Von den Mitteln des Heiles – die Beichte
Von der Nachlassung der Sünden in der Beichte
Frage: Was ist die Beichte?
Antwort: Eine ausdrückliche, aber geheime Anklage vor dem Priester über alle, wenigstens schwere Sünden, die man nach der Taufe begangen hat, soweit man sich derselben erinnert, um durch die Lossprechung des Priesters die Nachlassung derselben zu erlangen.
Von dieser Anklage sind die Worte des heiligen Johannes zu verstehen, wenn er schreibt: „Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist er getreu und gerecht, dass Er uns die Sünde verzeihe und uns reinige von aller Bosheit.“ (1. Joh. 1)
1. Wir sagen, die Beichte ist die ausdrückliche Anklage, um dadurch anzuzeigen, dass der Büßer verpflichtet sei, ohne Entschuldigung, ohne Verbreößerung und Verkleinerung und ohne Bemäntelung oder Verschwiegenheit seine Sünde gerade so zu bekennen, wie er sich derselben im Gewissen schuldig findet.
2. Wir sagen, die Beichte sei eine geheime Anklage, um dieselbe von der öffentlichen Bußklage zu unterscheiden, die einst in den ersten Zeiten der Christenheit auch hie und da zugelassen wurde, späterhin aber wegen sich ergebender Ärgernisse abgestellt wurde. Die Anklage für die sakramentalische Beichte hat im Geheimen zu geschehen.
3. Wir sagen, wenigstens über alle schweren Sünden, deren man sich erinnert: Denn wer auch nur eine schwere Sünde geflissentlich und schuldbar verschweigt, der hat umsonst gebeichtet und anstatt das Sakrament zu empfangen, ein Sakrilegium begangen.
Warum auch die lässliche Sünden beichten
Was die lässlichen Sünden betrifft, so kann man dieselben zwar beichten, und dies mit großem Seelennutzen, allein wir sind dazu durch kein Gebot verbunden, und dieselben können auch ohne Beichte durch Akte der Reue und Buße, durch das unendliche Verdienst Jesu Christi getilgt werden. –
Sollte jedoch jemand nicht genug unterrichtet sein, um mit Bestimmtheit zu unterscheiden, was eine lässliche und was eine Todsünde sei, so hat er diesen Zweifel dem Beichtvater anzuzeigen, um nicht aus freiwilliger Unwissenheit schwer zu sündigen.
Man beichtet die lässlichen Sünden auch darum, um sich mehr zu verdemütigen und mithin auch mehrere und größere Gnaden im Sakrament der Buße zu empfangen, besonders wenn man mit der Gnade Gottes so lebt, dass man Gott ohnedies nicht mit schweren Sünden beleidigt.
Man hat jedoch alsdann auch ernstlich zu sorgen, dass man auch über diese lässlichen Sünden, die man beichtet, eine wahre Reue habe, mit dem Vorsatz, sie nicht mehr zu begehen. Denn ohne wahre Reue gibt es keine Vergebung der Sünden, auch nicht im Sakrament der Buße. Wer somit bloß lässliche Sünden beichten und keine derselben wahrhaft bereuen würde, der würde ungültig beichten und beginge ein Sakrilegium.
Fr.: Kann man auch die schon einmal gebeichteten Sünden wieder beichten und die Gnade des Sakramentes der Buße erlangen?
Antw.: Allerdings; wenn man das Glück gehabt hat, seit der letzten Beichte gar nicht zu sündigen. Denn zum gültigen Empfang des Sakramentes der Buße gehört nur die reumütige Anklage über die einst begangenen Sünden, und diese kann so oft wiederholt werden als man will.
Die Gnade des Sakramentes der Buße besteht nämlich darin, dass sie die Sünden tilgt, wenn solche im Gewissen vorhanden sind, oder die heiligmachende Gnade vermehrt, wenn keine neue Sünde begangen wurde, gleichwie das Wasser den Schmutz von uns nimmt, wenn welcher da ist, oder aber die Reinigkeit des Leibes erhöht, wenn man ohnedies nicht beschmutzt gewesen.
Ferner: Gleichwie das Licht ein Zimmer erhellt, das früher dunkel gewesen und darum die Finsternis verscheucht; hingegen die Helle in demselben vermehrt, wenn in demselben auch früher schon ein Licht gebrannt und man noch ein zweites in dasselbe bringt.
Fr.: Wann ist es besonders ratsam, dass man sich über einst begangene Sünden wieder anklage?
Antw.: Wenn man von der letzten Beichte keine oder doch keine schweren Sünden anzugeben hat; da ist es gut, zur Sicherstellung der wahren Reue, dass man am Schluss der Anklage beifüge:
Ich schließe noch ein und klage mich an über diese oder jene schwere Sünde, die ich einst begangen habe. Man nennt dann die Sünde, allein man hüte sich, wenn man schon früher alles aufrichtig gebeichtet hat, sich über die einst begangenen und schon recht gebeichteten Sünden gegen das sechste Gebot wieder umständlich von Neuem anzuklagen; denn dies könnte zu neuen Versuchungen Anlass geben. Man schließe dieselben, wenn man sich wiederholt anklagen will, nur im Allgemeinen ein.
Fr.: Wann muss man sich über die einst begangenen Sünden wieder anklagen?
