II. Der christliche Ehestand Bestimmung der Ehe
Die von Gott eingesetzte und gesegnete Ehe, die harmonische Über- und Unterordnung zwischen Mann und Weib auf Grundlage ihrer Gleichheit und ihrer Liebe, ist das Fundament der Familie und des ganzen Menschengeschlechtes. Sie hat die doppelte Bestimmung: das gegenseitige geistige und leibliche Wohlsein zu schützen und die Menschheit zu vermehren. Die Familie, die häusliche Gesellschaft und erschaffene Dreieinigkeit auf Erden ist, wie ein geistreicher Bischof sich ausdrückt, das treue Abbild der unerschaffenen Dreieinigkeit im Himmel.
In dem treu sorgenden Gatten und Vater kommt die Macht Gottes, welche erschafft und erhält, in der innig liebenden Gattin und Mutter kommt die Weisheit Gottes, welche leitet und ordnet, in dem Freude bringenden Kind kommt die Liebe Gottes, welche beseelt und beglückt, zur Erscheinung. Die aus der von Gott gesegneten Ehe heraus gewachsene Familie ist das erhabene Heiligtum, in welchem die ehrwürdigsten Personen: Vater, Mutter und ihre Kinder – Söhne und Töchter, Brüder und Schwestern zusammen wohnen, in welchem die ersten und reinsten Freundschaften des Lebens blühen, in welchem die zutraulichsten und kindlichsten Freuden berauschen, in welchem die lieblichsten Tugenden des Herzens: die Einfalt, die Aufrichtigkeit, das Wohlwollen, die Güte, die Dankbarkeit, die Ehrfurcht, gedeihen. Die Ehe errichtet das väterliche Dach, den häuslichen Herd, die glückliche Heimat, woran sich im Herzen des Menschen die unvertilgbaren und heiligsten Erinnerungen knüpfen: sie gibt dem Staat seine Bürger, der Religion ihre Diener, der Gesellschaft ihre Zierden, dem Himmel seine Freunde und sie besitzt diese segensreiche Macht, weil sie das Werk Gottes, das Werk seines weisen Ratschlusses und seiner vorzüglichen Fürsorge ist. –
aus: Otto Bitschnau, Christliche Standesunterweisungen, 1896, S. 7