Konzil von Trient Verehrung der Eucharistie

Das Konzil von Trient in einer alten Zeichnung dargestellt

Dreizehnte Sitzung, welche die dritte ist unter Papst Julius III.,
gehalten am 11. Oktober 1551.

Über die Verehrung des Sakramentes der Eucharistie

Kap. 5. Über den Dienst und die Verehrung, welche diesem hochheiligen Sakrament zu erweisen sind

Es bleibt demnach kein Grund zum Zweifel übrig, daß alle Christgläubigen nach dem in der katholischen Kirche allzeit herkömmlichen Gebrauch, diesem hochheiligen Sakrament den Dienst der Anbetung, wie er dem wahren Gott gebührt, in Ehrerbietung zu erweisen haben (cf. infr. can. 6): denn es ist auch deshalb nicht weniger anzubeten, weil es von Christus dem Herrn eingesetzt ist (Matth. 26, 26), um genossen zu werden. Wir glauben nämlich, daß in demselben eben der Gott gegenwärtig ist, von welchem der ewige Vater bei der Einführung auf dem Erdkreis sagt (Hebr. 1, 6): „Auch sollen ihn anbeten alle Engel Gottes“; welchen die Weisen auf den Knien angebetet haben (Matth. 2, 11); von welchem endlich die heilige Schrift bezeugt, daß er in Galiläa von den Aposteln angebetet worden (Matth. 28, 17; Luk. 24, 52). Überdies erklärt die heilige Versammlung, daß in der Kirche Gottes der Gebrauch als sehr fromm und gottesfürchtig eingeführt worden sei (cf. Urbani IV. relatam in Clem. 1. de relig. dom. III. 16), alljährlich an einem besonderen und festlichen Tag dieses erhabene und ehrwürdige Sakrament mit vorzüglicher Verehrung und Feierlichkeit zu verherrlichen, und dasselbe in Prozessionen mit Andacht und Ehrfurcht in den Straßen und an öffentlichen Plätzen umher zu tragen (cf. infra. can. 6). Denn es ist ganz billig, daß einige Tage als heilige festgesetzt sind, an denen alle Christen durch besondere und außergewöhnliche Kundgabe ihr dankbares und getreues Gefühl gegen den gemeinsamen Herrn und Erlöser für eine so unaussprechliche und wahrhaft göttliche Wohltat bezeugen, durch welche der Sieg und der Triumph seines Todes dargestellt werden. Und gerade so musste die Wahrheit als Siegerin über Lüge und Irrlehre den Triumph feiern, daß ihre Widersacher im Anblick so großer Herrlichkeit und bei so großer Freude der ganzen Kirche bloßgestellt entweder kraftlos und entmutigt verstummen, oder von Scham ergriffen und verwirrt endlich zu Einsicht kommen.

Kap. 6. Über das Aufbewahren des Sakramentes der heiligen Eucharistie und das Hintragen zu den Kranken

Der Gebrauch, die heilige Eucharistie an heiliger Stätte aufzubewahren (c. 93. D. II. de cons. [Cap. Franc.] c. 10. X. de celebr. miss. III. 41 [Honor. III.] – cf. infr. can. 7), ist so alt, daß ihn selbst das Zeitalter des Konzils von Nicäa kannte (conc. Nic. I. c. 13 [c. 6. C. XXVI. qu. 6]). Daß ferner diese heilige Eucharistie zu Kranken hin getragen und zu diesem Gebrauch sorgfältig in den Kirchen aufbewahrt werde, findet sich abgesehen davon, daß es höchst schicklich und vernünftig ist, sowohl von vielen Konzilien geboten (cf. e. gr. conc. Ancyr. c. 5 Agath. c. 15. [D. L. c. 63] Lat. IV. c. 20) als auch nach uraltem Herkommen der katholischen Kirche beobachtet. Deshalb beschließt diese heilige Versammlung, daß dieser ganz heilsame und notwendige Gebrauch beibehalten werde.

