Die Pflicht der Selbsterhaltung

Pflicht der Selbsterhaltung und Verletzung durch Selbstmord

1. Die Pflicht der Selbsterhaltung verbietet alles, wodurch unser leibliches Leben, dessen Integrität und Gesundheit gefährdet, direkt oder indirekt, ganz oder teilweise zerstört werden könnte. Gott ist der Herr über Leben und Tod, sein Geschenk und Eigentum ist es, er hat das Maß unserer Jahre bestimmt und die Augenblicke desselben gezählt. Jede Verkürzung desselben erscheint als ein Eingriff in seine Majestätsrechte und als eine frevelhafte Auflehnung gegen seinen schöpferischen Willen, seine Bestimmung und Anordnung.

Heilige Schrift

Röm. 14, 7f: „Niemand von uns lebt sich selbst, und niemand stirbt sich selbst. Denn wenn wir leben, so leben wir dem Herrn, und wenn wir sterben, so sterben wir dem Herrn. Wir mögen also leben oder sterben, wir sind des Herrn.“

2. Die Pflicht der Selbsterhaltung ist jedoch keine unbedingte. Da nämlich dass leibliche Leben nur relativen Wert hat und als Bedingung zur Erreichung unserer ewigen Bestimmung sich darstellt, so folgt: daß es nicht durch Anwendung unerlaubter und unsittlicher Mittel geschützt und erhalten werden darf; vielmehr geopfert werden muss, wo es nicht erhalten werden könnte ohne Verletzung einer höheren Pflicht, an deren Erfüllung unser Seelenheil geknüpft ist, wie z. B. ohne Glaubens-Verleugnung; oder wo Stand und Beruf uns verpflichtet, die Rücksicht auf die Erhaltung des Lebens bei Seite zu setzen. Außerdem ist es erlaubt und von der Liebe geboten, sein Leben der Gefahr und selbst dem Untergang auszusetzen, um bei großen Gefahren und Unglücksfällen sich hilfreich zu erweisen und einem Mitmenschen in Lebensgefahr beizuspringen.

Hl. Schrift

Matth. 10, 28: „Fürchtet nicht diejenigen, welche den Leib töten, die Seele aber nicht zu töten vermögen; sondern fürchtet vielmehr denjenigen, der Seele und Leib in der Hölle zu verderben vermag.“ V. 39: „Wer sein Leben findet, der wird es verlieren; und wer meinetwegen sein Leben verliert, der wird es finden.“ Apg. 21, 12: „Da antwortete Paulus und sprach: Was tut ihr, daß ihr weint und mir das Herz schwer macht? Ich bin bereit, nicht nur mich binden zu lassen, sondern auch zu sterben in Jerusalem für den Namen des Herrn.“

Joh. 15, 12f: „Größere Liebe hat keiner, als die, daß er sein Leben läßt für seine Freunde.“ 1. Joh. 3, 16: „Darum er kennen wir die Liebe Gottes, daß er für uns sein Leben dargegeben hat; und auch wir sollen für die Brüder das Leben dargeben.“

3. Die Pflicht der Erhaltung des leiblichen Lebens wird total und direkt verletzt durch den Selbstmord oder den absichtlichen und gewaltsamen, die Zerstörung des physischen Lebens zur unmittelbaren Folge habenden Angriff auf unsern leiblichen Organismus. Der leibliche Selbstmord ist eine entsetzliche un- und widernatürliche Handlung, die schneidendste Verletzung der natürlichen und christlichen Pflicht der Selbstliebe. Der Selbstmörder setzt sich freventlich hinweg über die von Gott ihm gesetzten Bedingungen des Daseins; er will die sittliche Aufgabe, die ihm hienieden geworden, nicht lösen, und die gnädige Absicht Gottes mißkennend kündigt er ihm faktisch den Gehorsam auf; vor der Zeit und im Zustand des geistigen Todes überliefert er sich dem fürchterlichen Gericht Gottes. Er greift freventlich ein in die Majestätsrechte Gottes und übt einen Hochverrat an ihnen, indem er seine Hand erhebt gegen den Herrn des Lebens. Der Selbstmord ist außerdem ein Verbrechen an der bürgerlichen Gesellschaft, welcher der Selbstmörder angehört und welcher er mit seinem Leben solidarisch verpflichtet ist. (siehe den Beitrag: Selbstmord Sünde gegen das fünfte Gebot)

