Der heilige Papst Innozenz I. (401-417)

Der Papst trägt das Kreuz Christi, von Christus glorreich empfangen; es zeigt das Leiden der Päpste und zugleich der Kirche

Die guten Hirten auf dem Stuhl Petri

Der heilige Papst Innozenz I. (regierte von 401-417)

Dieser war geboren in Albano und wurde im Alter von zweiundvierzig Jahren am 22. Dezember des Jahres 401 einstimmig zum Papst gewählt. Die Leitung der Kirche führte er siebzehn Jahre mit Umsicht und Klugheit. Kaiser Honorius wollte das zum Teil noch bestehende Heidentum mit Gewalt ausrotten, indem er ein Gesetz erließ, das die Götzenopfer mit dem Tode bestrafte. Allein die Päpste verabscheuten jederzeit eine solche Strenge. Sie verfuhren milder und zwangen keinen Heiden, das Christentum anzunehmen, wenn er nicht selbst freiwillig wollte. Ein solches Verfahren gereicht ihnen zum größten Ruhme.

Papst Innozenz ergriff mit großer Klugheit ausgerüstet und mit jugendlicher Kraft die Zügel der Regierung zu einer Zeit, als die Strafgerichte Gottes anfingen, sich an Rom und am römischen Reich zu vollziehen. Arbeit gab es für den Papst im Menge. Sein besonderes Augenmerk richtete der Papst auf die Erhaltung der Kirchenzucht. Das war aber keine kleine Aufgabe in der Zeit großer Verwirrung. Gleich seinen Vorgängern auf dem Stuhl des heiligen Petrus drang auch Papst Innozenz mit allem Ernst auf ein sittenreines Leben der Geistlichen. Auch er verbot, daß ein Diakon oder gar ein Priester noch eine Ehe einging. Eine solche Mahnung schickte er dem Bischof Victricius von Rouen in Frankreich, der ihn darüber um Rat gefragt hatte. Dabei befahl der Papst, daß alle unter den Geistlichen entstehenden Streitigkeiten nur von den Bischöfen entschieden werden sollten. Diejenigen, welche zu andern Gerichten ihre Zuflucht nahmen, sollten abgesetzt werden. Eine Ausnahme sollte nur stattfinden, wenn die Streitigkeiten an den Apostolischen Stuhl appellieren wollten. Eine ähnliche Bestimmung erging im Jahre 305 auch an den Bischof Exuperius von Toulouse in Frankreich. In letzterem Schreiben verbot der Papst auch, daß im Falle eines Ehebruchs die Frauen härter bestraft werden als die Männer; es sollte kein Unterschied sein zwischen Mann und Weib. Auch sollten Ehegatten, die sich ohne Erlaubnis des Bischofs trennten, aus der Kirche ausgeschlossen werden. Eine weitere Aufgabe sah der heilige Papst in der Erhaltung der reinen katholischen Lehre. Dazu kam noch als dritte Aufgabe für den Papst, sich um die Unterdrückten anzunehmen.

Papst Innozenz bat den Kaiser Honorius, die Geistlichen von der Aufgabe zu befreien, rein weltliche Ämter zu übernehmen. Der Kaiser willigte auch ein. Dafür wurde der Papst von vielen Geistlichen angefeindet, weil sie dadurch einen Teil ihres Einkommens verloren. Allein der heilige Oberhirt wußte wohl, daß man nicht zwei Herren dienen könne; er gab selbst das schöne Beispiel, indem er auf dem höchsten und glänzendsten Sitz ein Leben in geistiger Armut führte. Er hielt fest an dem, was er als recht und dem Wohl der Religion ersprießlich erachtete. Im Jahre 404 wandte sich der heilige Augustinus im Namen der zu Karthago versammelten Bischöfe an den Papst; er bat ihn, bei dem Kaiser Honorius ein Gesetz gegen die Donatisten zu erbitten, welche die Katholiken sehr bedrängten und grausam behandelten. Kaiser Honorius erfüllte die Bitte des Papstes und erreichte, daß tausende von Donatisten ihre Fehler und Irrtümer einsahen und zur wahren Kirche zurückkehrten.