Kap. 7. Von der Vorbereitung, welche zu machen ist, um die heilige Eucharistie würdig zu empfangen

Wenn es sich nicht ziemt, daß Jemand zu irgend welchen heiligen Verrichtungen anders als heilig hinzutrete, so muss fürwahr ein christlicher Mann, je mehr ihm die Heiligkeit und Göttlichkeit dieses himmlischen Sakramentes bekannt ist, desto sorgfältiger sich hüten, ohne große Ehrfurcht und Heiligkeit zum Empfang desselben hinzutreten: besonders da wir die tief erschütternden Worte bei dem Apostel lesen (1. Kor. 11, 29): „Wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht, weil er nicht unterscheidet den Leib des Herrn.“ Deshalb ist der, welcher kommunizieren will, an das Gebot desselben zu erinnern: (1. Kor. 11, 28) „Der Mensch prüfe sich ja selber.“ Das kirchliche Herkommen aber erklärt, es sei eine solche Prüfung notwendig, daß Niemand im Bewusstsein einer Todsünde, wie sehr er sich auch für zerknirscht halte (cf. infr. c. 11), ohne vorausgehende sakramentale Beichte zur heiligen Eucharistie hinzutreten dürfe. Diese heilige Versammlung beschloss, daß dieses von allen Christen, auch von den Priestern, welchen es von Amtswegen obliegt, Messe zu lesen, für alle Zeiten zu beobachten sei, wenn ihnen nur nicht die Möglichkeit zu beichten fehlt. Sollte aber ein Priester in unabweisbarer Notwendigkeit ohne vorausgehende Beichte Messe lesen, so möge er so bald als möglich beichten.

Kap. 8. Vom Gebrauch dieses wunderbaren Sakramentes

Hinsichtlich des Gebrauchs aber haben unsere Väter eine dreifache Weise dieses heilige Sakrament zu empfangen unterschieden. Sie lehrten nämlich, daß Einige dasselbe nur sakramental empfangen, wie die Sünder; andere nur geistiger Weise, nämlich jene welche im Verlangen dieses dargereichte himmlische Brot genießen und im lebendigen Glauben, der durch die Liebe tätig ist (Gal. 5, 6), dessen Frucht und Nutzen empfinden; die Dritten endlich sakramental und geistiger Weise zugleich (cf. infr. c. 8). Diese aber sind die, welche sich zuvor so prüfen und vorbereiten, daß sie mit dem hochzeitlichen Kleid angetan zu dieser göttlichen Tafel hinzutreten (Matth. 22, 11). Bei dem sakramentalen Genuss aber war es stets Sitte in der Kirche Gottes, daß die Laien von den Priestern die Kommunion empfingen, die Messe lesenden Priester dagegen sich kommunizierten (cf. 11. D. II. de cons. [conc. Tol. XII.] – cf. infr. c. 10), welche Sitte als herstammend aus apostolischer Überlieferung (Hebr. 7, 27) nach Recht und Billigkeit beibehalten werden muss.

Endlich aber erachtet die heilige Versammlung in väterlichem Wohlwollen, spricht zu, bittet und beteuert bei den Innersten der Erbarmung unseres Gottes, daß Alle und Jegliche, welche mit dem Namen Christi bezeichnet werden, in diesem Zeichen der Einheit, in diesem Band der Liebe, in diesem Bekenntnis der Eintracht doch endlich einmal sich einigen und zusammen stimmen, und eingedenk so großer Herrlichkeit und der überschwänglichen Liebe Jesu Christi, unseres Herrn, welcher seine geliebte Seele als Kaufpreis unseres Heiles (Joh. 6, 56ff.), und sein Fleisch uns zur Speise gegeben, sie an diese heiligen Geheimnisse seines Leibes und Blutes mit solcher Standhaftigkeit und Festigkeit des Glaubens, mit solcher Andacht des Herzens, mit solcher Frömmigkeit und Verehrung glauben und sie verehren mögen, daß sie dieses übernatürliche Brot öfter empfangen können, und dasselbe für sie wahrhaft zum Leben der Seele, und zur bleibenden Gesundheit des Geistes sei, durch dessen Kraft sie gestärkt von dem Weg dieser mühseligen Pilgerschaft in das himmlische Vaterland zu gelangen vermögen, um dieses Brot der Engel (Psal. 77, 25), welches sie jetzt unter heiliger Verhüllung essen, ohne alle Verhüllung zu genießen.

Weil es aber nicht genug ist, die Wahrheit zu sagen, wenn nicht auch die Irrtümer aufgedeckt und abgewiesen werden, so hielt die heilige Versammlung für genehm, folgende Canones beizufügen, damit Alle, nachdem sie die katholische Lehre kennen gelernt, auch erfahren, welche Irrlehren sie meiden und fliehen müssen. –
aus: Beschlüsse und Glaubensregeln des hocheiligen allgemeinen Concils zu Trient unter den Päpsten Paul III., Julius III. und Pius IV., 1865, S. 57 – S. 58

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