Klemens XIII Bestätigung des Jesuitenordens

Hut, bischöflicher Krummstab, Kleidungsstücke eines Papstes

Breve Klemens XIII Bestätigung des Jesuitenordens

In einer feierlichen Bulle vom 7. Januar 1765 bestätigte Klemens XIII. abermals den so widerrechtlich verleumdeten Orden, erklärte seine Regeln für gut und heilig sowie die Nichtigkeit der gegen ihn erhobenen Anklagen. Während die Bulle die französischen Bischöfe zu einer Denkschrift an den König für den Orden ermutigte (Mai 1765), reizte sie die Wut der kirchenfeindlichen Minister nur noch mehr; sie wurde geradezu in Frankreich und andern Staaten, selbst in mehreren italienischen, wie Neapel, Toskana, Venedig, verboten; Choiseul und Pombal boten alles auf, auch andere Regierungen zu gleichen Schritten zu bewegen. In Spanien hatten die Bischöfe den Papst mehrfach aufgefordert, den Verleumdungen gegen einen von der Kirche hoch geschätzten Orden zu steuern; der Großinquisitor hatte die Schmähschriften der Gegner und selbst Pombals Manifeste durch Henkershand verbrennen lassen; König Karl III. (16759-1788) hatte den Orden in Schutz genommen und den Papst durch Aufhebung seiner pragmatischen Sanktion vom 18. Januar 1762 erfreut (1763)… (Hergenröther, Handbuch der allgemeinen Kirchengeschichte, Bd. IV, 1917, S. 179-180)

Clemens Bischof,
Diener der Diener Gottes.
Zum ewigen Andenken.

Das Apostolische Amt, die Herde des Herrn zu weiden, das von Christus dem Herrn dem Seligsten Apostel Petrus und seinem Nachfolger, dem römischen Papst, übertragen worden, können weder irgend eine Orts- oder Zeitverhältnis, noch eine menschliche Rücksicht oder irgend ein andrer Grund beschränken oder aufheben; im Gegeteil der römische Papst muss auf alle Zweige seines Amtes, ohne irgend einen außer Acht zu lassen, oder zu vernachlässigen, seine Sorgen richten, und für alle vorkommenden Bedürfnisse in der Kirche Vorsorge treffen. Nicht der Letzte unter den Vorzüglichsten dieser Zweige ist es, die religiösen Orden, welche vom Apostolischen Stuhl approbiert sind, zu beschützen, den tatkräftigen und frommen Männern, die sich durch feierliche Gelübde diesen religiösen Orden geweiht haben, und sich für die Beschützung und Ausbreitung der katholischen Religion und in der Pflege des Ackers des Herrn eifrig abmühen, Zuversicht und Mut einzuflößen, die Müden und Schwachen aufzurichten und zu stärken, den danieder Liegenden und Bedrängten Trost zu bringen, vorzüglich aber von der Kirche, die seiner Treue und Wachsamkeit anvertraut ist, alles Ärgernis, das zum Untergang der Seelen immer wieder empor wuchert, zu entfernen.

