Anklagen gegen die Inquisition

Anklagen gegen die bischöfliche und spanische Inquisition

Die Vorwürfe, welche gegen die Inquisition erhoben werden, beziehen sich zum Teil auf dieses Institut an und für sich, zum Teil sind sie nur gegen die spanischen Inquisition gerichtet. Alle sind teils ganz unbegründet, teils sehr übertrieben. Vor allem ist es ganz unstatthaft und unbillig, die Inquisition nach den Anschauungen des ungläubig-modernen Zeitgeistes zu beurteilen. Ein Hauptgrund, weshalb die weltliche Macht gegen die Häretiker einschritt, war die religiöse Einheit des Landes; wo dieselbe aufhörte, verschwand auch das Verbrechen der Häresie aus der weltlichen Gesetzgebung. Die Pflicht der Staatsgewalt, die Ketzer zu bestrafen, wurde noch im 16. und 17. Jahrhundert von Katholiken und Protestanten anerkannt.

Calvin ließ am 27. Oktober 1553 den spanischen Arzt Michael Servet in Genf ergreifen und als Ketzer verbrennen und schrieb zu seiner Rechtfertigung eine Abhandlung, in welcher er beweist, jure gladii coercendos esse haereticos. Den Herzog von Somerset, der für Eduard VI. England regierte, fordert er auf, er solle diejenigen, welche dem neuen Kirchenwesen widerstrebten, insbesondere die Katholiken, „mit dem Schwert“ vertilgen (Calv. Ep., ed. Genev. 1576, p. 67). Melanchthon teilte ganz die Gesinnung des Genfer Reformators, den er wegen der Hinrichtung Servets belobte, (Ep. 187 inter Calv.). Wie Calvin, so verlangte auch er Verhängung bürgerlicher Strafen bis zur Todesstrafe gegen die Katholiken (Corp. Reform., ed. Bretschneider IX, 77). Beza, Calvins Schüler, verfaßte eine Schrift de haereticis an civili magistratu puniendis. Nach diesen Grundsätzen verfuhren Heinrich VIII. in England und seine protestantischen Nachfolger, sowie die Calvinisten in Frankreich und die übrigen lutherischen und reformierten Fürsten, welche bis zu den unerhörtesten Grausamkeiten gegen ihre katholischen Untertanen sich verleiten ließen. –

Die Behandlung der Gefangenen von Seiten der Inquisitoren verdient ebenfalls nicht den Tadel, welchen die feindselige Geschichtsschreibung erhoben hat. Die Gefängnisse der Inquisition in Spanien wie in den übrigen Ländern waren viel freundlicher als die anderen Gefängnisse; die Kost, welche den Gefangenen verabreicht wurde, war viel besser, und das prozessualische Verfahren auch milder als bei den anderen Gerichten. –

Die Zahl der Opfer wurde durch die Inquisition nicht vermehrt, sondern im Gegenteil vermindert. –

Was speziell die spanische Inquisition betrifft, so ist die Behauptung, dieses Institut sei unvolkstümlich gewesen, ebenso falsch als der Vorwurf, es habe den Ruin der Wissenschaft in diesem Land herbei geführt. Wie Balmes versichert (Protestantismus und Katholizismus, deutsch von Hahn I, 412ff), haben die katholischen Könige durch die Einführung der Inquisition den allgemeinen Wunsch des Volkes erfüllt; dasselbe blieb ihr auch immer gewogen, während sie unter dem Adel und der höheren Geistlichkeit Gegner fand. Den Verfall des wissenschaftlichen Strebens aber kann die Inquisition deswegen nicht bewirkt haben, weil gerade die Zeit der vollen Herrschaft derselben die Blütezeit der spanischen Literatur ist. Damals lebten die größten Theologen, Philosophen und Dichter, deren Werke mit Genehmigung der Inquisition erschienen. Gelehrte Schulen wurden gegründet und die klassischen Studien mit Eifer betrieben. Die Hochschulen waren durch Gelehrte vom ersten Rang geziert, und selbst Ausländer wurden nach Spanien berufen, um der Wissenschaft neuen Aufschwung zu verleihen. (…) Der Verfall der Wissenschaft in Spanien datiert erst aus der Zeit, in welcher der falsche Liberalismus zur Herrschaft kam.

