Die Päpste werden unabhängige Fürsten
Papst Eugen II. (regierte von 824-827)
Nach dem Tode Paschalis I. vollzog sich die neue Papstwahl nicht ohne blutige Parteikämpfe; auf der einen Seite stand der Klerus mit dem Adel, auf er andern Seite das Volk. Klerus und Adel wählten Eugen, den Erzpriester der Titelkirche St. Sabina, einen Römer, Sohn des Boemund, der durch seine vortrefflichen Eigenschaften in hohem Ansehen stand, die Volkspartei wählte den Diakon Laurentius. Da Eugen die Mehrheit der Wähler für sich hatte und Laurentius freiwillig zurücktrat, so fand er allgemeine Anerkennung. Die Streitigkeiten dauerten jedoch fort. Um ihnen ein Ende zu machen, schickte Kaiser Ludwig seinen Sohn Lothar auf Ersuchen des Papstes nach Rom, der ihn auf das ehrenvollste aufnahm. Zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Ordnung wurde zwischen Papst und Kaiser eine Vereinbarung getroffen, die in neun Artikeln das Verhältnis der Römer zum Papst und Kaiser und dieser letzteren zu einander regelte. Jedem sollten durch diese Verordnung seine Rechte und Privilegien geschützt werden. Alle haben den vom Papst ernannten Richtern und Herzögen Gehorsam zu leisten. Beraubungen, wie sie früher, sei es bei Lebzeiten, sei es nach dem Tode eines Papstes, vorkamen, sind strengstens verboten. Kein Mensch, weder Freier noch Sklave, darf der freien Wahl des Papstes, welche nach den Satzungen der Väter und nach dem alten Herkommen den Römern allein gebührt, unter Strafe der Verbannung irgend ein Hindernis in den Weg legen. Zuletzt heißt es noch: Endlich verordnen und erklären wir, daß ein jeder, welcher sich der Gnade Gottes und unserer Gunst erfreuen will, dem römischen Papst in allen Stücken die schuldige Ehrfurcht und Gehorsam leisten muss. Diese Konstitution zeigt, daß der Papst der Herr seines Landes und der Kaiser der Schirmvogt desselben ist, er soll den Papst in seiner Freiheit schützen, wenn sie bedroht würde.
Im Orient war der Nachfolger Leos des Isauriers, Michael der Stammler, nicht zufrieden, den Bilderstreit in seinem Reich fortzusetzen, er bemühte sich auch, denselben ins Abendland zu übertragen und den Kaiser Ludwig gegen die Bilderverehrung einzunehmen, indem er in einem Schreiben die Missbräuche in derselben unmäßig übertrieb. Ludwig holte die Erlaubnis des Papstes ein, um eine Konferenz von Bischöfen zusammen zu berufen. Die in Paris (825) zusammen berufenen Bischöfe, irregeleitet durch eine fehlerhafte Übersetzung der Entscheidungen des zweiten Konzils von Nicäa, glaubten sich berufen, als Lehrmeister des Papstes wie des griechischen Kaisers auftreten zu müssen. Ihre Unbescheidenheit entschuldigte Ludwig beim Papst und die Sache hatte weiter keine Bedeutung. Die Bilder wurden nach den Lehrbestimmungen des Konzils wie bisher auch in Zukunft verehrt. Für die Ausbreitung des Christentums sorgte Eugen unter anderm dadurch, daß er das Bistum Lorch, bei der heutigen Stadt Enns in Oberösterreich, welches von den Hunnen zerstört worden war, wieder herstellte und dem Bischof Urolph die apostolische Vollmacht über Mähren und Ungarn übertrug. Im Jahre 826 hielt Eugen noch eine große Synode in Rom ab, an welcher 63 Bischöfe teilnahmen. Unter den 38 Bestimmungen (Kanones), welche damals aufgestellt wurden und die Kirchenzucht, die wissenschaftliche Bildung der Geistlichen und dgl. betreffen, ist besonders das 34. Dekret von Wichtigkeit. Dieses fordert, daß an allen bischöflichen und Landkirchen und wo es sonst nötig ist, Lehrer (magistri et doctores) angestellt werden, welche die freien Künste (artes liberales) und die heiligen Glaubenslehren (sancta dogmata) vortragen sollen. Diese Bestimmung zeigt so recht eigentlich den Papst als den Verbreiter der Bildung und Zivilisation. Beim Zusammenbruch der durch Karl den Großen geschaffenen Bildungsstätten und bei der allgemeinen Verrohung sind der Papst und die Bischöfe es, die sich bemühen, die erst begonnene Kultur hinüber zu retten in eine bessere Zeit und die Grundlage zu schaffen für die Volksschulen und Universitäten. Im folgenden Jahr, am 27. August 827, starb Eugen II. Das Papstbuch schildert ihn als einen sehr demütigen, besonders beredten, freigebigen und frommen Mann, der die Welt verachtend, immerdar nur das im Geiste erwog, was Christo gefällt. (siehe Kirchenlexikon: Eugen II.) –
aus: P. Andreas Hamerle C.Ss.R., Geschichte der Päpste II. Band, 1907, S. 259 – S. 260
Ein Jahr vor seinem Tode, der am 27. August des Jahres 827 erfolgte, berief der heilige Vater noch eine Kirchenversammlung nach Rom, der 65 Bischöfe, 17 Priester und 6 Diakonen anwohnten. Auf derselben wurden treffliche Verordnungen gefaßt, die uns einen Blick in das kirchliche Leben jener Zeit tun lassen. Sie beziehen sich auf das Leben der Bischöfe, die Sittlichkeit und Bildung der Geistlichen, die Besetzung der Bistümer, die Eigenschaften und Pflichten der Bischöfe, die Klöster und die Ehen. Eine Entscheidung verdient besonders hervor gehoben zu werden, die befiehlt, an allen Bischofssitzen, Gemeinden und sonst geeigneten Orten Schulen anzulegen, worin außer den Wissenschaften und freien Künsten die heiligen Lehren des Evangeliums von tüchtigen Lehrern mit Eifer vorgetragen werden sollten. Diese Bestimmungen können wir mit Recht die Stiftungsurkunde der Universitäten und Volksschulen nennen. Und es ist für uns Katholiken wohltuend zu lesen, daß gerade ein Papst es ist, der zur Gründung dieser nützlichsten und edelsten Anstalten den ersten Anstoß gegeben hat. –
aus: Chrysostomus Stangl, kath. Weltpriester, Die Statthalter Jesu Christi auf Erden, 1907, S. 279