Die Päpste und die Freimaurerei

Hut, bischöflicher Krummstab, Kleidungsstücke eines Papstes

Papst Leo XIII. sitzt in seiner päpstlichen Kleidung in seinem Arbeitszimmer, links von ihm sieht man auf einem Art Altar ein Kruzifix, rechts ist ein Bücherschrank

Die Päpste und ihr Kampf gegen die Freimaurerei

Leo XIII.: Das Wesen der Freimaurerei

aus: „Humanum genus“ v. 20.4.1884

Das Reich Gottes und das Reich Satans auf Erden

Nachdem die Menschheit durch den Neid des Teufels von Gott, dem Schöpfer und gültigen Spender der himmlischen Güter, elendiglich zum Abfall gebracht worden ist, hat sie sich seitdem in zwei verschiedene und einander feindliche Heerlager gespalten; während das eine von ihnen einen beständigen Kampf zu führen hat für Wahrheit und Tugend, streitet das andere für das Gegenteil. – Das eine ist das Reich Gottes auf Erden, nämlich die wahre Kirche Jesu Christi; wer ihr von Herzen und in richtigem Streben nach seinem Heile zugehören will, muss notwendiger Weise Gott und seinem Eingeborenen Sohn mit allen Kräften des Verstandes und Willens dienen. Das andere Reich ist das des Satans, in dessen Botmäßigkeit und Gewalt alle die stehen, welche dem verhängnisvollen Beispiel ihres Führers und unserer Stammeltern folgend, dem göttlichen und ewigen Gesetz den Gehorsam verweigern und bei vielen ihrer Bestrebungen Gott ganz außer acht lassen und zurück setzen, bei den meisten sogar Gott entgegen arbeiten. Dieses zweifache Reich, das zwei Staaten gleicht, die bei gerade entgegen gesetzten Gesetzen ganz entgegen gesetzte Weg gehen, hat der hl. Augustinus mit scharfem Blick erkannt und beschrieben und eines jeden Grundgedanken kurz und doch feinsinig zusammen gefaßt mit den Worten: „Diese zwei Reiche hat ein zweifache Liebe geschaffen: das irdische die Eigenliebe bis zur Verachtung Gottes, das himmlische die Gottesliebe bis zur Verachtung seiner selbst“ (De civitate Dei 14, 17).

Die Gottlosen werden von der Freimaurerei unterstützt

Mit verschiedenen und mannigfachen Waffen und in verschiedener Kampfesweise hat das eine das andere zu allen Zeiten bekämpft, wenn auch nicht immer mit derselben Heftigkeit und dem gleichen Ansturm. In der gegenwärtigen Zeit scheinen die, welche es mit dem Bösen halten, sich zusammen zu verschwören zu einem überaus erbitterten Kampf unter der Leitung und mit Hilfe des weit verbreiteten und wohl organisierten Bundes der sogenannten Freimaurer. Denn ohne ihre Pläne auch nur zu verheimlichen, stacheln sie jetzt schon ganz verwegen einander zum Gotteshass auf. Offen und unverhohlen arbeiten sie daran, die heilige Kirche zu vernichten und zwar in der ausgesprochenen Absicht, wenn möglich, die christlichen Völker aller der Güter gänzlich zu berauben, die ihnen durch unseren Heiland Jesus Christus zu teil geworden sind. Unter dem Druck dieser Übel, unter dem Wir seufzen, drängt Uns die Liebe, oft zu Gott zu rufen: “Siehe, deine Feinde toben, und die dich hassen, erheben ihr Haupt; über dein Volk fassen sie bösen Rat und sinnen wider deine Heiligen. Sie sprechen: kommet, daß wir sie vertilgen aus den Völkern“ (Ps. 82, 3 bis 5)
Bei so dringender Gefahr, bei so entsetzlichem, hartnäckigen Kampf gegen alles, was christlich heißt, ist es Unsere Pflicht, hinzuweisen auf die gefährliche Lage, die Gegner kenntlich zu machen, ihren hinterlistigen Plänen, soviel in Unserer Kraft steht, Widerstand zu leisten, damit die nicht ewig zu Grunde gehen, deren Seelenheil Uns anvertraut ist, und damit das Reich Jesu Christi, das Wir zu schützen haben, nicht bloß bestehen bleibe und unversehrt fortdauere, sondern durch steten Zuwachs auf der ganzen Erde sich ausbreite.

