Gallikanismus und Jansenismus

Frankreich – Zeit der modernen Politik und der kirchlichen Revolution

Gallikanismus und Jansenismus, die Zeit des religiösen Zerfalles

Der despotische Ludwig XIV., welcher eine vollständige Alleinherrschaft im Staat einführte, suchte auch auf gleiche Weise eine unbeschränkte Herrschaft in der Kirche auszuüben. Angeblich um der Kirche in Frankreich größere Freiheiten zu sichern, wurde die königliche Herrschaft in dieselbe eingeführt. Fenelons Mahnung, daß die Eingriffe gegenwärtig nicht von Rom, sondern von der weltlichen Herrschaft kämen, daß nicht der Papst, sondern der König das Oberhaupt der französischen Kirche sei, hätte den Bischöfen die Augen öffnen sollen, aber das Gefühl der französischen National-Eitelkeit war zu stark. Man betrachtete Frankreich als das Land des eigentlichen Katholizismus; die französische Kirche erschien als das Musterbild der gesamten Kirchen. So wurden denn 1682 in einer geistlichen Versammlung die vier berüchtigten gallikanischen Artikel erlassen, deren Redakteur und Verteidiger Bossuet war. Die vier Artikel sprechen dem Papst das Recht ab, in weltlichen Angelegenheiten über den Fürsten zu stehen und diese vermöge der Schlüsselgewalt abzusetzen, stellen die Autorität eines allgemeinen Konzils über den Papst, wollen die in Frankreich geltenden Gewohnheiten und Grundsätze erhalten und lassen die Glaubens-Entscheidungen des Papstes nur dann irreformabel sein, wenn die Beistimmung der Kirche hinzu kommt. (siehe Gallikanische Freiheiten unter Gallikanismus)) Außer diesen vier Artikeln wurden noch andere „Freiheiten“, wie die Appellatio tamquam ab abusu und das Placetum regium, eingeführt.

Besonders geriet die Kirche in die staatliche Knechtschaft durch die Regierung des schwachen Ludwig XV. (1715 – 1774), unter dem das Parlament die gallikanischen Artikel in vollständig schismatischer Weise ausnützte.

Eine noch gefährlichere Wunde als der Gallikanismus wurde für die französische Kirche der Jansenismus, welcher am tiefsten in die Zeit eingriff. Hatte Bajus seine irrigen Ansichten nur den Gelehrtenkreisen zugänglich gemacht, so trugen Arnauld, Nicole und Pascal (siehe den Beitrag: Der Jansenismus Fluch für Pascals Leben) diese Ansichten ins Volk. Der Mittelpunkt aller jansenistischen Umtriebe wurde das Zisterzienser-Kloster Port Royal des Champs, welches seit 1638 als Filiale nach Paris verlegt war. Die Oberin Angelica Arnauld, durch den Abt von St. Cyran gebildet, führte den jansenistischen Geist in ihrem Kloster ein, was um so mehr Verderben brachte, weil die Nonnen wegen ihrer Frömmigkeit eines großen Rufes sich erfreuten. Arnauld gründete mit gleichgesinnten exaltierten Jansenisten in Port Royal und Umgegend einen jansenistischen Einsiedlerverein, dessen Mitglieder neben exzentrischem Bußeifer alle kirchlichen Gebote verachteten und selbst von der öfteren Kommunion abrieten. Die Jansenisten hatten bekanntlich die Unterscheidung zwischen Tatsache und dem Recht gemacht; sie hatten zwar zugegeben, daß die vom heiligen Stuhl verworfenen fünf Sätze irrig seien, aber leugneten, daß dieselben sich in den Werken des Jansenius fänden.

Alexander VII. erließ daher in der Bulle Ad sacram die bestimmte Erklärung, daß jene fünf Sätze wirklich im „Augustinus“ des Jansenius ständen, und sandte auf Ansuchen der französischen Bischöfe ein Formular nach Frankreich (1665), welches die gesamte Geistlichkeit ohne alle Zweideutigkeit unterschreiben sollte. Die widersprechenden Bischöfe wurden endlich unter Klemens IX. veranlaßt, zu unterschreiben, indem sie ein sogenanntes frommes Stillschweigen beobachteten. Im Anfang des 18. Jahrhunderts brach der Streit anläßlich eines Beichtkasus mit neuer Heftigkeit aus. Ein sterbender Geistlicher, welcher das Formular unterschrieben hatte, bekannte seinem Beichtvater, er könne nicht glauben, daß der Papst in Feststellung einer Tatsache untrüglich sei. Der Beichtvater zweifelte, ob er die Absolution erteilen dürfe. Die meisten Mitglieder der Sorbonne bejahten es; jedoch der Erzbischof von Paris nötigte fast alle zum Widerruf. Klemens XI. erneuerte durch die Bulle Vineam Domini (1705) die Grundsätze Alexanders VII. und erklärte, daß das sog. fromme Stillschweigen nicht genüge, vielmehr jeder Zweifel an der festgestellten Tatsache ausgeschlossen sein müsse. Geistlichkeit und Parlament nahmen die Bulle an, Port Royal wurde zerstört (Mémoires sur la destruction de Port-Royal des Champs, 1711). Den höchsten Stand erreichte der Streit durch den Oratorianer Quesnel, als dieser besonders in der Ausgabe seiner Moralischen Reflexionen vom Jahre 1692 jansenistische Irrtümer vortrug. Durch die Bulle Unigenitus verdammte der Papst 101 Sätze aus diesem Buch (1713). Dies hatte zur Folge, daß der Erzbischof von Paris dasselbe verbot, aber auf der 1714 vom König veranstalteten Versammlung die Annahme der päpstlichen Bulle verweigerte. Auf seiner Seite standen sieben Bischöfe. Als er hier nicht durchdrang, erließ er ein Zirkular, worin er bei Strafe der Suspension die dogmatische Entscheidung des heiligen Stuhles anzunehmen verbot.

Ludwig XIV. wollte zur Hebung der Wirren ein Nationalkonzil berufen, wurde jedoch an seinem Vorhaben durch den Tod gehindert. Da sein Nachfolger Ludwig XV. noch unmündig war, so konnten unter der Regentschaft des zwar talentvollen, aber sittenlosen Herzog Philipp von Orleans sich die Jansenisten von Neuem erheben; vier Bischöfe appellierten gegen die Bulle Unigenitus an ein allgemeines Konzil (1717) und fanden Gesinnungs-Genossen an 106 Doktoren der Sorbonne und am Erzbischof de Noailles von Paris. So entstand die Partei der Appellanten. Die Auflehnung gegen die Bulle hörte selbst dann nicht auf, als der Papst durch eine neue Bulle Pastoralis officii (1718) alle, welche die Annahme derselben verweigerten, von der Kirchengemeinschaft ausschloß. Der Erzbischof von Paris fügte sich erst 1720 und erkannte nach langem Schwanken endlich 1727 die Konstitution Unigenitus unbedingt an. Seinem Beispiel folgten die meisten appellierenden Bischöfe; nur Colbert von Montpellier, Gabriel de Pestel von Auxerre (gest. 1754), Bossuet von Troyes (gest. 1743) verweigerten jede Unterwerfung. Hiermit trat die schismatische Richtung des Jansenismus deutlich zu Tage, so daß er von jetzt ab als eigene Sekte betrachtet werden muss. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 4, 1886, Sp. 1780 – Sp. 1782

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