Zum Entwicklungsgang der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis Mariä
Die Päpste – Von Papst Pius IV. bis zu Papst Gregor XVI.
Die Lehre von Maria als Immaculata ab Papst Pius IV.
Von Pius IV. bis Urban VIII.
Unter Papst Pius IV. ward das Tridentiner Konzilium geschlossen und dessen Dekrete durch seine päpstliche Autorität bestätigt; darunter auch jenes berühmte Dekret, das sich auf die Unbefleckte Empfängnis Mariä bezieht. Es lautet: „Die heilige Synode erklärt, daß es nicht ihre Absicht sei, in dies Dekret von der Erbsünde die selige und unbefleckte Jungfrau Maria, die Mutter Gottes, miteinzuschließen; vielmehr sollen die Konstitutionen Papst Sixtus IV. seligen Andenkens samt den darin enthaltenen Strafen wohl beobachtet werden, Konstitutionen, die sie hiermit erneuert.“
In der fünften öffentlichen Sitzung am 17. Juni 1546 wurde dies Dekret angenommen, und wie bemerkt, von Papst Pius IV. mit den übrigen bestätigt.
Damit war nun das Übergewicht der Verteidiger der Unbefleckten Empfängnis selbstverständlich entschieden. Ein solcher Ausspruch einer ganzen Kirchenversammlung, die noch dazu, wie seine Akten ausweisen, stark hinneigte, schon damals die dogmatische Entscheidung auszusprechen, aber nur aus Schonung für die bisherigen Gegner im katholischen Lager davon Abstand nahm, ließ keinen Zweifel mehr darüber übrig, wie die gesamte lehrende Kirche über die Unbefleckte Empfängnis dachte; und von da an häufen sich die Erlässe der Päpste, wodurch die Verehrung der Unbefleckten Empfängnis Mariä unter den Gläubigen immer mehr Boden gewann…
Gleich der folgende Papst, der heilige Pius V. (1566-1572) aus dem Dominikanerorden, erließ ein strenges Verbot, in öffentlichen Vorträgen über die Unbefleckte Empfängnis zu disputieren oder darüber in der Muttersprache zu sprechen oder zu schreiben, ein Verbot, das vorzüglich der leidenschaftlichen Opposition gewisser Ordensleute gegen die Unbefleckte Empfängnis entgegen trat. Auf Pius V. folgte unmittelbar
Gregor XIII. (1572-1585); er gründete die Marianische Sodalität, anfangs nur für die auswärtigen Studierenden der Gesellschaft Jesu bestimmt, erst später auf andere Stände erweitert unter Sixtus V. …
Gregor XV. (1621-1623) verschärfte das Verbot seiner Vorgänger, besonders Papst Pius V. und verbot die ausdrückliche Leugnung der Unbefleckten Empfängnis Mariä.
Urban VIII. (1623-1644) gewährte den Mitgliedern der Bruderschaft der Unbefleckten Empfängnis Mariä einen vollkommenen Ablass.
Von Alexander VII. bis Gregor XVI.
Einen ganz außerordentlichen Aufschwung nahm die Andacht zur Unbefleckten Empfängnis mit Papst Alexander VII. (1655-1667). Er stellt sich durch seine Verdienste um die Immakulata-Verehrung würdig seinem großen Vorgänger Sixtus IV. an die Seite. Schon früher hatte er durch seine Schrift „Die Herrlichkeit der sündlos empfangenen Jungfrau Maria“ mächtige Anregung zur Verehrung der Unbefleckten gegeben. Auf das inständige Ansuchen des Königs und des Volkes von Spanien um eine Entscheidung in der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis, erließ Papst Alexander VII. Am 8. Dezember 1661 die berühmte Bulle „Sollicitudo omnium Ecclesiarum“. In derselben unternimmt er selbst die Verteidigung der Verehrung der Unbefleckten Empfängnis und weist auf die ältesten Spuren derselben hin. Er zeigt, wie diese in der Christenheit so tief gewurzelte Überzeugung und Andacht der Gläubigen unter der Gutheißung und Mitwirkung des römischen Stuhles immer mehr zugenommen habe, bis schließlich diese Verehrung fast so allgemein geworden, wie die Kirche. Da nun trotzdem einige diesen Glauben und die im Sinne desselben begangene Festfeier der Unbefleckten Empfängnis teils privatim, teils öffentlich in Schriften und Reden angriffen, so erneuere er – Papst Alexander VII. – nicht allein die gegen solche Angriffe erlassenen Konstitutionen seiner Vorgänger, sondern untersage seinerseits auch ausdrücklich, auf irgend eine Weise der Lehre von der Unbefleckten Empfängnis Mariä nahe zu treten. Es läßt sich denken, wie eine so entschiedene Sprache des Papstes in den Herzen der Gläubigen einen mächtigen Widerhall fand.
