Der Irrtum in der Honoriusfrage im Brevier

Eröffnung des Vatikanischen Konzils: Die Konzilsaula vom Eingang aus gesehen; rechts und links sitzen die Konzilsväter, im Vordergrund stehen drei Männer in einer Art Besprechung; im Hintergrund sieht man Papst Pius IX. sitzen

Die Honoriusfrage auf dem Vatikanischen Konzil

Der Erzbischof von Mechelen, Viktor Auguste Dechamps erklärt auf dem Vatikanum

Der Irrtum in der Honoriusfrage bezüglich des Breviers

Im folgenden macht Dechamps unter anderem auch auf die Worte aufmerksam, welche Papst Agatho an seine Legaten auf dem sechsten Konzil richtete und das Konzil sich angeeignet hat: ‚Das strahlende Licht des Glaubens ist von den seligen Aposteln Petrus und Paulus durch die ununterbrochene Sukzession ihrer Nachfolger bis zu unserer Niedrigkeit gelangt, hat sich rein und makellos bewahrt, ohne jemals durch Häresie verdunkelt oder durch einen Irrtum befleckt zu werden.‘ (1) Demgemäß sollte man glauben, daß das sechste Konzil, auch selbst und abgesehen von der päpstlichen Bestätigung, in seinem Dekret über die Häretiker einen Papst der Häresie nicht habe beschuldigen wollen, mithin auch nicht den Honorius, wenigstens nicht einer Häresie in einem Ausspruch ex cathedra.

In seinem dritten Brief wendet sich Dechamps gegen die Behauptung Gratrys, man habe im 16. Jahrhundert das Brevier gefälscht, indem man in der Lektion des Offiziums vom heiligen Leo, in welchem die auf dem sechsten Konzil verurteilten Häretiker aufgezählt werden, den Namen des Honorius, der früher unter den anderen Häretikern genannt war, strich. Dechamps entnimmt die Antwort wiederum der schon zitierten Schrift von Guéranger. Sie lautet im wesentlichen folgendermaßen: Gemäß einem Wunsch des Konzils von Trient setzte Papst Pius V. eine Kommission zur Reformation des Breviers ein. Es war natürlich vor allem Aufgabe dieser Kommission, Fehler, die sich ins Brevier eingeschlichen hatten, zu beseitigen. Nur war es eine Unwahrheit, daß Honorius ein Häretiker gewesen; die Lesung im Offizium, welche den Honorius unter den Häretikern aufzählte, enthielt also einen Irrtum. Mit vollem Recht entfernte die Kommission denselben. Ja, wäre das Brevier eine Dokumenten-Sammlung, so hätte die Kommission, wenn sie den Namen des Honorius aus dem Dekret des sechsten Konzils gestrichen, sich einer Fälschung schuldig gemacht. Aber die Leben der Heiligen im Brevier verfaßt die Kirche, wobei sie nicht an den Wortlaut irgend eines Schriftstückes, sondern nur an die Wahrheit gebunden ist. ‚So ist dem also der ganze Bau des hochwürdigen Pater Gratry über den Haufen geworfen! … Honorius ungerechter Weise unter die Monotheleten versetzt und dann im Namen der Wahrheit und der Geschichte auf ihrer Liste wieder ausgestrichen…: was bleibt von all den Anstrengungen, Skandal zu erregen, noch übrig? Pater Gratry, durch schlimme Freunde irre geführt, hat sich so weit vergessen, daß er eine Berichtigung, welche die einfachste Kritik erheischte, als eine Infamie behandelte.‘ (2)

Wir kommen nun zum vierten Brief Gratrys. Im Anfang desselben sagt der Verfasser, daß außer Dechamps seine Hauptgegner Dom Guéranger und de Margerie seien. Dechamps habe in seinem dritten Brief auf Dom Guéranger verwiesen. Darum, und weil Guéranger als der gelehrteste und gefährlichste seiner Gegner gelte, wolle er sich in seiner Antwort an diesen halten. (3)
Nach der Besprechung einer Reihe nebensächlicher Punkte, in denen er sich von Guéranger mit Unrecht getadelt glaubt, kommt er auf die behauptete Verstümmelung der Breviere zu sprechen. Hören wir, was er im zehnten Paragraphen (4) über Guérangers Verteidigung der Ausmerzung von Honorius` Namen im Offizium des hl. Leo sagt.

