Papst Gregor VII und der Investiturstreit
Es sah wahrhaft traurig aus. Die Kirche Gottes war geknechtet, unwürdige Hirten wurden der Kirche aufgedrängt. Den Hirten entsprach die Herde, so daß Gregor seufzend schreiben konnte: „Wirft man seine Blicke nach Westen, Süden oder Norden, so findet man wenige Bischöfe, welche auf die rechte Weise ihr Amt erlangt haben oder deren Lebensweise den Anforderungen desselben entspreche. Nirgends solche Fürsten die Gottes Ehre ihrer eigenen und die Gerechtigkeit ihrem Gewinn vorzögen. Die Menschen, unter denen ich wohne, Römer, Langobarden, Romanen sind, wie ich es ihnen oft sage, ärger als Juden und Heiden.“ – Um diesen Übeln abzuhelfen, war Gregor der rechte Mann. Er entschloss sich, die Axt an die Wurzel zu legen im Vertrauen auf die Gerechtigkeit seiner Sache und auf Gottes Hilfe, die er durch eifriges Gebet, durch das heilige Messopfer und durch innige Andacht zu Maria zu gewinnen suchte. Den unwürdigen Kaiser Heinrich IV. bemühte er sich, mit Liebe und Entgegenkommen auf bessere Wege zu leiten. Er hielt ihn mehr für irre geleitet als schlecht…
In der Fastensynode (1074) erneuerte Gregor die bereits von den früheren Päpsten erlassenen Dekrete gegen die unenthaltsamen Kleriker, wie gegen die Simonie. Wer durch Kauf in den Besitz der kirchlichen Würden gekommen, verliert dieselben, die in Konkubinat lebenden Geistlichen dürfen nicht die heiligen Geheimnisse feiern, und tun sie es dennoch, so soll das Volk nicht mehr ihrem Gottesdienst anwohnen. Papst Gregor schickte Legaten mit diesen Dekreten auch nach Deutschland. König Heinrich, der eben im Kampf gegen die Sachsen schmählich besiegt und gedemütigt worden war, nahm die Legaten gut auf, entfernte die schon von Alexander II. gebannten Räte und gab seine Zustimmung zur Abhaltung von Synoden, um die Simonie und die Unenthaltsamkeit zu beseitigen. Da erhob sich ein Sturm unter dem verdorbenen Klerus und von allen Seiten wurden Verleumdungen gegen den Papst ausgestreut. Gregor ließ sich nicht beirren; er berief mehrere pflichtvergessene Bischöfe zur Verantwortung nach Rom und warnte mit liebevollen Worten Heinrich vor falschen Ratgebern, die Zwietracht zu säen versuchten.
In der Fastensynode (1075) ging Gregor der Investitur zu Leibe und verordnete, daß, wer immer ferner ein Kirchenamt aus der Hand eines Laien annehme, abgesetzt, die weltlichen Fürsten, die eine solche Investitur erteilen, von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen werden sollen. Dadurch erhob sich der sogenannte
Dieser Streit wurde zwischen den Päpsten und den weltlichen Fürsten, namentlich den römisch-deutschen Kaisern geführt, währte nahezu 50 Jahre und endete mit dem Sieg des Papstes. Nach den alten kirchlichen Verordnungen sollten die Bischöfe von den Mitbischöfen der Kirchenprovinz mit Zustimmung von Klerus und Volk, die Ordensvorsteher von den Ordensgenossen gewählt werden. Die Fürsten und andere mächtige Herren hatten vielfach Bistümer und Klöster mit reichen Gütern ausgestattet, außerdem besaßen die geistlichen Würdenträger ein hohes Ansehen; als Fürsten des Reiches hatten sie auch großen Einfluss auf die Staatsgeschäfte. So lag den weltlichen Herren daran, die Wahl zu den kirchlichen Würden auf ihnen