Sittliche Verwahrlosung der Gesellschaft

Tiara des Papstes, Bischofsstab, Schlüssel

Pius XII. Stellungnahme zu sittlich-sozialen Fragen

Papst Pius XII. sitzt in seinen päpstlichen Gewändern auf seinem Papststuhl, über ihm das päpstliche Wappen, die Hände hat er auf den Beinen liegen, er hat die Augen geschlossen.

Ansprache an das Kardinalskollegium: 2. November 1950

AAS XLII (1950) 784 – 792. Original: italienisch.

Auszug

Über die sittliche Verwahrlosung der Gesellschaft

Ehe und Familie

Die Ehe ist in Gefahr

561 Wenn man die Zeitverhältnisse genauer ins Auge faßt, so fordern außer den obigen die Fragen über Ehe und Familie Unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir glauben auch richtig zu sehen, wenn Wir bei der Betrachtung der Unordnung, die Ehe und Familie weithin und tiefgreifend stört, der Ansicht sind, daß sie die moderne menschliche Gesellschaft wie eine Pest vergiftet und die Seelen verdirbt. Obgleich über die theoretische und praktische Seite dieser Frage unglaublich viel geschrieben wurde, nimmt das Übel doch immer mehr zu und verschlimmert sich noch. Es ist dies auch kaum anders möglich, da jene, welche die Wunde zu heilen versuchen, und jene, denen das Heilmittel verordnet werden muss, die Ehe vom göttlichen Gesetz trennen, das die menschliche Natur überall verkündet und die Lehre der Kirche in gleicher Weise vertritt.

Literarische Erzeugnisse als Zerstörungsmächte der Ehemoral

562 Es ist unmöglich, den schmutzigen Strom der Bücher, Broschüren, Artikel und Zeitschriften aller Art zu beschreiben, die durch Wort und durch Bilder, die jeden Ernstes und jeder Ehrfurcht bar sind, das gesunde Urteil des Volkes und den rechtlichenSinn der Menschen verderben. Wir kennen sehr wohl die Fortschritte, die man in der Medizin, der Psychologie und der Soziologie hervorhebt und wissen sie wohl zu würdigen, ja Wir wünschen sogar dringend, daß die Seelsorge der Eheberatung und der Institute zur Förderung des Wohles der Familien sich ihrer bedienen. Wir lehnen es aber ab und verwerfen es, daß sich außer den sittlich guten und ernst gemeinten Bemühungen über sie hinaus, unter dem verlogenen Vorwand der Belehrung, eine armselige Literatur breit macht, die in den ungebildeten und unwissenden Lesern krankhafte Reize hervor ruft und unter dem Schein der Wissenschaft die bösen Anreize der Verführung beschönigt.
563 Es gehört sich nicht, daß Wissenschaftler und Künstler Wissen um Dinge, das nur ihnen selbst nützt, anderen in unkluger Weise zum Schaden für Leib und Seele mitteilen. Man muss sich vor der irrigen Auffassung aus der Zeit der Aufklärung hüten, das Wissen für sich allein sei bereits hinreichend, um den Menschen und seine Handlungen gut zu machen. Ist dieser Gedanke sonst schon gefährlich, auf diesem Gebiet wirkt er verheerend.

Erzeugung einer öffentliche Meinung zum Schaden von Ehe und Familie

564 Nicht weniger Schaden richten auch Veröffentlichungen an, die in der ausdrücklichen Absicht geschehen, die öffentlichen Meinung künstlich zu beeinflussen. Diese Meinung soll dann, nicht ohne Druck auf die sittliche und oft auch auf die wirtschaftliche Ordnung, die Beziehungen der beiden Geschlechter regeln und den Weg für die Schließung der Ehe und die Grundlage der Familie angeben. Wird da nicht jede sittliche Ordnung verkehrt, wenn der Mensch, das Ebenbild Gottes, sich in dem innersten Bereich seiner Persönlichkeit der Führung solcher überläßt, die nur ihren Vorteil suchen? Eine gesunde und unverdorbene öffentliche Meinung über Ehe und Familie ist zweifellos eine entscheidende Kraft, die fähig ist, Grundsätze und Lebensnormen nahe zu bringen. Darum ist sie auch dringend nötig.
Aber, wenn sie gesund genannt wird und es auch wirklich ist, dann ist nicht nur das vorgeschrieben, was von außen heran getragen wird, sondern immer und in erster Linie ist es die Lebensordnung, die sich aus der Gesamtschau der menschlichen Natur ergibt, und die den Menschen an Gott und Gottes Gesetz bindet.

