Die moderne Politik begann in Frankreich

Frankreich – Zeit der modernen Politik und der kirchlichen Revolution

Die Zeit der modernen Politik begann in Frankreich

Die Politik des Eigennutzes und der Selbstsucht, welche nicht mehr an die Grundsätze des Christentums sich bindet, wurde in Frankreich zuerst in ein festes System gebracht. Die ganze Staatsweisheit gipfelte in dem Grundsatz, daß der Monarch als Privatmann wohl religiös, als Staatslenker aber irreligiös sein könne und müsse. Somit bezeichnet die folgende Ära einen vollständigen Bruch mit der gesamten mittelalterlichen Weltanschauung.

Das erste und vollendetste Muster eines solchen modernen Herrschers ist Ludwig XI. von Frankreich, welcher auf Karl VII. im Jahre 1461 folgte. Seinem Scharfblick und seiner Kunst, Personen und Verhältnisse zu benutzen, gelang es, die Macht der Vasallen zu vernichten und den königlichen Absolutismus zu begründen. Die vier mächtigsten Kronvasallen, die Herzöge von Berry, Burgund, Bourbon und Bretagne, hatten nämlich zur Herstellung der Herrschaft des Lehnswesens ein Bündnis die Ligue du bien public, geschlossen, wodurch Frankreich ebenso wie Deutschland in eine Reihe von Kleinstaaten zersplittert werden sollte. Durch Krieg und Belagerung der Hauptstadt hatten sie Ludwig zur Bewilligung aller ihrer Forderungen gezwungen; allein der König entzweite die Verbündeten durch List und wußte den einen gegen den andern aufzustacheln oder durch auswärtige, von ihm unterstützte Feinde zu beschäftigen. Als Karl der Kühne von Burgund 1477 in der Schlacht bei Nancy gefallen war und nur eine Tochter hinterließ, nötigte Ludwig von Frankreich die burgundischen Stände, sich mit ihrem Land ihm zu unterwerfen; ebenso verband er nach Aussterben des Hauses Anjou die Provence, Anjou und Maine mit der Krone. Ludwig ließ dem Papst Pius II. durch eine feierliche Gesandtschaft huldigen und hob die Pragmatische Sanktion von Bourges förmlich auf; allein die Parlamente verweigerten die Zustimmung. Um gleichwohl die Abrogation zu bewirken, schloß Sixtus IV. mit Ludwig 1472 einen neuen Vertrag, dem gemäß die Besetzung der geistlichen Stellen nach den Monaten zwischen Papst Bischöfen geteilt wurde. Aber auch dieser Vertrag wurde von den Parlamenten nicht angenommen und daher nie in Vollzug gesetzt.

Ludwigs Sohn und Nachfolger Karl VIII. (1483 – 1498) setzte das Werk seines Vaters fort; er vergrößerte die königliche Macht nach Außen, indem er durch Heirat mit der Erbin der Bretagne 1491 dieses Lehen für die Krone gewann, und befestigte dieselbe nach innen, indem er eine größere nationale Einheit anbahnte. Zur Erweiterung der königlichen Macht dienten auch seine Eingriffe in kirchliche Rechte. Im Jahre 1490 verbot er, Kontrakte über weltliche Dinge vor päpstlichen Notaren zu machen, gestattete Appellationen gegen päpstliche Monitorien, kerkerte Bischöfe ein und verweigerte ihre Auslieferung an päpstliche Richter. Er hegte die Absicht, ein allgemeines oder doch wenigstens französischesNationalkonzil zur Kirchenreform zu versammeln, und richtete diesbezügliche Anfragen an die Universität Paris. Die theologische Fakultät, welche darüber beriet, erklärte 1497, der Papst müsse alle zehn Jahre ein Konzil abhalten, zumal bei großem Reformbedürfnis; falls er sich weigere, könne ein solches auch ohne ihn gehalten werden. Karls Tod hinderte indes die Ausführung derartiger Pläne. Da er kinderlos starb, so folgte sein Vetter Ludwig XII.

