Hat Papst Liberius wirklich den hl. Athanasius exkommuniziert?
Vorbemerkung:
Denzinger-Schönmetzer, eine Ausgabe der Dokumenten-Sammlung, bekannt als Denzinger, ist im Jahre 1963 neu veröffentlicht worden. Die alte, letzte vorkonziliare Ausgabe von Denzinger war die von 1954, manchmal auch genannt Denzinger-Rahner.
In der neuen Ausgabe, also Denzinger-Schönmetzer sind einige Inhalte sowohl hinzugefügt als auch entfernt worden. Man hat das System der Absatznummerierung komplett überholt. Das bedeutet, daß die alten Denzinger-Zahlen und die neuen Denzinger-Zahlen nicht mehr übereinstimmen. In den meisten traditionellen katholischen Disputationen wird in der Regel die alte Zahlennummerierung verwendet.
Ein Beispiel für entfernten Inhalt im neuen Denzinger ist die Verurteilung der Religionsfreiheit durch Papst Pius IX. – siehe die Seiten im Denzinger-Schönmetzer.
Diese Auslassung wurde auch beibehalten in der 43. Ausgabe von Denzinger im Jahre 2012, herausgegeben von Peter Hünermann und Robert Fastiggi.
Ein Beispiel eines hinzugefügten Inhaltes wären die Dokumente, die Papst Liberius zugeschrieben werden.
Es gibt natürlich einen Grund, warum die vorkonziliaren Ausgaben des Denzinger diese Dokumente nicht enthalten haben. Der Grund liegt darin, daß sie von zweifelhafter Echtheit oder als Fälschungen bekannt sind. Als P. Adolf Schönmetzer (1910-1997) sie in die neue Edition einfügte, wies er die Ablehnung der Briefe, die dem Papst Liberius zugeschrieben wurden, einfach ohne Begründung zurück: „Ihre Echtheit wurde früher ohne Angabe von Gründen in Frage gestellt.“ (quarum authenticitas Olim immerito impugnabatur). Auch die Ausgabe von 2010 (Denzinger-Hünermann) behält diese Dokumente und die Schönmetzer-Notizen bei.
Widerlegung von vier verschiedenen Thesen
Die Wahrheit ist, daß jede einzelne dieser vier Thesen falsch ist.
1. These
Der Vorwurf gegenüber Papst Liberius, „homoousion“ zu leugnen, basiert auf dem sogenannten Glaubensbekenntnis von Sirmium, von denen es drei gab. Papst Liberius unterzeichnete die erste Sirmianische Formel, aber nicht die zweite oder die dritte. Die Unterstellung der Ketzerei gegen Liberius auf dessen Unterzeichnung des ersten Textes, welches in Denzinger-Hünermann 139-140 zu finden ist, ist unhaltbar.
Der Kirchenhistoriker P. Reuben Parsons, dessen Werk die Approbation von Papst Leo XIII. erhielt, erklärt den Fall wie folgt:
„Die erste Sirmianische Formel sündigt durch Auslassung, alles, was es enthält, ist katholisch, aber es fehlt das „Homoouisos“; die zweite ist verschärft arianisch, die dritte semi-arianisch. Wir beabsichtigen zu zeigen, daß Liberius unmöglich die zweite oder dritte unterzeichnet haben konnte; deshalb sollte, wenn überhaupt, die erste unsere Aufmerksamkeit beanspruchen…
Es bleibt also nur die erste Formel, promulgiert im Jahre 351, welche Liberius unterschrieben haben könnte.
Nun, obwohl das Wort „Homoousios“ in diesem Bekenntnis nicht zu finden ist, gibt es in ihm nicht Abstoßendes zur katholischen Doktrin über die Göttlichkeit des Wortes. Die Auslassung sollte nicht erlaubt werden, denn eine Einfügung des Begriffes „Consubstantial“ wurde von den Orthodoxen als Schutz zum wahren Glauben betrachtet. Aber all jene, die es ausließen, wurden in der Zeit von Athanasius nicht als unbedingt häretisch betrachtet. Es gab nie einen energischeren Verteidiger des Wortes „Homoousios“ als der heilige Bischof von Alexandrien [St. Athanasius], und doch sagt er in seinem Buch Über die Synoden, Nr. 41: „Es ist nicht richtig, diejenigen als Feinde zu betrachten, die alle anderen Nicänischen Schriften akzeptieren, und nur zögern über das Wort „Consubstantial“ … denn wir disputieren als Brüder mit Brüdern, die der gleichen Meinung sind wie wir selbst, allein einen Namen in die Kontroverse zu bringen. Denn wenn sie bekennen, daß der Sohn von der Substanz des Vaters und von keiner anderen Substanz ist; daß Er nicht eine Kreatur oder etwas Gemachtes ist, sondern ein echter und wirklicher Sohn, das Wort und die Weisheit ist, eins mit dem Vater existiert, sind sie nicht weit entfernt, den Begriff „Consubstantial“ aufzunehmen.“
Und nun können wir unsere Dissertation über die Orthodoxie des heiligen Liberius schließen. Wir haben gesehen, daß die Argumente gegen ihn nicht haltbar sind, daß es reichlich positive Beweise zu seinen Gunsten gibt, und falls er irgendeine der Sirmianischen Formeln unterzeichnete, es eine war, die unschuldig der Ketzerei war.“
(Rev. Reuben Parsons, Studies in Church History, Vol. I, 3rd ed. 1886)
2. These
Der Vorwurf, daß Papst Liberius St. Athanasius exkommuniziert habe, ist ebenfalls falsch.