Die uneingeschränkte Geltung der christlichen Ehe- und Familiengesetze

565 Diese enge Verbindung der Ehe und Familie mit dem Gesetz Gottes ist der Gipfel und der Angelpunkt Unserer Erwägung. Nur dieser Gehorsam gewährt der ehelichen Verbindung den notwendigen Schutz und die Sicherheit gegen den Leichtsinn, die Unbeständigkeit und den Wankelmut des Menschen in den harten Schwierigkeiten des Lebens. Auch im Unglück zeigt er seine wohltuende Kraft, er verletzt nicht den Charakter der häuslichen Gemeinschaft, und verhindert, daß das Band, das die Gatten miteinander verbindet, falsch und treulos werde.
In diesem Punkt ist das Urteil nicht weniger Katholiken unklar und falsch. Eine falsche Philosophie lehrt nämlich, eine von außen auferlegte Norm sei unbedingt abzulehnen und zu verwerfen, als ob sie unvereinbar sei mit der wirklichen Natur des Menschen und feindselig die Kraft des unversehrten und fruchtbaren Lebens vernichte. Es ist sicher, daß aus einer so verwerflichen Philosophie der furchtbare Untergang jedes heiligen Ehe- und Familienlebens folgt, das nur dort in Blüte steht, wo die Lehre der Kirche Herrschaft. Darum gibt es kein wichtigeres Anliegen, als das Hauptstück dieser Lehre rechtzeitig und möglichst weit zu verbreiten, daß nämlich der Mensch zu einem zeitlichen und ewigen Glück geboren ist, aber keines von beiden erreicht, wenn er nicht seine Pflicht erfüllt und dem Gesetz Gottes gehorcht.
567 Ist aber diese Bindung gelöst, dann gibt es für einige Dinge weder eine Erklärung, noch kann man sie aufrecht halten: so das Recht, die eigene Person zu schützen und zu vervollkommnen, die Freiheit der Person, das Bewusstsein persönlicher Verantwortung. Wer sich auf das recht der von Gott verliehenen Freiheit beruft, um sich von seiner Ordnung frei zu erklären, widerspricht sich selbst. Dieser Weg ist schmachvoll und schändlich und darf deshalb nie gewählt werden, auch wenn einer den Menschen in harten Schwierigkeiten des Ehelebens helfen wollte. Es ist also ein Verhängnis sowohl für die Kirche als auch für den Staat, wenn Menschen, die für andere verantwortlich sind, mit dem Mund und durch die Praxis ihres Lebens gewohnheitsmäßig und absichtlich schweigen, wenn in der Ehe Gesetze Gottes verletzt werden, die unter allen Umständen immer ihre Kraft behalten.
568 Entschuldigungen sucht man immer wieder in der Not, in der Bedürftigkeit, die für Ehe und Familie einen harten Stand zur Folge haben. In herzlicher Vaterliebe bedauern Wir diese Verhältnisse und betrauern sie. Aber sie geben dennoch kein Recht, von der unveränderlichen und festen Gottesordnung abzuweichen. Nie und nirgends darf sie weichen, aber die sozialen Verhältnisse müssen unter dem Druck solcher Not eine Besserung finden. Jeder, der sich Christ nennt, muss aus dem Beweggrund der Gerechtigkeit und Liebe zu einer heilsamen Abhilfe bereit sein. In besonderem Maße ist das aber zu beachten, wo es gilt, der Unzahl von Menschen zu helfen, die nur nach Beseitigung härtester Schwierigkeiten ein angemessenes, rechtes und glückliches Eheleben führen können.

