuga Dei handelt. Wir ersehen aus dem ganzen Tenor desselben, wie ernst die Sache genommen, und welch großes Gewicht auf die neue Institution gelegt wurde. Die Lenker des Volkes erblickten in derselben das einzige Mittel, die durch blutige Zwietracht und rohe Gewalt zerrütteten Zustände wenigstens einigermaßen zu bessern und die Sicherheit der Person und des Eigentums soweit möglich wieder herzustellen.

Ihrem eigenen und des Volkes frommem Sinn erschien der Gottesfriede als ein unmittelbar von Gott ausgegangenes Gebot, eine Überzeugung, die allgemein herrschte und wiederholt ausgesprochen ist; im Jahr 1034, als nach jener schrecklichen Hungersnot die Pax Dei aufgerichtet wurde, hatte einer der mittätigen Bischöfe sogar behauptet, es sei ihm vom Himmel ein Brief zugekommen, welcher die Erneuerung des Friedens gebiete (Balderic. Chronic. Camerac. 3, 52; Bouquet XI, 122).

Die im südlichen Frankreich entstandene Bewegung verbreitete sich mit reißender Schnelligkeit über das ganze Land. Noch in demselben Jahr (1041) trat eine große Synode in Burgund, die zu Montriond (Diözese Lausanne), kräftig für den Gottesfrieden ein und verordnete, derselbe solle nicht bloß an den herkömmlichen vier Wochentagen, sondern überdies vom Advent bis ersten Sonntag nach Epiphanie, sowie von Septuagesima bis zum weißen Sonntag beobachtet werden, und die Bischöfe seien verpflichtet, für Handhabung der Treuga mit Rat und Tat einander zu unterstützen (Steindorff, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich III., Leipzig 1874, I, 139f.).

Lange schon hatte der Abt Richard von Verdun im nördlichen Frankreich (Neustrien) den Frieden gepredigt, aber die Einwohner verhielten sich ablehnend, bis im Jahr 1042 eine mit Misswuchs und Hungersnot verbundene Seuche das Volk so erschreckte, dass es in Scharen zu dem frommen Mann lief, der die Unglücklichen mit einem wundertätigen Trank heilte und die Treuga beschwören ließ (Hugo Flaviniac. Chronic. Virdun. Ad ann. 1041. 1042; Bouquet XI, 145).

Im gleichen Jahr führte Herzog Wilhelm von der Normandie den Gottesfrieden durch ein Synodaldekret in seinem Land ein und dehnte die Beobachtung desselben noch auf die ganze Zeit von den Bittgängen bis zur Oktav von Pfingsten aus (Mansi XIX, 597sq.).

Die Friedensbestrebungen wurden von zwei Konzilien fortgesetzt

Eifrig wurden um die Mitte des Jahrhunderts die Friedensbestrebungen fortgesetzt von den zwei Konzilien zu Tulujas (in der Diözese Elne, Grafschaft Roussillon). Das erstere derselben erneuerte die daselbst bereits bestehende Treuga, jedoch mit der Einschränkung, dass die Waffenruhe bloß von der neunten Stunde des Samstags bis zur ersten Stunde Montags zu beobachten sei, während die zweite Synode im Einverständnis mit dem Adel nicht nur die seit Herzog Wilhelm in der Normandie geltenden Tage und Zeiten wieder herstellte, sondern drei Marienfeste, Geburt und Enthauptung des Täufers, Kreuzauffindung und Kreuzerhöhung, Allerheiligen, die vier Quatember und mehrere speziell aufgezählte Heiligenfeste je mit ihren Vigilien noch hinzufügte (Bouquet XI, 510. 515; Hard. VI, 841. 1148).

Wiederum abweichend gebot (1050) das Konzil von St. Giles (Provinz Narbonne) allen Rittern (militibus majoribus vel minoribus) vom September, in welchem die Versammlung stattfand, bis zum kommenden Geburtsfest Johannis die Waffen ruhen zu lassen (Hard. 1. c. 1042), und vier Jahre später kehrte die Synode von Narbonne (c. 3) wieder zu den Bestimmungen des zweiten Konzils von Tulujas zurück (Hard. 1. c. 1033 sq.).

Aus dem Angeführten ist ersichtlich, dass für die Zeit und Dauer der Treuga eine einheitliche Disziplin damals noch gänzlich fehlte; alles beruhte, wie auch Ivo von Chartres in einem seiner Briefe (Ep. 135, edit Paris 1585, p. 123) ausdrücklich hervorhebt, auf lokalen Satzungen, die nach den Verhältnissen der einzelnen Diözesen oder Provinzen bemessen und mit dem Volk vereinbart waren. Den Übergang zur Einheit brachte das Konzil von Clermont 1095.

Das Konzil von Clermont 1095 brachte die einheitliche Regelung

… bald ist es nicht mehr die an bestimmte Zeiten und Tage gebundene Treuga, sondern ein allgemeiner, ununterbrochen andauernder Friedensstand, der angestrebt wird (Conc. Avenion. Ann. 1209, c. 10; Hard. 1. c. 1989). Die Staatsgewalt und die Autorität des Königs treten immer mehr in den Vordergrund und beginnen durch ihre Organe für die bürgerliche Rechtsordnung zu sorgen. Schon Ivo von Chartres hatte für einen bedrängten Amtsgenossen, den Bischof von Amiens, den Schutz Ludwigs VI. angerufen und ihm nahegelegt, dass es der königlichen Würde gezieme, den für das Reich vereinbarten und bestätigten Frieden – pactum pacis, quod Deo inspirante in regno vestro confirmari fecistis – aufrecht zu erhalten (Ep. 255, p. 211).

Im Jahr 1155 verkündigte Ludwig VII. auf einer Synode zu Soissons einen zehnjährigen Frieden, ließ denselben vom anwesenden Klerus und Adel beschwören und versprach für seine Handhabung einzutreten (Conc. Session., Hard. 1. c. 33 sqq.) und Toulouse (1229, c. 31) reden von Friedensrichtern (paciarii), welche kirchlich und staatlich beauftragt waren, die allseitige Beobachtung des im Land eingeführten Friedens zu überwachen und gegen Verletzer desselben strafend vorzugehen (Hard. VI, 2, 2050 sq.; VII, 181). Um die Mitte des 13. Jahrhunderts war die königliche Macht bereits in der Weise erstarkt, dass Ludwig IX. die Fehden für immer verbieten und einen allgemeinen Landfrieden einführen konnte.

Der Gottesfriede ist auf französischem Boden entstanden und hat hier alle Stadien einer regelrechten Entwicklung durchlaufen, so dass er auch schlechtweg Gallicana pax genannt wurde (Devoti, Jus can. L. 1, tit 34, §2). Allein die wohltätige Einrichtung verbreitete sich frühzeitig auch über die benachbarten Länder, weil die mit dem Fehdewesen und dem Faustrecht verbundenen Missstände, wenn auch nicht in demselben Maße wie dort, so doch immerhin auf sehr empfindliche Weise zu Tage traten… –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 5, 1888, Sp. 900 – Sp. 909

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