Die Konstitution De fide catholica

Öffentliche Sitzung des Konzils von 1869/70 in St. Peter; vorne ist ein Altar zusehen

Teil 3: Die Konstitution De fide catholica auf dem Konzil

Diese herrliche Konstitution setzt die Grundlehren des Christentums auseinander und verurteilt die in unserer Zeit nur zu weit verbreiteten, das Christentum untergrabenden Irrtümer. Im ersten Kapitel bekennt sie das Dasein Gottes und legt seine vorzüglichsten Attribute dar: er ist der Schöpfer beider Welten, der geistigen und der materiellen, hat Alles frei aus Nichts zur Offenbarung seiner Vollkommenheit erschaffen, und alle Dinge, auch die freien Handlungen der Zukunft klar schauend, leitet er durch seine Vorsehung alle Geschöpfe zum Ziel. Das zweite Kapitel enthält die Lehre von unserer Erkenntnis Gottes. Der Mensch kann Gott vermöge seiner natürlichen Fähigkeiten aus den Geschöpfen mit Gewissheit erkennen; Gott hat sich uns aber auch bekannt gegeben durch die Offenbarung. Genauer wird dann dargelegt, inwiefern die Offenbarung notwendig, und daß sie in Schrift und Erblehre enthalten ist. Die tridentinischen Bestimmungen über Umfang, Inspiration und Erklärung der heiligen Schrift werden wiederholt und in einigen Punkten präzisiert. Im dritten Kapitel folgt die Lehre über das übernatürliche, zur Ordnung der Offenbarung gehörige Erkenntnisprinzip, über den Glauben. Die Pflicht des Glaubens, sein Wesen, seine Vernünftigkeit, seine Übernatürlichkeit, sein Umfang, seine Notwendigkeit werden dargelegt; daran schließt sich eine kurze Darlegung der Lehre über die Kirche, insofern sie die zuverlässige und autoritative Lehrerin der Glaubenswahrheiten ist.

Die für unsere Zeit so besonders wichtige Lehre über das Verhältnis von Glaube und Vernunft bildet den Inhalt des vierten und letzten Kapitels. Auch die Glaubens-Geheimnisse kann die Vernunft sich freilich einigermaßen näher bringen; niemals aber wird sie dieselben erfassen. Doch gibt es keinen Gegensatz zwischen den Vernunft- und den Glaubens-Wahrheiten, und eine Lehre, welche mit den Glaubens-Wahrheiten nicht im Einklang steht, ist eine falsche Lehre, welche zu verurteilen die Kirche das Recht hat. Es besteht ferner zwischen der natürlichen Wissenschaft und dem Glauben nicht nur kein Widerspruch, sondern beide fördern sich gegenseitig in wunderbarer Weise. Hat die Kirche den Sinn eines Dogmas einmal klar gestellt, so ist dasselbe in diesem Sinn für alle Zukunft festzuhalten, und nie kann eine höhere Entwicklung den Sinn eines Dogmas verändern. –

Diese Lehrpunkte sind eben diejenigen, welche von den Irrlehrern unserer Zeit ganz besonders in Zweifel gezogen wurden und die in weiteren Kreisen verdunkelt zu werden drohten. Das vatikanische Konzil hat den Söhnen der Kirche in den Strömungen unserer Zeit in jener Konstitution einen festen Halt gegeben und die Richtung bezeichnet, die sie einschlagen müssen. Die den dargelegten Lehren entgegen stehenden Irrlehren werden in vier, den vier Kapiteln der Konstitution entsprechenden Klassen von Kanones verurteilt.

Außer dem Schema der Konstitution über den Glauben waren den Vätern, wie schon bemerkt, mehrere Schemata aus dem Gebiete der Kirchendisziplin zugegangen. Hierzu trat am 21. Januar das Schema einer großen dogmatischen Konstitution über die Kirche, welche 15 Kapitel und 21 Kanones umfaßte (Coll. Lac. VII, 567 b sqq.). Das 11. Kapitel enthielt die Lehre von der Einsetzung, der Fortdauer und dem Wesen des römischen Primates. Von der päpstlichen Unfehlbarkeit, deren Definition nach der Behauptung der Feinde des Konzils der einzige Zweck seiner Zusammenberufung war, enthielt es kein Wort. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 12, 1901, Sp. 620 – Sp. 622

Tags: Konzil

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