Bedeutung der Konstitution De Fide catholica

Kirchenlexikon Die Unfehlbarkeit des Papstes: Die Konzilsaula vom päpstlichen Thron aus gesehen

Inhalt und Bedeutung der Konstitution De Fide catholica

Die Einleitung

Das Konzil von Trient

Die nunmehr rechtskräftige dogmatische Konstitution traf in der Tat genau den wunden Fleck der Zeit, die Glaubensarmut und die damit enge verbundenen Übel. Die Einleitung besagt, wie die Menschheit zu ihrem jetzigen traurigen, glaubensarmen Zustand herab gesunken ist. Wie groß auch der Segen war, den das Konzil von Trient der Christenheit brachte, so hat es doch wenig Einfluß auf diejenigen ausgeübt, für welche es zunächst zusammen berufen wurde. Diese wandten ihm den Rücken und nahmen das Privaturteil zur einzigen Richtschnur in religiösen Dingen. In dem privaten Urteile aber gingen sie weit auseinander, sie zerfielen in Hunderte sich bekämpfender Sekten, und da sie nicht mehr wußten, woran sie sich zu halten hatten, gerieten viele über den christlichen Glauben selbst ins Schwanken. Die Heilige Schrift, die sie früher die einzige Quelle des Glaubens und die Richterin in Glaubensdingen genannt hatten, galt ihnen bald nicht mehr als ein göttliches Buch und wurde für eine Sammlung mythischer Erfindungen erklärt. Es entstand der Rationalismus oder Naturalismus, der die Religionslehre bloß aus den Satzungen der natürlichen Vernunft zusammen stellen wollte, und da Christus verlassen war, verfielen die Geister dem Pantheismus, Materialismus und Atheismus.

Die Verbreitung gottloser System

Bei der allgemeinen Verbreitung dieser gottlosen Systeme blieben auch die Katholiken nicht von ihnen unberührt. Manche Söhne der katholischen Kirche irrten von dem Wege wahrer Frömmigkeit ab und erlitten Einbuße an ihrer katholischen Gesinnung. Von allerlei fremdartigen Lehren irre geleitet, verwischten sie die Grenzen zwischen Natur und Gnade und zwischen Wissen und Glauben, und sie bedrohten die Unversehrtheit und Reinheit des Glaubens. Unter diesen Verhältnissen muss die Kirche, die Mutter und Lehrerin der Völker, ihres Amtes walten, um die Gefallenen aufzurichten, die Wankenden zu stützen, die Zurückkehrenden in ihre Arme zu schließen, die Guten zu bestärken und höher hinauf zu leiten. Darum stellt nunmehr ihr höchster Lehrkörper, der Papst mit sämtlichen Bischöfen der ganzen Welt, im Heiligen Geiste vereint, die Lehre, die sie von Gott empfangen und treu bewahrt hat, den Glaubens-Irrtümern unserer Zeit entgegen.

Das erste Kapitel

Ausführungen über einige Irrtümer

Die Lehre vom Dasein eines persönlichen Gottes, von der Schöpfung aller Dinge durch Gott und von seiner Vorsehung, durch die er alle Dinge leitet, stellt das Konzil im ersten, kurzen Kapitel und den dazu gehörigen fünf Canones an die Spitze der Konstitution als ein kurzes und bündiges Bekenntnis dieser Grund-Wahrheiten und als Protest gegen die zu unserer Zeit weit verbreiteten Irrtümer des Atheismus, Pantheismus und Materialismus, durch welche ganze Scharen unserer Zeitgenossen unter die Heiden herab gesunken sind. Zugleich bahnt sich das Konzil durch das Bekenntnis dieser natürlichen Wahrheiten den Weg zu seinen Lehren über die übernatürliche Offenbarung und den Glauben. Einige kleine Ausführungen des ersten Kapitels treffen gewisse Irrtümer, die innerhalb der katholischen Kirche in unseren Zeiten Anhänger gefunden haben: die Lehre über den Zweck Gottes bei der Schöpfung, der nicht in Erlangung oder Vermehrung der Glückseligkeit, sondern in der Offenbarung seiner Vollkommenheit bestehe, die Lehre von der vollen Freiheit Gottes bei der Schöpfung, von seinem Vorherwissen aller zukünftigen Dinge, auch der zukünftigen Handlungen der Geschöpfe.

