I. Der christliche Ehestand
§ 2. Die christliche Ehe
2. Die christliche Ehe kann nur vom Tod aufgelöst werden
Die christliche Ehe kann niemals und von niemandem als vom Tod aufgelöst werden. Jesus hat ihre Unauflöslichkeit mit den bestimmten Worten erklärt: „Was Gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen.“ (Matth. 19,6) Nein – die christliche Ehe darf nie zerrissen werden, weil sie das Werk Gottes ist. Gott hat ja beide Ehehälften verbunden, indem Er die Eine für die Andere, zur Ergänzung der Anderen erschuf. Er hat Beide für sich erschaffen und Sich beigesellt zur Teilnahme an seiner schöpferischen Macht und höchsten Majestät. Wer sich daher anmaßt, eine Ehe aufzulösen, der erfrecht sich, das Werk Gottes zu zerstören, seinen Schöpfungsplan zu vernichten, Ihn Selbst anzugreifen; aber zur wirklichen Auflösung fehlt ihm ganz und gar die Macht.
Als die Apostel über diese Verordnung Jesu staunten und meinten: „Wenn die Sache des Mannes mit dem Weib sich so verhält, dann ist`s nicht gut zu heiraten“ (Matth. 19,10), belehrte sie Jesus, Gott habe dies von Anfang an so bestimmt, und das alte Gesetz habe nur wegen der Herzenshärte des Volkes eine Abweichung gestattet, zuletzt aber käme seine Gnade dieser Herzenshärte zur Hilfe. –
aus: Otto Bitschnau, Christliche Standesunterweisungen, 1896, S. 8; S.14