Kirchenlexikon: Das Rosenkranzfest
Solemnitas Ss. Rosarii B.M.V.
Das Rosenkranz-Fest ist ähnlich wie Mariä Namensfest, durch glorreiche Siege veranlaßt, welche unter der Anrufung der seligsten Jungfrau errungen wurden und die Christenheit im Abendland vor der Vergewaltigung seitens des Mohammedanismus retteten. Als nämlich am 7. Oktober 1571 unter Don Juan von Österreich bei Lepanto die entscheidende Schlacht gegen die Türken an eben dem Tage, dem ersten Sonntag im Oktober, war gewonnen worden, an welchem die Rosenkranz-Bruderschaften zu Rom ihre Bittgänge um Erlangung des Sieges über die Ungläubigen hielten, verordnete Pius V., daß ein Dankfest als „Gedächtnis U.L. Frau vom Siege“ gehalten werde. Gregor XIII. gestattete am 1. April 1573, daß das Fest in Zukunft in allen Kirchen, in welchen ein Altar oder eine Kapelle sub invocatione B. Virginis Rosarii sich befände, als „Rosenkranzfest“ am ersten Sonntag im Oktober gefeiert werde. Clemens X. dehnte im Jahre 1671 das Fest ohne die erwähnte Bedingung auf ganz Spanien aus, bis endlich Clemens XI. infolge des von Prinz Eugen bei Peterwardein in Ungarn am 5. August 1716 über die Türken erfochtenen Sieges sich bewogen fand, die Feier in der ganzen Christenheit einzuführen, „damit die Herzen der Gläubigen dadurch um so mehr zur Verehrung der heiligen Jungfrau entflammt würden und das Andenken an die schuldige Dankbarkeit für die damals empfangene Hilfe niemals erlösche“. Benedikt XIII. gab dem als duplex majus zu feiernden Fest eigene Lektionen zur zweiten Nocturn. Im Vertrauen auf den Schutz Maria`s bei den fortdauernden Bedrängnissen der Kirche ordnete Leo XIII. am 1. September 1883 in seiner ersten Enzyklika über das Rosenkranz-Gebet an, daß dieses den ganzen Monat Oktober hindurch täglich in allen Kathedral-, Pfarr- und Marienkirchen öffentlich abgehalten werde; diese seitdem öfters erneuerte Bestimmung hat zu dem Fest einen Rosenkranz-Monat hinzugefügt, dessen Feier jedoch keinen Einfluß auf die Liturgie hat. Nachdem schon Pius V. bei der Einsetzung des Festes Mariä vom Sieg in die Lauretanische Litanei die Anrufung Auxilium Christianorum eingesetzt hatte, fügte Leo XIII. am 24. Dezember 1883 zum Schluß derselben die Anrufung an Regina sacratissimi Rosarii; 1887 erhöhte er den Rang des Rosenkranz-Festes auf duplex 2. classis und schrieb am 5. August 1888 das dem Dominikanerorden eigene Offizium unter Beibehaltung der bisher geltenden historischen Lektionen, sowie eine eigene Messe als allgemein verpflichtend vor. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 8, 1893, Sp. 818 – Sp. 819
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