Verwerfungsurteil über die Humanität

Das kirchliche Verwerfungsurteil über die moderne Humanität

Papst Pius IX. in seiner päpstlichen Kleidung sitzend, mit der Abfassung des Syllabus die Verwerfung des Liberalismus und damit auch des Modernismus.

Als der glorreich regierende Papst Pius IX. am 8. Dezember 1864 seine Enzyklika und den Syllabus erließ, fühlte die Partei der heidnischen Humanität bis in’s Mark hinein den wuchtigen Schlag, welchen der physisch überall geschwächte und verfolgte, aber moralisch gewaltige Oberhirte der Kirche Christi geführt hatte. Die Anhänger der Wahrheit aber begriffen es mit jedem Jahr und vollends seit 1871 immer sonnenklarer, daß die Großtat von 1864 ein Akt der Providenz gewesen ist, und daß der Papst nicht anders handeln konnte und durfte. (1)

(1) Sogar der Berliner „Socialdemokrat“ (1865 Nr. 5) musste das folgende Geständnis machen: „Ohne reale materielle Macht steht das Papsttum inmitten feindlicher Elemente da, und trotzend den Gefahren, die es umdrängen, selbst auf die Gefahr hin, sogar die letzten schützenden Bajonette zu verlieren, hat es mit dem ganzen Stolz seiner tausendjährigen Vergangenheit einer feindlichen Welt dieses rücksichtslose Anathem entgegengestellt. Wo fänden jemals die schwächlichen Mittelparteien den Mut und die innere Kraft, inmitten drohender Gefahren zu solcher Sprache sich zu erheben ?“

Die konventsartige Tyrannei des modernsten Heidentums gegen christliches Denken und Leben führt dem päpstlichen Syllabus täglich neue Anhänger zu; und wer seinen Verstand über den Trugbildern menschlichen Wahnes und Stolzes nicht verloren hat, weiß es nur zu gut, daß keine Mittelpartei mehr helfen kann, sondern daß das Dilemma: Entweder Syllabus oder soziales Chaos vor der bangenden Gegenwart steht. Wir heben im Folgenden nur jene Sätze des Syllabus aus, in welchen die moderne Humanität unmittelbar zensuriert wird; denn sonst müssten wir das ganze Verzeichnis aufnehmen, da bekanntlich die sämtlichen darin verworfenen Irrtümer indirekt mit dem Humanitäts-Schwindel zusammenhängen.

a. Verworfen wird die wissenschaftliche Grundlage der Humanität, der Pantheismus, Naturalismus und absolute Rationalismus, in der Zensur gegen folgende Sätze:

1. Es gibt kein höchstes, weisestes, allvorsehendes göttliches Wesen, unterschieden vom Weltall, und Gott ist Eins und dasselbe mit der Natur und deshalb Veränderungen unterworfen, und Gott wird in der Tat im Menschen und in der Welt. Alles ist Gott und hat die eigenste Wesenheit Gottes; Eins und Dasselbe sind Gott und Welt, und ebenso Geist und Materie, Notwendigkeit und Freiheit, Wahr und Falsch, Gut und Bös, Gerecht und Ungerecht.

2. Jede Einwirkung Gottes auf die Menschen und die Welt muss geleugnet werden.

3. Die menschliche Vernunft ist, ohne irgendwie Rücksicht auf Gott zu nehmen, der einzige Schiedsrichter über Wahr und Falsch, Gut und Böse; ist sich selber Gesetz und reicht mit ihren natürlichen Kräften aus, das Wohl der Einzelnen und der Völker zu bewirken.

4. Alle Wahrheiten der Religion fließen aus der unserer menschlichen Vernunft von Natur eigenen Kraft; daher ist die Vernunft die oberste Norm, durch welche der Mensch die Erkenntnis aller Wahrheiten jeglicher Art erlangen kann und soll.

5. Die göttliche Offenbarung ist unvollkommen und deshalb einem ununterbrochenen und unbegrenzten Fortschritt, welcher dem Fortschreiten der menschlichen Vernunft entspricht, unterworfen.

6. Der christliche Glaube widerstrebt der menschlichen Vernunft, und die göttliche Offenbarung ist der Vervollkommnung des Menschen nicht allein nicht förderlich, sondern auch schädlich.

7. Die in der hl. Schrift vorgetragenen und berichteten Weissagungen und Wunder sind Erfindungen von Dichtern, und die Geheimnisse des christlichen Glaubens ein Inbegriff von philosophischen Forschungen; in den Büchern beider Testamente finden sich mystische Erdichtungen und Jesus Christus selber ist eine Mythe.

Die Vatikanische Kirchenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 24. April 1870 die vorstehenden Sätze in folgenden positiven Canones verurteilt:

Von Gott dem Schöpfer aller Dinge: 1. Wenn Jemand den Einen wahren Gott, den Schöpfer und Herrn der sichtbaren und unsichtbaren Dinge, leugnet; so sei er im
Banne.

