Simon der Magier und sein freventliches Ansinnen
Am Tage der Steinigung des hl. Stephanus erhob sich eine große Verfolgung wider die Kirche zu Jerusalem, und alle zerstreuten sich in die Gegenden von Judäa und Samaria, die Apostel ausgenommen. (1) Den Stephanus aber bestatteten gottesfürchtige Männer und hielten große Klage über ihn. (2) Saulus jedoch verwüstete die Kirche, drang in die Häuser ein, schleppte Männer und Frauen weg und lieferte sie ins Gefängnis. (3) Die aber, welche durch die Verfolgung zerstreut waren, zogen umher und verkündeten die frohe Botschaft des Wortes Gottes.
(Der Diakon) (4) Philippus kam in die (Haupt-)Stadt (5) Samariens und predigte dort Christus. (6) Die Scharen merkten einmütig auf das, was Philippus sagte, da sie die Wunderzeichen sahen, die er wirkte. Denn viele Besessene und viele Gichtbrüchige und Lahme wurden geheilt. Darüber war große Freude in jener Stadt. Es war aber dort ein Mann namens Simon, der zuvor in der Stadt Zauberei getrieben (7) und das Volk von Samaria irre geführt hatte, indem er vorgab, er sei etwas Großes (8). Alle hingen ihm an, vom Kleinsten bis zum Größten, und sprachen: „Dieser ist die Kraft Gottes, die da heißt die Große.“ Sie achteten aber auf ihn, weil er sie lange Zeit mit seinen Zauberkünsten verblendet hatte. Als sie aber dem Philippus, der das Evangelium vom Reich Gottes verkündete, geglaubt hatten, ließen sie sich im Namen Jesu Christi taufen, Männer sowohl als Frauen. Da glaubte auch Simon selbst, ließ sich taufen und hielt sich zu Philippus; und als er die Zeichen und die so großen Wunder sah, geriet er in großes Erstaunen. (9)
Als aber die Apostel, die in Jerusalem waren, hörten, daß Samaria das Wort Gottes angenommen habe, sandten sie den Petrus und Johannes zu ihnen. (10) Da diese hingekommen waren, beteten sie für sie (11), daß sie den heiligen Geist empfangen möchten. (12) Denn er war noch über keinen derselben gekommen, sondern sie waren nur getauft im Namen des Herrn Jesu. (13) Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist. (14) Als aber Simon sah (15), daß durch die Handauflegung der Apostel der Heilige Geist verliehen wurde, bot er ihnen Geld an mit den Worten: „Gebt auch mir die Gewalt, daß jeder, dem ich die Hände auflege, den Heiligen Geist empfange.“ Petrus aber sprach zu ihm: „Dein Geld sei mit dir im Verderben, weil du meintest, die Gabe Gottes für Geld zu bekommen. (16) Du hast keinen Anteil und kein Erbe an dieser Lehre (17); denn dein Herz ist nicht aufrichtig vor Gott. Darum bekehre dich von dieser deiner Bosheit und bitte Gott, daß dir dieser Anschlag deines Herzens vergeben werde. Denn ich sehe dich voll bitterer Galle (18) und von den Banden der Verruchtheit umstrickt.“ (19) Simon aber antwortete: „Bittet ihr für mich zum Herrn, damit nichts von dem, was ihr ausgesprochen habt, über mich komme!“ (20) – Die Apostel traten, nachdem sie das Wort des Herrn bezeugt und gepredigt hatten, den Rückweg nach Jerusalem an und verkündeten in vielen Ortschaften der Samaritaner das Evangelium. (21)
In obiger Erzählung ist offenbar die Rede von der Erteilung des heiligen Sakramentes der Firmung (22). Schon daß zu dieser heiligen Handlung, trotz der bereits von Diakon Philippus erteilten Taufgnade, die Apostel eigens beordert wurden, beweist klar, daß sie eine neue und (in gewissem Sinne) noch größere Gnade verliehen haben müsse. Der Text sagt aber noch ausdrücklich, die Einwohner Samarias seien bisher nur im Namen Jesu getauft worden, d. i. hätten wohl früher den Heiligen Geist zur Wiedergeburt erhalten (23), hätten aber jetzt den Heiligen Geist, d. i. dessen Gnadenfülle, empfangen, um in Christus befestigt (24) und im Glauben an ihn zu freimütigem und heldenmütigem Bekenntnis desselben in Wort und Tat gestärkt zu werden. Die Samaritaner empfingen demnach, wie später die zwölf Johannesjünger in Ephesus (25), und nach den Zeugnissen schon der ältesten Väter die ersten Christen überhaupt, das Sakrament der Stärkung (26)
Wegen seines Verhältnisses zur Taufe und seines äußeren Zeichens, der mit der Händeauflegung verbundenen Salbung mit Chrisam, wird es von den heiligen Vätern auch noch Sakrament der Vollendung, Bezeichnung, Besiegelung usw. genannt. – Im Anschluss an obigen Vorgang lehrt die ununterbrochene Überlieferung der Kirche, daß die Spendung des heiligen Sakramentes der Firmung ordentlicher Weise allein den Bischöfen, als Nachfolgern der Apostel, zustehe. (27) Doch kann der Papst in dringenden Fällen auch Priester dazu ermächtigen.
