Papst Bonifatius VI. (896)

Der Papst trägt das Kreuz Christi, von Christus glorreich empfangen; es zeigt das Leiden der Päpste und zugleich der Kirche

Das Fundament des Hl. Stuhles ist Christus

Papst Bonifatius VI. (regierte 896)

Papst Bonifatius VI. (896)

Nach dem Tode des Papstes Formosus wurde Bonifatius, ein geborener Römer, in tumultuarischer Weise gewählt. Er scheint ein Anhänger der italienischen und Gegner der deutschen Partei gewesen zu sein. Er war, wie berichtet wird, einmal als Subdiakon, dann später als Priester seines Amtes entsetzt. Über die Ursache dieser zweifachen Amtsentsetzung schweigen die Urkunden.

Wahrscheinlich widersetzte er sich der Kaiserkrönung Karls des Kahlen und wurde deshalb unter Johannes VIII. seiner Würde beraubt. Unter Hadrian III. wieder in sein Amt eingesetzt und zum Priester geweiht, mag er sich der Krönung Arnulfs widersetzt haben, weshalb ihn Formosus wieder degradierte. Bonifatius starb jedoch schon nach zwei Wochen an der Gicht. Der gleichzeitige Geschichtsschreiber Flodoard, der, weil keiner Partei angehörig, den Anspruch auf volle Glaubwürdigkeit erheben kann, spricht in der anerkennendsten Weise von ihm und bemerkt, dass er im Himmel mit den anderen heiligmäßige Päpsten vereinigt sei. –
aus: Andreas Hamerle C.Ss.R., Geschichte der Päpste, II. Band, 1907, S. S. 286

Bonifatius VI., ein Römer, war laut Zeugnis des dritten Canons der römischen Synode, welche Papst Johann IX. zur Rehabilitierung des Andenkens an Papst Formosus im Jahr 897 hielt, früher des Subdiakonats und später des Presbyterats entsetzt worden (Mansi XVII, 224), und wurde, ohne vorher gegangene kanonische Restitution von einer Volksfaktion an die Stelle des (896) verstorbenen Formosus tumultuarisch auf den päpstlichen Stuhl erhoben. Er behauptete denselben nur 15 Tage, denn die Formosus feindlich gesinnte Partei setzte die Wahl Stephans VII. durch, und dieser vertrieb Bonifatius. Nach andern aber starb er 15 Tage nach seiner Konsekration am Podagra.

Baronius nimmt Anstand, ihn unter die rechtmäßigen Päpste zu zählen. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 2, 1883, Sp. 1036

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