Leo XIII Die Gefahren der Freimaurerei

Hut, bischöflicher Krummstab, Kleidungsstücke eines Papstes

Papst Leo XIII. sitzt in seiner päpstlichen Kleidung in seinem Arbeitszimmer, links von ihm sieht man auf einem Art Altar ein Kruzifix, rechts ist ein Bücherschrank

Leo XIII warnt vor den Gefahren der Freimaurerei

aus: „Humanum genus“ v. 20.4.1884

1. Sie will die Wohltaten Christi vernichten

Wesen und Ziel der Freimaurerei geht aus dieser Unserer Darlegung, in welcher nur die Hauptsachen erwähnt worden sind, zur Genüge hervor. Ihre Hauptlehren stehen in dem denkbar größten und offenbarsten Widerspruch mit der Vernunft. Die Religion und Kirche, welche Gott selbst gestiftet hat, und über welcher er auch alle Tage bis ans Ende der Welt seine schützende Hand hält, zerstören zu wollen, die Sitten und Einrichtungen der Heiden, die schon 18 Jahrhunderte hinter uns liegen, zurück zu rufen, das zeugt von einem ganz hohen Grade von Torheit, Gottlosigkeit und Verwegenheit. Gleich schrecklich und unerträglich ist es, daß man die Wohltaten verschmäht, die Jesus Christus in seiner Güte nicht bloß den einzelnen Menschen, sondern auch den Familien und den staatlichen Gemeinschaften erworben hat, Wohltaten, welche selbst nach dem Urteil und Zeugnis der Feinde unendlich groß sind. Aus solch wahnsinniger und abscheulicher Absicht glauben Wir das Feuer leuchten zu sehen, welches im Herzen des Satans gegen Christi lodert: einen unversöhnlichen Haß und seine Rachgier.

2. Sie bereitet dem Menschengeschlecht den Untergang.

Ebenso bedeutet ferner der Versuch der Freimaurer, die Hauptgrundlagen der Rechtlichkeit und Sittlichkeit zu zerstören und denen seine helfende Hand zu bieten, welche nach Art des unvernünftigen Viehes alles, was ihnen gefällt, tun zu dürfen, wünschen nichts anderes, als das Menschengeschlecht unter Schimpf und Schande dem Untergang zuzutreiben.

3. Sie ist eine Gefahr für die Familie.

Noch ärger aber sind die Gefahren, welche von ihrer Seite der häuslichen Gesellschaft wie auch der bürgerlichen drohen. Wie Wir an anderen Stellen dargelegt haben, sind sich alle Völker und Zeiten darin einig, daß der Ehe etwas Heiliges und Religiöses inne wohnt und daß durch göttliches Gesetz die Auflösung der Ehe verboten ist. Wenn diese aber ihrer Weihe beraubt wird, wenn es erlaubt sein sollte, sie aufzulösen, dann reißt mit Naturnotwendigkeit Unordnung und Verwirrung in der Familie ein: die Frauen gehen ihrer Würde verlustig, und der Kinder Vermögen und Wohlergehen wird in Frage gestellt.

4. Sie unterwühlt den Staat.

a) Ein Staat ohne Gott ist ein Frevel.

Die Öffentlichkeit der Sorge für Religiosität gänzlich zu entheben, und bei Regelung und Verwaltung staatlicher Angelegenheiten Gott so wenig zu achten, als wenn es überhaupt keinen Gott gäbe, das ist doch eine Blindheit, die selbst den Heiden unerhört war. Denn diese waren von dem Glauben an ihre Götter so tief durchdrungen und von der Notwendigkeit der Religion so sehr überzeugt, daß man, wie sie meinten, eher eine Stadt ohne Grund und Boden, als ohne eine Gottheit finden könnte. Und in der Tat ist die menschliche Gesellschaft, für welche wir von Natur aus geschaffen sind, von Gott, dem Schöpfer der Natur gestiftet, und von ihm fließen ihr, als aus ihrem Ursprung und ihrer Quelle, die Kraft und der Bestand jener unzähligen Güter zu, welche sie in so großer Fülle besitzt. Wie also ein jeder für sich schon durch die Stimme der Natur ermahnt wird, Gott in frommer Gesinnung und durch Heiligkeit des Wandels zu verehren, weil wir unser Leben und die Güter, mit denen dasselbe gesegnet ist, von Gott erhalten haben, so auch aus demselben Grund Völker und Staaten. Daher begeben die, welche eine von jeder Pflicht gegenüber der Religion entbundene Gesellschaft wollen, ganz offenbar nicht bloß eine Ungerechtigkeit, sondern auch eine Unklugheit und Ungereimtheit.

b) Der rechtmäßige Träger der Gewalt ist ein Diener Gottes.