Das zweite Kapitel

Darlegung der Lehre von der übernatürlichen Ordnung

Indem nun das Konzil dazu übergeht, im zweiten Kapitel die Lehre von der übernatürlichen Offenbarung darzulegen, schickt es den Satz voraus, daß Gott, der Anfang und das Ende aller Dinge, auch durch das natürliche Licht der Vernunft mit Gewißheit erkannt werden könne, eine in sich höchst wichtige Lehre, deren Verkündigung in unserer Zeit höchst notwendig war. Höchst wichtig ist sie in sich. Denn wenn wir Gott nicht durch die Vernunft mit Gewißheit zu erkennen vermögen, so ist die Offenbarung für uns ohne Wert, da wir sie nur annehmen können, wenn wir über das Dasein und die Zuverlässigkeit des Offenbarenden auf anderem Wege zur Gewißheit gelangt sind. Die Leugnung der Möglichkeit einer gewissen natürlichen Gotteserkenntnis ist der Weg zur Leugnung der Offenbarung. In unserer Zeit aber war diese Lehre vor allen übrigen Wahrheiten vom Konzil hervor zu heben, da die Philosophie des Jahrhunderts gegen die alten Gottesbeweise weithin Zweifel angeregt hatte und selbst katholische Lehrer die durchschlagende Kraft derselben nicht mehr recht anerkennen wollten. Wir sind der Kirche zum besondern Danke dafür verpflichtet, daß sie, für die Gläubigen wenigstens, durch ihr feierliches, unfehlbares Urteil diesem den Glauben so sehr gefährdenden Irrtum ein Ende machte.

Obgleich wir aber, so fährt die Konstitution fort, Gott als Anfang und Ziel aller Dinge durch das bloße Licht der Vernunft erkennen können, so hat es doch der Güte und Weisheit Gottes auch gefallen, über sich selbst und seine ewigen Ratschlüsse das Menschengeschlecht durch eine übernatürliche Offenbarung zu belehren.

Inwiefern die Offenbarung Gottes notwendig ist

Wenn das Konzil diesen Ratschluß Gottes auf seine Güte und Weisheit zurück führt, so deutet es schon an, daß es die Offenbarung nicht für unbedingt notwendig hält. Aber es erklärt sofort genauer, inwiefern sie dennoch notwendig genannt werden muss. Absolut notwendig nennt es die Offenbarung, wenn Gott, wie er es wirklich getan hat, den Menschen zu einer übernatürlichen Ordnung erheben und ihm ein übernatürliches Ziel geben wollte. Hätte ja der Mensch das übernatürliche Ziel mit dem natürlichen Licht der Vernunft nicht einmal erkennen können. Zur Erkenntnis der religiösen Wahrheiten dagegen, die ihrer Natur nach in die Sphäre der Vernunft-Wahrheiten gehören, konnte der Mensch auch durch den Gebrauch der bloßen Kräfte seiner Vernunft gelangen, und bedurfte er darum der göttlichen Offenbarung an und für sich nicht. Aber im Stande der gefallenen Natur war die Gewinnung dieser Wahrheiten so schwierig, daß ohne die Offenbarung die Menschen im allgemeinen unmöglich in den gewissen und irrtumsfreien Besitz derselben gelangt wären. Darum ist der Menschheit auch für die Erkenntnis dieser Wahrheiten die Offenbarung notwendig, nicht absolut, weil sie die Fähigkeit, in deren Sphäre jene Wahrheiten fallen, besitzt, sondern moralisch, weil dieser Fähigkeit beim Versuche, jene Wahrheiten zu gewinnen, solche Hindernisse entgegen treten, daß, wie es von vornherein klar ist, nur wenige zur gewissen und irrtumsfreien Erfassung derselben gelangen.