Falsche und echte „soziale Sicherheit“ für Ehe und Familie

569 Ein Wort geht heutzutage sehr häufig durch aller Mund: soziale Sicherheit. Wenn das, ehrwürdige Brüder, Sicherheit durch die menschliche Gesellschaft bedeuten soll, dann hegen Wir eine große Besorgnis, Ehe und Familie könnten zu Schaden kommen. Was für ein Schaden wäre dies? Wir fürchten nicht nur, daß die bürgerliche Gesellschaft sich mit Dingen befaßt, die an sich nicht zu ihrer Befugnis gehören, sondern auch, daß der Sinn für ein christliches Leben und eine christliche Lebensauffassung abnimmt, ja ganz erlischt. Mit Berufung hierauf spricht man schon von den Forderungen des Malthusianismus; aus dem gleichen Grund sucht man die Rechte auf Ehe und Nachkommenschaft einzuschränken, wie man andere persönliche Rechte oder ihren Gebrauch einschränkt. Für Christen und alle, die allgemein an Gott glauben, kann die soziale Sicherheit nur in der Sicherheit in der Gesellschaft und mit der Gesellschaft bestehen, in der das naturgemäße Leben des Menschen, der naturgemäße Ursprung und Fortschritt der Ehe und Familie gleichsam das Fundament sind, auf die Gesellschaft selbst in Ordnung und Sicherheit ihre Funktionen ausübt. Unter den unheilvollen Ereignissen der jüngsten Vergangenheit hat die Familie trotz vielfacher Schwächung doch klar bewiesen, welche Widerstandskraft sie besitzt. Diese ihre innere Kraft überwindet leicht alle anderen menschlichen Einrichtungen. Wenn man also der menschlichen Gesellschaft wirklich helfen will, so soll man nichts unterlassen, um die Familie zu erhalten, sie zu stützen und zu schützen. .-

… Wo sich Ehe und Familie in einer so ungünstigen und widerwärtigen Lage befinden, daß kaum noch eine Hoffnung bleibt, möge Maria in mächtiger Fürsprache Gott den Schöpfer und Erlöser bitten, daß die Menschen zur Hochachtung vor der erhabenen Auffassung der Ehe zurück kehren, die er selbst beabsichtigte und grundlegte, und daß auch alle Kinder der Kirche stets und nur unter sich unter dem Segen des Sakramentes dies Ehebündnis schließen und durch ihre reine Vereinigung wie in einem heiligen Abbild die wunderbare Vereinigung Christi mit der Kirche darstellen. (Vgl. Eph. 5, 25-33)

Pflege der Jungfräulichkeit

570 Wo aber in christlicher Zucht die reine Ehe blüht, da blüht in gleicher Weise mehr und mehr die Jungfräulichkeit, die ihre Kraft aus der Liebe Christi empfängt. Wir bitte Euch, ermahnt Euren Klerus, diese Lebensform, die die Menschen den Engeln ähnlich macht, hoch zu achten, sie in Gottesfurcht zu pflegen und auch andere auf diesen vornehmen Tugendweg zu führen, besonders das weibliche Geschlecht, da die Kirche großen Schaden erleidet, wenn dessen Hilfe in der Arbeit des Apostolates nachläßt.

Schlussgedanken

… Zu dem, was Wir zu euch sagten, brauchen Wir zwei Gedanken nicht weiter auszuführen, die Uns sehr am herzen liegen: einmal nämlich, die katholische Lehre rein und unversehrt zu bewahren, dann aber, um eine ausgezeichnete Bildung des Klerus und seine Heiligkeit besorgt zu sein. Dies haben Wir ja ausführlich in den Enzyklika Humani Generis und in der apostolischen Ermahnung Menti nostrae behandelt. –
aus: Utz OP/Groner OP, Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, Soziale Summe Pius XII., Bd. I, 1954, S. 249 – S. 253

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