Quanta cura Die Irrtümer der Zeit

Hut, bischöflicher Krummstab, Kleidungsstücke eines Papstes

QUANTA CURA Die Irrtümer der Zeit

Auszug aus dem Rundschreiben von Pius IX. vom 8. Dezember 1864

Papst Pius IX. in seiner päpstlichen Kleidung sitzend, mit der Abfassung des Syllabus die Verwerfung des Liberalismus und damit auch des Modernismus.
a) Im allgemeinen

Kampf der Päpste gegen die Irrtümer

Alle (1), und Ihr ganz besonders, ehrwürdige Brüder, wisst, mit welcher Sorge und fürsehender Wachsamkeit Unsere Vorfahren, die Römischen Päpste, ihre Amtspflichten allzeit erfüllten, die ihnen unser Herr Jesus Christus in der Person des heiligen Apostelfürsten Petrus anvertraut hatte: die Lämmer und Schafe zu weiden, die gesamte Herde des Herrn mit den Worten des Glaubens zu nähren, mit heilsamer Lehre zu tränken, und sie von vergifteten Weideplätzen fernzuhalten.

Wahrlich, Unsere Vorgänger erwiesen sich als Verteidiger und Schützer des erhabenen, katholischen Glaubens, der Wahrheit und Gerechtigkeit, wachten über das Seelenheil und gaben sich alle Mühe, durch ihre weisen Briefe und Verordnungen alle Irrlehren und Irrtümer aufzudecken und zu verurteilen, die unserem göttlichen Glauben, der Lehre der katholischen Kirche, der Lauterkeit der Sitten und dem ewigen Heile der Menschen zuwider laufen, oft und oft zu schweren Unruhen führten und christliche und weltliche Gesellschaft grauenhaft verwüsteten.

Daher haben Unsere Vorfahren mit apostolischer Kraft den verderblichen Bestrebungen jener unseligen Menschen beharrlich Widerstand geleistet, die ihre wirren Vorstellungen wie Fluten eines aufgepeitschten Meeres auswarfen, Freiheit versprachen, obwohl sie Knechte des Verderbens sind und darauf hinzielten, mit ihren trügerischen Meinungen und verderblichen Schriften die Grundlagen des katholischen Glaubens und der weltlichen Herrschaft einzureißen, alle Tugend und Gerechtigkeit zu stürzen, alle Geister und Herzen zu verderben, besonders die unvorsichtige, unerfahrene Jugend vom rechten Wege der Sitten abzubringen, sie elend zu verführen, in die Fallstricke des Irrtums zu verlocken und schließlich vom Hort der katholischen Kirche loszureißen.

Und auch das ist Euch wohlbekannt, Ehrwürdige Brüder: Sobald Wir nach dem geheimen Ratschluss der göttlichen Vorsehung ohne jedes Verdienst Unsererseits auf den Stuhl des hl. Petrus berufen wurden und zu Unserem größten Schmerz den schrecklichen Sturm sahen, den so viele verkehrte Meinungen erregt hatten, die schweren, unsäglich traurigen Schäden, die auf das Christenvolk aus so vielen Quellen des Irrtums einstürzen:

Da traten Wir, wie es Unsere Amtspflicht war, in die Spuren Unserer erlauchten Vorgänger und erhoben Unsere Stimme: Wir gaben apostolische Rundschreiben heraus, sprachen wiederholt im Konsistorium und verurteilten hier und in anderen apostolischen Briefen die hauptsächlichsten Irrtümer unserer überaus traurigen Zeit, riefen Eure hervorragende, bischöfliche Wachsamkeit auf und mahnten alle Uns so lieben Kinder der katholischen Kirche, sie sollten sich vor der Ansteckung dieser grässlichen Seuche in Acht nehmen und hüten.

Besonders in Unserem ersten Rundschreiben vom 9. November 1846 und in den beiden Ansprachen im Konsistorium vom 9. Dezember 1854 und vom 9. Juni 1862 haben Wir die ungeheuerlichen Irrtümer verdammt, die gerade in Unserer Zeit zum größten Unheil der Seelen und zum Schaden der weltlichen Gesellschaft selbst herrschen, die nicht nur der katholischen Kirche, ihrer heilsamen Lehre und ihren ehrwürdigen Rechten, sondern auch dem ewigen Schöpfungs-Gesetz, das Gott in die Herzen aller geschrieben, und der gesunden Vernunft durchaus widersprechen und von denen sich alle anderen Irrtümer herleiten.

