Dritte Sitzung des Konzils von Trient, gehalten am 4. Februar 1546
Beschluss über das Glaubensbekenntnis
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit des Vaters, und des Sohnes und des heiligen Geistes.
Diese hochheilige allgemeine und allumfassende Versammlung zu Trient, im heiligen Geist gesetzmäßig versammelt unter dem Vorsitz derselben drei Abgeordneten des apostolischen Stuhles, anerkennt die Wichtigkeit der zu behandelnden Gegenstände, besonders derjenigen, welche in den beiden Hauptstücken über Beseitigung der Irrlehren und über Verbesserung der Sitten enthalten sind, um derentwillen sie hauptsächlich versammelt ist. Da sie aber mit dem Apostel weiß, daß sie nicht einen Kampf habe gegen Fleisch und Blut, sondern gegen die Geisterschaft der Bosheit in den Himmelsräumen, so ermahnt sie zuerst mit demselben Alle und Jegliche, daß sie sich kräftigen im Herrn und in der Stärke seiner Macht, indem sie in Allem ergreifen den Schild des Glaubens, mit welchem sie alle Feuerpfeile des Bösen auslöschen können, und daß sie erfassen den Helm der Heilshoffnung samt dem Schwert des Geistes, welches ist das Wort Gottes.
Damit aber nun diese ihre frommen Sorgfalt ihren Beginn und Fortgang durch Gottes Gnade habe, so hat sie vor Allem verordnet und beschlossen, daß das Bekenntnis des Glaubens voran zu stellen sei, indem sie hierin dem Beispiel der Väter folgt, welche in den heiligen Konzilien diesen Schild gegen alle Irrlehren im Anfang ihrer Verhandlungen aufzustellen pflegten, durch welchen sie bisweilen allein sowohl die Ungläubigen zum Glauben brachten. Die Irrgläubigen besiegten, als auch die Gläubigen bestärkten.
Deshalb hielt sie auch für gut, das Glaubensbekenntnis, dessen sich die heilige römische Kirche bedient, gleichsam als jenen Hauptpunkt, in welchem Alle, welche den Glauben Christi bekennen, notwendig zusammen stimmen, und als die feste und einzige Grundlage, gegen welche die Pforten der Hölle niemals Herr werden, mit eben denselben Worten, mit denen es in allen Kirchen vorgelesen wird, auszusprechen; dieses aber lautet folgenderweise:
Ich glaube an den Einen Gott den allmächtigen Vater, den Schöpfer des Himmels und der Erde, alles Sichtbaren und Unsichtbaren: und an den Einen Herrn Jesum Christum, den Einzig gezeugten Sohn Gottes und vom Vater geboren vor aller Weltzeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott; gezeugt, nicht geschaffen, wesensgleich mit dem Vater; durch welchen Alles geschaffen ist; welcher um uns Menschen und um unseres Heiles willen herabstieg vom Himmel, und Fleisch annahm durch den heiligen Geist aus der Jungfrau Maria, und Mensch wurde; der auch gekreuzigt wurde für uns unter Pontius Pilatus; der gelitten hat und begaben ward, und auferstanden ist am dritten Tag gemäß der Schrift; und aufgestiegen zum Himmel sitzt er zur Rechten des Vaters, und er wird wieder kommen mit Herrlichkeit zu richten die Lebenden und die Toten; dessen Herrschaft kein Ende sein wird: und an den heiligen Geist, den Herrn und Lebensspender, welcher aus dem Vater und dem Sohn hervor geht; welcher mit dem Vater und dem Sohn zugleich angebetet und verherrlicht wird; welcher gesprochen hat durch die Propheten: und an die Eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. Ich bekenne Eine Taufe zur Vergebung der Sünden; und erwarte die Auferstehung der Toten, und das Leben der zukünftigen Welt. Amen. –
aus: Beschlüsse und Glaubensregeln des hocheiligen allgemeinen Concils zu Trient unter den Päpsten Paul III., Julius III. und Pius IV., 1865, S. 12 – S. 13