Das Gewissen Begriff und Einteilung

Das Gewissen

Erstes Kapitel: Begriff und Einteilung

I. Begriff

Das Gewissen im eigentlichen Sinne ist ein Urteil der praktischen Vernunft über die Güte oder Sündhaftigkeit einer Handlung.

Durch die Anwendung des Gesetzes auf einen konkreten Fall wird das Gewissen nächste Norm des sittlichen Handelns.

II. Einteilung

1. Das voraus gehende und nachfolgende Gewissen, je nachdem ein Urteil abgegeben wird über eine Handlung, die noch geschehen soll oder bereits schon geschehen ist.

Mit dem voraus gehenden Gewissen ist das Bewußtsein der Verpflichtung und Verantwortlichkeit gegenüber der sittlichen Norm verbunden; das nachfolgende Gewissen aber ist begleitet von dem Gefühl der Beruhigung oder Beunruhigung.

2. Das wahre und irrige Gewissen, je nachdem sein Ausspruch mit dem objektiven Sachverhalt übereinstimmt oder nicht.

Das irrige Gewissen ist entweder ein schuldbar oder unverschuldet irriges Gewissen, überwindlich oder unüberwindlich irriges Gewissen.

3. Das sichere, zweifelnde, wahrscheinliche (probable) und perplexe Gewissen.

Das sichere Gewissen fällt sein Urteil ohne die Furcht, zu irren; es genügt aber, wenn jede vernünftige Furcht ausgeschlossen ist, also moralische Gewißheit besteht. – In Wirklichkeit aber kann auch ein durchaus sicheres Gewissen sich irren.

Das zweifelnde Gewissen suspendiert sein Urteil. – Der Zweifel kann sich auf den Tatbestand (dubium facti) oder auf die Sittlichkeit und das Recht beziehen (dubium iuris). – Der spekulative Zweifel betrifft die sittliche Natur der Handlung im allgemeinen, der praktische Zweifel die Erlaubtheit der Einzelhandlung, die augenblicklich gesetzt wird. Mit dem spekulativen Zweifel kann praktische Gewißheit verbunden sein.

Das wahrscheinliche Gewissen fällt auf gewichtige Gründe hin ein Urteil aber mit der begründeten Furcht, zu irren. Relativ betrachtet unterscheidet man nach dem Grade der Wahrscheinlichkeit eine sententia probabilis, probabilior, probabilissima.

Das perplexe Gewissen ist dann vorhanden, wenn jemand zwischen zwei Gebote gestellt, in jedem Fall zu sündigen glaubt, mag er sich nun für die eine oder andere Seite entscheiden.

4. Das zarte, laxe, skrupulöse (ängstliche) Gewissen.

Die Unterscheidung betrifft hauptsächlich einen bleibenden Gewissenszustand.

Das zarte Gewissen fällt auch bei kleinen Unterschieden des Guten und Bösen mit verhältnismäßiger Leichtigkeit ein objektiv richtiges urteil.

Das laxe Gewissen urteilt auf unzureichende Gründe hin, etwa sei erlaubt, was Sünde ist, oder etwas sei nur eine läßliche Sünde, was in Wirklichkeit eine Todsünde ist.

Das skrupulöse Gewissen fürchtet auf leere Scheingründe hin Sünden, wo keine Sünden sind, oder schwere Sünden, wo nur läßliche Sünden sind. – Das Wesen des skrupulösen Gewissens ist nicht so sehr ein Irrtum als ein Angstzustand. Die Beängstigungen gehören eigentlich gar nicht dem Vernunftleben und damit auch nicht dem Gewissen an; es handelt sich vielmehr um Einfälle der Phantasie, Urteile des sinnlichen Denkens oder Regungen des sinnlichen Strebens oder Fühlens. –

Kennzeichen eines skrupulösen Gewissens sind: Erforschung des Gewissens über kleinliche, oft lächerliche Dinge, ruheloses Grübeln, Berücksichtigung aller möglichen Umstände, die bei einer Handlung vorhanden gewesen sind oder vorhanden gewesen sein können, häufige Änderung des Urteils, Unschlüssigkeit, in allen Dingen Furcht wegen etwaiger Sünden, Befragung verschiedener Beichtväter, Furcht, von ihnen nicht richtig verstanden worden zu sein, Festhalten am eigenen urteil gegenüber ihren Entscheidungen. – Manchmal ist es nicht leicht, das skrupulöse Gewissen zu erkennen, besonders darf man hierin dem eigenen Urteil nicht trauen, sondern soll sich an das Urteil des Beichtvaters halten. Manchmal kann jemand auch in einigen Dingen ein Skrupulant, in anderen Dingen aber lax sein.

Ursache der Skrupel sind: Störungen der Gesundheit, ererbte krankhafte Zustände des Organismus (Überreizbarkeit der Nerven, Blutarmut, Druck aufs Gehirn), lebhafte Phantasie, Überwiegen des Gefühls über die Vernunft, frühreifer Scharfsinn, zu stark gepflegte Selbstbeobachtung, Urteilsunfähigkeit, manchmal auch ein geheimer Stolz, der sich selbst gegen jeden Vorwurf rechtfertigen oder eine Gewißheit erreichen möchte, die jeden, auch den unvernünftigen Zweifel ausschließt, endlich zu geringes Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit. An der Verschlimmerung ihres Zustandes sind die Skrupulanten oft selbst schuld, weil sie die angegebenen Heilmittel nicht konsequent anwenden.

Mittel gegen die Skrupel sind: Gebet und Vertrauen auf Gott, unbedingter, vertrauensvoller Gehorsam gegen den Seelenführer, Bildung allgemeiner Normen des sittlichen Handelns und unbedingtes Festhalten an denselben, auch wenn man sich dabei hie und da geirrt hat, Flucht des Müßigganges, Beseitigung der Ursachen, besonders der organischen Störungen. –
aus: Heribert Jone OMCap, Katholische Moraltheologie, 1931, S. 58 – S. 61

Tags: Moral

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