Anmerkungen:
(1) Die Führer in dem großen Kampf für Christus blieben am Ort der Gefahr, da wo der Kampf am heftigsten tobte.
(2) Feierliche Totenklage, wie es bei besonders lieben und hoch geehrten Verstorbenen gebräuchlich war. Nur war hier die Trauer um den Verlust mit der freudigen Zuversicht des ewigen Triumphes des Hingeschiedenen verbunden.
(3) Selbstverständlich im Auftrag des Hohen Rates. (Vgl. 9, 1 u. 2).
(4) Nach Apg. 8, 40 kam Philippus nach Cäsarea; ohne Zweifel ist er identisch mit dem Philippus, der Apg. 21, 8 gerade wegen seiner auf die Ausbreitung des Evangeliums gerichteten Tätigkeit „Evangelist“ genannt wird; ebenso ist zweifellos, daß Lukas hier keine andere Persönlichkeit im Auge hat als den kurz zuvor unter den „Siebenmännern“ (Diakonen) an zweiter Stelle genannten Philippus.
(5) Sebaste, das frühere Samaria.
(6) An Anknüpfungspunkten für die Predigt fehlte es nicht; vgl. Joh. 4, 25 u. 39ff)
(7) daher sein Beiname: der Magier oder Zauberer (Anm.: Simon Magus). Nach dem hl. Justinus (Apol. I c. 26) war es aus dem Flecken Gitton in Samaria gebürtig. Die geschichtliche Existenz Simons wird neuerdings auch von solchen wieder anerkannt, die sie früher scharf bestritten, so von Hilgenfeld, Die Ketzergeschichte des Urchristentums, Leipzig 1884, 182. Siehe auch KL XI 315ff.
(8) Er machte Anspruch darauf, ein höheres Wesen zu sein, ein Wesen, in dem Gottes Kraft sich in besonderer Weise verkörpere; dies geht aus dem unmittelbar Folgenden hervor.
(9) Er musste hier eine Macht anerkennen, vor der sein Blendwerk nicht bestehen konnte. So nahm er, von ganz irdischen, eigennützigen Beweggründen geleitet, äußerlich den Glauben an, innerlich aber blieb er in heidnischem Zauberwahn befangen.
(10) Philippus, der nur Diakon war, konnte sie nur lehren und taufen. Die Erteilung des Heiligen Geistes (der heiligen Firmung) war Sache der Apostel. Petrus, das Oberhaupt der Kirche, ist es, der die ersten Eroberungen für Christus außerhalb Jerusalems mit der Mutterkirche vereinigt. Er wird von den Aposteln gesendet, nicht durch einen Befehl, sondern durch die Bitte, daß er, als Oberhaupt, die neue Gemeinde aufnehme.
(11) Sie riefen durch ihr Gebet den Heiligen Geist über sie herab, wie dies auch jetzt bei Erteilung der heiligen Firmung geschieht.
(12) Der ganze Zusammenhang weist darauf hin, daß die Geistesmitteilung der Hauptzweck der Reise des Petrus und Johannes war. Die Apostel wußten also, daß sie durch das äußere Zeichen der Handauflegung und durch Gebet bereits Getauften den Heiligen Geist mitteilen könnten. Die Verbindung dieser Geistesmitteilung aber mit einer derartigen äußeren Handlung kann nur auf göttlicher Einsetzung beruhen, und die Kenntnis dieses Sachverhaltes setzt eine göttliche Belehrung der Apostel voraus. Es handelt sich also offenbar um das Sakrament der Firmung. (Vgl. Felten, Die Apostelgeschichte 172f)
(13) siehe Die Pfingstpredigt des hl. Petrus, Anm. 13.
