Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Otto I. der Große, deutscher Kaiser
Otto I. der Große, deutscher Kaiser 936 bis 973 * 912 als Sohn Heinrichs I. und Mathildens, † 7.5. 973 zu Memleben. In bewusster Anknüpfung an das karolingische Vorbild unterzog sich Otto in Aachen der Königsannahme seitens der weltlichen Großen wie der kirchlichen Salbung und Krönung (s. U. Stutz, Der Erzbischof v. Mainz u. die dtsch. Königswahl [1910] 11ff; M. Buchner, Deutsche Königswahlen [1913] 4). Nachmannigfachen Unruhen und Empörungen im Reich ging Otto an eine Neubesetzung der Herzogtümer, die ausnahmslos durch verwandtschaftliche Bande an das Königshaus gekettet wurden (zentralistische und unitaristischen Tendenzen). Durch kirchenpolitische, politische und persönliche Umstände wurde Otto zu seinem Eingreifen in die italienischen Verhältnisse (1. Italienzug, Annahme des Titels „König der Langobarden“, Vermählung mit Adelheid v. Burgund in 2. Ehe) veranlasst. Nach Niederwerfung neuer Unruhen ersetzte er die bisherige Verwandtenpolitik durch eine neue: er stützte sich vor allem auf die geistlichen Fürsten und zog sie als eigentliche „Reichspartei“ heran („ottonisches System“). So wurde die Verbindung von Staat und Kirche noch enger, damit aber auch die Gefahr einer Verweltlichung der Kirche verstärkt (Ottos Bruder Erzbischof Bruno v. Köln, Oberherzog von Lothringen).
Nach der endgültigen Beseitigung der Ungarngefahr durch den Sieg am 10.8.955 auf dem Lechfeld erneuerte Otto auf seinem 2. Italienzug die Kaiserpolitik und empfing Johann XII., der gegen Berengar II. v. Ivrea bei ihm Schutz suchte, am 2.2.962 die Kaiserkrone; es war die folgenreichste Tat Ottos, das „säkulare Ereignis“ des 10. Jahrhunderts, über dessen Berechtigung und vor allem über dessen segensreiche oder nachteilige Folgen die Forscher bis heute sich zweien (so schon Sybel u. Ficker als Vertreter der klein- und der großdeutschen Geschichtsauffassung). In einer Pakturkunde, deren Echtheit früher bestritten wurde, bestätigte Otto die Privilegien der römischen Kirche, damit den Kirchenstaat (…) und behielt sich eine Kontrolle der Papstwahl vor. Infolge von Umtrieben gegen den neuen Kaiser kehrte dieser schon bald nach Rom zurück, verpflichtete die Römer eidlich, nie ohne seine und seines Sohnes Zustimmung einen Papst zu wählen, ließ den unwürdigen Johann XII. absetzen und Leo VIII. wählen, gegen den aber die Römer nach Johanns Tod Benedikt V. wählten. Nach Leos Tod wurde im Einvernehmen mit Otto von den Römern Johann XIII. gewählt.
Durch die sittliche Höhe seiner Persönlichkeit erwarb Otto in Rom dem deutschen Königtum eine autoritative Stellung. Infolge der Angriffe auf Johann XIII. seitens römischer Adelskreise zog er 966 neuerdings nach Rom, wo 967 sein Sohn Otto II. die Kaiserkrone empfing und so die Erblichkeit des Kaisertums gewährleistet wurde. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VII, 1935, Sp. 838 – Sp. 839