I. Der christliche Ehestand Erhabenheit der Ehe
Jesus Christus, der Gottmensch, ist der eingeborene, von Ewigkeit gezeugte, wesensgleiche Sohn Gottes des Vaters, welcher in der Zeit durch Wirkung des hl. Geistes aus Maria der Jungfrau die menschliche Natur angenommen und mit Sich zur innigsten Lebens- und Liebes-Gemeinschaft erhoben hat. In Jesus Christus sind somit zwei wesentlich verschiedene Naturen, die unerschaffene göttliche und die erschaffene menschliche Natur, aber nur eine göttliche Person, welche diese beiden Naturen in Sich unzertrennlich-hypostatisch verbindet und zur unendlich glückseligen Teilnahme an dem Leben der allerheiligsten Dreifaltigkeit erhöht. Der Gottmensch Jesus Christus ist vermöge seiner ewigen Vorherbestimmung das erste Geschöpf, das Urbild, der Urgrund und das Ziel aller Geschöpfe, nach Ihm, durch Ihn und für Ihn ist alles geschaffen. Jesus Christus vereinigt in Sich alle Ordnungen der Schöpfung, der Natur, der Gnade, der Glorie, der Vorzüge und Privilegien. Was immer Gott uns Menschen an Talenten, an Schönheit, an Freuden, an Glückseligkeit zu geben beschlossen hat, das gibt Er uns in Christus, durch Christus, wegen Christus. Daher schreibt der hl. Paulus den Korinthern: „Niemand der Menschen rühme sich. Alles ist euer, ihr seid Christi, Christus aber Gottes.“ (2. Kor. 3,23) Die Menschwerdung Jesu Christi – die Verbindung der göttlichen Natur mit der menschlichen – ist das Vorbild der Ehe – der Verbindung des Mannes mit dem Weibe zur einheitlichen, unauflöslichen Lebens- und Liebes-Gemeinschaft -, aus welcher die Familie, die häusliche Gesellschaft, die Freude und Ehre des Vaters, der Mutter und des Kindes, und allmählich das ganze Menschengeschlecht, die große Gottesfamilie auf Erden hervor geht. Das gesellschaftliche Leben ist das drängendste Bedürfnis des Menschen und die vollkommene Befriedigung dieses Bedürfnisses ist die oberste Stufe seines Lebensglückes. Der Ehestand ist daher für das Dasein und Wohlsein der ganzen menschlichen Gesellschaft in ihrer mannigfachsten Verzweigung der erste und wichtigste Stand. –
aus: Otto Bitschnau, Christliche Standesunterweisungen, 1896, S. 1 – S. 2