Die Päpste haben diese Sekte verurteilt

Clemens XII. bis Pius IX.

Die römischen Päpste, Unsere Vorfahren, haben sorgfältig über das Heil des christlichen Volkes gewacht und diesen Erzfeind gleich erkannt, sowie er nur aus dem Dunkel geheimer Verschwörung heraustrat, wer er sei und was er wolle. Sie haben die Zukunft voraus gesehen und Fürsten und Völkern gewissermaßen ein Zeichen gegeben und sie gemahnt, sich doch nicht durch die auf Täuschung berechneten Kunstgriffe und Schlingen fangen zu lassen. – Der erste Hinweis auf die Gefahr erfolgte durch Clemens XII. im Jahre 1738; seine Konstitution wurde von Benedikt XIV. bestätigt und erneuert. In ihre Fußstapfen trat Pius VII., Leo XII. aber faßte in seiner Apostolischen Konstitution Quo graviora zusammen, was in dieser Angelegenheit die früheren Päpste getan und bestimmt hatten und erklärte es als gültig und rechtskräftig für alle Zeiten. Im gleichen Sinne sprachen sich Pius VIII., Gregor XVI. und sehr oft Pius IX. aus.
Bald traten nämlich die Einrichtung und der Geist der Freimaurer-Sekte durch offene Merkmale ans Licht. Man erkannte das innere Wesen aus den Statuten, Gebräuchen und Schriftstücken, die veröffentlicht wurden. Dazu trat des öfteren das Zeugnis der Eingeweihten selbst. Das hat aber auch sogleich der Apostolische Stuhl öffentlich verkündet und erklärt: die Sekte der Freimaurer sei rechtswidrig, christusfeindlich und nicht minder staatsgefährlich. Unter Androhung solcher Strafen, welche die Kirche nur bei schweren Verbrechen anzuwenden pflegt, hat sie den Eintritt in diese Sekte streng untersagt. Hierdurch erbost, glaubten die Geheimbündler der Wucht dieses Bannstrahles sich zu entziehen oder ihn abzuschwächen teils durch dessen Verachtung, teils durch Verleumdung, indem sie die Päpste, welche die Dekrete erlassen hatten, der Ungerechtigkeit in ihren Entscheidungen beschuldigten, oder ihnen nachsagten, sie hätten hierbei das Maß überschritten. Mit solchen Scheingründen versuchten sie das Ansehen und die Bedeutung der Apostolischen Entscheidungen eines Clemens XII. und Benedikts XIV., wie auch eines Pius VII. und Pius IX. zu vernichten. Doch fehlte es in ihrem eigenen Bunde nicht an solchen, die, wenn auch wider Willen, zugestanden, vom Standpunkt der katholischen Lehre und Disziplin aus wären die Päpste mit vollem Recht verfahren. Hierin haben viele Fürsten und Regierungen den Päpsten vollkommen Recht gegeben, jene besonders, auf deren Anträge hin die Sekte der Freimaurer beim Apostolischen Stuhl verklagt wurde, oder die sie durch Gesetz als staatsgefährlich verdammten, wie dies in Holland, Österreich, in der Schweiz, in Spanien, Bayern, Savoyen und in anderen Teilen Italiens geschehen ist. –
aus: Carl Ulitzka, Lumen de caelo, Praktische Ausgabe der wichtigsten Rundschreiben Leo XIII. und Pius XI., 1934, S.254 – S. 256

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