Die hl. Schrift läßt uns den Selbstmord als ein verdammungswürdiges Verbrechen auf direkte und indirekte Weise erkennen. Direkt durch Hinweisung auf einzelne Gottlose, deren Leben mit dem Selbstmord schloß (Saul 1. Kön. 31, 4ff; Judas Apg. 1, 16ff); indirekt indem sie uns zur rechten Auffassung und Würdigung der Bedeutung des Lebens verhilft und den Teufel als Mörder vom Anfang an bezeichnet (Joh. 8, 44). Dem Christen ist daher nicht bloß der Selbstmord, sondern auch der leiseste Gedanke an ihn ein Gräuel. Nur wer in seinem Gewissen gebrandmarkt, Schiffbruch am Glauben gelitten hat, und entweder in verschuldeten Wahnsinn und Verzweiflung verfallen ist oder in trostlosem Unglauben sein Dasein verachten gelernt hat und die Last des Lebens zu tragen zu feige ist, ist fähig, sich selbst zu morden. Die katholische Kirche gibt ihren Abscheu vor dem Selbstmord dadurch zu erkennen, daß sie dem Selbstmörder das kirchliche Begräbnis verweigert. Da der Selbstmord manchmal auch die Folge unverschuldeten Wahnsinns oder solcher Störungen des organischen Lebens des Menschen sein kann, wodurch die Zurechnungsfähigkeit desselben völlig aufgehoben erscheint, so ist der Christ in der Beurteilung des Selbstmordes sehr vorsichtig, und stellt das Urteil hierüber Gott anheim. Mit Verachtung aber blickt er auf jene Ausflüchte, die der Unglaube erfunden hat, um die im Selbstmord tatsächlich sich aussprechende Gottlosigkeit, Feigheit und Pflichtverletzung zu beschönigen oder zu leugnen.

Zu den direkten Verletzungen der Pflicht der Selbsterhaltung gehört auch der sogenannte partiale Selbstmord. Darunter versteht man jede Verstümmelung des eigenen Leibes, wodurch dieser in seiner Totalität gestört und eines Gliedes beraubt wird. Die Verstümmelung des Leibes ist, abgesehen davon, daß dadurch das Leben selbst gefährdet und der Tod herbei geführt werden kann, schon an sich sündhaft; denn wie das Leben im Ganzen, so sind auch die einzelnen Glieder und Kräfte des Leibes ein Eigentum Gottes, worüber wir nicht nach Willkür verfügen dürfen. Daß eine zur Erhaltung und Fristung des Lebens notwendig gewordene Amputation einzelner Glieder nicht als unerlaubt anzusehen sei., versteht sich von selbst. Außer den direkten (totalen und partialen) gibt es noch verschiedene indirekte Angriffe auf das leibliche Leben. Dahin gehören alle Arten von Ausschweifungen und Leidenschaften, die die Gesundheit untergraben und den Menschen vor der Zeit ins Grab bringen; die Begehung solcher Verbrechen, über die durch die bürgerlichen Gesetze die Todesstrafe verhängt ist; die Tollkühnheit und Waghalsigkeit, in der man ohne hinreichende Ursache oder um zeitlichen Gewinnes willen sein Leben der augenscheinlichen Gefahr aussetzt; Überspannung und Aufreibung der Körper- und Seelenkräfte aus Ehrgeiz und Gewinnsucht; die Vernachlässigung der geeigneten Vorkehrungen gegen drohende und wirklich ausgebrochene Krankheiten. –
aus: J. M. Stadlbaur, Katholische Religionslehre für die studierende Jugend, 1856, S. 477 – S. 480

Tags: Katholik

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