Die Wurzeln der Irrtümer

Der Naturalismus

Obwohl Wir es daher nicht im Geringsten unterlassen haben, die wichtigsten derartigen Irrtümer immer wieder zurückzuweisen und zu verdammen, so verlangt doch die Sache der katholischen Kirche, das Heil der Seelen, das Uns Gott anvertraut hat, und das Wohl der menschlichen Gesellschaft selbst, dass Wir Eure Hirtensorge nochmals auffordern, um andere verderbliche Meinungen unschädlich zu machen, die aus denselben Irrtümern wie aus Quellen hervorgehen.

Diese falschen, verkehrten Meinungen sind umso verwerflicher, als sie besonders darauf abzielen, jene heilsame Kraft zu behindern und aus der Welt zu schaffen, welche die katholische Kirche nach dem Gesetz und Auftrag ihres göttlichen Gründers bis ans Ende der Zeiten frei auswirken soll, nicht nur den einzelnen Menschen gegenüber, sondern auch gegenüber den Staaten, Völkern und ihren obersten Fürsten. Umso verwerflicher sind sie auch, als sie suchen, jene einträchtige Zusammenarbeit zwischen Priestertum und Staatsherrschaft aufzuheben, die sowohl der kirchlichen als der bürgerlichen Sache immer heilsam und nützlich war. (2)

Auffassung von der Gemeinschaft

Denn Ihr wisst sehr gut, Ehrwürdige Brüder, dass es heute viele gibt, die auf die weltliche Gesellschaft den böswilligen, unsinnigen Grundsatz des sogenannten Naturalismus anwenden und die freche Lehre verbreiten, „das Staatswohl und der menschliche Fortschritt verlange gebieterisch, dass die menschliche Gesellschaft aufgebaut und geleitet werde ohne jede Rücksicht auf den Glauben, als ob es einen solchen nicht gäbe oder mindestens ohne zwischen wahrem und falschem Glauben einen Unterschied zu machen.“

Und entgegen der Lehre der Heiligen Schrift, der Kirche und der heiligen Väter, behaupten sie keck: „In sehr guter Lage befindet sich die Gesellschaft, wenn in ihr der Staatshoheit nicht die Pflicht zugesprochen wird, die Verletzer des katholischen Glaubens mit gesetzlichen Strafen zu verfolgen, es sei denn, dass die öffentliche Ruhe es gebieterisch heischt.“

Freiheit des Gewissens

Von dieser falschen Auffassung der Gesellschafts-Ordnung aus begünstigen sie weiter jene irrige Ansicht, die der katholischen Kirche und dem Seelenheil höchst verderblich ist und von Unserm jüngsten Vorgänger Gregor XVI. (3) als Wahnsinn erklärt wurde, nämlich, „die Freiheit des Gewissens und die Gottes-Verehrung seien jedes einzelnen Menschen Eigenrecht, was in jedem Staat mit ordentlicher Verfassung gesetzlich verkündet und gewahrt werden müsse, und die Bürger hätten ein Recht auf jede beliebige Freiheit, die weder durch kirchliche noch staatliche Hoheit eingeschränkt werden dürfe, sondern sie sollten ihre Meinungen in Wort und Schrift oder sonst wie ganz öffentlich verkünden und verbreiten können.“

Indem sie dies ohne Überlegung behaupten, bedenken sie nicht, dass sie damit „die Freiheit des Verderbens“ (4) predigen und dass „bei einer schrankenlosen Redefreiheit es immer Leute geben wird, die frech gegen die Wahrheit auftreten und blindes Vertrauen auf die Geschwätzigkeit menschlicher Weisheit setzen, während Wir doch aus der Unterweisung unseres Herrn Jesus Christus selber wissen, wie sehr sich christlicher Glaube und christliche Weisheit vor diesem schädlichen Wahn in Acht nehmen muss“. (5)

Der Wille des Volkes

Wo der Glaube von der weltlichen Gesellschaft zerstört, wo Lehre und Hoheit der göttlichen Offenbarung verachtet wurde, da verdunkelt sich eben auch und geht der echte Begriff der Gerechtigkeit und des menschlichen Rechtes verloren. An die Stelle der wahren Gerechtigkeit und des gesetzmäßigen Rechtes tritt dann die rohe Gewalt. Daraus erklärt es sich, warum manche die sichersten Grundsätze gesunder Vernunft völlig vernachlässigen, beiseite werfen und zu verkünden wagen, „der Wille des Volkes, in der sogenannten öffentlichen Meinung oder in anderer Weise kund getan, stelle das oberste Gesetz dar, losgelöst von allem göttlichen und menschlichen Rechte, und in der staatlichen Ordnung hätten vollendete Tatsachen, gerade weil sie vollendet sind, Rechtskraft.“

Folgerungen

Wer aber sieht nicht und begreift nicht, dass eine menschliche Gesellschaft, die sich von den Banden des Glaubens und der wahren Gerechtigkeit gelöst hat, keinen anderen Zweck mehr haben kann als äußere Güter zu erwerben und aufzustapeln, dass sie in ihren Handlungen keinem anderen Gesetze folgt, als der ungezähmten Gier eines leidenschaftlichen Herzens, den eigenen Lüsten und Vorteilen zu frönen?