Der Inhalt der Offenbarung ist in der Hl. Schrift und in der mündlichen Überlieferung enthalten

Der Inhalt der Offenbarung, die wir von Gott empfangen haben, ist, wie das Vatikanische Konzil weiterhin übereinstimmend mit dem Tridentinum sagt, in der Heiligen Schrift und der mündlichen, von den Aposteln auf uns gekommenen Tradition enthalten. Zur Heiligen Schrift gehören die Bücher des Alten und Neuen Testamentes ganz und mit allen ihren Teilen, wie sie sich in der alten lateinischen Übersetzung, der Vulgata, finden. Die Vulgata nun existiert in vielen, untereinander einigermaßen verschiedenen Ausgaben. Indem das Konzil von der Vulgata spricht, bezeichnet es keine dieser Ausgaben im besondern. Daher können, unbeschadet des Ausspruches des Konzils, in einer dieser Ausgaben Sätze vorkommen, die nicht zur Heiligen Schrift gehören, und es bleibt eine freie Frage für wissenschaftliche Forschungen, welche Ausgaben mit der ursprünglichen Vulgata genau übereinstimmen und das inspirierte Wort Gottes genau wiedergeben.

Die Heilige Schrift vom hl. Geist inspiriert

Worin der besondere Charakter dieser Bücher besteht, kraft dessen wir sie als heilige bezeichnen, erklärt das Vatikanische Konzil mit Rücksicht auf neuere Irrtümer genauer als das Konzil von Trient, und zwar zuerst negativ und dann positiv. Nicht darum hält die Kirche jene Bücher für heilige und kanonische Schriften, weil sie dieselben durch ihre Autorität gut geheißen hat, auch nicht darum, weil diese die geoffenbarten Wahrheiten ohne Irrtum wiedergeben, sondern darum, weil sie, unter der Inspiration des Heiligen Geistes geschrieben, Gott zum Verfasser haben und als von Gott verfaßte Schriften der Kirche übergeben sind. Es ist also zunächst definiert, daß die Heilige Schrift vom Heiligen Geist inspiriert ist; worin aber diese Inspiration besteht, ist insoweit definiert, als gesagt ist, sie bestehe in einer solchen Einwirkung auf den menschlichen Verfasser, daß kraft derselben auch Gott der Verfasser der Bücher genannt werden müsse. – Von diesem Punkte muss die Untersuchung der Theologen ausgehen, welche das Wesen der Inspiration genauer erforschen wollen. Sie müssen sich die Frage vorlegen, welche Einwirkung Gottes auf den menschlichen Verfasser einer Schrift notwendig ist, damit auch Gott wirklich Verfasser derselben sei. Der Theologe wird also bei seiner Untersuchung stets den Begriff der Autorschaft eines Buches vor Augen halten müssen. Wenn er die Inspiration in eine solche göttliche Einwirkung auf den menschlichen Verfasser verlegen möchte, bei welcher Gott nicht wirklich Verfasser der Schrift genannt werden kann, ist er auf einer falschen Fährte.