Das Institut der Gesellschaft Jesu, gegründet von einem Mann, dem von der ganzen Kirche der Kult und die Ehre eines Heiligen zu Teil wird, wurde von Unseren Vorgängern seligen Andenkens, Paul III., Julius III., Paul IV., Gregor XIII. und XIV. und Paul V. fleißig geprüft und erwogen, gut geheißen und wiederholt bestätigt, von ihnen und mehreren andern nahezu neunzehn Unsern Vorgängern mit besonderen Begünstigungen und Gnaden ausgezeichnet, durch die Lobpreisungen der Bischöfe nicht bloß dieser, sondern auch der früheren Zeiten empfohlen als sehr fruchtbringend und sehr geeignet, den Dienst und die Ehre Gottes zu befördern, und das ewige Heil der Seelen zu bewirken; es wurde von den mächtigsten und frömmsten Königen und angesehensten Fürsten der Christenheit in Schutz und Schirm genommen; aus ihm gingen neun Männer hervor, die unter die Zahl der Heiligen und Seligen versetzt wurden, von denen Drei die Glorie des Martyriums erlangten; von mehreren durch Heiligkeit berühmten Männern, von denen wir wissen, daß sie unter den Seligen im Himmel die ewige Glorie genießen, wurde es belobt; die ganze Kirche nährte und pflegte es durch den langen Zeitraum von zwei Jahrhunderten in ihrem Schoß, und überließ immerfort seinen Professen einen vorzüglichen Teil in der heiligen Dienstwaltung zum großen Vorteil der Seelen; und endlich hat die katholische Kirche selbst es im Kirchenrat zu Trient als fromm erklärt. Und dieses Institut erfrechten sich Menschen in neuester Zeit durch boshafte Auslegungen in Privatgesprächen und auch gedruckten Schriften als irreligiös und gottlos darzustellen, durch Verleumdungen zu verzerren, mit Schmach und Schimpf zu überschütten; sie gingen so weit, daß sie, nicht zufrieden mit ihrer Privatmeinung, anfingen, dieses Gift mit Anwendung aller möglichen Kunstgriffe von Land zu Land zu leiten, und überall hin zu arbeiten; und auch jetzt lassen sie nicht ab, solches unvorsichtigen Gläubigen Christi, wenn sie solche finden, hinterlistig darzureichen, um ihnen ihre Gesinnung beizubringen. So kann wohl keine größere Unbild, keine größere Schmach der Kirche Gottes angetan werden, gleichsam als hätte sie so schändlich geirrt, daß sie das, was gottlos und irreligiös ist, auf feierliche Weise für Gott angenehm und fromm gehalten, und als wäre sie um so schmählicher hintergangen worden, je länger sie, durch mehr als zweihundert Jahre nämlich, es geduldet hätte, daß eine so große Pest und Makel zum größten Schaden der Seelen in ihrem Schoße blieb. Gegen ein so großes Übel, das, je länger man es duldet, desto tiefere Wurzel faßt, und täglich an Kraft gewinnt, länger das Gegenmittel aufzuschieben, gestattet die Gerechtigkeit nicht, welche Jedem das Seine zu vermitteln, und kräftig zu schützen befiehlt; dies gestattet auch nicht Unsere Hirtensorge um die Kirche.

Damit Wir also eine so große Unbild von der Unserer Obhut von Gott anvertrauten Braut, der Kirche, und von diesem Apostolischen Stuhl zurückweisen, und solche ungerechten und irreligiösen Reden, welche zum verderben und zur Verführung der Seelen, und gegen alle Gerechtigkeit und Billigkeit weit und breit im Schwunge sind, mit Unserer Apostolischen Autorität verstummen machen; damit den Regularklerikern der Gesellschaft Jesu, welche dies von Uns mit Recht erheischen, ihr Stand durch Unsere Autorität kräftiger befestigt werde und bleibe; und damit Wir endlich den gerechten Wünschen Unserer Ehrwürdigen Brüder , welche aus allen katholischen Ländern diese Gesellschaft Uns durch Briefe auf das Dringendste empfohlen haben, und bekennen, daß sie von derselben den größten Nutzen in ihren Diözesen haben, entgegen kommen: sprechet aus eigenem Antriebe und aus sicherer Wissenschaft und in der Fülle der Apostolischen Machtvollkommenheit, indem Wir in die Fußstapfen aller Unserer Vorgänger eintreten, mit dieser ewig geltenden Konstitution, in derselben Weise, Art und Form, wie sie es ausgesprochen und erklärt haben, auch Wir aus, und erklären, daß das Institut der Gesellschaft Jesu auf das Höchste Frömmigkeit und Heiligkeit atme, sowohl wegen seines vorzüglichen Zweckes, den es sich besonders vorgesetzt hat, nämlich die Verteidigung und Ausbreitung der katholischen Religion, als auch wegen der Mittel, welche es anwendet, um diesen Zweck zu erreichen, wie Uns davon die bisherige Erfahrung selbst überzeugt hat, da Wir wissen, daß aus demselben Orden bis auf diese Zeit so viele Verteidiger des wahren Glaubens und Prediger hervor gegangen seien, welche mit unbeugsamen Mut zu Wasser und zu Land sich den Gefahren aussetzten, um den wilden und barbarischen Völkern das Licht der evangelischen Lehre zu bringen, und daß Alle, welche sich zu diesem lobenswürdigen Institut bekennen, teils dem Unterricht der Jugend in der Religion und in den schönen Künsten obliegen, teils damit beschäftigt seien, die geistlichen Übungen zu geben, teils unermüdlich die Sakramente der Buße und des Altars verwalten, und die Gläubigen zum oftmaligen Gebrauch derselben aufmuntern, auch das Landvolk mit dem Brot des göttlichen Wortes erquicken; und deshalb bestätigen auch Wir dieses Institut der Gesellschaft Jesu, welches durch die göttliche Vorsehung errichtet worden ist, und bekräftigen die Bestätigungen desselben Institutes durch Unsere Vorgänger mit Unserer Apostolischen Autorität.