Daher verfolgen solche Menschen mit bitterem Hass die religiösen Ordensgemeinschaften, die sich um das Christentum, um den Staat, um die Wissenschaft so verdient gemacht haben; sie streuen die Meinung aus, dass sie keinen rechtlichen Grund für ihren Bestand hätten und zollen so den Erfindungen der Irrlehrer Beifall. Denn wie schon Unser Vorgänger, Pius VI., den Wir noch gut in Erinnerung haben, treffend erklärte:

„Die Abschaffung der Orden verletzt den Stand des öffentlichen Bekenntnisses der evangelischen Räte, verletzt eine Lebensweise der Kirche, die als übereinstimmend mit der apostolischen Lehre empfohlen wird, verletzt die ruhmreichen Gründer selbst, die wir auf den Altären verehren und die lediglich unter Gottes Eingebung diese Gesellschaften gegründet haben.“ (6)

Ganz gottlos treten sie auch dafür ein, den Bürgern und der Kirche die Freiheit zu nehmen, „öffentlich Almosen für christliche Liebestätigkeit zu sammeln“, und wollen das Gesetz abschaffen, „gemäß welchem der Gottesverehrung wegen an bestimmten Tagen knechtliche Arbeit zu ruhen hat“, unter dem ganz fälschlichen Vorwand, die erwähnte Freiheit und das erwähnte Gesetz seien den Grundsätzen der Volkswirtschaft sehr zuwider.

Sie begnügen sich aber nicht damit, den Glauben aus der öffentlichen Gesellschaft zu entfernen, sondern wollen ihn auch von den einzelnen Familien fernhalten. Denn gemäß dem so verhängnisvollen Irrtum des Kommunismus und Sozialismus, den sie lehren und bekennen, behaupten sie, „die häusliche Gesellschaft oder die Familie leite ihr Daseinsrecht lediglich vom staatlichen Recht her; daher stammen alle Rechte der Eltern gegenüber ihren Kindern einzig aus der staatlichen Gesetzgebung, vor allem das Unterrichts- und Erziehungsrecht.“

Mit diesen gottlosen Irrlehren und Wühlereien bezwecken diese Leute voll Lug und Trug vor allem die gänzliche Ausschaltung der wohltätigen Lehre und Einflusskraft der katholischen Kirche aus dem Unterricht und der Erziehung der Jugend, um die zarten, aufnahmefähigen Seelen der Jugendlichen in verderbliche Irrtümer zu verstricken, sie elend in Sünde zu bringen und zu verwüsten. Denn wer immer je die heiligen oder weltlichen Dinge in Verwirrung zu bringen, die gute gesellschaftliche Ordnung zu zerstören, alle göttlichen und menschlichen Recht zu vernichten suchte, hat alle seine schandbaren Pläne, Bestrebungen, seine Mühe, wie Wir oben gesagt, mit Vorzug auf die Täuschung und die Entsittlichung der unvorsichtigen Jugend gerichtet, hat seine ganze Hoffnung auf die Verderbnis der Jugend gesetzt.

Daher verfolgen sie hartnäckig mit allen Mitteln die Geistlichkeit beider Stände, die nach dem glänzenden Zeugnis der Geschichte soviel Segen für das Christentum, für den Staat und die Wissenschaft brachte, und behaupten unablässig, die Geistlichkeit müsse „vom gesamten Jugendunterricht ausgeschaltet werden, weil sie dem wahren nutzbringenden Fortschritt der Wissenschaft und Bildung feind sei“.

Unterordnung des Geistlichen unter das Weltliche

Andere jedoch graben die irrigen, so oft verworfenen Erfindungen der Neuerer wieder aus und wagen es in unverschämter Anmaßung, die oberste Hoheit der Kirche und dieses Apostolischen Stuhles, die Christus verliehen, der Willkür der staatlichen Macht zu unterwerfen, und alle Rechte der Kirche sowie des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der zeitlichen Ordnung zu leugnen. Sie machen sich kein Gewissen daraus, zu behaupten,

