Konzil von Trient Die letzte Ölung

Das Konzil von Trient in einer alten Zeichnung dargestellt

Die Lehre von den heiligsten Sakramenten

Die Lehre vom Sakrament der letzten Ölung

Vierzehnte Sitzung,
welche die vierte ist unter Papst Julius III.
gehalten am 25. November 1551

Der heiligen Versammlung hat es aber gut erschienen, an die voran gehende Lehre von der Buße das anzuschließen, was über das Sakrament der letzten Ölung folgt, welches von den Vätern für den Abschluss nicht nur der Buße, sondern auch des ganzen christlichenLebens, welches eine beständige Buße sein muss, gehalten worden ist. Vor Allem erklärt (cf. infra de sacr. extr. unct. Can. 1)und lehrt sie demnach über die Einsetzung desselben, daß unser gütigster Erlöser, welcher für seine Diener zu jeder Zeit gegen alle Pfeile aller Feinde für heilsame Mittel gesorgt haben wollte (Eph. 6, 10ff.), gleichwie er die größte Hilfe in den anderen Sakramenten bereitete, durch welche die Christen, so lange sie leben, sich unversehrt vor jedem schwereren Schaden am Geist bewahren können: eben so durch das Sakrament der letzten Ölung das Ende des Lebens gleichsam durch ein ganz starkes Geleit geschützt hat. Denn obgleich unser Feind das ganze Leben hindurch Gelegenheiten sucht (1. Petr. 5, 8) und ergreift, um auf irgend eine Weise unsere Seelen zu verschlingen, so gibt es doch keine Zeit, in welcher derselbe alle Kräfte seiner Hinterlist mehr aufbietet, um uns gänzlich zu verderben, und selbst wenn er könnte, uns im Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit irre zu machen (cf. infr. c. 2. 2. extr. unct. can. 2), als wenn er sieht, daß uns das Ende des Lebens nahe ist.

Kap. 1: Von der Einsetzung des Sakramentes der letzten Ölung

Diese heilige Salbung der Kranken ist aber als wahres und eigentliches Sakrament des neuen Bundes eingesetzt von Christus, unserem Herrn, welches bei Markus wohl angedeutet (Mark. 6, 13), aber von Jakobus, dem Apostel (Jak. 5, 14f.) und Bruder des Herrn, den Gläubigen empfohlen und verkündet worden ist. „Ist Jemand krank, spricht er, unter euch? Er berufe die Priester der Kirche, und sie sollen beten über ihn, indem sie ihn salben mit Öl im Namen des Herrn; und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen, und der Herr wird ihn aufrichten, und wenn er in Sünden ist, werden sie ihm erlassen.“ Durch diese Worte, wie die Kirche durch die von Hand zu Hand empfangene apostolische Überlieferung gelernt hat, lehrt er Stoff, Form eigentlichen Ausspender und Wirkung dieses heilbringenden Sakramentes. Die Kirche nämlich erkannte, der Stoff sei vom Bischof geweihtes Öl, weil die Salbung am füglichsten die Gnade des heiligen Geistes, durch welche unsichtbarer Weise die Seele des Kranken gesalbt wird, dargestellt; die Form ferner seien die Worte: „Durch diese Salbung u.s.w.“

Kap. 2. Von der Wirkung dieses Sakramentes

Wesen und Wirkung dieses Sakramentes wird ferner durch die Worte angegeben (Jak. 5, 15): „Und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen, und der Herr wird ihn aufrichten, und wenn er in Sünden ist, werden sie ihm erlassen.“ Das Wesen sonach ist diese Gnade des heiligen Geistes (cf. Infr. De sacr. Extr. Unct. Can. 2), dessen Salbung die Vergehen, wenn solche noch zu sühnen sind, und die Überreste der Sünde austilgt, und die Seele des Kranken aufrichtet und stärkt, dadurch daß sie in ihm großes Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit anregt, durch welches der Kranke unterstützt, sowohl die Mühsale und Schmerzen der Krankheit leichter erträgt, als auch den Versuchungen des Teufels (Gen. 3, 15), welcher der Ferse Nachstellungen bereitet, leichter widersteht, und bisweilen, wenn es für das Heil der Seele gut ist, die Gesundheit des Leibes erlangt.

Kap. 3. Von dem Ausspender dieses Sakramentes, und der Zeit, wann es erteilt werden soll

Was nun die Vorschrift bezüglich derer betrifft, welche dieses Sakrament sowohl empfangen als spenden müssen, so ist dieses wohl schon nicht undeutlich auch in den vorerwähnten Worten dargelegt. Denn dort wird zugleich angegeben, daß die eigentlichen Ausspender dieses Sakramentes die Priester der Kirche sind, mit welchem Namen an dieser Stelle nicht die Ältesten oder Vornehmsten im Volk zu verstehen sind, sondern entweder Bischöfe oder von diesen vorschriftsmäßig (1. Tim. 4, 14) durch Händeauflegung des Priestertums geweihte Priester (c. 3. D. XCV. [Innoc. I.] cf. infr. 1. c. can. 4). Es wird auch erklärt, daß diese Salbung bei Kranken anzuwenden sei, besonders aber bei jenen, welche so gefährlich darnieder liegen, daß sie am Ende ihres Lebens zu stehen scheinen, weshalb es auch das Sakrament der Sterbenden genannt wird. Wenn Kranke nach Empfang dieser Salbung genesen, so können sie wieder, im Falle sie in eine andere ähnliche Lebensgefahr geraten, durch Hilfe dieses Sakramentes gestärkt werden.

Darum sind in keiner Beziehung die zu hören, welche entgegen dem so klaren und einleuchtenden Ausspruch des Apostels Jakobus lehren (Jak. 5, 14f.), daß diese Salbung entweder eine menschliche Erfindung, oder ein von den Vätern überkommener Gebrauch sei, der weder ein Gebot Gottes ist, noch die Verheißung einer Gnade hat; ferner jene, welche behaupten, sie habe jetzt aufgehört, als ob sie nur auf die Gnade der Heilung in der ersten Zeit der Kirche zu beziehen sei; sowie die, welche sagen, die Spendungsweise und der Gebrauch, welche die heilige römische Kirche bei Ausspendung dieses Sakramentes beobachtet, stehen dem Ausspruch des Apostels Jakobus entgegen (cf. infr. 1. c. can. 3) und müssen deshalb in andere umgeändert werden; endlich jene, welche behaupten, diese letzte Ölung könne von den Gläubigen ohne Sünde missachtet werden; denn alles dieses steht im offenbarsten Widerspruch mit den klaren Worten eines so großen Apostels.

Und wahrlich, die römische Kirche, die Mutter und Lehrerin aller übrigen, beobachtet bei Ausspendung dieser Salbung bezüglich dessen, was das Wesen dieses Sakramentes ausmacht, nichts anderes, als was der heilige Jakobus vorschreibt. Und die Missachtung dieses so wichtigen Sakramentes könnte wohl nicht ohne schwere Versündigung und ohne Beleidigung des heiligen Geistes selber geschehen.

Dieses ist’s was über die Sakramente der Buße und der letzten Ölung diese heilige allgemeine Versammlung bekennt und lehrt, und allen Christgläubigen zu glauben und zu halten vorstellt. Die folgenden Canones aber legt sie dar zur unverbrüchlichen Beobachtung, und verwirft und schließt aus für alle Zeit die, welche das Gegenteil behaupten. –
aus: Beschlüsse und Glaubensregeln des hocheiligen allgemeinen Concils zu Trient unter den Päpsten Paul III., Julius III. und Pius IV., 1865, S. 74 – S. 76

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