Existenz und Ursprung des Gewissens

Die subjektive Norm des Gewissens

Über Existenz und Ursprung des Gewissens

Für die Existenz des Gewissens zeugt das Selbstbewusstsein. Die unbedingt verpflichtenden Normen des Sittlichen finden im Gewissen ihre Begründung, nicht ihre letzte, aber ihre nächste und jedem bekannte Begründung und Rechtfertigung. Allgemein anerkannt und in Sage und Dichtung gefeiert ist die Macht des strafenden Gewissens, man denke überdies an die Reinigungs-Gebräuche der Völker. Auch bei unkultivierten Völkern wird die Macht des Gewissens zumal als Stütze der sozialen Ordnung verwertet. Die größten Philosophen des Altertums, Sokrates, Plato, Aristoteles sind Zeugen für die Existenz des Gewissens, sie fassen es auf als wesentlich vernünftigen Akt. Viel hat sich die Stoa mit der Lehre von der Syneidesis abgegeben, diesem inneren Wegweiser und Dämon, so besonders Epiktet und Mark Aurel, dieser innere Führer befähigt den Menschen, sich selbst treu zu bleiben. Im Anschluß an die Stoa entwickelte Philo den Gedanken der sittlichen Macht des Gewissens und gaben Cicero und Seneca der Überzeugung Ausdruck, daß das Gewissen als unantastbare Lebensregel zu gelten habe.

Existenz des Gewissens

Der Satz, daß das Gewissen existiert, wird von der Offenbarung bestätigt. Das Alte Testament verwendet die Bezeichnung „Herz“, nur einmal (Weish. 17,10) den philosophischen Begriff Syneidesis, wohl unter dem Eindruck der alexandrinischen Philosophie, und schildert ergreifend die Vorwürfe des bösen Gewissens (Ps. 50), aber auch den Frieden und die Freude des guten Gewissens. Jesus selbst setzt mit der allgemeinen Ausbreitung der Sünde zugleich die Tatsache des Gewissens voraus, nur so erklärt sich ja jene Tatsache und Erscheinung. Bereits in deutlicheren Umrissen tritt bei ihm die Idee des Gewissens hervor, wenn er die innere Gesinnung als letzte psychologische Quelle von gutem und sündhaftem Handeln so sehr betont: die Gedanken des bösen Herzens sind es, die den Menschen verunreinigen (Matth. 15,11), „aus dem guten Schatz seines Herzens bringt der gute Mensch das Gute hervor und der böse Mensch aus dem bösen Schatz seines Herzens das Böse, aus der Überfülle seines Herzens redet der Mund“ (Luk. 6,45), oder, dies will gesagt sein, die Gesinnung bestimmt das sittliche Verhalten; noch deutlicher spiegelt sich die Idee des Gewissens in dem von Jesus gebrauchten Bild vom gesunden Auge: „Ist dein Auge gesund, so wird dein ganzer Leib licht sein“ (Matth. 6,22f), die Glieder werden sich im Licht, sie werden sich sicher bewegen, Herz und Auge sind dabei als Träger des Lichtes in Parallele gesetzt. Die Apostel Petrus und Paulus führen den Begriff Syneidesis in die christliche Rede- und Denkweise ein; Paulus lehrt, das Gewissen lebe vom natürlichen Sittengesetz Zeugnis ab, es hat den Rang einer unbedingten Sittenregel, so daß alles, was der Gewissens-Überzeugung widerstreitet, als Sünde erscheint (Röm. 2,14f; 14,23; 2. Kor. 1,12).