Die angebliche Verurteilung von St. Athanasius durch Liberius wurde in dem Brief Studens Paci gefunden, auszugsweise in Denzinger-Hünermann 138, aber es ist keine Frage, daß der Brief betrügerisch ist, nämlich, daß er nicht von Papst Liberius geschrieben wurde:
Der Historiker Sozomen sagt, daß Lügen auf Kosten des Liberius in Umlauf gebracht wurden, nämlich, daß er seine Zustimmung zu der Anomoean (Anm.: extreme Sekte der Arianer) Lehre gab. Auch kann nicht geleugnet werden, daß falsche Briefe ihm zugeschrieben wurden; wie auch auf St. Athanasius: zu dieser Klasse gehört als erstes die Korrespondenz zwischen Liberius und Athanasius, die ohne Vorbehalt als unecht anerkannt sind, und was noch wichtiger für uns ist, ein Brief von Liberius an die Orientalischen Bischöfe (Pro Deifico), im gleichen Fragment von Hilarius enthalten, und beginnt mit den Worten studens paci. Daß dies notwendig unecht sein muss, haben wir schon gesagt, und es wurde so von Baronius anerkannt; die benediktinischen Herausgeber von St. Hilarius und der Bollandist, P. Stilting, haben es ebenfalls im Detail bewiesen.
(Right Rev. Charles Joseph Hefele, A History of the Councils of the Church, Vol. II, Edinburgh: T. & T. Clark, 1876, p. 239)
3. These
Die Behauptung, daß St. Hilarius ein Anthem gegen Papst Liberius schleuderte, ist sehr leicht zu widerlegen, sogar im Denzinger-Hünermann 141.
In der Fußnote zu n. 141 heißt es: „Diese Einfügungen wurden nicht von Hilarius hinzugefügt, sondern von einem Übersetzer oder von einem Abschreiber des Briefes.“ (interiectiones illae non sunt Hilarii, sed colligentis seu exscribentis has epistolas). „Diese Einfügungen“ – sichtbar im Text markiert, Klammern und Bindestriche benutzend – waren Einfügungen, von einem Abschreiber gemacht, wie P. Schönmetzer`s Fußnote zugibt. P. John Chapman bestätigt in The Catholic Encyclopedia, daß die Einfügungen nicht von St. Hilarius gemacht wurden: „Im ersten und zweiten Brief sind Anathemas „gegen den Ausflüchtemacher Liberius“ eingestreut, zugeschrieben von dem Fälscher von St. Hilarius“.
4. These
Die These, daß Liberius dem Glauben geschadet habe und in Häresie abtrünnig wurde, um mit den Arianern Frieden zu haben, stützt sich auf den Brief Quia Scio, Auszug in Denzinger-Hünermann 142.
Wie die zwei vorerwähnten Briefe fälschlicherweise Papst Liberius zugeschrieben werden, so ist dieser auch eine Fälschung. P. Chapman faßt in The Catholic Encyclopedia zusammen:
„Es folgt im gleichen Fragment ein Absatz, in welchem erklärt wird, daß Liberius, als er im Exil, alle seine Versprechen und Taten umstieß, den boshaften, die Wahrheit verdrehenden Arianern die drei Briefe schrieb, die das Fragment vervollständigt. Diese entsprechen den authentischen Briefen, die vorhergingen, jeweils zu jedem: der erste “Pro deifico timore” ist eine Parodie von “Obsecro”; der zweite “Quia scio uos” ist eine Umkehrung von allem, das gesagt ist in “Quamuis”; der dritte “Non doceo” ist eine Palinodie (=Widerruf von Meinungsäußerung) vom Brief an Hosius, schmerzhaft zu lesen. Die drei sind klare Fälschungen, zusammengestellt für ihre vorhandene Position.
(Rev. John Chapman, “Pope Liberius”, The Catholic Encyclopedia, vol. IX [1910])
Auch Papst Athanasius und Papst Pius IX. können als Zeugen angeführt werden.
Quelle: A Response to “Bishop” Athanasius Schneider’s Claims against Pope Liberius
Bildquellen
- Papst Liberius Athanasius Med: novusordowatch