Weil aber die Menschen durch Gottes Willen für das bürgerliche Gemeinleben und für die bürgerliche Gesellschaft geboren werden und die Regierungsgewalt ein für die staatliche Gemeinschaft so notwendiges Band ist, daß sie ohne es augenblicklich zerfällt, so folgt daraus, daß der Schöpfer der Gesellschaft zugleich Urheber der obrigkeitlichen Autorität ist. Daraus läßt sich erkennen, daß der Träger jeglicher Herrschaft, mag er sein, was er wolle, ein Diener Gottes ist. Wie also Zweck und Wesen der menschlichen Gesellschaft es fordern, ist es recht und billig, der rechtmäßigen Gewalt, wenn sie Gerechtes vorschreibt, so zu gehorchen, als ob der alles regelnde Wille Gottes es befehlen würde, und ist es vor allem ein Irrtum, zu behaupten: es läge in der Macht des Volkes, den Gehorsam nach Belieben zu verweigern.

c) Die behauptete Gleichheit ist der Ruin des Staates.

Ebenso zweifelt aber auch niemand, daß alle Menschen untereinander gleich seien, wenn das Geschlecht und die gemeinsame Natur, das letzte Ziel, das ein jeder erreichen soll, und die Rechte und Pflichten, welche sich von selbst daraus ergeben, in Betracht kommen. Da aber die Anlagen aller nicht gleich sein können und einer vom andern bezüglich der Körper- und Geisteskräfte sich unterscheidet und sehr viele Unterschiede in Sitten, Willensrichtung und Charakter obwalten, widerstreitet nichts so sehr der Vernunft, als alles in einen Begriff zusammen fassen zu wollen und jene in jeder Beziehung vollkommene Gleichheit der Gestaltung des Staatswesens zu Grunde zu legen. Wie der Bau unseres Körpers in seiner Vollkommenheit aus der Verbindung und Zusammensetzung verschiedener Glieder besteht, welche nach ihrer Gestalt und nach dem Zweck, dem sie dienen, von einander verschieden sind, im ganzen aber und jedes an seinem Platz eine Einheit ausmachen, die schon in der äußeren Erscheinung, fest an Kräften und notwendig wegen des Vorteils ist, den sie schafft, so gibt es auch in der menschlichen Gemeinschaft eine fast unbegrenzte Verschiedenheit von Teilen. Würden sich nun diese alle für gleich halten und jeder von ihnen nach seinem Kopf handeln, dann würde ein Staatsgebilde zum Vorschein kommen, wie man es sich mißgestalteter nicht denken kann. Wenn aber die verschiedenen Stände, Bestrebungen und Fertigkeiten zum Wohl der Allgemeinheit passend zusammen wirken, dann werden sie das Bild eines wohl geordneten und mit der Natur im Einklang stehenden Staatswesens darstellen.

d) Die Freimaurerei ist den Ideen der Kommunisten günstig.

Übrigens haben von den erwähnten Aufruhr stiftenden Irrtümern unsere Staaten das größte Unheil zu befürchten. Denn wenn die Gottesfurcht und die Achtung vor den göttlichen Gesetzen aus der Welt gewichen sind, wenn Autorität und Verachtung preisgegeben ist und die revolutionären Gelüste gebilligt und erlaubt sind, wenn man den Volksleidenschaften die Zügel frei schießen läßt und sie nur durch die Furcht vor Strafe zurück gedämmt werden, dann muss eine allgemeine Umwälzung und die Zerstörung alles Bestehenden erfolgen. Aber die Umwälzung und Zerstörung beabsichtigen ja die meisten mit einander verbrüderten Cliquen der Sozialisten und Kommunisten und tragen diese Absicht offen zur Schau. Und der Freimaurer-Bund wage es nicht zu behaupten, daß er mit dem Vorhaben der Sozialisten nichts zu tun habe; begünstigt er doch ihre Pläne gar zu sehr und hat er doch die Hauptlehren mit ihnen gemein. Wenn sie ihre frevelhaften Tendenzen nicht bis zum äußersten durchführen, so ist das nicht ein Verdienst ihrer Lehre oder ihres guten Willens, sondern man verdankt es der unzerstörbaren Kraft der göttlichen Religion und dem vernünftigen Teil der Menschen, welche den Bestrebungen der Geheimbünde nicht dienen wollen und deren unsinnigem Unterfangen tapferen Widerstand entgegen stellen.

Wie es Unsere Vorgänger des öfteren bestimmt haben, möge niemand es für erlaubt halten, aus irgend welchem Grund dem Freimaurer-Bund beizutreten, wenn er auf sein Seelenheil den Wert legt, den er ihm beimessen muss. Möge sich niemand von ihrer erheuchelten Sittlichkeit irre führen lassen. Es kann nämlich den Schein erwecken, als verlangten die Freimaurer nichts, was offenbar gegen die Heiligkeit der Religion und der guten Sitten verstoße. In Wirklichkeit ist die Sekte ihrem ganzen Wesen nach und von Grund aus Laster und Schande. Deshalb ist es mit Recht nicht erlaubt, sich den Freimaurern anzuschließen oder ihre Bestrebungen in irgend welcher Weise zu fördern. –
aus: Carl Ulitzka, Lumen de caelo, Praktische Ausgabe der wichtigsten Rundschreiben Leo XIII. und Pius XI., 1934, S. 264 – S. 268

Verwandte Beiträge

Buch mit Kruzifix
Die außerordentlichen Mittel der Aszese
Von Leo XIII zu Pius X Zwei große Päpste