Unkluges Verhalten des Papstes Honorius I.

Das Ringen um das Mysterium der Menschwerdung

Das unkluge Verhalten des Papstes Honorius I.

Die Geschichte der Häresien zeigt, daß eine Sekte, sobald sie zu einer Bewegung geworden ist, durch religiöse Aufklärung und Belehrung so wenig wie durch lehramtliche Entscheide der Kirche aus der Welt geschafft wird, sondern im günstigsten Fall erst spätere Generationen den Wag zur Wahrheit zurück finden. Der Grund für diese Tatsache ist der Einfluss des unter den Leidenschaften stehenden menschlichen Willens auf die Erkenntnis der Wahrheit oder doch auf die Zustimmung zur erkannten Wahrheit.

Im oströmischen Reich gibt es keine Ruhe

Es gelang der monophysitischen Sekte, die wichtigsten Bischofssitze des Ostens in ihrer Hand zu vereinigen und die folgenden Kaiser immer stärker unter ihren Einfluss zu bekommen. Die Rivalität zwischen Konstantinopel und Alexandrien hörte allerdings von selber durch den überragenden Einfluss der Kaiserstadt auf: aber eine neue und weit gefährlichere Rivalität bereitete sich vor, die des stets einflussreicher werdenden Patriarchen der Hauptstadt des Ostens mit dem Bischof der Hauptstadt des Westens, dem Oberhaupt der Kirche, dem Papst zu Rom. Diese Rivalität war umso bedenklicher, als Rom nach dem Untergang des weströmischen Kaisertums im Jahr 476 in kultureller Hinsicht bald von Konstantinopel überflügelt wurde, weil die germanischen Stämme erst langsam zu einer Kulturhöhe aufstiegen.

Unter dem Einfluss des Patriarchen Akazius von Konstantinopel befahl Kaiser Zeno (474 bis 491) durch das sogenannte Heotikon vom Jahr 482, daß zum Zweck der Wiedervereinigung der durch die Häresien zerrissenen Ostkirche in Zukunft nur das Symbolon von Nicäa-Konstantinopel gebraucht und über die Frage, wieviel Naturen in Christus seien, geschwiegen werden solle. Er brachte auch die päpstlichen Legaten für diesen Zweck auf seine Seite. Papst Felix III. (483 bis 492) exkommunizierte seine Legaten wie den Patriarchen von Konstantinopel, worauf dieser 484 die Verbindung mit Rom abbrach und so das erste, bis 519 dauernde Schisma zwischen der östlichen und westlichen Kirche einleitete. Das war das Vorspiel der späteren, Jahrhunderte langen, bis heute dauernden, für die Geschichte der Kirche Christi so verhängnisvollen Abspaltung des größten Teiles des Christentums des Orients von der Einheit der alten Kirche.

Die unerschrockenen, nicht vom praktischen Nutzen, sondern von der Wahrheit Christi diktierte Tat des Papstes Felix verdient unsere besondere Anerkennung. Er war sich des Wortes des Irenäus aus dem 2. Jahrhundert lebendig bewusst: „Mit der römischen Kirche muss wegen ihres besonderen Vorranges jede Kirche übereinstimmen; denn in ihr ist die apostolische Tradition immer bewahrt.“

Die Spannungen zwischen der Kirche des Ostens und Rom legten sich vorerst wieder, seit den Tagen des Kaisers Justin I. (518 bis 527) Aber die monophysitische Irrlehre kam im Osten nicht zur Ruhe. Da machte unter Kaiser Heraklius (610 bis 641) der Patriarch Sergius von Konstantinopel einen neuen, sehr unglücklichen Versuch zur Einigung der Häretiker mit der Kirche. Er schlug eine Einigungsformel vor des Inhaltes:

In Christus sind zwar zwei Naturen, aber nur ein gottmenschlicher Wille und nur eine gottmenschliche Energie. (1) Der Kaiser stimmte begeistert zu; es kam zu einer tatsächlichen Rückkehr vieler abgeirrter Monophysiten. Der gelehrte, hoch betagte Patriarch Sophronius von Jerusalem aber warnte und widersprach.