Der Interpret der Hl. Schrift ist die Kirche

Im letzten Paragraph des zweiten Kapitels erneuert und erklärt das Vatikanische Konzil das Dekret des Konzils von Trient über die Interpretation der Heiligen Schrift: Der Interpret ist abhängig von der Kirche. Er muss in den Dingen des Glaubens und der Sitten, welche zur Auferbauung der christlichen Lehre gehören, die Schrifttexte in dem Sinne erklären, in welchem die Kirche sie versteht. Denn es ist Sache der Kirche, über den wahren Sinn der Schrift zu urteilen. Das Organ der Kirche bei Erklärung der Heiligen Schrift ist das kirchliche Lehramt. Aber auch die übereinstimmende Lehre der Väter über den Sinn einer Stelle ist die Lehre der Kirche. Darum darf der Exeget in Dingen des Glaubens und der Sitten die Heilige Schrift nicht gegen die übereinstimmende Erklärung der Väter auslegen.
Das Dekret beschränkt die Verpflichtung, die Erklärung der Kirche zur Norm der eigenen Erklärung zu nehmen, auf jene Stellen, welche Dinge des Glaubens und der Sitten enthalten. Freilich erklärt es den Exegeten in Bezug auf andere Dinge von dieser Verpflichtung nicht ausdrücklich für frei. Aber da es die Verpflichtung ausdrücklich auf die Dinge des Glaubens und der Sitten beschränkt, nehmen die Theologen, so auch Bischof Gasser in seiner Relation, an, daß in Bezug auf andere Dinge eine solche Verpflichtung auch nicht bestehe. Die Frage, welche Gegenstände denn Dinge des Glaubens und der Sitten, und welche die anderen Dinge sind, kann positiv wohl nicht entschieden werden. Hierzu fehlen genügend Anhaltspunkte in der Geschichte der beiden Konzilien, welche sich dieses Ausdruckes bedienen. Doch scheint aus theologischen Gründen fest zu stehen, daß unter den Dingen des Glaubens und der Sitten die ihrer Natur nach religiösen Dinge, und unter den entgegen gesetzten die profanen zu verstehen sind. (s. Katholik 1898, II, 281 ff. 385ff.)

Das dritte Kapitel

Was Gott geoffenbart, nehmen wir durch den Glauben an

Der Offenbarung entspricht subjektiv der Glaube. Was Gott geoffenbart hat, nehmen wir durch den Glauben an. Über diesen redet die Konstitution im dritten Kapitel. Nachdem sie unsere Pflicht betont hat, Gott durch den Glauben vollen Gehorsam des Verstandes und des Willens zu leisten, stellt sie den zahllosen falschen Begriffs-Erklärungen des Glaubens, von denen sich auch manche in die Werke katholischer Gelehrten verirrt haben, die wahre Definition des Glaubens entgegen. ‚Er ist eine übernatürliche Tugend, durch welche wir unter Anregung und Mitwirkung der Gnade Gottes dasjenige, was er geoffenbart hat, für wahr halten, – nicht wegen der Erfassung der inneren Wahrheit desselben, zu welcher wir durch das natürliche Licht der Vernunft vorgedrungen wären -, sondern auf das Ansehen des sie offenbarenden Gottes selbst hin, der weder irren noch in Irrtum führen kann.‘

Unser Glaube soll nicht unvernünftig sein

Doch soll unser Glaube nicht unvernünftig sein. Die Wahrheit, die wir glauben, erfassen wir freilich selbst nicht. Aber wir erkennen doch, daß Gott es ist, der sie uns mitteilt, und damit wir dieses erkennen, hat er der Offenbarung sein göttliches Siegel aufgedrückt. Dieses Siegel und das Kennzeichen, daß Gott es ist, der die Wahrheiten mitteilt, sind Werke, die nur Gott wirken kann, und mit denen er die Offenbarung begleitet, namentlich Wunder und Weissagungen. Durch solche haben Moses und die Propheten und besonders Christus und hinwiederum die Apostel ihre göttliche Sendung beglaubigt.

