Frage der Prädestination und Eucharistie

Die dogmatische Entwicklung bis zum Ausgang des Mittelalters

Die Frage der Prädestination und der Eucharistie (800 bis 1079)

In den wichtigsten Glaubensfragen war die Entwicklung im wesentlichen bis zur Begründung des von der deutschen Nation getragenen abendländischen Kaisertums im Jahr 800 abgeschlossen. Doch hat auch der germanische Mensch in den folgenden Jahrhunderten außerordentlich Wertvolles zum Ausbau der theologischen Wissenschaft und zur Entfaltung noch ungeklärter Glaubensfragen beigetragen. Seine Arbeit in dieser Hinsicht war umso bedeutungsvoller, als der Orient wegen des bald eintretenden Schismas aus der theologischen Entwicklung der Gesamtkirche ausschied und die germanische Seele wegen ihrer gemütstiefen, grüblerischen Anlage neue und eigen geartete Geisteskräfte zur dogmatischen Entwicklung beisteuerte. Daß dabei das alte Anliegen des abendländischen Menschen, die Frage nach dem Gerechtsein vor Gott, die germanische Seele besonders stark beschäftigte, zeigt die Geschichte schon sehr früh.

Im Jahr 804 waren die Sachsenkriege zu Ende gegangen. Im gleichen Jahr wurde dem sächsischen Grafen Berno ein Sohn geboren, den die Eltern Gottschalk (Anm.: Gottschalk von Orbais) nannten und in der ersten, frischen Begeisterung für die neue Religion dem Dienst des Christengottes weihten. Sie brachten das Kind in jungen Jahren zum Kloster Fulda, daß es Mönch und Glaubensbote Christi würde. Der Name Gottschalk = Gottesknecht wurde zur Bezeichnung des Wesens dieses grüblerischen Mannes, dem Gott Anfang und Ende und Mittelpunkt alles Denkens und Empfindens und Lebens war. Wie später Luther unberufen ins Kloster geraten, fand sich auch Gottschalk dort nicht zurecht. Da sein Klosterobere, der gelehrte Rabanus Maurus, ihn unter Berufung auf der Eltern Willen nicht frei ließ (1), floh er und suchte Schutz bei der kirchlichen Autorität. Eine Mainzer Synode von 829 gab dem fünfundzwanzigjährigen Jüngling Recht. Aber Ludwig der Fromme entschied dagegen.

Gottschalk musste wieder das Mönchsgewand anziehen, durfte sich aber ein anderes Kloster aussuchen. Er wählte das fränkische Kloster Orbais in der Diözese Soissons. Dort suchte die tiefe, grüblerische Seele des norddeutschen Grafensohnes Trost im Studium der Schriften Augustins. Sein eigenes Lebensschicksal bewirkte in Verbindung mit altgermanischen Schicksals-Gedanken und dem heldenhaften Zug seiner Seele, daß er im Glauben an Gottes absolute Vorherbestimmung Ruhe zu finden hoffte. Für Verbreitung seiner Ansicht über die Prädestination durchzog er predigend und lehrend Oberitalien, Dalmatien, Pannonien, Steiermark. Nach Deutschland zurück gekehrt, wurde er von seinem Gegner, Hrabanus Maurus, der inzwischen den erzbischöflichen Stuhl von Mainz bestiegen hatte, als Ketzer verurteilt und seinem zuständigen Bischof Hinkmar von Reims zur Bestrafung übergeben.