Freilich wäre es oberflächlich, aus der Verwendung desselben philosophischen Begriffes auf sachliche Gleichheit der beiderseitigen Auffassung zu schließen: zwischen der stoischen und christlichen Auffassung besteht ein augenscheinlicher Gegensatz, sofern nämlich die Weltanschauung der Stoa die pantheistische ist. Nach der Stoa ist das Gewissen Äußerung der Weltvernunft, theoretisch folgerichtig gedacht als dem Irrtum unzugänglich und dem eigenen Zutun entrückt, nach christlicher Auffassung dagegen ist das Gewissen Überleitung des göttlichen Gebotes in unser Bewusstsein, doch so, daß der Freiheit und der sachgemäßen Fortentwicklung des Gewissens genügend Spielraum gelassen wird.

Einmütig bezeugt sodann die gesamte christliche Tradition die in der Heiligen Schrift grundgelegte Anschauungsweise. So nennt, um nur diese Zeugnisse anzuführen, Origenes das Gewissen einen Mahner des Geistes, einen Erzieher, eng verbunden mit der Seele (In ep. ad. Rom. 2,2), und Chrysostomus erklärt, jeder hat von Anfang an im Gewissen das Urteil über gut und böse durch Gott mit auf den Weg bekommen.

Ursprung des Gewissens

Aus den bisherigen Ausführungen über das Gewissens ergibt sich, daß es, wie Tertullian kurz und schön sagt, eine göttliche Mitgift ist, Dei dos (Expos. in Ps. 147,3. Augustinus, Sermo 1,8. 249,2). Ist doch das Gewissen im Sinne der Synderesis genommen, als Disposition und Voraussetzung, um das eigene Tun und Lassen praktisch zu dirigieren und zu beurteilen, eine unzerstörbare allgemeine, allen Menschen eigentümliche und natürliche Fähigkeit, desgleichen ist das Gewissen, als Akt gefaßt, eine ebenso natürliche und allgemeine, wenngleich durch menschliche Tätigkeit zu beeinflussende psychologische Erscheinung; somit ist der Schluß unvermeidlich, daß diese allgemeine natürliche Fähigkeit und die ihr entspringende natürliche Tätigkeit auf den Urheber der Natur, wozu sie gehören, zurück zu führen sind.

Das Gewissen selbst ist also nicht Produkt der Erziehung oder der wirtschaftlichen Entwicklung, auch nicht Weiterbildung tierischer Instinkte, wie die darwinistisch-materialistische Auffassung will; Gott, der die alles Stoffliche unendlich überragende Seele schafft, gibt ihr Licht vom göttlichen Licht, gibt ihr die scintilla conscientiae, die Gewissensanlage als natürliche Gabe mit. Das Gewissen ist ebenso wenig autonom, wie Kant es auffaßt, autonom im absoluten Sinn ist nur der göttliche Wille, der Spruch des Gewissens aber ist nichts anderes als perventio praecepti divini ad hominem, Überleitung des göttlichen Gebotes ins menschliche Bewusstsein (De verit. q. 27, a.3 und 4 ad 2); schon das Selbstbewusstsein bezeugt einem jeden, daß im Gewissen eine über dem menschlichen Willen stehende souveräne Macht zur Geltung kommt. Auch die Folge des Sündenfalles ist das Gewissen: die ersten Menschen besaßen dieselbe natürliche Ausstattung wie wir, nur in vollkommenerer Ausgestaltung, sie besaßen also die Gewissens-Anlage mit deren natürlichen Erkenntnissen und Hinneigungen und die Fähigkeit, sie auf die einzelnen Handlungen anzuwenden; sobald der erste Mensch daher seiner Freiheit und seiner Aufgabe bewußt war, konnte er sein Tun Lassen beurteilen, existierte also das Gewissen; nur die Erscheinung des bösen Gewissens geht auf den Sündenfall zurück.