(14) Das Sakrament der Firmung.
(15) Es sah es an den außerordentlichen Zeichen und Wundern, besonders der Sprachengabe (vgl. Ausgießung des heiligen Geistes), die damit verbunden waren. Allein die Mitteilung des Heiligen Geistes kommt dem alten Zauberer wie eine höhere magische Kraft vor, und er wollte sich die Gewalt, diese Kraft mitteilen zu können, erkaufen.
(16) Petrus spricht hier kraft der von Gott ihm verliehenen Autorität das Strafurteil aus, das solchem Frevel gebührt. Der zweck ist hier, wie bei den kirchlichen Strafurteilen überhaupt, das urteil Gottes über die Sünde zu verkünden und den Sünder zur Einsicht und zur Buße zu bringen, wie denn auch hier Petrus sogleich zur Buße aufforderte; freilich umsonst! – Nach Simon wird der Frevel derjenigen, die geistliche Gaben oder Ämter um Geld oder Geldeswert kaufen oder verkaufen, Simonie genannt. Die Kirche nennt sie unter allen kirchlichen Verbrechen an erster Stelle und belegt sie mit den strengsten Strafen.
(17) Petrus ist es wieder, der den ersten Irrlehrer aus der Gemeinschaft der Kirche und ihrer Güter ausschließt.
(18) D. i. voll innerer Bosheit, wie wir ähnlich das Bild „Gift und Galle“ gebrauchen.
(19) Ganz voll Bosheit und von Gott abgewendet, ohne Glauben und Liebe Gottes, einzig auf deinen Ehrgeiz und Gewinn bedacht.
(20) Diese Worte kamen nicht etwa aus bußfertigem Herzen, sondern waren bloß von der Furcht eingegeben; der Zauberer erblickte in Petri Wort nur eine magische Fluchformel, und er wünschte bloß vor dem drohenden Unheil bewahrt zu bleiben. Über sein ferneres Leben siehe KL XI 316ff.
(21) Ein allerdings sehr kleiner Teil des samaritanischen Volkes erhielt sich in seiner eigentümlichen Religions-Anschauung bis auf den heutigen Tag.
(22) Siehe auch Dölger, Das Sakrament der Firmung, historisch-dogmatisch dargestellt. (Theol. Studien der Leo-Gesellschaft, Wien 1906, Heft 15) Dölger beweist vor allem, gestützt auf die Zeugnisse der Väter, daß die „Salbung und Handauflegung“ im ganzen christlichen Altertum als ein von der Taufe verschiedenes, selbständiges Sakrament galt; denn der Spender und die Wirkungen beider Handlungen waren verschieden und der Spendungsakt war (gelegentlich) räumlich und zeitlich getrennt. Es muss als unumstößliches Resultat angesehen werden, „daß die Apostel einen heiligen Ritus übten, der eine von der Taufe verschiedene innere Gnadenwirkung erteilt und auf den Willen Christi als den Grund seiner Spendung zurück zu führen ist, d. h. daß dieser Ritus der Handauflegung ein Sakrament ist“ (S. 42). So ist es auch wissenschaftlich begründet, wenn die These 44 des Syllabus (des Dekretes Lamentabili sane) den Satz verwirft: „Nichts beweist, daß das Sakrament der Firmung schon von den Aposteln in Anwendung kam; eine ausdrückliche Scheidung der beiden Sakramente, Taufe und Firmung, hat in der Geschichte des Urchristentums keinen Anhaltspunkt.“ Das Gegenteil dieses Satzes ist wahr.
(23) Vgl. Joh 3, 5ff.
(24) 2. Kor. 1, 21 u. 22.
(25) Apg. 19, 2ff.
(26) Lateinisch firmátio, confirmátio, daher das deutsche „Firmung“.
(27) Trid. Sess. VII, can. 3 de confirm. –
aus: Schuster u. Holzammer, Handbuch zur Biblischen Geschichte, Zweiter Band, Das Neue Testament, 1910, S. 651 – S. 554