Das Konzil von Trient Von der Reue

Die Lehre von den heiligsten Sakramenten

Von der Reue

Vierzehnte Sitzung,
welche die vierte ist unter Papst Julius III.
gehalten am 25. November 1551

Kap. 3 Von den Teilen und Früchten dieses Sakramentes

Die heilige Versammlung lehrt ferner, daß die Form des Sakramentes der Buße, in welcher vorzugsweise dessen Wirksamkeit begründet ist, in jenen Worten des Ausspenders bestehe: „Ich spreche dich los usw.“, zu welchen wohl nach löblichem Gebrauche der heiligen Kirche einige Gebete hinzugefügt werden, jedoch keineswegs zumWesen de Form gehören noch auch zur Spendung dieses Sakramentes notwendig sind. Gleichsam der Stoff aber dieses Sakramentes sind die Handlungen des Büßers selber, nämlich die Reue, die Beichte und die Genugtuung. In wie ferne diese bei dem Büßer zur Vollständigkeit des Sakramentes und zur vollen und gänzlichen Nachlassung der Sünden gemäß der Einsetzung durch Gott erforderlich sind, werden sie deshalb Teile der Buße genannt. In der Tat aber ist Wesen und Wirkung dieses Sakramentes, soweit es dessen Kraft und Wirksamkeit betrifft, die Wiederaussöhnung mit Gott, auf welche zuweilen bei frommen Männern und bei solchen, welche dieses Sakrament mit Andacht empfangen, Friede und Klarheit des Gewissens nebst überaus großem Trost des Geistes zu folgen pflegt. Indem die heilige Versammlung dieses über Teile und Wirkung dieses Sakramentes lehrt, verwirft sie zugleich die Meinungen Jener, welche behaupten, die erregten Gewissensängsten und der Glaube seien die Teile der Buße.

Kap. 4 Von der Reue

Die Reue, welche unter den genannten Handlungen des Büßers die erste Stelle einnimmt, ist Schmerz der Seele und Abscheu über die begangene Sünde, mit dem Vorsatz, fernerhin nicht zu sündigen. Diese Empfindung der Reue war aber zu jeder Zeit notwendig zur Erlangung der Verzeihung der Sünden, und ebenso bereitet sie dann den nach der Taufe gefallenen Menschen zur Vergebung der Sünden vor, wenn sie mit dem Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit und mit dem Verlangen, das Übrige zu leisten, was zum vorschriftsmäßigen Empfang dieses Sakramentes erfordert wird, verbunden ist.

Die heilige Versammlung erklärt demnach, daß diese Reue nicht bloß das Aufgeben der Sünde und den Vorsatz und Beginn eines neuen Lebens, sondern auch den Abscheu vor dem früheren in sich schließe, wie es heißt: „Werfet von euch alle eure Missetaten, durch welche ihr gesündigt habt, und machet euch ein neues Herz und einen neuen Geist.“ Und wahrhaftig, wer diese Klagerufe der Heiligen überlegt. “Dir allein habe ich gesündigt, und Böses vor dir getan. Ermattet bin ich durch mein Seufzen, jede Nacht durchnetze mit Tränen ich mein Lager. Vor Dir will ich erforschen alle meine Jahre in der Bitterkeit meiner Seele“, und andere dieser Art, der wird leicht einsehen, daß sie aus einem gründlichen Hasse des früheren Lebens und einem sehr großen Abscheu vor den Sünden entsprungen seien.

Ferner wird gelehrt, daß wenn auch diese Reue bisweilen durch die Liebe eine vollkommene sein und den Menschen mit Gott aussöhnen könne, bevor er in der Tat dieses Sakrament empfängt, nichts desto weniger diese Aussöhnung nicht der Reue selber, ohne das Verlangen nach dem Sakrament, welches in derselben eingeschlossen ist, zuzuschreiben sei.

Von jener unvollkommenen Reue aber, welche Anfangsreue genannt wird, weil sie gemeinlich entweder aus der Betrachtung der Schändlichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor Hölle und Strafen entspringt, wenn sie den Willen zu sündigen ausschließt und auf Verzeihung hofft, wird erklärt, daß sie nicht nur den Menschen nicht zum Heuchler und größerem Sünder mache, sondern vielmehr ein Geschenk Gottes sei und ein Antrieb des zwar noch nicht innewohnenden sondern nur anregenden heiligen Geistes, von welchem unterstützt der Büßer sich den Weg der Gerechtigkeit bereitet. Und obgleich sie an sich, ohne das Sakrament der Buße, den Sünder zur Rechtfertigung zu führen nicht vermag, so macht sie ihn doch für die im Sakrament der Buße zu erlangende Gnade empfänglich. Denn von solcher Furcht heilsam erschüttert, taten die Niniviten auf die Schreckenerregende Predigt des Jonas hin Buße, und erlangten vom Herrn Barmherzigkeit.

Darum verleumden Einige fälschlich die katholischen Schriftsteller, als ob sie lehrten, daß das Sakrament der Buße ohne gute Anregung der Empfänger die Gnade mitteile, was die Kirche Gottes nie gelehrt noch angenommen hat. Vielmehr lehren sie noch fälschlich, daß die Reue nur erpreßt und erzwungen sei, nicht selbständig und frei gewollt. –
aus: Beschlüsse und Glaubensregeln des hochheiligen allgemeinen Concils von Trient unter den Päpsten Paul III., Julius III. und Pius IV., 1865, S. 67 – S. 69

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