Da wandte sich Sergius von Konstantinopel an Papst Honorius I. (625 bis 638), einen frommen und eifrigen, aber der griechischen Schlauheit nicht gewachsenen Mann. Sergius berichtete dem Papst von den großen Erfolgen des Einigungswerkes bei den ägyptischen Monophysiten und stellte es als unverantwortliche Härte hin, wenn der Papst durch Billigung der Lehre des Patriarchen Sophronius von zwei Wirkungsweisen in Christus eine missverständliche Neuerung begünstige und dadurch die zur wahren Kirche Zurückgekehrten wieder abstoße. Die Lehre von zwei Wirkungsweisen in Christus führe schließlich zur Annahme von zwei einander, widerstreitenden Willen im Gottmenschen. Es sei überhaupt besser, künftig weder von einer noch von zwei Wirkungsweisen in Christus zu sprechen.

Die Wirren um die wahre Lehre unter Papst Honorius I.

Der Papst war in schwieriger Lage. Es winkte einerseits das heiß ersehnte Ziel der Einigung der so lange abgetrennten Häretiker, andererseits drohte bei einem Vorgehen gegen Sergius und damit gegen die Unionsbemühungen des Kaisers ein neuer, vielleicht viel tieferer Zwiespalt zwischen Konstantinopel und Rom, d. h. zwischen dem Osten und Westen der Kirche. Auch schien dem Papst die von Sergius ausgesprochene Befürchtung begründet, daß die Betonung von zwei Wirkungsweisen in Christus zu Missverständnissen und falschen Folgerungen Anlass geben könne.

Deshalb schrieb er zwei Briefe an Sergius und je einen an die Patriarchen von Jerusalem und Alexandrien und verbot, von einer oder zwei Wirkungsweisen in Christus zu sprechen. Seine eigene Ansicht sprach er in dem Schreiben an Sergius in den Sätzen aus: „Wir bekennen einen Willen unseres Herrn Jesus Christus, weil die Gottheit offenbar nur unsere Natur, wie sie vor dem Sündenfall aus der Hand des Schöpfers hervor gegangen war, aber nicht die durch den Sündenfall verderbte Natur. Wir müssen bekennen, daß beide Naturen in dem einen Christus aufs innigste durch die natürliche Einheit verbunden sind, und daß jede in Gemeinschaft mit der anderen wirkt und handelt; die göttliche wirkt das Göttliche, die menschliche das, was des Fleisches ist, ohne Trennung und ohne Vermischung.“ (2)

Honorius behauptet keinen Irrtum, aber gibt eine unglückliche Formulierung

Aus diesen Worten geht hervor, daß Papst Honorius nicht nur den vom Konzil zu Chalcedon definierten Glaubenssatz von zwei Naturen in Christus unerschüttert gelehrt hat, sondern auch ausdrücklich zwei Wirkungsweisen in Christus anerkennt, die göttliche, die das Göttliche, und die menschliche, die das Menschliche wirkt. Mit dieser ausgesprochenen Lehre von der zweifachen Wirkungsweise ist auch die Wahrheit von zwei Willensvermögen in Christus gegeben. Wenn Honorius trotzdem den Ausdruck von „einem Willen unseres Herrn Jesus Christus“ gebraucht, so ist diese an sich falsche Formel aus dem Zusammenhang richtig zu verstehen. Der Papst, der aus dem Schreiben des Sergius befürchtete, die Ausdrucksweise von zwei Willen in Christus könne zu der falschen Annahme von zwei zueinander in Gegensatz stehenden Willen führen, will mit seiner Formel diese zu befürchtende irrige Ansicht ausschließen und die moralische Einheit der von Christus angenommenen menschlichen Natur und ihres Willens mit dem göttlichen Willen lehren. Deshalb betont er so stark die Wahrheit, daß die zweite Person der Gottheit die unverderbte, nicht eine sündhafte menschliche Natur mit sich vereinigt habe, so daß also jede Zwiespältigkeit und ein Widerstreiten des menschlichen mit dem göttlichen Willen in Christus ausgeschlossen sei. (3)

