P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung
Leichenverbrennung
In der ausgesprochenen Absicht, den Glauben an die künftige Auferstehung zu bekämpfen, haben sich bekanntlich in neuerer Zeit gewisse Vereine gebildet mit dem Zweck, die aus dem Heidentum stammende Sitte der Leichenverbrennung auch in der christlichen Welt einzuführen. Am selben Tag nämlich, als im Jahre 1869 zu Rom das Vatikanische Konzil eröffnet wurde, traten zu Neapel Freimaurer aus verschiedenen Ländern zu einem Gegenkonzil zusammen. Ihr Hauptbeschluß lautete dahin, die katholische Kirche mit allen Mitteln zu bekämpfen und wenn möglich zu vernichten. Als ein besonders wirksames Mittel wurde hierzu die Verweltlichung der Friedhöfe und das Verbrennen der Leichen empfohlen. Seit diesem Tag hat die Freimaurerei nicht aufgehört, unter allerlei nichtigen Vorwänden die Leichenverbrennung als die beste Art der Bestattung anzupreisen und Vereine ins Leben zu rufen, deren Mitglieder dieselbe praktisch üben. Hatte nun das Christentum schon von Anfang an diesem heidnischen Brauch entgegen gearbeitet und durch die Bestattung in geweihter Erde die Gläubigen daran erinnert, daß der Leib des Christen wie ein heiliges Saatkorn nach der Verwesung zu einem neuen, glorreichen Leben wieder erstehen soll, so ist es begreiflich, daß die Kirche jenem Treiben der Freimaurerei gegenüber nicht gleichgültig bleiben konnte. Sie erließ im Jahr 1886 das strenge Verbot, einem Leichenverbrennungs-Verein als Mitglied beizutreten und die eigene Leiche oder die eines anderen verbrennen zu lassen. (Dekret der hl. Röm. u. allg. Inquisition vom 19. Mai 1886) Daß jeder gewissenhafte Katholik sich an dieses so berechtigte Verbot halten und nicht mit den erbittertsten Feinden der Kirche gemeinsame Sache machen wird, ist selbstverständlich. Mögen diejenigen, die durch hartnäckigen Unglauben ihre Seele der Hölle überantworten, ihren Leichnam den Flammen übergeben; wir wollen unsere Seelen beim Scheiden aus dieser Welt in die Hände unseres himmlischen Vaters empfehlen und unseren Leib durch die Hände unserer Mutter, der hl. Kirche, an geweihter Stätte zur Ruhe betten lassen in der festen Zuversicht, daß beide, Leib und Seele, dereinst ihre glorreiche Wiedervereinigung feiern werden. –
Quelle: P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Bd. 1, 1911, S. 570