Unter den mannigfachen Kundgebungen und Erlässen der folgenden Päpste seien noch folgende erwähnt: Vor allem die Konstitution Innozenz XII. (1691-1700), vom 15. Mai 1693, worin dieser Papst das Fest der Unbefleckten Empfängnis mit eigener Messe und eigenem Offizium für den ganzen katholischen Erdkreis als Fest zweiten Ranges mit Oktav vorschrieb. Sein Nachfolger aber Klemens XI. (1700-1721) hat durch die Bulle „Commissi nobis“ vom 6. Dezember 1708 das der Unbefleckten Empfängnis Mariä am 8. Dezember als gebotenen Festtag für den ganzen katholischen Erdkreis vorgeschrieben. Benedikt XIII. aber (1724-1730) errichtete durch die Bulle „Ex quo Sedes apostolica“ vom 1. April 1727 in Rom in der Franziskanerkirche Arca coeli die Erzbruderschaft der Unbefleckten Empfängnis Mariä, während Pius VI. (1775-1799) durch eine eigene Konstitution vom 6. Dezember 1777 die Errichtung der Kongregation frommer Arbeiterinnen unter dem Titel der Unbefleckten Empfängnis Mariä bestätigte und ihr reichliche Ablässe verlieh.
Außer diesen päpstlichen Kundgebungen zu Gunsten der Unbefleckten Empfängnis Mariä wären noch viel andere, besonders jene zahlreichen Erlässe der Päpste hervor zu heben, welche das Fest der Unbefleckten Empfängnis durch Verleihung eines eigenen Offiziums und eigener Festmesse, durch Erhöhung des bisherigen Ritus, durch Ablässe und andere Privilegien mit immer größerem Glanz umgaben und so die Verehrung der Unbefleckten Empfängnis mächtig förderten. Doch wir wollen von Aufzählung weiterer Namen hochverdienter Päpste abstehen und nur noch einen, den unmittelbaren Vorgänger des um die Verehrung der Unbefleckten Gottesmutter vor allem verdienten Papstes Pius IX. anführen, Gregor XVI. (1831-1846). Er hat, den Bittgesuchen von mehr als 400 Diözesen und Ordensgenossenschaften des ganzen katholischen Erdkreises willfahrend, die Aufnahme des Titels der Unbefleckten Empfängnis Mariä in die lauretanische Litanei und in die Präfation der heiligen Messe gestattet.
Das nur in kurzer Übersicht zusammen gefaßt, sind die berühmtesten Akten des römischen Stuhles, womit die Päpste seit den Dekreten des Konzils von Trient (1546) die große Immakulata-Bewegung der Christenheit förderten und in den Geleisen der Rechtgläubigkeit leiteten; die beiden großen Marksteine dieser Bewegung vor, in und nach dem Tridentinum bleiben die Erlässe Sixtus IV., Pius IV., Alexander VII.
Gregors XVI. Tätigkeit bildet bereits die letzte Vorstufe zur Dogmatisierung der Unbefleckten Empfängnis. –
aus: Alois Jos. Schweykart SJ, Die Verehrung der Unbefleckten Empfängnis Mariä in der Geschichte der Kirche, 1905, S. 100 – S. 103