Prüfung der Engel und Sündenfall

Die Offenbarungslehre von den Engeln

Prüfung der Engel und Verwerfung der bösen Engel

§ 28. Die übernatürliche Erhebung und Prüfung der Engel

1. Erhebung in den Gnadenstand

Gott hat den Engeln ein übernatürliches Endziel bestimmt, die unmittelbare Gottanschauung, und hat sie zur Erreichung desselben mit der heiligmachenden Gnade ausgestattet. Sent. cera.

a) Pius V. verwarf die Lehre des Bajus, daß die ewige Glückseligkeit für die guten Engel der Lohn für ihre natürlich guten Werke, nicht Gnade se. D 1003f.
Jesus versichert in der Warnung vor dem Ärgernis: „Ihre Engel im Himmel schauen immerfort das Angesicht meines Vaters, der im Himmel ist“ (Mt. 18, 10). Vgl. Tob. 12, 19. Die unerläßliche Vorbedingung für die Erlangung der unmittelbaren Gottanschauung ist aber der Besitz der heiligmachenden Gnade.

Die Väter bezeugen die Erhebung der Engel in den Gnadenstand. Augustinus lehrt, daß alle Engel ohne Ausnahme mit der habituellen Gnade ausgestattet wurden, um gut zu sein, und dauernd mit der Beistandsgnade unterstützt wurden, um gut bleiben zu können. (De civ. Dei XII 9, 2; De corrept. Et gratia c. 11 n. 32). Johannes von Damaskus lehrt: „Durch den Logos wurden alle Engel geschaffen und vom Hl. Geist durch die Heiligung vollendet; entsprechend ihrer Würde und ihrer Rangordnung sind sie der Erleuchtung und der Gnade teilhaftig geworden“ (De fide orth. II 3).

b) Was den Zeitpunkt der Erhebung in den Gnadenstand betrifft, so lehrt Petrus Lombardus (Sent. II d. 4-5) und die mittelalterliche Franziskaner-Schule, daß die Engel ohne übernatürliche Ausstattung erschaffen wurden und sich mit Hilfe aktueller Gnaden auf den Empfang der heiligmachenden Gnade vorbereiten sollten. Letztere sei jedoch nur den guten Engeln zuteil geworden. Thomas hingegen lehrt (in seinen späteren Schriften) im Anschluss an den hl. Augustin, daß die Engel im Stande der heiligmachenden Gnade erschaffen wurden: probabilius videtur tenendum et magis dictis sanctorum consonum ets, quod fuerunt creati in gratia gratum faciente. S. th. I 62, 3. Vgl. Augustinus, De civ. Dei XII 9, 2: angelos creavit… simul eis et condens naturam et largiens gratiam. Der Catechismus Romanus (I 2, 17) folgt der Lehre des hl. Augustin und des hl. Thomas, die den Gnadencharakter der übernatürlichen Erhebung wirksamer hervortreten läßt.

2. Prüfung der Engel

Die Engel wurden einer sittlichen Prüfung unterworfen. Sent. certa bezüglich der gefallenen Engel, sent. communis bezüglich der guten.

Sie befanden sich zuerst im Stande der Pilgerschaft (in statu viae), in welchem sie sich durch ihre freie Mitwirkung mit der Gnade die beseligende Gottanschauung im Endzustand (in statu termini) verdienen sollten. Die guten Engel, die die Prüfung bestanden, gingen zu Lohn dafür in die Seligkeit des Himmels ein (Mt. 18, 10; Tob. 12, 15; Hebr. 12, 22; Apk. 5, 11; 7, 11), während die bösen Engel, die die Prüfung nicht bestanden, der ewigen Verdammnis verfielen (2. Petr. 2, 4; Judas 6).

Für die gefallenen Engel läßt sich die Tatsache der sittlichen Prüfung aus der in der Hl. Schrift bezeugten Tatsache des Sündenfalles (2. Petr. 2, 4) ableiten. Für die guten Engel läßt sie sich biblisch nicht sicher begründen, da ihre Seligkeit nicht ausdrücklich als Lohn für ihre Treue hingestellt wird. Die von vielen Väter vertretene Meinung, daß die Engel im Glorienstand erschaffen wurden, ist für die bösen Engel unvereinbar mit der Tatsache des Sündenfalles. Die vom hl. Augustin lange Zeit befürwortete, zuletzt aber aufgegebene Ansicht, daß es von Anfang an zwei verschiedene Engelreiche gegeben habe, das höhere Reich der im Glorienstand erschaffenen und darum unsündlichen Engel und das niedrigere Reich der sündlichen Engel, die sich zuerst durch treue Pflichterfüllung die vollendete Glückseligkeit verdienen mussten, ist unwahrscheinlich, da sie in dem ursprünglichen Verhalten Gottes gegenüber den Engeln einen ganz unbegründeten Unterschied annehmen muss. S. th. I 62, 4-5.