‚Niemand kann leugnen‘, bemerkt er, ‚daß Honorius in den Glaubens-Bekenntnissen der Päpste seit dem sechsten Konzil mehrere Jahrhunderte hindurch als Häretiker anathematisiert wurde.‘ (5) ‚Es muss weiterhin zugegeben werden, daß die alten römischen Breviere in der Lektion des Offiziums von Leo II. seit der Einführung dieses Offiziums in das Brevier bald nach dem sechsten Konzil bis gegen das 17. Jahrhundert, also während acht- bis neunhundert Jahren, die Verurteilung des Honorius als eines Ketzers und eines Monotheleten erzählt haben… Betrachten wir aber die neueren Breviere in der im 16. Jahrhundert vorgenommenen reformierten Fassung, so sehen wir, daß sie die Lektion, welche des sechsten Konzils gedenkt, zwar beibehalten, aber den Namen des Honorius ausmerzen.‘ (6) Hieraus schließt Gratry einfach, daß ein Fälscher eine Verstümmelung des Breviers vorgenommen, und er gibt sich viele Mühe, zu zeigen, wie er durch eine solche Behauptung nicht die römische Kirche beleidige. Die Beweisführung Guérangers, daß von einer Verstümmelung und Fälschung keineswegs die Rede sein könne, berücksichtigt er gar nicht. Die einzige Frage aber ist eben diese, ob Honorius Häretiker war oder nicht. War er kein Häretiker, so wurde der Name mit Recht ausgemerzt, und nicht im neuen Brevier war ein Fehler, sondern im alten.

Auf die Darlegung Guérangers, daß Honorius kein Häretiker im Sinne Gratrys sei, trotz der von diesem so oft angerufenen drei Konzilien, kommt Gratry im elften Paragraphen (7) zu sprechen. Er sucht die Lösung Guérangers zu widerlegen.

‚Was in unserer Frage unerschütterlich feststeht‘, so sagt er, ‚und aller Mühen unserer Gegner spottet, ist die Tatsache, daß drei ökumenische Konzilien den Honorius in ihren dogmatischen Dekreten verurteilt haben. Was wagt nun unser verwegener Verteidiger des Honorius gegen diese drei Glaubensdekrete, die von Jahrhundert zu Jahrhundert durch durch drei ökumenische Konzilien, daß heißt durch die ganze Kirche, welche dreimal dieselbe Erklärung wiederholt, ihre Bestätigung finden, was wagt er dagegen vorzubringen? Er hilft sich mit einer neuen Theorie betreffs der Konzilien. Er lehrt so: „Der kanonische Text der Konzilien findet sich nicht in den Canones der Konzilien; er findet sich einzig in dem Schreiben des Papstes, durch das die Beschlüsse des Konzils ihre Bestätigung finden. Dieses Schreiben ist der wahre Text, der kanonische Text, der theologische Text; nur aus ihm sind beweiskräftige Schlüsse zu ziehen. Der auf den Konzilien erwogene, genau formulierte, von den Konzilien beschlossene und promulgierte Text der Canones und Glaubensdekrete hat weiter keine Geltung.“ Der Leser wird nicht zu glauben vermögen, daß man ein solches Lehrsystem wirklich aufgestellt hat.‘ Dann stellt Gratry das Dekret, in welchem das sechste Konzil den Honorius verurteilt, mit dem Satz aus dem Brief des Papstes Leo II., den wir oben aufgeführt (Siehe den Beitrag: Die Verurteilung Honorius auf dem VI. Konzil) haben, nebeneinander und fragt: ‚Welches ist nun der echte Text des sechsten Konzils? Man antwortet uns: ‚Die Worte des hl. Leo sind der echte Text.“‘

Jedermann sieht, daß Guérangers Auffassung ganz entstellt ist. Auf die Frage: Welcher von beiden ist der echte Text des sechsten Konzils? Gibt dieser keineswegs die unsinnige Antwort: Die Worte Leos sind dieser echte Text, sondern die Worte des Konzils selbst. Aber dieses von den Vätern formulierte Dekret hat noch keine Rechtskraft, bevor der Papst es bestätigt hat, und wenn es bestätigt wird, hat es nur insoweit Rechtskraft, als der Papst es bestätigt hat. Guéranger sagt keineswegs, was ihm Gratry in den Mund legt: ‚Hier (d. i. in dem Ausspruch des Papstes) haben wir also das sechste ökumenische Konzil; wir haben es hier in seinem richtigen Wortlaut…‘ (8) Sondern Guéranger sagt: Hier, in dem vom Papst bestätigten Dekret haben wir das wahre, d. i. das rechtsgültige Konzilsdekret. Das vom Konzil formulierte Dekret hat ebenso wenig vor der päpstlichen Bestätigung verpflichtende Kraft, wie im konstitutionellen Staat ein im Parlament formuliertes Gesetz ohne Bestätigung des Königs rechtsgültig ist. (…)