Dieser entzweite sich alsbald mit dem Papst und führte Frankreich abermals an den Rand eines Schismas. Der Papst hatte nämlich ein provençalisches Bistum an eine dem König mißliebige Person verliehen, wodurch sich dieser beleidigt fühlte; um sich zu rächen, belegte er die im Mailändischen gelegenen Güter der am römischen Hofe weilenden Kleriker mit Beschlag. Die so entstandene Uneinigkeit wurde besonders durch das Verhalten des Kardinals Amboise, welcher Ludwigs Freund und regierender Minister, aber auch des Papstes Legat war, vermehrt. Außerdem grollte Ludwig dem Papst wegen seines Separatfriedens mit Venedig. Er unterstützte den Herzog von Ferrara mit Truppen gegen den Papst, befahl seinen Geistlichen, die Kurie zu verlassen, schloß Verbindungen mit einigen dem Papst abgeneigten Kardinälen und versammelte schließlich im August 1510 die Prälaten nebst den Abgeordneten der Kapitel und Universitäten zu einer Beratung, welche bald nach Tours verlegt wurde. Auf des Königs Frage erklärte die Versammlung, der Papst sei nicht befugt, fremde Fürsten in den nicht der Kirche zugehörenden Gebieten zu bekriegen. Ein solcher Fürst könne zu seiner Verteidigung selbst des Kirchenstaates sich auf einige Zeit bemächtigen und sich dem Gehorsam des feindlichen Papstes entziehen. Für diesen Fall müsse man sich in kirchlichen Dingen an das alte Recht und an die pragmatische Sanktion halten und könne die päpstlichen Zensuren für nichtig ansehen. Zugleich wurde eine Gesandtschaft an den Papst beschlossen, um ihn vom Krieg mit Ferrara abzuraten und ein allgemeines Konzil zu verlangen. Ludwig verbot seinen Untertanen allen Verkehr mit dem heiligen Stuhl und alle Geldsendungen nach Rom. Alsdann berief er eine zweite Versammlung nach Lyon und suchte den Kaiser Maximilian für seine Konzilsidee zu gewinnen. In der Tat erreichten die beiden Herrscher, daß drei Kardinäle ein Konzil auf den 1. September 1511 nach Pisa beriefen, zu welchem aus Frankreich zwei Erzbischöfe, vierzehn Bischöfe, Deputierte der Universitäten Paris, Toulouse und Poitiers, einige Äbte und viele Theologen und Juristen herbei kamen. Da die Deutschen sich fern hielten, so bestand diese Aftersynode fast nur aus Franzosen. Als Protektor derselben fungierte der Ritter von Lantrec im Namen des französischen Königs. Das „allgemeine Konzil“ wanderte von Pisa nach Mailand, Asti, Turin und endlich nach Lyon. Die ganze Sache war nur eine schlechte Kopie des Konzils von Basel und brachte bloß Subsidien-Forderungen an den französischen Klerus und die Pariser Universität zu Tage. Selbst die späteren Gallikaner haben das nach jeder Seite erbärmliche Conciliabulum als rechtmäßiges nicht ansehen können. Julius II. belegte Frankreich mit Ausnahme der Bretagne mit dem Interdikt, die Stadt Lyon aber noch mit besonderen Strafen. Das fünfte Laterankonzil bestätigte am 3. September 1512 diese Strafen und verwarf am 10. Dezember die pragmatische Sanktion von Bourges. Zugleich wurden die Schreiben Ludwigs XI. an Pius II. vorgelesen und die Franzosen vorgeladen. Nach Julius` Tod schlug sein Nachfolger Leo X. versöhnlichere Bahnen ein. Ludwig entsagte seiner Aftersynode von Pisa, schloß sich der Lateransynode an und versprach, einige Bischöfe seines Reiches zu derselben zu senden. Jedoch erst zur achten Sitzung (17. Dezember 1513) erschienen französische Gesandte, während die Bischöfe trotz mehrfacher Aufforderung nicht kamen, sondern nur leere Entschuldigungen sandten.

Inzwischen starb Ludwig XII. am 1. Januar 1515, und es folgte ihm sein Schwiegersohn Franz I. (1515 – 1547), bisher Graf von Angoulême, ein Mann von unsittlichem Lebenswandel, der von liederlichen Weibern und unwürdigen Günstlingen sich beeinflussen ließ. Sein erstes Unternehmen war, die Ansprüche seiner Gemahlin auf das Herzogtum Mailand zu verfechten. In Folge seines glänzenden Sieges über die Schweizer bei Marignano (14. September 1515) eroberte er das Herzogtum, verlor es aber auch bald wieder durch seine vier Kriege mit Karl V. Die Folgen dieser kriegerischen Unternehmungen waren die Belastung des Landes mit drückenden Abgaben und Verheerung der Provence, Champagne, Picardie und anderer Provinzen. Als das Wichtigste, das unter Franz für die Kirche geschah, ist der Abschluss des Konkordates zu nennen. Gleich nach seinem Sieg bei Marignano bat er den Papst um eine Zusammenkunft, und diese fand zu Bologna vom 11. – 15. Dezember 1515 statt. Leo gewährte zwar die Bitten des Königs um Bestätigung der Pragmatischen Sanktion nicht, wollte aber dem König gewisse Zugeständnisse machen. So kam das Konkordat zu Stande, welches der König zu Mailand, der Papst aber zu Rom am 18. August 1516 unterzeichnete. Hierdurch wurde die pragmatische Sanktion aufgehoben, dem König von Frankreich aber das Besetzungsrecht der Bistümer und Abteien vorbehaltlich der päpstlichen Bestätigung zuerkannt. Ebenso blieb das Devolutionsrecht und die Besetzung derjenigen Bistümer und Abteien, deren Inhaber am Sitz der Kurie sterben, dem Papst gewahrt. Hiermit erlangten die französischen Könige großen Einfluss auch auf kirchlichem Gebiet, wenngleich der Papst die kirchliche Freiheit im Prinzip gewahrt hatte. Viele Kardinäle in Rom waren mit diesem Abkommen unzufrieden; in der Generalkongregation des Laterankonzils vom 15. Dezember 1516 ward dasselbe jedoch genehmigt. Von den anwesenden 5 Kardinälen und 61 Bischöfen stimmte nur der Bischof von Tortona dagegen, weil dasselbe Laien eine Jurisdiktions-Gewalt über Kleriker gebe. In der elften Sitzung des Konzils (19. Dezember) wurde es alsdann feierlich approbiert. Eine Bulle sprach die Verurteilung der pragmatischen Sanktion aus, wahrte die Autorität des Papstes über die Konzilien, deren Berufung, Verlegung und Auflösung, und erneuerte die Bulle Unam sanctam ohne Nachteile für die Deklaration, welche Klemens in der Bulle Meruit gegeben hatte. Diese Bestimmungen erregten in Frankreich Erbitterung. Theologen und Juristen, besonders die Universitäten und das Parlament, bekämpften das Konkordat wie die Ökumenizität der fünften Lateransynode, jedoch vergeblich. Die Besonneneren gelangten bald zu der Einsicht, daß der ökumenische Charakter des Konzils nicht angefochten werden könne, und bezüglich des Konkordates bedienten sich die Könige der ihnen dadurch eingeräumten Vorrechte und hielten dasselbe aufrecht. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 4, 1886, Sp. 1767 – Sp. 1770

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