§ 29. Der Sündenfall und die Verwerfung der bösen Engel

1. Sündenfall

Die bösen Geister (Dämonen) wurden von Gott gut erschaffen; sie wurden durch ihre eigene Schuld böse. De fide.

Das 4. Laterankonzil (1215) erklärte gegenüber dem gnostisch-manichäischen Dualismus: Diabolus enim et alii daemones a Deo quidem natura creati sund boni, sed ipsi per se facti sunt mali. D 428; vgl. D 427) (Übersetzung: Denn der Teufel und die anderen Dämonen wurden von Gott in guter Natur erschaffen, aber sie selbst sind durch sich selbst böse geworden.)
Die Hl. Schrift lehrt, daß ein Teil der Engel die Prüfung nicht bestand, in schwere Sünde fiel und zur Strafe in die Hölle geworfen wurde.
2. Petr. 2, 4:
„Gott hat die Engel, die sündigten, nicht geschont, sondern hat sie in den Abgrund hinab gestürzt und den Höhlen der Finsternis übergeben zur Aufbewahrung für das Gericht.“
Judas 6:
“Die Engel, die ihre Herrscherwürde nicht wahrten, sondern ihre Wohnung aufgaben, hält er mit ewigen Fesseln bis zum Gericht des großen Tages in der Finsternis verwahrt.“
Vgl. Joh. 8, 44: „Dieser (der Teufel) stand in der Wahrheit nicht fest.“

Die Stellen Lk. 10, 18 („Ich sah den Satan wie einen Blitz vom Himmel fallen“) und Apk. 12, 7ff (Kampf zwischen Michael und seinen Engeln einerseits und dem Drachen und seinen Engeln anderseits und Sturz des Drachens und seiner Engel auf die Erde) beziehen sich nach dem Zusammenhang nicht auf den Engelsturz in der Urzeit, sondern auf die Entthronung Satans durch das Erlöser-Wirken Christi. Vgl. Joh. 12, 31.

Die Sünde der Engel ist auf jeden Fall als Geistessünde, mit Augustin und Gregor d Gr. wohl als Sünde des Stolzes aufzufassen, nicht als Fleischessünde, wie viele der älteren Väter (Justin, Athenagoras, Tertullian, Klemens von Al., Ambrosius) mit der jüdischen Tradition im Hinblick auf die in Gn. 6, 2 genannten ehelichen Verbindungen zwischen den als Engel gedeuteten „Söhnen Gottes“ und den Menschentöchtern annahmen. Abgesehen davon, daß der Sündenfall der Engel zeitlich von Gn. 6, 2 anzusetzen ist, spricht die rein geistige Natur der Engel entscheidend dagegen. Vgl. Sir. 10, 15: „Der Anfang aller Sünde ist der Stolz.“ Die Väter und Theologen beziehen auf den Sündenfall des Teufels typisch das Wort Jer. 2, 20, das das abtrünnige Israel zu seinem Gott spricht. „Ich will nicht dienen“, sowie die Weissagung des Propheten Is. 14, 12ff über den König von Babylon: „Wie bist du vom Himmel gefallen, du Glanzgestirn, Sohn der Morgenröte (lucifer, qui mane oriebaris)! … 13. Du sprachest in deinem Herzen: Zum Himmel will ich hinauf steigen und über den Sternen meinen Thron errichten… 14. Dem Höchsten will ich gleich sein.“ Vgl. Gregor d. Gr., Moralia XXXIV 21. S. th. I 63, 3; angelus absque omni dubio peccavit appetendo esse ut Deus.

2. Ewige Verwerfung

Wie die Seligkeit der guten Engel von ewiger Dauer ist (Mt. 18, 10), so ist auch die Strafe der bösen Geister ohne Ende. Mt 25, 41: „Weichet von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist.“ Vgl. Judas 6: „mit ewigen Fesseln“; Apk. 20, 10: „Sie werden gepeinigt Tag und Nacht in alle Ewigkeit.“ –
aus: Ludwig Ott, Grundriss der Dogmatik, 1954, S. 134 – S. 138

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