Zum Entwicklungsgang der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis Mariä
Papst Sixtus IV. und die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis
Das Konzil von Basel
Die in Basel versammelten Prälaten hatten die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis in einem besonderen Dekret als Glaubenssatz formuliert; derselbe hatte zwar keine bindende Kraft, weil das Konzil zu Basel kein rechtmäßiges war, aber es konnte leicht Verirrungen hervorrufen, da es einerseits ganz und gar rechtgläubig, andererseits aber ebenso unbefugt und ohne päpstliche Zustimmung erlassen war. Da war es an der Zeit, daß die Päpste in die Bewegung eingriffen…
Warum haben denn die Päpste nicht schon längst in diese großartige Bewegung tätig eingegriffen, besonders seit der Zeit, wo die wissenschaftliche Diskussion über den eigentlichen Inhalt des Festes die Geister in zwei Lager schied, von denen jedes sich ausgezeichneter, hochgelehrter und heiligmäßiger Männer als Anhänger rühmen durfte? Warum? Deshalb, weil die Kirche von Gottes Geist geleitet, dem ruhigen Gang der Dinge, den die göttliche Vorsehung einschlägt und durch den Lauf der Ereignisse kund gibt, nicht vorzugreifen pflegt. Erst wenn der rechte Augenblick erschienen, wann sozusagen die Entwicklung selbst zu einer gewissen Entscheidung drängt, dann erhebt die Kirche ihre Stimme, aber auch dann nicht gleich zu einer peremptorischen (=vernichtend, aufhebend) Entscheidung der Sache, sondern den Umständen angepaßt, nur soweit Einfluß übend, als es notwendig ist, vor Irrtum zu bewahren und allenfallsige Übergriffe und Ausschreitungen hintan zu halten oder zurück zu dämmen. Den Anlass zu solchem Einschreiten geben gewöhnlich die äußeren Ereignisse, die ebenfalls der leitenden oder zulassenden Vorsehung Gottes unterstehen. Wieviel weiser denkt und handelt da die Kirche, als gewisse übereifrige, engherzige Katholiken, die katholischer sein wollen als der Papst, denen es ganz unbegreiflich erscheint, daß bei ausbrechenden Meinungsverschiedenheiten über offene Fragen die Kirche, beziehungsweise deren leitende Organe oder geistliche Obrigkeiten, nicht gleich unter Acht und Bann ihren Untergebenen die Annahme jener Ansicht anbefehlen, die sie, die kurzsichtigen Eiferer, mit unfehlbarer Gewissheit für die allein berechtigte halten!
Also wie gesagt, die Kirche verhält sich in solchen Bewegungen zuwartend, beobachtet aber unterdessen aufmerksam alle Vorgänge, bis der geeignete Moment erscheint, wo sie, aber auch dann noch mit feinfühlender Hand, in die zarten Gespinste greift, und nur die verworrenen Fäden zurecht richtet, möglichen Schäden vorbeugt, ohne den Gang der weiteren Entwicklung zu hemmen.
Ganz so finden wir es hier im Entwicklungsgang unseres Dogmas. Jahrhunderte hindurch sahen die Päpste ruhig der immer deutlicher hervor tretenden Entwicklung der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis Mariä zu, nur da und dort, beinahe unvermerkt, den herrlichen Kundgebungen des katholischen Volkes und seiner hervorragenden Führer und Lehrer ihren Beifall bezeigend. Da kam für den obersten Lehrer der Kirche, den apostolischen Stuhl, der Augenblick, wo er aus seiner bisherigen Zurückhaltung heraustreten musste, um einer großen Verwirrung unter den Gläubigen vorzubeugen.
Papst Sixtus IV.
Den entscheidenden Anlass bot, wie gesagt, jenes Dekret der Baseler Versammlung, das kein gültiges Glaubensdekret war, weil die dort versammelten Prälaten ohne Papst, in Opposition mit dem rechtmäßigen Papst Eugen IV. sich befanden; ein Konzil ohne Papst ist aber kein wahres Konzil und kann deshalb auch keine für die Kirche bindenden gültigen Beschlüsse fassen. Aber wie sollten sich nun die Gläubigen zu dieser an sich wahren und richtigen, aber doch nicht gültigen, nicht legalen Erklärung stellen? Das war die Lage in der damaligen Christenheit und die Verwirrung nahm mit den Jahren zu.