2. Wenn Jemand sich nicht schämt, zu behaupten, außer der Materie existiere nichts; \. \. e. i. B.

3. Wenn Jemand sagt, die Substanz oder Wesenheit Gottes und aller Dinge sei eine und dieselbe; \. \. e. i. B.

4. Wenn Jemand sagt, die endlichen Dinge, die körperlichen sowohl als die geistigen, oder wenigstens die geistigen, seien ein Ausfluss der göttlichen Substanz; — oder die göttliche Wesenheit werde durch Offenbarung oder Entwicklung ihrer selbst zu Allem; oder endlich, Gott sei das allgemeine oder unbestimmte Sein, welches dadurch, daß es sich selbst bestimme, die Gesamtheit aller Dinge mit ihren verschiedenen Gattungen, Arten und Einzelwesen bilde; \. \. e. i. B.

5. Wenn Jemand nicht bekennt, daß die Welt und alle Dinge, die sie umschließt, die geistigen sowohl wie die materiellen, nach ihrer ganzen Substanz von Gott aus Nichts hervorgebracht sind; oder sagt, Gott habe nicht mit einem von aller Notwendigkeit freien Willen geschaffen, sondern mit einer Notwendigkeit gleich der, mit welcher er sich selbst liebt; — oder leugnet, daß die Welt zu Gottes Ehre erschaffen sei; \. \. e. i. B.

Von der Offenbarung: 1. Wenn Jemand sagt, der Eine und wahre Gott, unser Schöpfer und Herr, könne aus den geschaffenen Dingen durch das natürliche Licht der menschlichen Vernunft nicht mit Gewissheit erkannt werden ; \. \. e. i. B.

2. Wenn Jemand sagt, es sei unmöglich oder nicht gut, daß der Mensch durch göttliche Offenbarung über Gott und die Ihm zu zollende Verehrung belehrt werde; \. \. e. i. B.

3. Wenn Jemand sagt, der Mensch könne von Gott nicht zu einer Erkenntnis und Vollkommenheit erhoben werden, welche die natürliche übersteigt, sondern er könne und müsse aus sich selbst durch immerwährenden Fortschritt zum endlichen Vollbesitz alles Wahren und Guten gelangen; \. \. e. i. B.

Von dem Glauben: 1. Wenn Jemand sagt, die menschliche Vernunft sei so unabhängig, daß Gott ihr den Glauben nicht gebieten könne; \. \. e. i. B.

b. Verworfen wird jene wissenschaftliche Mittelpartei des gemäßigten Rationalismus, welche der Humanität und der Übernatur die gleichen Rechte einräumt.

Der Syllabus zensuriert die Sätze:

8. Da die menschliche Vernunft der Religion selbst gleichkommt , so sind deshalb die theologischen Wissenschaften ebenso wie die philosophischen zu behandeln.

9. Alle Dogmen der christlichen Religion ohne Unterschied sind Gegenstand des natürlichen Wissens oder der Philosophie; und die natürliche Vernunft, wenn sie nur historisch gebildet ist, vermag aus ihren natürlichen Kräften und Prinzipien zu einem wahren Wissen über alle, auch die mehr verborgenen Dogmen zu gelangen, vorausgesetzt, daß diese Dogmen derselben Vernunft als Gegenstand vorgestellt seien.

10. Da etwas Anderes der Philosoph und etwas Anderes die Philosophie ist, so hat jener das Recht und die Pflicht, sich der Autorität, welche er selbst als wahr erfunden hat, zu unterwerfen; aber die Philosophie kann weder, noch soll sie sich irgendwelcher Autorität unterwerfen.

11. Die Kirche soll nicht allein niemals gegen die Philosophie einschreiten, sondern sie soll auch die Irrtümer eben dieser Philosophie dulden, und es ihr selbst überlassen, sich zu verbessern.

14. Die Philosophie ist zu betreiben, ohne daß irgendwelche Rücksicht auf die übernatürliche Offenbarung genommen wird.

Hierher gehören noch aus der genannten Sitzung des Vatikanums besonders folgende Canones: siehe Constitutio Dogmatica de Fide Catholica

Von dem Glauben:

2. Wenn Jemand sagt, der göttliche Glaube unterscheide sich nicht von dem natürlichen Wissen über Gott und sittliche Dinge, und deshalb werde zum göttlichen Glauben nicht erfordert, daß man die geoffenbarte Wahrheit auf das Ansehen des offenbarenden Gottes hin glaube; so sei er im Banne.