Die Autos de Fe (actus fidei) und der Sanbenito (saco bendito), welche ebenfalls Stoff zu Anklagen gegen die Inquisition liefern müssen, sind zu diesem Zweck ganz ungeeignet.

Ein Auto de Fe war keineswegs „ein ungeheures Feuer und eine kolossale Schmorpfanne, um welche die Spanier wie Kannibalen saßen, um sich etwa alle Quartale am Rösten und Braten einiger Hundert unglücklichen zu ergötzen“, sondern eine religiöse Handlung, welche teils in der Freierklärung fälschlich Angeschuldiger, teils in der Aussöhnung Reuiger und Bußfertiger mit der Kirche bestand. Damit war das Auto de Fe zu Ende. (Vgl. Hefele, Kard. Ximenes, 1. A., 322ff)

Der Sanbenito war nichts anderes als ein Bußkleid, dessen Anlegung ebenso wenig etwas Schimpfliches an sich trug, als die Übernahme der Buße selbst, und entsprach bei hartnäckigen, der weltlichen Gewalt zur Bestrafung übergebenen Inculpaten der auch in anderen Ländern üblichen Armensünder-Kleidung.

Ein Hauptvorwurf, welcher gegen die spanische Inquisition geschleudert wird, ist die angeblich überaus große Zahl der Hingerichteten. Diese Anklage stützt sich vornehmlich auf die Angaben bei Anton Llorente; allein es bedarf nur einer näheren Kenntnisnahme von dem Charakter dieses verbissenen Freimaurers und seiner Beweisführung, damit die Unwahrheit seiner Angaben einleuchte. Weit entfernt, historischen Dokumente anzuführen, erbaut er seine ganze Argumentation auf offenkundige Fälschungen, willkürliche, mit den Quellen in schreiendem Kontrast stehenden Annahmen und, wie der Protestant Peschel schreibt, einen „frivolen Probabilitäts-Kalkül“, so daß er hinsichtlich seiner Angaben keinen Glauben verdient (vgl. Prescott, gesch. Ferdinands u. Isabella`s II, 637; Peschel, Das Zeitalter der Entdeckungen 151). Nach Gams (K.-G. von Spanien III, 2, 74) beträgt die Zahl der wegen Häresie Hingerichteten für die ganze Zeit der Inquisition etwa 4000, eine Zahl, welche die der Opfer bei den Hexenprozessen im katholischen und protestantischen Deutschland nicht erreicht.

Um noch kurz die Schicksale der Inquisition in Frankreich anzuführen, sei erwähnt, daß dieselbe durch König Philipp IV. im Jahre 1312 in Staatsgerichtshöfe umgewandelt wurde. Der König bediente sich derselben besonders gegen die Templer. Im 16. Jahrhundert musste sie gegen die heimlichen Calvinisten unter der Geistlichkeit einschreiten. Selbst der Großinquisitor Louis de Rochette wurde 1538 als Calvinist verbrannt, und ein anderer Großinquisitor, der Kardinal von Châtillon, der ebenfalls zum Calvinismus abfiel (1562), entzog sich der nämlichen Strafe nur durch Flucht nach England. König Heinrich III. übertrug durch das Edikt von Chateaubriand 27. Juni 1551 die Untersuchung über Häresie den weltlichen Gerichten, gab dieselbe aber im September 1555 den Bischöfen wieder zurück und sprach den weltlichen Gerichten nur die Vollziehung des Urteils zu. Franz II. hob die Inquisitions-Tribunale auf, deren Stelle die Parlamente vertreten sollten; allein das Edikt von Romorantin (1560) gab den Bischöfen das Recht der Untersuchung über Häresie zurück. Unter Heinrich IV. bestanden nur noch in Toulouse und Carcassonne Inquisitions-Tribunale. Der letzte Häretiker wurde 1635 hingerichtet; unter Ludwig XV. hörte die Inquisition in Frankreich auf.-
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 6, 1889, Sp. 780 – Sp. 782

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