Papst Honorius muss für seine Schwäche büßen

Wenn Honorius auch keinen Irrtum behauptet hat, so hat er doch durch seine unglückliche Formulierung und durch das Verbot, über die Dinge zu sprechen (4) der Irrlehre des Monotheletismus, d. h. der Lehre, daß in Christus wohl zwei Naturen, aber nur ein Wille sei, ungewollt Vorschub geleistet. Er hat für seine in der Absicht der Stärkung der Glaubenseinigung begangene Unklugheit noch nach seinem Tod schwer büßen müssen. Nachdem seine unmittelbaren Nachfolger die Lehre von den zwei Willen und Wirkungsweisen in Christus mit aller Klarheit und Unzweideutigkeit verkündet hatten (5) und die Patriarchen Sergius, Pyrrhus und Paulus von Konstantinopel sowie der Patriarch Cyrus von Alexandrien wegen ihrer Irrlehre vom Papst Martin I. (649 bis 653) exkommuniziert waren, trat zur feierlichen Definition der Glaubenswahrheit am 7. November 680 im Kuppelsaal des Kaiserpalastes zu Konstantinopel das 6. Allgemeine Konzil in Anwesenheit des Kaisers Konstantin IV. (668 bis 685) und der höchsten Offiziere zusammen. (6) In der 18. Sitzung verkündeten die 160 anwesenden Bischöfe unter Führung des Legaten des Papstes Agatho (678 bis 681) und in Anwesenheit des Kaisers das Dogma von den zwei Willen im Gottmenschen, dem zur göttlichen Natur gehörenden göttlichen Willen und dem zur menschlichen Natur gehörenden menschlichen Willen: „Wir bekennen, gemäß der Lehre der heiligen Väter, daß in Jesus Christus zwei natürliche Willen und zwei natürliche Wirkungsweisen sind, ungeteilt und unverwandelt, ungetrennt und unvermischt, zwei Willen, aber nicht so, als ob sie sich entgegen gesetzt wären, sondern so, daß der menschliche dem göttlichen folgt und sich ihm unterordnet.“

In der 13., 16. und 18. Sitzung dieses Konzils wurde das Anathem ausgesprochen nicht nur über die von der Wahrheit abgeirrten orientalischen Patriarchen, sondern auch über „Honorius, den Bischof von Altrom“. Papst Leo II. (682 bis 683) und zwei weitere Konzilien bestätigten und erneuerten diesen Bannfluch, nicht als ob sie in Honorius einen Irrlehrer gesehen hätten, sondern weil er nicht, wie es Pflicht des römischen Papstes gewesen sei, die aufkeimende Irrlehre sofort vernichtet, vielmehr durch Nachlässigkeit begünstigt habe (7) Selbst in das Glaubensbekenntnis, das die Päpste des Mittelalters bei ihrer Krönung ablegten, wurde diese Verurteilung des unglücklichen Honorius mit aufgenommen.

Mag dieses hirtenamtliche Vorgehen gegen einen Papst, der in bester Absicht einen Fehler begangen hatte, auch hart erscheinen, so ist es doch zu begrüßen als einer der stärksten Ausdrücke des Papsttums für sein Bewusstsein von der Pflicht zur Reinerhaltung der Wahrheit Jesu Christi.

„Die 6. ökumenische Synode aber stellt nicht nur äußerlich, sondern auch nach der inneren Dialektik der Entwicklung einen Abschluss der christologischen Kämpfe der alten Kirche dar. Sie war eine notwendige Konsequenz des Chalcedonense, und sie bedeutete zugleich einen Fortschritt über das Chalcedonense hinaus; sie war aber auch der Schlusspunkt der ganzen Entwicklungslinie.“ (8) (siehe dazu den Beitrag: Das Anathem gegen Papst Honorius I.) Am Ende des Beitrages sind weitere Links zu der Honoriusfrage angegeben.

Wissenschaftlich hat das Ergebnis dieser immensen, Jahrhunderte langen theologischen Arbeit der Ostkirche Johannes von Damaskus (675 bis 749) zusammen gefaßt, ein Feind aller kleinlichen Streitereien, den Papst Leo XIII. im Jahre 1890 zum Lehrer der Kirche ernannte, und den die orientalische Jugend zu ihrem Patron erwählte.