genehme Persönlichkeiten, Kinder, Verwandte, Parteigänger zu lenken, um Einfluss zu gewinnen. Ja, sie brauchten vielfältig ihre Gewalt dazu, daß sie gegen Recht und Ordnung den Bistümern und Abteien ihre Günstlinge aufdrängten. Noch mehr geschah dies von den Fürsten. Da die weltlichen Träger der königlichen Lehen dieselben von den Fürsten unabhängig und in ihren Familien erblich zu machen suchten, so lag den Königen und Kaisern daran, gegen dieselben sich eine mächtige Stütze zu bereiten. Deshalb gaben sie den Äbten und Bischöfen bedeutende Reichslehen, die ihnen sicher blieben, weil dieselben eben von den geistlichen Würdenträgern nicht vererbt werden konnten. Die traurige Folge war aber, daß Könige und Kaiser sich bemühten, in den Besitz dieser Pfründen solche Personen zu setzen, die sich um sie verdient gemacht hatten oder von denen sie für ihre weltlichen Interessen vieles hoffen konnten. Damit noch nicht zufrieden, vergaßen sich die Monarchen sogar so weit, daß sie mit den Pfründen einen förmlichen Handel trieben und sie demjenigen zuschlugen, der ihnen am meisten bezahlte. In Deutschland kam zudem in diesem Jahrhundert der Gebrauch auf, daß die Kaiser nicht bloß willkürlich die Pfründen besetzten, sondern dieselben durch die Übergabe von Ring und Stab verliehen. Durch diese Art der Verleihung war die Weihe in den Hintergrund gedrängt und es schien, als ob der Fürst die geistliche Macht übertrage. Der Unfug hatte eine entsetzliche Ausdehnung angenommen. Da erhob sich Gregor, um der Kirche wieder die Freiheit zu erobern. „Nur darum“, schreibt er, „hat sich alles gegen uns erhoben und verschworen, weil wir bei der dringendsten Gefahr der Kirche nicht länger schweigen und die Bemühungen, sie in die Knechtschaft hinab zu stoßen, nicht länger dulden durften. Überall ist auch dem ärmsten Weibe verstattet, sich nach den Gesetzen seines Landes und nach seinem Willen rechtmäßig mit einem Manne zu verbinden. Der Kirche allein, der Braut Gottes und unserer Mutter, soll es benommen sein, ihrem Bräutigam auf Erden rechtmäßig anzugehören. Durften wir zugeben, daß Häretiker, Ehebrecher sich die Söhne der Kirche unterwerfen und die Schmach ihrer Vergehen auf sie übertragen? Hart war der Kampf, zu dem sich Gregor entschloss. Mehrere Päpste duldeten während desselben gar vieles und sanken nacheinander ins Grab. Auf Seiten der Päpste stand zwar das Recht und die Wahrheit, aber nur eine verhältnismäßig geringe Zahl treuer und tugendhafter Seelen. Auf Seiten der Fürsten standen die sittenlosen Priester, stand das zeitliche Interesse, standen Habsucht und Ehrgeiz. Doch siegte schließlich das Recht. Die Fürsten mussten nachgeben und der Kirche die Wahl-Freiheit ihrer Diener zuerkennen. Gregor schickte mit dieser Verordnung Legaten an Heinrich. Dieser hatte unterdessen an den Sachsen furchtbare Rache genommen. Nun übermütig geworden, setzte er jede Rücksicht gegen den Papst beiseite. Er nahm die gebannten Räte wieder zu sich und besetzte nach wie vor die geistlichen Ämter willkürlich und um Geld. Dabei überließ er sich den schändlichsten Ausschweifungen, die allbekannt waren. Seine Buhlerinnen schmückten sich mit den Kostbarkeiten der Kirche, während seine edle Gemahlin Zurücksetzung und Haß erfuhr.