Antw.: Wenn man das Sakrament der Buße empfangen will und seit der letzten gültigen Beichte durchaus weder eine schwere noch gewisse lässliche Sünden begangen hat.
Ebenso, wenn man eine allgemeine Lebens- und Generalbeichte ablegen muss und früher nicht recht gebeichtet hat.
Die Generalbeichte
Fr.: Was ist die Generalbeichte, und wem ist dieselbe anzuraten?
Antw.: Die Generalbeichte ist eine ausführliche, vollständige Anklage über alle zeitlebens begangenen schweren Sünden. Eine solche Beichte ist jedem anzuraten, der zum ersten Mal zum Tisch des Herrn geht, vor de ersten heiligen Kommunion. Aber auch später, wenn man einen bestimmten Lebensstand ergreift und wenn man durch eine Krankheit oder bei hoch vorgerücktem Alter sich für den Übergnag in die Ewigkeit vorbereitet.
Fr.: Wem ist eine solche Generalbeichte notwendig?
Antw.: Denjenigen, welche ihre Sünden früher nicht gehörig, d. h. nicht aufrichtig oder nicht reumütig genug gebeichtet haben; namentlich den Gewohnheitssündern.
Übrigens ist es jedem sehr anzuraten, dass er, wenn er eine gute Generalbeichte verrichtet hat, späterhin alle Jahre eine Wiederholungsbeichte ablege, von der letzten Genralbeichte angefangen: das dient zur größeren Slebsterkenntnis und zur Sicherstellung der Gültigkeit unserer gewöhnlichen Beichten: hingegen ohne Not, aus Ängstlichkeit oder sonst ungeordneter Frömmigkeit bei jeder Gelegenheit Generalbeichten verrichten wollen, wäre weder heilsam noch rätlich.
Weit besser ist es, man beichtet oft und mit sorgfältiger Vorbereitung und befleißige sich des Fortschritts in den Tugenden und denke an das Gute, was man noch zu tun habe und tun könne, als an das Böse, das man schon getan und nicht mehr ungeschehen machen kann.
Die Einsetzung der Beichte durch Jesus Christus
Fr. Wer hat die Beichte eingesetzt?
Antw.: Jesus Christus, als er gesagt: „Denen ihr die Sünden nachlasst, denen sind sie nachgelassen, und denen ihr sie vorbehaltet, denen sich sie vorbehalten.“ (Joh. 20, 3)
Durch diese feierlichen Worte bestellte Jesus Christus die Apostel und deren Nachfolger im heiligen Amt, die Bischöfe und Priester zu Gewissensrichtern, die da die Gewalt, die Sünden zu vergeben oder vorzubehalten, nach Recht und Gerechtigkeit zum Heil der Gläubigen auszuüben haben. Eben dadurch aber legte er auch diesen bis an das Ende der Zeiten die Pflicht auf, sich dem Priester im Richterstuhl der Buße aufrichtig und vollständig zu offenbaren.
Denn wie sollten die Apostel und ihre Nachfolger, die Bischöfe und Priester,, die ihnen von Christus verliehene Gewalt gehörig ausüben, wenn sie nicht den Zustand des Gewissens der Gläubigen vorerst gehörig erkennen. Dazu gab und gibt ihnen Christus aber keine eigene Offenbarung; mithin, da sie nicht durch sich in die Herzen der Gläubigen einblicken können, so müssen diese sich ihnen selbst offenbaren.
Dazu hatte Christus dieselben auch um so feierlicher verpflichtet, je feierlicher die Art war, mit der er seinen Aposteln diese Gewalt übergab. Er hauchte sie nämlich an und sprach: „Wie mich der Vater gesendet hat, so sende ich euch. Nehmt hin den heiligen Geist. Denen ihr die Sünden nachlasset, u.s.w.“ Der Sinn dieser Worte ist offenbar dieser: Gleichwie ich vom Vater gesendet, die Macht habe, die Sünden zu vergeben, so auch ihr durch mich, in der Kraft des heiligen Geistes, den ich euch gebe.
Wären die Gläubigen dadurch nicht zugleich durch Christi Wille und Wort verbunden worden, sich den Aposteln und ihren Nachfolgern zu nahen und ihnen ihre Sünden zu offenbaren, so wäre die ganze Bevollmächtigung der Sündenvergebung ganz eitel und lächerlich, denn wozu eine Gewalt, die man nicht braucht oder nicht vernünftig ausüben kann. Das eben aber wäre hier der Fall.
Würde Christus der Herr den Aposteln bloß die Gewalt gegeben haben, die Sünden zu vergeben, dann wäre es anders; allein sie sollten auch die Gewalt haben, dieselben vorzubehalten. Die Ausübung einer solchen Gewalt verlangt vollständige Kenntnis des inneren Gewissens-Zustandes, und nicht bloß einen ohnedies trüglichen Außenschein. Allerdings kann auch der beichtende Sünder ein Gleißner und unaufrichtig sein, allein dann hat er die Folge der ungültig erteilten Lossprechung sich selbst und nicht dem durch ihn getäuschten Priester zur Last zu legen. –
aus: F. X. Weninger SJ, Handbuch der christkatholischen Religion, 1858, S. 278 – S. 281
Weitere Beiträge zur Beichte siehe unter
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