Konzil von Trient Von der Firmung

Das Konzil von Trient in einer alten Zeichnung dargestellt

Siebente Sitzung des Konzils von Trient, gefeiert am 3. März 1547

Beschluss über die Sakramente – Von der Firmung

Canon 1. Wenn Jemand sagt, daß die Firmung der Getauften eine müßige Zeremonie sei, und nicht vielmehr ein wahres und eigentliches Sakrament; oder sie sei ehedem nichts anderes gewesen, als eine Unterweisung, wobei die dem Jünglingsalter Genäherten Rechenschaft über ihren Glauben vor der Kirche ablegten: der sei ausgeschlossen.

Canon 2. Wenn Jemand sagt, die, welche dem heiligen Salböl der Firmung irgend eine Kraft zuschreiben, beleidigen den heiligen Geist: der sei ausgeschlossen.

Canon 3. Wenn Jemand sagt, der ordentliche Ausspender der heiligen Firmung sei nicht der Bischof allein, sondern jeder einfache Priester: der sei ausgeschlossen.

Ansagung der künftigen Sitzung

Auch verordnete und beschloss diese hochheilige Versammlung, daß die nächst kommende Sitzung zu halten und zu feiern sei am Donnerstag nach dem künftigen weißen Sonntag, welcher sein wird der 21. April gegenwärtigen Jahres 1547. –
aus: Beschlüsse und Glaubensregeln des hocheiligen allgemeinen Concils zu Trient unter den Päpsten Paul III., Julius III. und Pius IV., 1865, S. 42/46

Nach dieser Sitzung hat Papst Paul III. eine Vollmachtsbulle zur Verlegung des Konzils erlassen.

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