Während Heinrich IV., nachdem er selbständig geworden, immer weiter auf der Bahn der Laster und der Tyrannei fortschritt, betete und weinte die Kaiserin-Mutter Agnes und zog sich nach Rom zurück. Im Schmerz über die Verirrungen ihres Sohnes und in Reue darüber, daß sie die Aufstellung eines Gegenpapstes veranlaßt hatte, führte sie unter der Leitung des hl. Petrus Damiani ein strenges Bußleben. Einmal traf derselbe in der Peterskirche plötzlich die Kaiserin vor dem Altare auf den Knien betend, worauf sie ihn ersuchte, ihre Generalbeichte seit dem fünften Lebensjahr anzuhören. Nachdem sie unter Seufzen und Tränen ihre Beichte vollendet hatte, gab er ihr keine andere Buße auf als das demütige, strenge und abgetötete Leben, wodurch sie die ganze Kirche erbaue, fortzusetzen. Ihre Fasten und Nachtwachen schienen die gewöhnlichen Kräfte der Natur zu übersteigen, ihre ärmliche Kleidung erregte weniger Staunen als ihre unerschöpflichen Almosen und anderen Liebesgaben. Am 14. Dezember 1077 starb die edle Frau, der Kummer brach ihr das Herz. Sie nähte noch in der letzten Zeit Kleider für die Armen und pflegte Kranke. Gregor VII. erwies ihrer Leiche alle einer Kaiserin gebührenden kirchlichen Ehren.
Da Gregor Heinrich mit dem Bann gedroht hatte, veranstaltete Heinrich (1076) eine Synode in Worms, auf welcher Gregor von feilen Bischöfen beschimpft und für abgesetzt erklärt wurde. Dies geschah, während in Rom selbst bei einem Aufruhr der Papst gefangen genommen, aber vom Volk befreit wurde. Das Absetzungs-Schreiben brachten die kaiserlichen Gesandten nach Rom. Roland, einer von ihnen, las es vor, musste aber von Gregor geschützt werden, daß sich das erzürnte Volk nicht an ihm vergriff. Nun belegte Gregor Heinrich mit dem Bann. Dadurch ward der Verkehr mit ihm untersagt. Infolgedessen war ihm auch die Ausübung der Regierungs-Gewalt benommen. Nach kirchlichem Recht verlor ein Gebannter sein Amt, wenn er durch seine Schuld über ein Jahr im Bann blieb. Denn das Kirchengesetz galt damals als Reichsgesetz. Ein Gebannter stand außer der kirchlich-staatlichen Gemeinschaft. Der Papst wollte durch diesen Schritt Heinrich zur Besinnung bringen. Dieser trotzte jedoch dem Papst und dem Bann.
Indessen gingen doch viele seiner Anhänger in sich und lichteten sich derer Reihen umso mehr, als ein paar der heftigsten Gegner Gregors plötzlich starben. Unter diesen befand sich Bischof Wilhelm von Utrecht, der den Papst am ärgsten verunglimpft hatte. Plötzlich von einer schmerzlichen Krankheit befallen, rief er mit kläglicher Stimme, daß er durch ein gerechtes Urteil Gottes des irdischen und des ewigen Lebens verlustig gehe, weil er die schlechten Absichten des Königs unterstützt, und um dessen Gunst zu erlangen, den Papst mit Schmach bedeckt habe, obwohl er sehr gut gewußt, daß er ein Mann voll Heiligkeit und apostolischer Tugend sei. Dann rief er zu einem Diener Heinrichs gewendet: „Geh`, melde deinem König, daß wir, er und ich und alle diejenigen, welche seine Sünden begünstigt haben, für die Ewigkeit verloren sind.“
Als die Geistlichen aus seiner Umgebung ihn baten, nicht so zu reden, erwiderte er: „Und warum soll ich nicht sagen, was klar und offenbar in meinem Geist ist, seht, die Teufel halten sich um mein Bett, um sich meiner Seele zu bemächtigen, wenn sie den Körper verläßt. Ich bitte euch und alle Gläubigen, betet nach meinem Tode nicht für mich.“ Darauf gab er in Verzweiflung seinen Geist auf. –
aus: P. Andreas Hamerle C.Ss.R., Geschichte der Päpste II. Band, 1907, S. 351-353