Mit dem vierten Brief beschloß Gratry die Kontroverse. Als er seinen zweiten Brief veröffentlicht hatte, schrieb Guéranger: ‚Der hochwürdige Pater Gratry fährt mit seinen abenteuerlichen Ausflügen in eine Gegend, in die er bis jetzt nie den Fuß gesetzt hat, fort.‘ (9) Man sieht in der Tat bei Lesung seiner Briefe sogleich, daß seine Kenntnisse für die Behandlung einer so schwierigen theologischen Frage nicht ausreichten. Nach dem Zeugnisse Dechamps drängten ihn andere zu dieser Ansicht: ‚Sie und diejenigen, welche Sie aufstacheln‘, sagt Dechamps, ‚habt Ihr denn den Glauben an diese Verheißung Christi verloren, da Ihr angesichts eines allgemeinen Konzils von so großer Angst erfüllt seid? Ich nenne auch diejenigen, welche Sie aufstacheln und – füge ich hinzu – welche Sie unterstützen, denn ich weiß, daß man Sie unterstützt und sie drängt: Nihil est occultum, quod non scietur, et nihil est opertum, quod non revelabitur. Glauben Sie mir, ich liebe Sie mehr, als jene Sie lieben. Ich liebe Sie Ihretwegen, und jene lieben nur sich selbst in Ihnen.‘ (10) Auch Guéranger spricht von Gratrys falschen Freunden (11), und dieser selbst gesteht bei einem speziellen Punkt, daß er von anderen bedeutende Unterstützung erhalten habe. (12) Der Apostolische Nuntius Chigi von Paris berichtet an den Kardinal Antonelli, man nenne als Helfer Gratrys den Abbé Loyson (13), Hugon, Basin und Fabre, welche überhaupt die Vertreter eines den Zeitverhältnissen akkommodierten Gallikanismus seien. (14)

Bei aller Leidenschaftlichkeit, mit der Gratry seine Ansicht verteidigte und seine Gegner angriff und auch oft der Ehre der Kirche zu nahe trat, zeigte er trotzdem immer den festen Willen ihr treuer Sohn zu sein. So schrieb er denn auch ein Jahr später an den neuen Erzbischof von Paris, Msgr. Guilbert, daß er alles, was er gegen die Beschlüsse des Konzils vor der Entscheidung geschrieben habe, widerrufe. (15) Er starb im Frieden mit der Kirche.

Anmerkungen:

(1) Dechamps, Zweiter Brief, S. 47.
(2) Dechamps, Dritter Brief S. 55. – Guéranger 1. c. p. 27.
(3) S. 10.
(4) S. 31ff.
(5) Aber so wurde er anathematisiert, daß er von den positiven Beförderern der Häresie als negativer unterschieden wurde. (siehe den Beitrag: )
(6) Gratry, Vierter Brief S. 31f.
(7) Ebd. S. 37ff.
(8) Gratry a.a.O. S. 38.
(9) Deuxième Défense etc. p. 2.
(10) Dechamps, Dritter Brief S. 57.
(11) Guéranger, Défense etc. p. 27.
(12) Gratry, Dritter Brief S. 8.
(13) Ein Vorname wird nicht genannt. Wahrscheinlich ist er ein Bruder des Apostaten. Derrselbe schrieb auch Aufsätze zur Verteidigung des Gallikanismus, die in deutscher Übersetzung in der ‚Allgemeinen Zeitung‘ (1870, S. 801, 818, 834) erschienen.
(14) Brief vom 4. März 1870.
(15) C. V. 1405 d. –
aus: Theodor Granderath SJ, Geschichte des Vatikanischen Konzils Von seiner ersten Ankündigung bis zu seiner Vertagung, Bd. 2, 1903, S. 539 – S. 544

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