Das Fundament des Hl. Stuhls ist Christus
Papst Johannes XII. (regierte 955 bis 964)
Alberich beherrschte nicht bloß während seines Lebens Rom und die Päpste, auch noch nach seinem Tode übte er durch seinen Sohn die Herrschaft aus. Jedoch während er Päpste in politischer Abhängigkeit hielt, ließ er sie in geistlichen Angelegenheiten meistens gewähren und unterstützte sie vielfach in denselben. Durch seinen Sohn aber, dem er nicht bloß die Würde eines Senators und Patriziers hinterließ, sondern durch seinen Einfluss auch zur päpstlichen Würde verhalf, bereitete er der Kirche großes Unheil.
Vor seinem Tode ließ sich Alberich in die Peterskirche tragen und nahm dort dem Adel den Schwur ab, seinen Sohn und Erben Oktavian bei der nächsten Sedisvakanz zum Papst zu wählen. Auf diese Weise gelangte der 18jährige Jüngling nach dem Tode Agapets auf den päpstlichen Stuhl.
Er hatte keine dem geistlichen Stand entsprechende Erziehung genossen, sondern war gleich den übrigen Söhnen des Adels in weltlichen Lustbarkeiten aufgewachsen. Ohne sittlichen Ernst lebte er gleich anderen Fürsten dieses verdorbenen Zeitalters. Er ist der erste Papst, der seinen Namen geändert. Er hieß Oktavian; da jedoch dieser Name einen zu heidnischen Klang hatte, nannte er sich nach seinem Onkel Johannes. Mehr als junger, ehrgeiziger Fürst denn als Papst wollte er seine Macht erweitern und unternahm einen Kriegszug gegen den Herzog von Capua, wurde aber schimpflich in die Flucht geschlagen.
Die Krönung Otto I. durch Papst Johannes XII.
Als Berengar, dem Otto I. das Königreich Italien aber unter deutscher Oberhoheit belassen hatte, den Kirchenstaat arg bedrückte und selbst bis Rom verheerend vordrang, rief der Papst Otto I. um Hilfe an und stellte ihm die Kaiserkrönung in Aussicht. Otto folgte der Einladung und wurde am 2. Februar mit seiner Gemahlin feierlich gekrönt. (1) Otto bestätigte dem Papst das Recht auf alle Besitzungen, die Schenkungen Pippins und Karls des Großen. (2) Zugleich wurde festgesetzt, dass in Zukunft jeder kanonisch gewählte Papst nicht konsekriert werden dürfe, bis er dem Kaiser oder seinen Gesandten befriedigende Zusagen gemacht hatte. Außerdem schwur Johannes, Otto die Treue zu bewahren und nie eine Verbindung mit Berengar und dessen Sohn Adalbert einzugehen.
Das freundschaftliche Verhältnis währte aber nicht lange. Der Besitz großer Macht verleitet gar gerne zum Missbrauch derselben. Otto von Haus aus zu einem herrischen Auftreten geneigt, wurde infolge seiner großartigen Erfolge noch stolzer und rücksichtsloser. Im Besitz der kaiserlichen Würde fühlte er sich mehr als Herrn der Kirche, denn als ihren Diener und betrachtete sich mehr als Oberherrn des Papstes, denn als dessen Beschirmer.
Johannes fühlte sich beeinträchtigt und sah im Kaiser einen herrischen Vormund. Nach dem Abzug Ottos von Rom lieh Johannes der Gegenpartei williges Ohr und ließ sich in Unterhandlungen mit Berengar und Adalbert ein. Als nun noch Briefe aufgefangen wurden, durch welche der Papst die Ungarn zu einem Einfall in Deutschland ermunterte und die Griechen zu einem Bündnis gegen Otto aufforderte, als er überdies Adalbert nach Rom einlud und ihn daselbst glänzend empfing, rückte Otto nach Rom und zog ohne Schwertstreich ein, während Johannes mit Adalbert entfloh.