Die Wunder des Evangeliums

Es ist hiermit eine Wahrheit ausgesprochen, welche der Geist unserer Zeit ängstlich flieht. Er hat eine ganz besondere Scheu vor der Annahme von Wundern und von einem übernatürlichen Eingreifen Gottes in die Ordnung der Dinge. Den Feinden der christlichen Offenbarung waren die Wunder des Evangeliums der Stein des Anstoßes, den sie sich um jeden Preis wegzuräumen bestrebten. So haben die Rationalisten am Ende des 18. und am Anfang des 19. Jahrhunderts das Unmögliche versucht, die wunderbaren Ereignisse und Tatsachen, die im Evangelium erzählt werden, als natürliche zu erklären, und da man doch bald die Absurdität einer solchen Erklärung einsehen musste, aber trotzdem nichts Übernatürliches annehmen wollte, hat man diese wunderbaren Tatsachen der Bibel selbst geleugnet und die Erzählung derselben für Mythen ausgegeben, die nach der apostolischen Zeit entstanden seien. Auch diese Art, den Wundern aus dem Wege zu gehen, ist als unhaltbar erkannt worden; aber die Scheu vor der Annahme von Wundern ist geblieben; und weithin hat sich die Ansicht verbreitet und eingewurzelt, daß Wunder unmöglich seien. Das Vatikanische Konzil verurteilt dieselbe im vierten zu unserem Kapitel gehörigen Kanon: ‚Wenn einer sagt, Wunder könnten gar nicht geschehen, … so sei er im Banne.‘

Innerliche Erleuchtung und Gnadenbeistand des hl. Geistes

Wie uns aber Gott, so fährt das Glaubensdekret fort, durch äußere Zeichen den Glauben ermöglicht, so hilft uns auch bei der Zustimmung zur Offenbarung die innere Erleuchtung und der Gnadenbeistand des Heiligen Geistes. Ohne Gottes Gnade kann kein Mensch der Offenbarung so zustimmen, wie es notwendig ist, um dadurch einen Schritt auf dem Wege zu unserem übernatürlichen Ziele zu machen. Die Gnade erleichtert nicht nur den Glaubensakt, sondern sie erhebt ihn auch zu einem Akte der übernatürlichen Ordnung und ist unbedingt notwendig, damit er der übernatürlichen Ordnung angehöre. Außerdem muss er, damit er verdienstlich sei, ein freier Akt sein. Die Lehre, daß der Glaubensakt nicht frei, sondern kraft der Gründe, die für die zu glaubende Wahrheit sprechen, notwendig erfolge, war ein Irrtum des Hermes. Diesen verwirft das Konzil im fünften der Canones, die es dem dritten Kapitel hinzu gefügt hat.
Über den Gegenstand des Glaubens sagt das Konzil: Der Katholik muss alles glauben, ‚was in Schrift und Tradition enthalten ist und von der Kirche, sei es durch ihre feierliche Entscheidung, sei es durch ihr ordentliches und allgemeines Lehramt, als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird‘. – Wie dieses zu verstehen ist, haben wir bei Verfolgung der Spezialdebatte des dritten Kapitels gesehen.

Die Notwendigkeit des Glaubens zur Erlangung des Heiles

Die Konstitution betont weiterhin die Notwendigkeit des Glaubens zur Erlangung des Heiles. Keiner ist ohne den Glauben je gerechtfertigt worden, und keiner, der nicht in demselben bis zum Ende verharrt, wird das ewige Leben erlangen. Damit aber der Mensch den Glauben erlangen und in demselben verharren könne, hat Gott durch seinen Sohn eine Kirche gestiftet und dieselbe mit so offenkundigen Zeichen ihres göttlichen Ursprungs ausgestattet, daß sie von allen als Hüterin undLehrerin der geoffenbarten Wahrheiten erkannt werden kann. Denn zur katholischen Kirche allein gehören alle die mannigfachen und wundervollen Veranstaltungen, welche Gott getroffen hat, um die offenkundige Glaubwürdigkeit der christlichen Offenbarung darzutun. Ja die Kirche ist durch sich selbst wegen ihrer wunderbaren Ausbreitung, ihrer hervorragenden Heiligkeit und unerschöpflichen Fruchtbarkeit an allem Guten, wegen ihrer trotz der Ausdehnung bis an die grenzen der Erde bestehenden Einheit und ihrer unüberwindlichen Fortdauer ein großartiger und beständiger Beweisgrund ihrer Glaubwürdigkeit und ein unwiderlegliches Zeugnis für ihre göttliche Sendung.