Da bestieg den päpstlichen Stuhl der hochgelehrte und ebenso fromme Kardinal Franz de la Rovera aus dem Franziskanerorden als Sixtus IV. 1471-1484. Vor seiner Erhebung zum Kardinal war er General seines Ordens. Dieser Papst, einer der eifrigsten Förderer der Andacht zur Unbefleckten Empfängnis in Rom und in der ganzen Christenheit, hatte noch vor seiner Erhebung zum Papst, der Tradition seines Ordens treu, eine die Unbefleckte Empfängnis behandelnde Schrift veröffentlicht, mit dem Titel: „De conceptione B.V: contra errores cujusdam Carmelitae Bononiensis“. Romae 1471. „Es bleibt“, so schreibt der Autor, dem wir alle diese Einzelheiten über diesen großen Papst entnehmen, „es bleibt eine merkwürdige Erscheinung im Charakter dieses in so viele politische Händel verwickelten Papstes, daß er für Anordnungen Zeit fand, welche damals das innerste religiöse Empfinden der gesamten Christenheit berührten.“ (Falk, Festgabe, S. 15) Und dazu gehörte unstreitig die Bewegung betreffs der Verehrung der Unbefleckten Empfängnis. Und was tat nun der von Jugend auf durch seine innige Andacht zu Maria ausgezeichnete Papst?
Er beging mit der größten Feierlichkeit das Fest der Unbefleckten Empfängnis am 8. Dezember 1472. Mit dem ganzen Hofstaat begab er sich nach der Franziskanerkirche Maria del Popolo, wohnte hier dem Hochamt und der Festpredigt bei, die der hochgelehrte Augustinergeneral Ambrosius Massari von Cora über die Unbefleckte Empfängnis hielt, ein wahres Meisterstück gediegener Beredsamkeit. Dann als ein gewisser Bandelli aus dem Dominikanerorden gegen die Unbefleckte Empfängnis Mariä auftrat und die Anhänger dieser Lehre sogar als Ketzerei und Todsünde beschuldigte, erließ Papst Sixtus IV. zur Beruhigung und Aufklärung der erregten Gemüter zunächst die Bulle: „Cum praeexcelsa“ vom 1. März 1476, worin er zunächst für das Fest der Unbefleckten Empfängnis und deren Oktav ein eigenes Offizium und eigene Messgebete empfahl, welche klar und deutlich den Inhalt des Geheimnisses der Unbefleckten Empfängnis zum Ausdruck brachten und die er mit denselben Ablässen versah, die frühere Päpste dem Offizium und der Messe vom heiligsten Sakrament und kostbaren Blut gewährt hatten.
Als aber Bandelli von neuem mit einer 118 Quartblätter umfassenden Schrift die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis bekämpfte (1481), da trat Papst Sixtus IV. in einer zweiten Konstitution „Grave nimis“ vom 4. September 1483 energisch der leidenschaftlichen Polemik jener Prediger und Schriftsteller entgegen, welche alle, die an die Unbefleckte Empfängnis glaubten, für Ketzer erklärten. Er sprach nun über alle, die solches noch weiter zu tun sich unterfingen, die große, dem Papst reservierte Exkommunikation aus, verbot aber auch unter gleicher Strafe den Verehrern der Unbefleckten Empfängnis, ihre Gegner im Streit der Ketzerei anzuklagen; damit war die Leidenschaftlichkeit im Streit gezügelt, der weiteren Entwicklung des Dogmas aber volle Freiheit belassen.
Diese Konstitution Sixtus IV. ist eines der wichtigsten päpstlichen Aktenstücke in dieser ganzen Bewegung; sie wurden von mehreren der folgenden Päpste erneuert, und auf das nachdrücklichste eingeschärft, so vom Papst Alexander VI. (1492-1503), der auch mehreren Bruderschaften unter dem Titel der Unbefleckten Empfängnis die Bestätigung verlieh, von Julius II. (1503-1513), Pius IV. (1559-1565) und Paul V. (1605-1621). –
aus: Alois Jos. Schweykart SJ, Die Verehrung der Unbefleckten Empfängnis Mariä in der Geschichte der Kirche, 1905, S. 97 – S. 100