Von dem Glauben und der Vernunft:

1. Wenn Jemand sagt, die göttliche Offenbarung enthalte keine Geheimnisse im wahren und eigentlichen Sinne, sondern es sei möglich, vermittelst der Vernunft, wenn sie zu gehöriger Ausbildung gelangt sei, sämtliche Glaubenssätze aus natürlichen Prinzipien zu begreifen und zu beweisen; \. \. e. i. B.

2. Wenn Jemand sagt, die menschlichen Wissenschaften seien mit solcher Freiheit zu behandeln, daß deren Sätze, auch wenn sie der geoffenbarten Lehre widerstreiten, als wahr dürften festgehalten und von der Kirche nicht geächtet werden könnten; \. \. e. i. B.

3. Wenn Jemand sagt, es könne der Fall eintreten, daß zufolge des wissenschaftlichen Fortschritts den von der Kirche zu glauben vorgestellten Sätzen dereinst ein anderer Sinn müsse beigelegt werden, als der, in welchem die Kirche sie verstanden hat und versteht; \. \. e. i. B.

c. In seinem letzten Paragraph zensuriert der Syllabus die folgenden Sätze des humanistischen Staats-Absolutismus:

39. Der Staat, als der Ursprung und die Quelle aller Rechte, besitzt ein gewisses unbegrenztes Recht.

40. Die Lehre der katholischen Kirche widerstreitet dem Wohle und den Interessen der menschlichen Gesellschaft.

43. Die weltliche Gewalt hat die Befugnis, die feierlichen Konventionen (Konkordate), welche rücksichtlich der Ausübung der auf die kirchliche Immunität bezüglichen Rechte mit dem apostolischen Stuhl abgeschlossen sind, ohne dessen Einwilligung, ja auch gegen seine Einsprache aufzuheben, für null und nichtig zu erklären und unwirksam zu machen.

44. Die Staatsbehörde kann sich in Sachen einmischen, welche sich auf die Religion, die Sitten und die geistliche Leitung beziehen.

45. Die Gesamtleitung der öffentlichen Schulen, in welchen die Jugend eines christlichen Staates herangebildet wird, kann und muss einzig … der Staatsbehörde zugeteilt werden, und zwar in solchem Grad, daß kein Recht einer anderen Behörde, welche immer sie sei, zuerkannt werde, sich einzumischen in die Schulzucht, in die Leitung der Studien, in die Verleihung der Grade, in die Auswahl und Genehmigung der Lehrer.

46. In den Klerikalseminarien selber ist der anzuwendende Studienplan der Staatsbehörde unterworfen.

47. Es verlangt die beste Einrichtung der bürgerlichen Gesellschaft, daß die Volksschulen, welche allen Kindern jeder Volksklasse offen stehen, und die öffentlichen Anstalten insgesamt, welche für die höhere wissenschaftliche Ausbildung und die Erziehung der Jugend bestimmt sind, von aller Autorität, Leitung und Einmischung der Kirche befreit und der vollen Verfügung der bürgerlichen und politischen Autorität unterstellt werden, nach dem Gutdünken der Staatslenker und nach Maßgabe der allgemeinen Zeitrichtung.

Anm.: Er folgen noch die Nr. 54, 56-62, 64, 79

e. Die Einschleppung der naturalistischen Humanität in das Familienleben als Zivilehe wird abgewiesen durch Verwerfung der Zivilehe (Syll. 8. 8).

73. In Kraft eines rein bürgerlichen Vertrags vermag zwischen Christen eine Ehe im wahren Sinne des Wortes zu bestehen; und es ist falsch, daß entweder der Ehevertrag unter Christen immer ein Sakrament sei, oder gar kein Vertrag, wenn das Sakrament ausgeschlossen wird.

74. Die Ehesachen und Verlöbnisse gehören ihrer Natur nach vor das weltliche Gericht.

Endlich hat der Papst jede Brücke zwischen dem Christentum und der naturalistischen Humanität abgebrochen durch Verwerfung des Satzes: „Der Römische Papst kann und soll sich mit dem Fortschritt, mit dem Liberalismus und mit der modernen Bildung (Humanität) aussöhnen und verständigen“ (Syll. Nr. 80). —

Eine Versöhnung ist nicht möglich zwischen Christentum und Antichristentum. Entweder ist der Humanitäts-Naturalismus die Wahrheit, dann muss der christliche Name, als eine Tyrannei über den freien Menschen, mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden, damit kein Wahn mehr unser Geschlecht entwürdige; oder das Christentum ist wahr, dann muss sich jeder Gläubige bis zum letzten Atemzug erheben gegen den sozialen Abfall vom allmächtigen Herrn und gegen die menschliche Selbstvergötterung, gegen den Satanismus der vernünftigen Kreatur. –
aus: Georg Michael Pachtler SJ, Der Götze der Humanität, 1875, S. 40 – S.  48

Tags: Fels

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