Die Einsetzung eines Gegenpapstes
Der Kaiser wollte den ihm feindlichen Papst durch die Anklage seines sittenlosen Wandels, an welchem er bisher keinen Anstoß genommen, stürzen. In der Peterskirche wurde eine Synode abgehalten und dem Papst Verbrechen vorgeworfen, die selbst dem gehässigsten Gegner unglaublich erscheinen müssen. Der Papst wurde vorgerufen, der aber statt aller anderen Bemerkungen antwortete: „Wir haben vernommen, dass ihr einen anderen Papst einsetzen wollt. – Wenn ihr dieses tut, so exkommuniziere ich euch in Kraft des allmächtigen Gottes, so dass keiner von euch Weihen erteilen und Messe lesen darf.“
Die gefügige Synode erklärte den Papst für abgesetzt und wählte an seiner Statt einen Mann von ganz tugendhaftem Wandel, der noch ein Laie war und sich Leo VIII. nannte. Er erhielt, ohne dass die nach den Kirchengesetzen vorgeschriebenen Zwischenzeiten beobachtet worden waren, die Weihen und wurde als Papst feierlich eingesetzt.
Zugleich mussten die Römer schwören, „nie einen Papst zu wählen und zu weihen, es sei denn mit Zustimmung und gemäß der vom Kaiser und seinem Sohn getroffenen Wahl.“
Einsetzung des rechtmäßigen Papstes und baldiger Tod wegen unwürdigen Wandels
Otto nahm damit ein Recht in Anspruch, das jeder historischen Grundlage entbehrte und von keinem Kaiser je geübt worden war, zugleich ganz und gar gegen die Kirchengesetze verstieß und die freie Papstwahl vernichtete. Kaum hatte sich Otto nach diesem, aller kirchlichen Ordnung Hohn sprechenden Verfahren von Rom entfernt, brach ein Aufstand aus. Leo musste fliehen, Johannes aber zog triumphierend in die Stadt ein und nahm schwere Rache an seinen Feinden. Hierauf hielt er eine Synode ab, in welcher Leo mit dem Bann belegt und die frühere Synode als sakrilegisch verurteilt wurde.
Otto wollte schon wieder nach Rom ziehen, als ihn die Nachricht von dem unerwarteten Tod des Papstes überraschte. Johannes erlitt auf einer seiner Burgen außerhalb Roms einen Schlaganfall, an dessen Folgen er nach acht Tagen verschied. Durch seine Wiedereinsetzung hatte die Vorsehung sein Recht geschützt, durch seinen baldigen Tod den unwürdigen Wandel, den er sich zuschulden kommen ließ, bestraft.
Viele Anklagen gegen Papst Johannes XII. entbehren der Glaubwürdigkeit
Übrigens haben die vielen Anklagen, die gegen ihn erhoben wurden, auf volle Glaubwürdigkeit keinen unbedingten Anspruch. Es sind die Anschuldigungen seiner erbittertsten Gegner, der kaiserlichen Wohldiener und der Papstfeinde. Luitprand von Cremona lässt Johannes bei einem Ehebruch von einem Teufel einen Schlag erhalten und daran zugrunde gehen. Neue protestantische Geschichtsschreiber haben aus dem Teufel, den sie nicht brauchen können, einen beleidigten Ehemann gemacht, was ganz willkürlich angenommen ist und durch nichts erwiesen werden kann. Dass Parteileidenschaft bei den Berichten über Johannes XII. die Feder geführt, lässt Otto von Freising, einer der besonnensten deutschen Chronisten, durchblicken wenn er schreibt:
„Ich habe in einigen, von Deutschen abgefassten Chroniken die Angabe gefunden, daß Papst Johannes XII. durch ein anstößiges Leben Ärgernis gegeben habe und deswegen von einigen Bischöfen und anderen Untertanen erinnert worden sei; es fällt mir aber schwer, dieser Angabe Glauben zu schenken“. Würden die Geschichtsschreiber sich von dieser besonnenen Mäßigung leiten lassen, so würde man der Wahrheit und Gerechtigkeit näher kommen und so manche Geschichtslüge hätte weder das Licht der Welt erblickt noch Verbreitung gefunden.