Als der Patriarch von Konstantinopel, der heilige Chrysostomus, auf Anstiften seiner Gegner verbannt worden war, nahm sich der Papst mit allem Eifer des unschuldig Verfolgten an. Dazu wandte sich der Papst auch an den Kaiser Honorius, der, freilich vergebens, seinen Bruder, den Kaiser Arkadius, bestimmen wollte, sich des heiligen Chrysostomus anzunehmen.

Der Papst schrieb viele Briefe, die uns noch erhalten sind. Sie geben uns ein deutliches Bild von den Zuständen jener Zeit, und legen von der Weisheit, Umsicht und unermüdlichen Tätigkeit des Papstes ein beredtes Zeugnis ab. Zugleich sehen wir, wie haushälterisch die Päpste jede Zeit benützten, um in allen Angelegenheiten der Kirche Ordnung zu bringen. Des weiteren verordnete Papst Innozenz, daß schwere Sünder nur am Gründonnerstag in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden sollten. Schließlich gab er verschiedene Vorschriften über die Spendung der heiligen letzten Ölung.

Papst Innozenz drang vor allem auf einen sittlichen, reinen Lebenswandel der Priester, Mönchen und Klosterfrauen. Er wußte wohl, warum er das tat. Da tauchte auf einmal eine ganz neue Irrlehre im Abendland auf. Die Kirche lehrt nämlich, daß Adam, der erste Mensch, unschuldig, mit freiem Willen begabt, im Besitz der heiligmachenden Gnade, aus der Hand des himmlischen Vaters hervor gegangen ist und niemals sterben sollte. Doch war der erste Mensch nicht gezwungen, das Gute zu vollbringen, er konnte auch sündigen. Adam mißbrauchte wirklich seine Freiheit und aß von der verbotenen Frucht. Weil er der Stammvater des ganzen Menschengeschlechtes war, so ging die Sünde mit ihren bösen Folgen auf alle seine Nachkommen über. Seitdem ist die Erkenntnis der Menschen verdunkelt und ihr der Wille zum Guten geschwächt. Um aus diesem Zustand wieder zur Heiligkeit und Tugend zu kommen, braucht der Mensch die göttliche Gnade: „Ohne mich könnt ihr nichts tun“, sprach der göttliche Heiland. Das war die Lehre der katholischen Kirche zu allen Zeiten.

Nun traten unter der Regierung des Papstes Innozenz zwei Männer auf: ein Engländer Pelagius und ein Irländer Cölestius. Diese beiden lehrten, daß Adam auch gestorben wäre, wenn er nicht gesündigt hätte. Sie leugneten die Erbsünde und erklärten die neu geborenen Kinder für schuldlos, wie Adam vor seiner Sünde war. Endlich lehrten sie, daß die Gnade Gottes und die Erlösung durch Jesus Christus überflüssig seien. Die falschen Lehren dieser Männer drohten großes Unheil im ganzen Christentum anzurichten. Allein auf dem heiligen Stuhl saß ein guter Hirte, ein treuer Wächter des wahren, katholischen Glaubens. Damit Papst Innozenz aber den Kampf nicht allein führen musste, fand sich ein treuer und gläubiger Genosse im Kampf. Innozenz hatte nämlich einen der größten Männer aller Zeiten auf seiner Seite, den heiligen Augustinus. Die beiden Irrlehrer wollten Afrika und die dortigen christlichen Gemeinden zum Schauplatz ihrer Lehren machen: eben dort befand sich ihr Gegner, der sie glänzend widerlegte.

Da Pelagius und Cölestius ihre Irrtümer nicht ablegten, so erklärten die Kirchenversammlungen von Karthago und Mileve im Jahre 416 sie bis zum Widerruf der kirchlichen Gemeinschaft für verlustig und erbaten in besonderen Schreiben die Bestätigung des Papstes für ihr Urteil. Papst Innozenz untersuchte die ganze Angelegenheit noch einmal auf einer Kirchenversammlung zu Rom im Jahre 417 und antwortete in drei briefen den afrikanischen Bischöfen. Er billigte ihr Urteil, erklärte genauer, worin die Irrlehrer dem wahren Glauben widersprächen und belobte schließlich die Bischöfe, daß sie mit Recht sich an den Römischen Stuhl gewandt hätten.