„die Gesetze der Kirche verpflichten nicht im Gewissen, außer sie seien von der weltlichen Hoheit kund gemacht; die Erlässe und Verfügungen der Römischen Päpste mit religiösem oder kirchlichem Inhalt benötigten der Bestätigung, Billigung oder mindestens der Zustimmung der weltlichen Macht;

die apostolischen Anordnungen (7), in denen die geheimen Gesellschaften verurteilt und ihre Anhänger und Förderer mit dem Bann bestraft werden, ob nun in ihnen ein Eid zur Schweigepflicht gefordert wird oder nicht, hätten keinerlei Kraft in Ländern, wo solche Vereinigungen geduldet werden;

der Bannspruch, den die Kirchenversammlung von Trient und die Römischen Päpste gegen jene erließen, welche die rechte und Besitztümer der Kirche mit Füßen treten und an sich reißen, beruhe auf einer Vermengung der geistlichen und bürgerlich-staatlichen Ordnung, lediglich zu dem Zweck, einen irdischen Vorteil zu erreichen;

die Kirche dürfe nichts beschließen, das die Gewissen der Gläubigen in der Ordnung der zeitlichen Dinge verpflichten könne; die Kirche habe nicht das Recht, die Übertreter ihrer Gesetze mit zeitlichen Strafen zu belegen; es stimme mit der Gotteswissenschaft und den Grundsätzen des Staatsrechtes überein, das Eigentum von Kirchen, Ordens-Genossenschaften und anderer frommen Stellen der staatlichen Macht zuzusprechen und zu unterstellen.“

Sie scheuen sich auch nicht, ganz offen vor aller Welt zu jenem Ausspruch und Grundsatz der Ketzer zu stehen, aus dem so viele verkehrte Meinungen und Irrtümer hervorgehen. Sie sagen nämlich immer wieder „die kirchliche Macht sei nicht, kraft des göttlichen Rechtes, von der weltlichen Macht verschieden und unabhängig; ferner könne eine solche Verschiedenheit und Unabhängigkeit nicht aufrechterhalten werden, ohne dass die Kirche in wesentliche Rechte der staatlichen Macht einbreche und sich dieselben anmaße.“

Unmöglich können Wir die Unverschämtheit jener übergehen, welche die gesunde Lehre nicht ertragen und deshalb behaupten „man könne ohne Sünde, ohne den christlichen Glauben zu verletzen, jene Entscheide und Verfügungen des Apostolischen Stuhles, von denen erklärt wird, dass sie sich auf das Gemeinwohl der Kirche, ihre Rechte und ihre Ordnung beziehen, Billigung und Gehorsam verweigern, sofern nur nicht Lehrsätze der Glaubens- und Sittenlehre berührt werden.“ Jedermann muss doch sehen, dass dies dem katholischen Lehrsatz völlig widerspricht, nach dem der Römische Papst von Christus selbst, Unserem Herrn, die volle Macht erhalten hat, die gesamte Kirche zu weiden, zu leiten und zu verwalten.

Feierliche Verurteilung der Irrtümer

Bei dieser ungeheuren Verkehrtheit entarteter Anschauungen waren Wir Uns Unserer apostolischen Pflicht gebührend bewusst und haben daher in Sorge um Unsern heiligsten Glauben, um die rechte Lehre, um das Heil der Seelen, das Uns von Gott anvertraut wurde, um das Wohl der menschlichen Gesellschaft selbst, abermals Unsere Stimme vernehmen lassen. Alle verkehrten Meinungen und Lehren also, die Wir in diesem Schreiben einzeln angeführt haben, weisen Wir kraft unserer apostolischen Vollmacht zurück, verbieten sie und verdammen sie und wollen, dass alle Söhne der katholischen Kirche sie durchaus als zurückgewiesen, verboten und verdammt ansehen.

Anmerkungen:

(1) Pius IX., Rundschreiben an alle Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe und Bischöfe, die in Frieden und Eintracht mit dem Apostolischen Stuhl leben. ASS III (1867) 160-176.

(2) Gregor XVI., Rundschreiben Mirari vos, 15. August 1832, ASS IV (1868); vgl. MG n. 22.

(3) Gregor XVI., Rundschreiben Mirari vos, 15. August 1832, ASS IV (1868); vgl. MG n. 16.

(4) Augustinus, Brief CV (CLXVI) 2 n. 9, PL XXXIII 399.

(5) Leo I., Brief CLXIV, PL LIV 1149.

aus: Emil Marmy, Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau Dokumente, 1945, S. 32 – S. 39

siehe auch den Beitrag: Warum die Verurteilung der Irrtümer in der Enzyklika Quanta cura eine ex cathedra Entscheidung ist

Der gesamte Text des Rundschreibens:

Pius IX.  Quanta cura – Die Irrtümer der Zeit
Pius IX.  Quanta cura Im besonderen der Syllabus

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