Die Gewißheit des Glaubens

Einem unter den Nationen aufgerichteten Wahrzeichen vergleichbar, ladet sie daher einerseits diejenigen, welche noch nicht zum Glauben gelangt sind, zu sich ein und gibt anderseits ihren Kindern die Gewißheit, daß der Glaube, den sie bekennen, auf dem festesten Grunde ruht. Und dieses Zeugnis erhält eine wirksame Stütze durch die Kraft von oben. Denn der allgütige Gott kommt anregend und unterstützend den Irrenden zu Hilfe, damit sie zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen, und diejenigen, welche er schon aus der Finsternis ins Licht versetzt hat, bestärkt er durch seine Gnade, daß sie in diesem Lichte verharren; er verläßt keinen, von dem er nicht verlassen wird. Darum sind die Katholiken in einer ganz andern Lage als jene, die, durch menschliche Meinungen verleitet, einer falschen Religion folgen; denn diejenigen, welche unter dem Lehramt der Kirche den Glauben angenommen haben, können nie und nimmer einen gerechten Grund haben, diesen ihren Glauben zu verändern oder in Zweifel zu ziehen.

Das vierte Kapitel

Das Verhältnis von Glaube und Vernunft

Im vierten und letzten Kapitel spricht das Konzil über das Verhältnis des Glaubens zur Vernunft. Es gibt, so lehrt es, zwei Ordnungen des Erkennens, welche durch ihr Prinzip sowohl wie durch ihren Gegenstand verschieden sind; durch das Prinzip: in der einen erkennt man durch die Vernunft allein, in der andern durch den göttlichen Glauben; durch den Gegenstand, weil uns außer den Wahrheiten, welche der Vernunft zugänglich sind, Geheimnisse zu glauben vorgestellt werden, die in Gott verborgen sind und ohne göttliche Offenbarung nicht zu unserer Kenntnis gelangen können.

Die durch den Glauben erleuchtete Vernunft

Freilich kann die durch den Glauben erleuchtete Vernunft, wenn sie emsig, fromm und besonnen forscht, mit Gottes Hilfe einen gewissen und zwar höchst fruchtbaren Einblick in die Geheimnisse gewinnen, teils durch Vergleichung derselben mit den natürlichen Erkenntnissen, teils durch Betrachtung des Zusammenhanges der Geheimnisse unter sich und mit dem letzten Ziele des Menschen; nie aber wird sie imstande sein, die Geheimnisse so zu begreifen wie jene Wahrheiten, welche den ihr eigentümlichen Erkenntnis-Gegenstand bilden. Denn die göttlichen Geheimnisse übersteigen vermöge ihrer Natur den geschaffenen Verstand so sehr, daß sie, auch wenn sie durch die Offenbarung mitgeteilt und im Glauben erfaßt sind, gleichwohl durch den Schleier des Glaubens bedeckt und von einem gewissen Dunkel umhüllt bleiben, solange wir im sterblichen Leben fern vom Herrn pilgern.

Zwischen Glaube und Vernunft besteht kein Widerspruch

So ist denn der Glaube über die Vernunft erhaben. Aber zwischen Glaube und Vernunft besteht kein Widerspruch. Denn derselbe Gott, der die Geheimnisse offenbart und den Glauben eingießt, hat auch dem menschlichen Geiste die Vernunft verliehen, und nie kann die Wahrheit der Wahrheit widersprechen. Wenn Glaube und Wissen sich zu widersprechen scheinen, so kommt dies daher, daß entweder das Dogma des Glaubens nicht im Geiste der Kirche erklärt wird, oder daß unbegründete Meinungen als Vernunft-Wahrheiten gelten. ‚Wir definieren, daß jede Behauptung, die der Wahrheit des erleuchteten Glaubens widerspricht, durchaus falsch ist.‘