Der Irrtum Calvins und protestantischer Theologen

Das Gewissen ist ferner nicht etwa, wie Calvin und spätere protestantische Theologen irrtümlich annehmen, Organ Gottes für das unmittelbare Innewerden des göttlichen Willens, weil sonst das Zweifeln und Irren des Gewissens unbegreiflich würde, vielmehr erklärt sich das Gewissen ganz natürlich aus der Gewissensanlage, aus dem Habitus der ersten Prinzipien und Hinneigungen, verbunden mit der Fähigkeit, die allgemeinen praktischen Erkenntnisse auf das Tun und Lassen anzuwenden; freilich wurde, sollte der Mensch sein übernatürliches Ziel zu erreichen, ja nach dem Sündenfall auch nur das natürliche Sittengesetz klar und sicher zu erfassen vermögen, die göttliche Offenbarung und die Erleuchtung des Gewissens durch den Glauben erforderlich, ohne daß jedoch in der Struktur des Gewissens sich nunmehr eine wesentliche Veränderung vollzogen hätte. Endlich darf das Gewissen nicht ausschließlich einem Seelenvermögen zugeschrieben werden. Daß dabei alle Seelenvermögen beteiligt sind, Vernunft und Wille, einschließlich des Gefühls, lehrt die seelische Erfahrung und zeigt der allgemeine Sprachgebrauch, der jene widerspiegelt, ganz deutlich. Man spricht von einem erleuchteten Gewissen, und offenkundig werden ja beim Akt des Gewissens die einleuchtenden sittlichen Grundsätze auf das Tun und Lassen angewendet, unleugbar ist daher die Vernunft, und zwar sie in erster Linie, soll das Gewissen in Tätigkeit treten, beteiligt. Desgleichen ist der Wille dabei beteiligt, man denke an Ausdrücke wie Gewissenhaftigkeit, Gewissenlosigkeit, sie bezeichnen eine positive Geneigtheit oder Abgeneigtheit des Willens, herbeigeführt durch Handeln entsprechend oder entgegen dem Gewissen, wodurch allmählich eine dauernde Willensrichtung, ein Habitus sich bildet.

Das Gewissen ist im Intellekt

Daß auch das Gefühl beteiligt ist, bedarf kaum der Feststellung, es sei nur erinnert an die Affekte der inneren Befriedigung, der Freude, der Reue, an die Gewissensbisse. So sehr prävaliert im Bewusstsein oft genug gerade das Gefühl bei der Gewissens-Tätigkeit, daß neuerdings viele protestantische Theologen und Ethiker das Gewissen in das Gefühl verlegen wollen. Allein das Gefühl ist nicht geeignet, als Träger des Gewissens gelten zu können; Gefühl und Wille sind blind und bedürfen deshalb der Mitwirkung der Vernunft als Führerin, zudem ist gerade das Gefühl etwas derart Schwankendes und Unsicheres, daß sich mit seiner Hilfe keinerlei zuverlässige Normen gewinnen ließen, sei es um den Charakter zu bilden, sei es um eine Moral zu begründen. Der Hinweis darauf, daß doch das Gefühl oft dem Verstand voraus eile und diesen erst zum Nachdenken veranlasse, beruht auf einer Täuschung: stets ist in Wahrheit die Erkenntnis das erste, sie ruft das Gefühl hervor, und nur der starke Eindruck, den das Gefühl oft erregt, läßt den tatsächlichen Vorgang verkennen und dem Gefühl die Priorität zuweisen. So bleibt es dabei, daß das Gewissen in erster Linie in den Intellekt zu verlegen ist, aber nicht einseitig und ausschließlich, dies wäre ebenso unrichtig, als wollte man die Glückseligkeit ausschließlich in die Erkenntnis verlegen, vielmehr kann man der Eigenart des Gewissens nur gerecht werden, wenn man neben dem Intellekt als dominierender Kraft auch Willen und Gefühl als wesentlich mit beteiligt erachtet. –
aus: Otto Schilling, Lehrbuch der Moraltheologie, I. Band: Allgemeine Moraltheologie, 1927, S. 155 – S. 159

Verwandte Beiträge

Heilige Maura und Timotheus Märtyrer
Luthers Lehre über die Messe vom Teufel