(1) Wille im Sinne von Willensvermögen und Energie im Sinne von Wirksamkeit des Willens.
(2) d. h. ohne Trennung in zwei Personen und ohne Vermischung in einer Natur, gemäß dem Bekenntnis von Chalcedon. Der erste der oben zitierten Sätze steht im ersten, der zweite im zweiten Brief an Sergius; Denz. 251 und 252.
(3) Der zweite Nachfolger des Honorius, Papst Johann IV. (640 bis 642), erklärt in seinem Brief an Kaiser Konstantin III., daß die Schreiben seines Vorgängers Honorius nichts anderes bezweckt hätten, als jede Disharmonie im menschlichen Willen Christi auszuschließen, und daß Honorius den Ausdruck „ein Wille“ nur in Bezug auf den menschlichen Willen Christi gebraucht habe, der nicht nur dem göttlichen Willen ganz und gar konform, sondern auch in sich frei sei von jener Dualität des Willens der unter dem Gesetz der Sünde stehenden Menschen, in denen der Widerstreit des sinnlichen Trieblebens den Willen gleichsam in zwei Willen zerspaltet.
(4) In den oben erwähnten Briefen des Honorius ist diese Disziplinarmaßnahme, in der der Papst falsch entschied, von dem Lehrinhalt, der, wie dargelegt, trotz einer falschen Formulierung keinen sachlichen Irrtum enthielt, wohl zu unterscheiden. Das genannte Verbot war ein Akt hirtenamtlichen, der dogmatische Inhalt ein Ausdruck der lehramtlichen Tätigkeit. Ob der Papst mit den Briefen eine Kathedral-Entscheidung beabsichtigte, kann wohl ernstlich bezweifelt werden, obschon sie über den Charakter rein privater Briefe weit hinaus gehen.
(5) Als Theologen waren in diesem Sinn im Orient vor allem der gelehrte Mönch Sophronius aus Palästina und der Abt Maximus Confessor tätig, dem wegen seines Bekenntnisses der Wahrheit durch Verordnung des Kaisers Konstans II. (641 bis 668) nach furchtbarer Geißelung die Zunge ausgeschnitten und die rechte Hand abgehauen wurde.
(6) Die 5. Allgemeine Synode im Jahr 535 zu Konstantinopel hatte die Lehrentwicklung betr. Die Letzten Dinge gefördert durch Verwerfung einiger Irrungen des Origenes, wie der Lehre von der Präexistenz der Seelen und der Wiederherstellung aller Dinge am Ende der Tage, einschließlich der Läuterung der Verdammten (Apokatastasis), nachdem Epiphanius und besonders der verschlagene Bischof Theophilus von Alexandrien, der „Ketzerhammer“, gegen den genialen und tief frommen Alexandriner, der noch als Greis die schwersten Foltern für Christus erduldet hatte, und dessen Vater Leonidas als Märtyrer gestorben war, mit mehr Leidenschaft als Geist gefochten hatten und der edle Johannes Chrysostomus (354 bis 407), Bischof von Konstantinopel, ein Opfer dieses traurigen Kampfes geworden war.
(7) „Qui flammam haeretici dogmatis non, ut decuit apostolicam autoritatem, incipientem extinxit, sed neglegendo confovit“; so im Brief Leos an die spanischen Bischöfe. In diesem Sinne ist auch seine Bestätigung des Konzils an Kaiser Konstantin IV. zu verstehen.
(8) R. Seeberg, Lehrbuch der Dogmengeschichte II, 300. –
aus: Konrad Algermissen, Konfessionskunde, 1939, S. 233 – S. 238

Weitere Link s zur Honoriusfrage:

Zur Orientierung der Honoriusfrage

Die Honoriusfrage immer noch eine Frage?

Die Verurteilung Honorius auf dem VI. Konzil

Honorius I. Keine Häresie nachweisbar

Magisterium des Papstes Honorius I.

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