Die Pflege des leiblichen Lebens

Was zum Schutz und zur Pflege des Lebens notwendig ist

1. Die Pflicht der Selbsterhaltung ist mit der Vermeidung dessen, was der Gesundheit zu schaden und das Leben zu verkürzen oder zu zerstören geeignet wäre, noch nicht erschöpft. Eine vollkommene Erfüllung derselben ist nur dann vorhanden, wenn auch alles angewendet wird, was zum Schutz und zur Fristung des Lebens notwendig ist, und zur Verlängerung desselben, zur Ausbildung und Vervollkommnung der körperlichen Kräfte mitwirkt. Hierzu dient die leibliche Pflege und Übung.

a) Als ein leiblich sinnliches Wesen bedarf der Mensch zu seiner Erhaltung vor allem der Nahrung. Die Befriedigung dieses Bedürfnisses muss aber durchgehends unter der Leitung der Vernunft stehen und auf die höheren Zwecke des Lebens bezogen werden. Dem vernünftigen und christlichen Verhalten in Bezug auf den Gebrauch der Nahrungsmittel widerstreitet: die Leckerhaftigkeit; die Unmäßigkeit (Fraß und Völlerei, Prasserei, Schwelgerei und Schlemmerei).

Luk. 21, 34: „Hütet euch, daß eure Herzen nicht beschwert werden durch Fraß und Völlerei und durch Sorgen dieses Lebens, und plötzlich jener Tag über euch herein breche.“ Vgl. Jak. 5, 5.
Röm. 13,13f: „Die Nacht ist vorüber und der Tag ist angebrochen… Wie am Tage lasset uns ehrbar wandeln, nicht in Fraß und Völlerei…, sondern zieht den Herrn Jesum Christum an, und pfleget des Leibes nicht um seiner Gelüste willen.“ Vgl. 1. Petr. 4, 3. Gal. 5, 10ff.
Phil. 3, 18 f.: „Viele, von denen ich euch oft gesagt habe auch jetzt weinend sage, wandeln einher als Feinde des Kreuzes Christi. Ihr Ende ist verderben, ihr Gott der Bauch, und ihr Rühmen in ihrer Schandtat; und ihr Sinn ist auf das Irdische gerichtet.“

Andererseits aber wäre es ein nicht minder grober Verstoß gegen die Pflicht der Selbsterhaltung, wenn dem Leib die zum Leben nötige Nahrung entzogen würde.

Eph. 5, 29: „Niemand hasset sein eigen Fleisch, sondern nähret und pfleget es.“

Die im Leben der Heiligen vorkommenden außerordentlichen Abtötungen des Fastens etc. beruhen auf besonderer göttlicher Führung, vermöge welcher diese hl. Aszeten eben nicht mehr zur Erhaltung ihres Lebens bedurften. Von einer aus Stolz entspringenden unerleuchteten und falschen Abtötung ist sich sehr zu hüten; noch verwerflicher aber wäre es, wenn aus dem niederträchtigen Laster des Geizes dem Leibe das Nötige entzogen würde.

b) Zur Pflege des leiblichen Lebens gehört auch Kleidung und Wohnung. Der Zweck der Kleidung ist vorerst ein moralischer: Verhüllung der Nacktheit und insbesondere Bedeckung der Teile, deren der Mensch in Folge der Sünde sich zu schämen hat (1. Mos. 3, 7. 21), dann ein physischer: Schutz gegen die Unbilden der Elemente und der Witterung, und ein sozialer: Unterscheidung des Geschlechtes und des Standes. Und hieraus ergibt sich von selbst, worauf der Christ bei der Bekleidung vornehmlich zu achten hat. Er verabscheut alles, was der Schamhaftigkeit zuwider ist, und sieht bei derselben vorzüglich auf Schutztüchtigkeit, Reinlichkeit und Bequemlichkeit. In Ansehung der neuen Formen der Kleider, wie solche von einer raffinierten Industrie ersonnen werden, geht er mit Rücksicht auf den Hauptzweck der Kleidung den Mittelweg und vermeidet alles Auffallende und Gesuchte.

Der in Bezug auf Kleidung und Wohnung bestehenden Pflicht widerspricht die Nachlässigkeit und Unreinlichkeit, die Unanständigkeit, Üppigkeit und Weichlichkeit, die Hoffart und Kleiderpracht, Putz- und Modesucht, der verschwenderische und sündhafte Luxus.

Matth. 11, 8: „Was seid ihr denn hinaus gegangen zu sehen? Einen Menschen mit weichlichen Kleidern angetan? Seht, die weichliche Kleider tragen, die sind in den Palästen der Könige.“
Luk. 16, 19: „Es war ein reicher Mann, der kleidete sich in Purpur und köstliche Leinwand, und brachte seine Tage in glänzendem Wohlleben hin.“

1. Tim. 2, 9: „Die Weiber sollen mit anständiger Kleidung, mit Schamhaftigkeit und Sittsamkeit sich schmücken, nicht mit künstlichem Haarputz oder Gold oder Perlen oder kostbaren Gewändern.“
1. Petr. 3,3f: „Euer Schmuck sei nicht der äußere, in künstlichem Haargeflecht, oder in goldenem Geschmeide oder in ausgesuchtem Gewand; sondern der verborgene Mensch des Herzens, in dem Unvergänglichen des sanften und milden Geistes, der vor Gott reich ist. Denn auch die heiligen Frauen, die auf Gott hofften, schmückten einst sich so, und waren ihren Männern untergeben.“

c) Die körperlichen Kräfte des Menschen sind ihrer Natur nach viel beschränkter als die geistigen; der Mensch kann sich ihrer nicht unausgesetzt bedienen, ohne zu ermüden; er bedarf darum nach einem längeren Gebrauch derselben der Ruhe und Erholung. Würde er sich diese nicht gönnen, so würden sie vor der Zeit geschwächt und gebrochen, und müssten am Ende ihren dienst völlig versagen. Es ist daher nicht bloß erlaubt, sondern durch die Pflicht der Selbsterhaltung geboten, dem Leib die nötige Ruhe und Erholung zu verschaffen. Das hauptsächlichste Mittel der Erholung ist von der Natur selbst geboten im Schlaf, welcher zur rechten Zeit und im rechten Maß genossen die gebrochenen Kräfte am vollkommensten wieder errichtet.

Zur Erholung und Stärkung der durch Arbeit geschwächten Kräfte für neue Tätigkeit dient auch der Genuss sinnlicher Vergnügungen. Diese dürfen aber weder an sich, noch durch die Umstände, z. B. Den damit verbundenen Kostenaufwand, etwas Sündhaftes oder der Sittlichkeit Gefährliches haben, und müssen mäßig und im Aufblick zu Gott genossen werden.

1. Kor. 10, 21: „Ihr möget essen oder trinken, oder etwas anderes tun, tut alles zur Ehre Gottes.“ Vgl. 1. Tim. 4, 4f. –
aus: J. M. Stadlbaur, Katholische Religionslehre für die studierende Jugend, 1856, S. 480 – S. 482

Tags: Katholik

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