Auch hier sehen wir wieder klar, daß auch zur Zeit des heiligen Papstes Innozenz I. die ganze christliche Welt den Bischof von Rom als Papst anerkannte. Die afrikanischen Bischöfe hatten nämlich folgendermaßen geschrieben:

„Wir glauben unsere Verhandlungen Deiner Heiligkeit vorlegen zu müssen, damit unsern Beschlüssen auch die Vollmacht des Apostolischen Stuhles beitrete.“

Und der Papst antwortete ihnen:

„Ihr habt die Ordnung der Väter gut beobachtet, indem alles, was in entfernten Gemeinden vorfällt, dem Apostolischen Stuhl zur Bestätigung vorgelegt werden muss. Kraft meiner apostolischen Vollmacht bestätige ich eure Beschlüsse.“

So wurde denn auch der heilige Papst Innozenz ein Wächter des wahren Glaubens, wie alle seine Vorgänger.

Folgenreich war ein zweites Eingreifen des Papstes. Im Jahre 408 zog Alarich, der König der Goten, mit seinen Scharen durch Italien gegen Rom und schloß die Stadt ein. Eine furchtbare Hungersnot brach aus, die bald ansteckende Krankheiten mit sich brachte. Dies nötigte die Römer, einen schimpflichen Frieden zu schließen. In dieser Not stellte sich der Papst Innozenz an die Spitze einer Gesandtschaft, und erwirkte durch sein Ansehen bei dem Kaiser, daß die Annahme der Friedens-Bedingung Alarichs nicht länger verweigert und die Plünderung Roms für diesmal abgewendet wurde.

Bei allen diesen mannigfachen Arbeiten fand Innozenz noch Zeit, auf die Verschönerung und Erbauung neuer Kirchen in Rom bedacht zu sein. Papst Innozenz I. starb am 12. März des Jahres 417. Die Kirche zählt ihn unter die Heiligen. Er war ein Kirchenfürst von höchster Bedeutung und ist unter die größten Päpste der ersten christlichen Jahrhunderte zu rechnen. –
aus: Chrysostomus Stangl, kath. Weltpriester, Die Statthalter Jesu Christi auf Erden, 1907, S. 90 – S. 91

Unter diesem Papst hatte Italien schwere Heimsuchungen zu bestehen. Alarich, König der Westgoten, war plündernd und jeden Widerstand niederwerfend bis vor die Mauern Roms gedrungen. Nachdem er sich zum ersten Male mit einer großen Summe zum Abzug bewegen ließ, nahm er 410 Rom ein. Seinen Soldaten gab er die Stadt zur Plünderung preis, befahl jedoch, die Kirchen zu schonen und erklärte die Basiliken der Apostel Petrus und Paulus für Asyle. Ein merkwürdiger Zug wird berichtet. Ein Gote kam in das Haus einer gottgeweihten Jungfrau und forderte das Gold und Silber, das im Hause wäre. Sie öffnete dem Erstaunten einen Schrank voll der kostbarsten Gefäße, sagte aber dabei: „Ich kann sie nicht verteidigen, versuche sie darum auch nicht zurück zu halten; sie sind aber dem Dienst des heiligen Apostels Petrus geweiht. Nimm sie, wenn du willst, die Heiligen-Schändung liegt dann auf deinem Gewissen.“ Der Gote wagte nicht, die Schätze zu berühren, sondern machte dem König Alarich davon die Anzeige; dieser ließ sie in die Kirche des Apostelfürsten tragen. Goten trugen nun die goldenen und silbernen Gefäße auf ihren Köpfen durch die Stadt in die Kirche, andere Goten begleiteten sie als Wache, die Trompete ertönte als Verkünderin des Friedens und das Volk sang Psalmen. –
aus: Andreas Hamerle C.Ss.R., Geschichte der Päpste, I. Band, 1907, S. 155

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