Die Härte, mit der Hinkmar den edlen und tiefsinnigen sächsischen Mönch behandelte, erweckte in einer Anzahl angesehener Theologen Teilnahme für Gottschalk und seine Lehre. Der für Gottschalk eintretende Mönch Ratramnus von Corbie verkündete die doppelte Prädestination unter Verwerfung der von der Kirche verurteilten Irrlehre einer Vorausbestimmung zur Sünde und einer von Gott bewirkten Notwendigkeit zu sündigen. Ihm schlossen sich der Abt Servatus Lupus von Ferrières und die Bischöfe Prudentius von Troyes und Wenilo von Sens an. Die fränkischen Synoden von Quiercy 853, Valence 855 und Toucy 860 kamen zu keiner Lösung und Einigung, bekräftigten aber die Grundwahrheiten des Glaubens auf diesem schwierigen Gebiet, indem sie lehrten: Gott will, daß alle Menschen ohne Ausnahme selig werden; Christus hat für alle gelitten; daß ein Teil der Menschen gerettet wird, ist Werk der göttlichen Gnade; daß ein Teil verloren geht, ist deren Schuld; Gott bestimmt niemanden zur Sünde und verdammt nur auf Grund der Schuld des Sünders (2); weder durch die göttliche Auserwählung noch durch die göttliche Verwerfung wird der freie Wille des Menschen gehemmt oder überflüssig gemacht (3). Das scharfe Vorgehen Hrabans und Hinkmars ist als Versuch zur Brechung der überragenden und erdrückenden Autorität Augustins in der Prädestinations-Frage zu werten. Gottschalk beugte sich nicht. Brennendes Heimweh, Freiheits-Beraubung, die Qual seines schweren Lebensschicksals ließen ihn nach zwanzigjähriger Haft in geistige Umnachtung fallen, aus der ihn der Tod am 13. Oktober 868 erlöste.

Durch Rabanus Maurus wurden im 9. Jahrhundert auch Einzelheiten der Lehre vom Sakrament der Eucharistie erläutert und geklärt. Der gelehrte Abt Paschasius Radbertus von Corbie hatte in seinem 831 verfaßten Werk „De corpore et sanguine Domini“ behauptet, im Abendmahl sei das Fleisch und Blut Jesu Christi, wie es von Maria geboren und am Kreuz geopfert wurde. Hrabanus Maurus, dem der schon erwähnte Mönch Ratramnus in dieser Angelegenheit im wesentlichen zustimmte, erklärte, das Radbertus den Unterschied zwischen dem historischen und eucharistischen Christus verwische und Irrungen vortrage, wie sie schon die Einwohner von Kapharnaum bei der Verheißung der Eucharistie geäußert hatten. Der von uns in der heiligen Kommunion empfangene Christus ist zwar, so lehrte Rhabanus, der Substanz nach der von Maria geborene und am Kreuz gestorbene; aber die Erscheinungsweise des eucharistischen Christus ist eine andere als die des historischen Christus, da Christus in der Eucharistie unter den Gestalten des Brotes und Weines mit seinem verklärten Leib gegenwärtig ist, in welchem er ewig zur Rechten des Vaters sitzt.

Als zweihundert Jahre später der Domherr Berengar von Tours die Wesensverwandlung in der Eucharistie abstritt und lehrte, Christus sei nicht körperlich, sondern nur der Kraft nach im Abendmahl gegenwärtig, verpflichtete ihn die Synode von Rom im Jahr 1079, feierlich den Glauben der alten Kirche zu bekennen, daß „Brot und Wein auf dem Altar durch die Worte der Wandlung wesenhaft in das wahre, eigentliche und lebendig machende Fleisch und Blut Jesu Christi verwandelt werden, so daß nach der Wandlung der wahre Leib und das wahre Blut Jesu Christi nicht nur als Symbol und als Kraft des Sakramentes, sondern in der Eigenheit seines Wesens und in der Wahrheit seiner Substanz gegenwärtig sind“. (4)

(1) Hrabanus berief sich auf can. 49 der vierten Synode von Toledo 633: „Monchum facit aut paterna devotio aut propria professio“, ein Satz, der Ursache vieler Übelstände wurde.
(2) So die Synode von Quiercy und Valence, Denz., 316, 318 und 321.
(3) So die Synode von Valence, Denz., 321.
(4) Denz., 355. Die von Berengars Schülern vertretene Impanations- und Kompanationslehre, wonach der Leib Christi in der Eucharistie in und mit dem Brot gegenwärtig sei, wurde bald darauf ebenfalls verworfen und für die Wesensverwandlung der Ausdruck „transsubstantiatio“ geprägt, der sich bei Stephan Augustodunensis († 1139) erstmals findet und in die Definition des 4. Laterankonzils im Jahr 1215 von Papst Innozenz III. übernommen wurde. –
aus: Konrad Algermissen, Konfessionskunde, 1939, S. 249 – S. 253

siehe dazu den Beitrag: Die katholische Lehre der Prädestination

Tags: Dogma

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