Beiträge über das Sakrament der Buße
Die sakramentalische Buße begreift dreierlei in sich: die Reue, die Beichte und die Genugtuung. Diese drei Stücke bilden gewissermaßen die Materie des Bußsakramentes und werden, weil sie der göttlichen Heilsordnung zufolge zur Vollständigkeit des Sakramentes und zur Erlangung einer wirklichen und vollkommenen Sündenvergebung unerläßlich notwendig sind, auch die Teile der Buße genannt. Sie stehen in wesentlichem Zusammenhang mit einander, bedingen sich gegenseitig und entsprechen der dreifachen Weise, in welcher der Mensch (in Gedanken, Worten und Werken) sündigt. Nur auf Grund dieser dreifachen sittlich religiösen Leistung kann dem Sünder die sakramentalische Lossprechung gültig erteilt und in ihm die Erneuerung der verlorenen Rechtfertigung bewirkt werden.
Der erste und wesentlichste Bestandteil der Buße ist die Reue, verbunden mit dem festen Vorsatz der Lebensänderung. Die vollkommene Reue ist eine aus lebendiger Liebe zu Gott hervor gegangene tiefe Verabscheuung der Sünde als einer Beleidigung des höchsten Gutes mit dem bewußten, ausgebildeten Vorsatz, nicht mehr zu sündigen. und selbst die geringste Sünde zu meiden, und das göttliche Gesetz aus Liebe zu Gott zu erfüllen.
Der zweite Bestandteil der sakramentalen Buße ist die Beichte, d.i. das spezielle Bekenntnis der Sünden vor dem Priester. Das Sünden-Bekenntnis ist eine notwendige Folge der wahren Reue.
Der dritte Bestandteil der sakramentalen Buße ist die Genugtuung. In ihr erreicht die sakramentale Buße ihre Vollendung und Befestigung, und auf sie hin (denn die Genugtuung muss wenigstens dem Willen nach jetzt schon vollbracht sein, obschon ihre Ausführung erst später erfolgt) kann die priesterliche Lossprechung des Sünders eintreten. Sie ist aber doppelter Art; die eine bezieht sich auf das durch die Sünde angerichtete Übel, Ärgernis und Unrecht, welches der Büßer nach Kräften wieder gut zu machen hat; die andere auf die dem Büßer weiterhin noch auf Grund der sakramentalen Lossprechung, sowohl in Ansehung seines eigenen sittlichen Zustandes, als seines unmittelbaren persönlichen Verhältnisses Gott und der Kirche gegenüber – obliegende Verpflichtung. (Stadlbauer, Katholische Religionslehre)
Gebet nach der Meinung des hl Vaters
Von der Gewissenserforschung
Konzil von Trient Das Sakrament der Buße
Das Konzil von Trient Von der Reue
Buße des Herzens Reue und Vorsatz
Hochheilige Konzil von Trient Von der Beichte
Was ist die vollkommene Reue?
Wann die vollkommene Reue erwecken
Wie die vollkommene Reue erwecken
Was das Sakrament der Buße ist
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