Wir erklären, daß die Gelübde, mit welchen sich dieselben Regularkleriker der Gesellschaft Jesu nach ihrem Institut Gott weihen, ihm wohlgefällig und angenehm seien; die geistlichen Übungen, welche von denselben Regularklerikern den Gläubigen in der Abgeschiedenheit vom Geräusch der Welt durch einige Tage gegeben werden, um über ihr ewiges Heil ernst und einzig nachzudenken, billigen und loben Wir sehr als Mittel, welche ganz vorzüglich zur Erneuerung der Sitten und zur Herstellung und Förderung der christlichen Frömmigkeit beitragen. Wir billigen überdies die Kongregationen oder Sodalitäten, nicht nur der Jünglinge, welche die Schulen der Gesellschaft Jesu besuchen, sondern auch alle andern, sei es der Schüler, oder anderer Christgläubigen, oder beider Teile zugleich, welche unter der Anrufung der Seligsten Jungfrau Maria, oder unter was immer für einem andern Titel errichtet sind, und die frommen Werke, welche in denselben mit glühendem Eifer verrichtet werden, und empfehlen sehr die besondere Andacht zur Seligsten und allzeit jungfräulichen Gottesmutter Maria, welche in diesen Sodalitäten genährt und befördert wird, und bestätigen die Konstitutionen Unserer Vorgänger seligen Andenkens Gregor XIII., Sixtus V., Gregor XV., Benedikt XIV., mit welchen sie diese Sodalitäten approbiert haben, mit Unserer Apostolischen Autorität, und wollen auch von allen übrigen Konstitutionen, welche von den römischen Päpsten, Unsern Vorgängern, zur Bestätigung und zum Lobe desselben Instituts der Gesellschaft Jesu erlassen worden sind, jede einzelne als hier aufgenommen, mit der von Gott Uns verliehenen Autorität, mit der Kraft Unserer Apostolischen Bestätigung durch diese Unsere Konstitution versehen wissen, und wenn es nötig wäre, befehlen und gebieten Wir, daß dieselben wie von Uns von Neuem gefertigt und erlassen angesehen werden.

Keinem Menschen sei es daher erlaubt, dieses Dokument Unserer Approbation und Bestätigung zu entkräften, oder demselben mit verwegener Vermessenheit entgegen zu handeln; wenn aber Jemand sich es heraus nehmen sollte, dieses zu wagen der soll wissen, daß er den Zorn des allmächtigen Gottes und der Seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich lade.

Gegeben zu Rom bei der Heiligen Maria der Größeren im Jahre von der Menschwerdung des Herrn tausend siebenhundert vierundsechzig, am siebenten Jänner, im siebenten Jahre Unseres Pontifikates.

E. Card. Pro-Datarius

R. Card. Antonellus
L. Eugenius

Visa
De curia J. Manassei.

aus: Georg Patiß SJ, Die Anklagen gegen die Gesellschaft Jesu, 1867, S. 12 – S. 17

siehe auch den Beitrag: Klemens XIII. und die Jesuitenverfolgung

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