Die Beichte: Die strenge Pflicht des Beichtvaters
Der heilige Raimund hatte sowohl den Papst als den König wegen ihrer Fehler ermahnt; denn er glaubte, daß dieses die Pflicht des Beichtvaters sei. Die Beichtväter haben die strenge Pflicht, die Beichtenden je nach den Umständen ernst und freimütig, jedoch mit Liebe und Sanftmut zu ermahnen, sonst würden sie sich selbst eine schwere Verantwortung aufladen und den Gläubigen schaden. Die Beichtenden aber sind schuldig, alle Ermahnungen bereitwillig anzunehmen und sich nach den Entscheidungen der Beichtväter genau zu richten. Wehe denen, die solche heilsame Mahnungen verachten, oder ihr Gespött damit treiben, oder über die Beichtväter deswegen murren. Vorsätzlich hingegen solche Beichtväter suchen, die zu allem still schweigen und den Freimut nicht haben, jemanden, wer es nötig hat, gewissenhaft zu ermahnen: dies wäre kein Zeichen von wahrer Reue, von gutem Vorsatz, von Lebensbesserung. Dasselbe gilt von denen, die in schweren Zeiten leben, aber von einem Beichtvater zum anderen gehen, weil sie fürchten, daß sie nicht von jenem Priester absolviert werden, der ihren Gewissenszustand besser kennt. Glaube sicher, daß der Beichtvater , der dich ernstlich ermahnt und zur Besserung aneifert, obschon dir dieses sehr unangenehm ist, deine Seele mehr liebe, dir mehr nütze, als ein anderer, der dir zu viel nachsieht. Wer dein Seelenheil wahrhaft liebt, der ermahnt dich wegen deiner Fehler und sucht dich zur Besserung zu bringen. Wenn die Ermahnung dir auch wehe tut, so ist es doch ein Zeichen der Liebe, weil er dadurch dein Heil sucht. Der Beichtvater ist ein Seelenarzt und muss manchmal wehe tun, wenn eben die Seele krank ist, gleich wie ein Leibarzt Schmerzen bereiten muss, um sein Leben zu retten. Ein Priester, der jene nicht geziemend ermahnt, die er dem Verderben zueilen sieht und sie nicht zu retten sucht, soviel er es vermag – erfüllt seine Pflicht nicht gewissenhaft. –
aus: Wilhelm Auer, Kapuzinerordenspriester, Goldene Legende Leben der lieben Heiligen Gottes auf alle Tage des Jahres, 1902, S. 64 – S. 65