Weder die Synode noch der Papst hatten das Recht, Johannes XII. abzusetzen
Da Johannes XII. ungeachtet seiner Fehler rechtmäßiger und allgemein, auch von Otto anerkannter Papst war, so hatte weder der Kaiser noch eine Synode das Recht, ihn abzusetzen und einen anderen zu wählen. Da es dennoch geschah, so war es eine schreiende Rechtsverletzung und ein Verbrechen der Kirche wie dem legitimen Papst gegenüber. –
aus: Andreas Hamerle C.Ss.R., Geschichte der Päpste, II. Band, 1907, S. 306 – S. 309
(1) So ward 162 Jahre nach der Kaiserkrönung Karls des Großen und 38 Jahre nach dem Tod des letzten karolingischen Kaisers das abendländische Kaisertum wieder hergestellt und zwar in der deutschen Nation, bei der es in Zukunft auch verblieb. Als Kaiser gab Otto der Kirche, was ihr in Italien genommen war, zurück, und bestätigte die Schenkungen Karls des Großen und Ludwigs des Frommen. Die Kirche trat so wieder in die Rechte ein, welche sie unter Karl dem Großen gehabt hatte. Der Kaiser wurde Beschützer des Heiligen Stuhles und anerkannte die königliche Würde des Papstes… Der Kaiser galt als weltliches Oberhaupt der Christenheit, deren geistliches der Papst war.
(2) König Otto schickte den Abt Hatto von Fulda nach Rom voraus und schwur in die Hand der päpstlichen Gesandten den feierlichen Eid, dass er die Freiheit des Papstes beschützen und sein Land ihm zurück erstatten wolle. Der von Otto geleistete Eid wurde auch die Richtschnur für Ottos Nachfolger. Der Eid enthielt folgende Versicherungen:
1. Dem Papst soll kein Nachteil an Leib, Leben und Ehre widerfahren, der Kaiser will ihn beschützen und die römische Kirche nach Kräften erhöhen.
2. Ohne Zustimmung des Papstes wird der Kaiser kein Gericht halten und keine Verfügung erlassen die den Papst betrifft.
3. Der Kaiser wird die Herausgabe des dem päpstlichen Stuhl gehörigen Besitzes von Berengar erwirken.
4. Demjenigen, welchem er das lombardische Reich übergebe, wird der König schwören lassen, daß er dem Papst zur Verteidigung des Kirchenstaates nach Möglichkeit beistehe.
Auch der Papst leistete den Eid der Treue gegen Otto und versprach, nie eine Verbindung mit Berengar und seinem Sohn Adalbert einzugehen… Im Februar des Jahres 962 hielt der Papst eine römische Kirchenversammlung, auf welcher er nach dem Wunsch des Kaisers das Erzbistum Magdeburg errichtete und den Erzbischöfen Friedrich von Salzburg und Heinrich von Trier das Pallium verlieh… Papst Johannes bestätigte die Wahl des heiligen Dunstan als Erzbischof von Canterbury in England und übersendete ihm das Pallium. Der Brief an ihn enthielt die schönsten Lehren eines guten Hirten. Auch beauftragte er ihn, die Klosterzucht in England wieder herzustellen. Nach Ungarn schickte auch dieser Papst Missionare, welche die baldige Bekehrung dieses Landes anbahnten.
Deswegen sind wir berechtigt, mit einem Geschichtsschreiber zu sagen: „Wenn das Privatleben dieses Papstes auch nicht entschuldigt werden darf, so können seine päpstlichen Handlungen doch nur gelobt werden.“ Er war der letzte, der während der Tyrannei der italienischen Großen Papst wurde. Von nun an machte sich der Einfluss des deutschen Kaisers immer mehr geltend. –
aus: Chrysostomus Stangl, kath. Weltpriester, Die Statthalter Jesu Christi auf Erden, 1907, S. 346 – S. 349
Bildquellen
- GiovanniXII: wikimedia