Das Recht und die Pflicht der Kirche, die Afterwissenschaft zu ächten

Die Kirche, die Hüterin der Offenbarungs-Wahrheiten, hat von Gott auch das Recht und die Pflicht erhalten, die Afterwissenschaft zu ächten, damit sich niemand durch falsche Weisheit in Irrtum führen lasse. Allen Christgläubigen ist es untersagt, derartige Meinungen, welche der christlichen Lehre widersprechen und als solche erkannt werden, besonders wenn sie von der Kirche verworfen sind, als berechtigte, wissenschaftliche Lehrsätze zu verteidigen, und sie sind gehalten, dieselben als Irrtümer anzusehen, die nur den trügerischen Schein der Wahrheit haben.

Vernunft und Glaube unterstützen sich

Es ist aber nicht genug, zu sagen, daß Glaube und Wissen nicht miteinander streiten: sie unterstützen sich auch gegenseitig und dienen einander. Die Vernunft zeigt und beweist die Grundlagen des Glaubens und baut, von seinem Lichte erleuchtet, die Wissenschaft der göttlichen Dinge aus. Der Glaube aber befreit die Vernunft von Irrtümern und schützt sie gegen dieselben, und er bereichert sie mit mannigfacher Kenntnis. Die Kirche ist weit davon entfernt, die Pflege von Wissenschaft und Kunst zu hindern. Im Gegenteile unterstützt und befördert sie dieselben in vielfacher Weise. Denn sie kennt und schätzt den Nutzen wohl, de daraus für das menschliche Leben hervor geht, und weiß, daß dieselben, wie sie von Gott ihren Ausgang genommen, so auch, wenn sie in der rechten Weise betrieben werden, mit Hilfe seiner Gnade zu Gott hinführen. Sie verbietet auch keineswegs, daß die Wissenschaften innerhalb ihres Bereiches ihren eigenen Prinzipien folgen und ihren eigenen Gang gehen; freilich sucht sie mit Eifer zu verhüten, daß sie mit der geoffenbarten Wahrheit in Widerspruch geraten und eben dadurch Irrtümer in sich aufnehmen oder, ihre eigenen Grenzen überschreitend, in das Gebiet des Glaubens verwirrend hinüber greifen.

Die Glaubenslehre ist kein erdachtes philosophisches Lehrsystem

Denn die von Gott geoffenbarte Glaubenslehre ist nicht wie ein erdachtes philosophisches Lehrsystem dem menschlichen Geiste zur weiteren Ergänzung vorgelegt, sondern der Kirche zur treuen Hut und unfehlbaren Erklärung übergeben worden. Darum ist auch der von der Kirche den Dogmen gegebene Sinn stets fest zu halten und nie unter dem Vorgeben einer tieferen Ergründung von demselben abzugehen.

Segenswunsch des Papstes

Die Konstitution schließt mit einem Segenswunsche für den Fortschritt jeglicher Wissenschaft unter nochmaliger Betonung der Unverletzlichkeit des Dogmas.

Das ist der Inhalt des ersten vatikanischen Glaubensdekretes. Kraft ihrer von Gott verliehenen Autorität hat darin die allgemeine Kirchenversammlung ein lichtes Wahrzeichen aufgestellt, das jedem, der sehen und glauben will, durch die Irrtümer des Atheismus und Rationalismus und einer falschen Spekulation mit unfehlbarer Sicherheit die rechten Wege weist.

aus: Theodor Granderath SJ, Geschichte des Vatikanischen Konzils Von seiner ersten Ankündigung bis zu seiner Vertagung, Bd. 2, 1903, S. 478-486

Die Dogmatische Bestimmung über den katholischen Glauben inkl. der Canones ist hier zu finden: Gesamter Text der Konstitution „De Fide catholica“

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