Magisterium des Papstes Unfehlbarkeit

Magisterium des Papstes

Die Tatsache der Unfehlbarkeit

I. Ist der Papst (…) nach der traditio divina et catholica sowie nach der ausdrücklichen Lehrentscheidung der Kirche, in Sachen der Glaubens- und Sittenlehre unfehlbar in seinen Kathedralentscheidungen, so steht auch fide divina fest, daß niemals ein Papst der Kirche eine irrige Lehre zu glauben vorgestellt hat, daß also eine jede entgegen stehende Behauptung notwendig falsch und ein jeder daraus begleitete Einwand unbegründet und lösbar ist. Behaupten, es habe je ein Papst in einer Kathedralentscheidung eine häretische Lehre ausgesprochen, ist mithin nicht nur falsch, sondern häretisch: denn es liegt darin eben die Leugnung eines deklarierten Dogmas.

So wenig eine philosophische Wahrheit, eben so wenig kann eine geschichtliche Tatsache mit einem katholischen Dogma in Widerspruch stehen. Alle jene angeblichen Fälle häretischer Kathedral-Entscheidungen, welche je von den Gegnern des Papsttums und seines infallibeln Lehramtes vorgebracht wurden, sind demnach falsch und unbegründet. Dieses steht für den Gläubigen von vornherein mit Glaubensgewißheit fest; es läßt sich aber auch wissenschaftlich nachweisen und ist längst mit genügender historischer Gewißheit nachgewiesen. Sollte aber selbst eine historische Schwierigkeit wegen Mangels an Quellen, Unkenntnis der näheren Umstände oder aus irgend einen anderen wissenschaftlichen Defekt, je zu einer Zeit nicht vollkommen lösbar sein, so könnte dieses weder die Glaubensgewißheit, noch die vernünftige Glaubwürdigkeit unserer dogmatischen Wahrheit beeinträchtigen. Der historischen Wissenschaft aber die Entscheidung über päpstliche Unfehlbarkeit zusprechen, ist vollendete Leugnung der Unfehlbarkeit der Kirche und der ganzen übernatürlichen Ordnung, purer Naturalismus und Rationalismus.

II. Was nun die angeblichen Irrtümer und Häresien der Päpste betrifft, so haben die Magdeburger Centuriatoren deren, von der Verleugnung Petri angefangen, eine große Menge angeführt, die teilweise von Gallikanern und Jansenisten reproduziert wurden. Allmählich haben die Gegner und Bezweifler der päpstlichen Unfehlbarkeit dieselben, bis auf wenige – namentlich Liberius, Vigilius und besonders Honorius – fallen lassen, bis man in neuester Zeit sich nicht schämte, eine ganze Anzahl der längst von den Gallikanern aufgegebenen Einwände wieder aufzunehmen und einige neue, noch frivolere, hinzuzufügen.“

In keinem einzigen unter allen diesen Fällen liegt, worauf es allein ankommt, eine Entscheidung ex cathedra vor. Es ist aber auch nicht einmal eine persönliche förmliche Häresie eines Papstes in irgend einem dieser Fälle nachweisbar. Was man anführt, sind teils persönliche Fehler, teils theologische Privatmeinungen, teils administrative Maßregeln, teils bloße Unterlassungen, teils partikulare Urteile einzelner Päpste – also Handlungen, in welchen noch niemals ein Katholik eine Indefektibilität des Papstes behauptet hat“. –
aus: J.B. Heinrich, Dogmatische Theologie, Bd. 2, 1876, S. 435 – S. 437

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