Konzil von Trient Von der Taufe Canones

Das Konzil von Trient in einer alten Zeichnung dargestellt

Siebente Sitzung des Konzils von Trient, gefeiert am 3. März 1547

Beschluss über die Sakramente – Von der Taufe

Canon 1. Wenn Jemand sagt, die Taufe des Johannes habe die nämliche Wirkung gehabt, wie die Taufe Christi: der sei ausgeschlossen.

Canon 2. Wenn Jemand sagt, wirkliches und natürliches Wasser sei nicht notwendig bei der Taufe, und deshalb jene Worte unseres Herrn Jesu Christi: „Wenn Jemand nicht wieder geboren würde aus dem Wasser und dem heiligen Geist“, zu irgend einer bildlichen Redeweise verkehrt: der sei ausgeschlossen.

Canon 3. Wenn Jemand sagt, daß in der römischen Kirche, welche die Mutter und Lehrerin aller Kirchen ist, nicht die wahre Lehre über das Sakrament der Taufe sei: der sei ausgeschlossen.

Canon 4: Wenn Jemand sagt, die Taufe, welche selbst von Irrgläubigen erteilt wird im Namen des Vaters, und des Sohnes und des heiligen Geistes mit der Willensmeinung zu tun was die Kirche tut, sei keine wahre Taufe: der sei ausgeschlossen.

Canon 5: Wenn Jemand sagt, die Taufe sei frei gestellt, das ist, nicht notwendig zu Heil: der sei ausgeschlossen.

Canon 6. Wenn Jemand sagt, der Getaufte könne die Gnade nicht verlieren, auch wenn er wollte, wie schwer er auch sündige, außer er wollte nicht glauben: der sei ausgeschlossen.

Canon 7. Wenn Jemand sagt, daß die Getauften durch die Taufe selber nur zum Glauben allein verpflichtet werden, nicht aber zur Beobachtung des ganzen Gesetzes Christi: der sei ausgeschlossen.

Canon 8. Wenn Jemand sagt, die Getauften seien befreit von allen Geboten der heiligen Kirche, welche entweder geschrieben oder überliefert sind, so daß sie nicht verbunden seien, dieselben zu halten, außer wenn sie freiwillig sich denselben unterwerfen wollen: der sei ausgeschlossen.

Canon 9. Wenn Jemand sagt, die Menschen seien der Art zum Gedenken an die empfangenen Taufe wieder zu ermahnen, daß sie anerkennen, es seien alle Gelübde, welche nach der Taufe gemacht werden, kraft des in der Taufe selber schon gemachten Versprechens ungültig, gleichsam als geschehe durch dieselben sowohl dem Glauben, den sie bekannt haben, als der Taufe selber Eintrag: der sei ausgeschlossen.

Canon 10. Wenn Jemand sagt, daß alle Sünden, welche nach der Taufe geschehen, durch Erinnerung und Glauben an die empfangene Taufe allein entweder erlassen oder zu lässlichen werden: der sei ausgeschlossen.

Canon 11. Wenn Jemand sagt, daß die wahre und vorschriftsmäßig erteilte Taufe an dem wiederholt werden müsse, welcher bei den Ungläubigen den Glauben an Christus verleugnet hat, wenn er sich zur Buße wendet: der sei ausgeschlossen.

Canon 12. Wenn Jemand sagt, daß Niemand getauft werden dürfe, außer in dem Alter, in welchem Christus getauft wurde, oder gerade im Zeitpunkt des Todes: der sei ausgeschlossen.

Canon 13. Wenn Jemand sagt, die Kinder seien deshalb, weil sie dem Glauben nicht Ausdruck zu geben vermögen, nach Empfang der Taufe nicht unter die Gläubigen zu zählen, und deshalb, sobald sie zu den Jahren der Unterscheidung gekommen sind, wieder zu taufen; oder es sei besser die Taufe an ihnen zu unterlassen, als dieselben ohne tatsächlichen eigenen Glauben im Glauben der Kirche allein zu taufen: der sei ausgeschlossen.

Canon 14. Wenn Jemand sagt, daß auf diese Weise getaufte Kinder, sobald sie heran gewachsen sind, zu fragen seien, ob sie als gültig annehmen wollten, was ihre Paten bei der Taufe in ihren Namen versprochen haben, und falls sie dieses nicht zu wollen antworten, sie ihrer freien Wahl zu überlassen seien; und sie unterdessen auch nicht durch eine andere Strafe zum christlichen Leben anzuhalten seien, außer daß sie vom Empfang der Eucharistie und der übrigen Sakramente ferne gehalten werden, bis sie zur Einsicht kommen: der sei ausgeschlossen. –
aus: Beschlüsse und Glaubensregeln des hocheiligen allgemeinen Concils zu Trient unter den Päpsten Paul III., Julius III. und Pius IV., 1865, S. 41 – S. 42

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