Bosheit der Verleumdung und Sühnung

Die Bosheit der Verleumdung und die Sühnung

„Ins Feuer mit den Verleumdern, ins Feuer mit den Lästerern!“ hat das Volk in Rache durstigem Zorn geschrieen, als es durch ein Wunder von der reinsten Unschuld seiner tiefgekränkten und entehrten Fürstin überzeugt wurde. War dieses furchtbare, einstimmige Urteil ein ungerechtes oder ein zu hartes? Nein; denn der heilige Geist sagt: „Der Verleumder ist ein Gräuel den Menschen. (Sprichw. 24) Wer heimlich verleumdet, tut nicht weniger als eine Schlange, die in der Stille sticht.“ (Sirach 10) Das mosaische Gesetz bestrafte die Verleumder der Susanna mit dem Tod. (Dan. 13) Zur Warnung für dich beherzige:

Die Bosheit der Verleumdung.

Du machst dich einer Verleumdung schuldig, wenn du wider den Nächsten, absichtlich lügst und Vergehen von ihm aussagst, die er gar nicht begangen hat, oder seinen wirklichen Fehler wesentlich vergrößerst. Die Verleumdung ist immer eine Sünde wider die Gerechtigkeit, ein Diebstahl der Ehre und des guten Namens, des wertvollsten Besitzes; denn: „der gute Name ist besser als viel Reichtum.“ (Sprichw. 22) Die Bosheit dieser Sünde ist um so größer, je schlechter die Ursache ist, warum du Jemanden verleumdest: z. B. Rache, Neid, Schadenfreude; je angesehener und einflußreicher die Person – Vater, Mutter, Beamter, Pfarrer, Bischof … ist, welche du verleumdest: je schwerer das die Ehre, die Sittlichkeit, das Ansehen und die Würde verletzende Verbrechen ist, welches du erdichtest: je wichtiger und empfindlicher der Schaden ist, welcher für die verleumdete Person und ihre Familie daraus entsteht: je größer und in seinen Folgen für das Seelenheil Anderer verderblicher das Ärgernis ist, welches du verursachst: in je weiteren Kreisen durch Reden, durch Zeitungen, durch Bücher du die Verleumdung ausbreitest. Wenn du diese sechsfache Rücksicht auf die Verleumdung, welche die heilige Kaiserin erfahren hat, anwendest, so zeigt sich dir die Bosheit dieser Sünde in entsetzlicher Gestalt.

Die Sühnung der Verleumdung.

Weil der Verleumder eine Pflicht der Gerechtigkeit verletzt, einen mehrfachen Diebstahl begeht und dem Nächsten das wertvollste Eigentum raubt, so muss er von rechts wegen die ausgestreute Verleumdung widerrufen und den dadurch verursachten Schaden ersetzen. Die Notwendigkeit dieser Wiedererstattung spricht Gott durch den Propheten aus: „Wenn Ich zu dem Gottlosen sage: du wirst des Todes sterben! Und er Buße tut über seine Sünde, Recht und Gerechtigkeit übt, das Pfand zurück gibt und das Geraubte wieder erstattet, in den Geboten des Lebens wandelt und kein Unrecht begeht: wahrlich der wird leben und nicht sterben!“ (Ezech. 33) Allgemein und unumstößlich gilt der Grundsatz: „Ohne Wiedererstattung keine Verzeihung“; denn wer die Wiedererstattung unterläßt, aufschiebt oder verweigert, setzt die Tat seines Diebstahles fort. Der Widerruf einer Verleumdung ist wohl möglich, aber sehr beschwerlich und geschieht selten; dagegen der zugefügte zeitliche und sittliche Schaden und das gestiftete Ärgernis ist oft fast unmöglich zu berechnen und wieder gut zu machen. In einzelnen, aber nicht in allen Fällen, ist der einfachste Weg der, daß der Verleumder den Verleumdeten um Verzeihung bittet und von demselben sich die Summe der Genugtuung bestimmen läßt. Die hl. Kunigunde hat edelmütig ihren Verleumdern verziehen und sie von jeder weiteren Genugtuung losgesprochen. Hüte dich doch vor jeder üblen Nachrede, die so leicht zur Verleumdung fort schreitet! –
aus: Otto Bitschnau OSB, Das Leben der Heiligen Gottes, 1881, S. 163 – S. 164

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