Leo XIII. über die Pflichten der Obrigkeit

Hut, bischöflicher Krummstab, Kleidungsstücke eines Papstes

Papst Leo XIII. über die Pflichten der Obrigkeit

Aus der Enzyklika „Libertas“ – Die Kirche und die menschliche Freiheit (20.6.1888)

Papst Leo XIII. sitzt in seiner päpstlichen Kleidung in seinem Arbeitszimmer, links von ihm sieht man auf einem Art Altar ein Kruzifix, rechts ist ein Bücherschrank

Die Staatsgesetze sollen uns fördern in der Erfüllung des ewigen Gesetzes

199 Die Freiheit der Vorgesetzten besteht also auch nicht darin, dass sie frech und willkürlich befehlen können, was ebenso schändlich als für den Staat verderblich wäre; die wahre Autorität der menschlichen Gesetze soll darin bestehen, dass man sieht, wie sie ein Ausfluss des ewigen Gesetzes sind, und dass sie nicht vorschreiben, was nicht in ihm als der Quelle jeglichen Rechtes enthalten ist. Sehr weise bemerkt hierzu Augustinus (De lib. Arb. I, 6, n. 15):

„Ich glaube, du erkennst auch, dass in jenem zeitlichen (Gesetze) nichts gerecht und gesetzmäßig ist, wenn es die Menschen nicht aus dem ewigen (Gesetze) genommen haben.“ Würde also irgendeine Obrigkeit etwas befehlen, das im Widerspruch stände mit den Grundsätzen der gesunden Vernunft und dem Staat schädlich wäre, so hätte es keine Gesetzeskraft, weil es keine Regel der Gerechtigkeit wäre und die Menschen jenem Gute entfremden würde, wofür die menschliche Gesellschaft doch da ist.

Auch der Staat hat die Gebote Gottes zu befolgen

212 … Die Natur selbst belehrt uns, dass der Staat den Bürgern die Mittel und Wege darbieten muss zu einem sittlichen Leben, d. h. zu einem Leben nach Gottes Gesetzen, weil Gott der Ursprung aller Sittlichkeit und Gerechtigkeit ist; es ist demnach der größte Widerspruch, zu behaupten, der Staat habe sich um diese Gesetze nicht zu kümmern, oder er dürfe sogar gegen sie etwas bestimmen.

Außerdem hat die staatliche Obrigkeit die Pflicht, nicht bloß für die äußere Wohlfahrt und äußeren Angelegenheiten, sondern ganz besonders durch weise Gesetzgebung für die geistigen Güter Sorge zu tragen. Wir können uns aber nichts denken, was so sehr geeignet ist, diese Güter zu fördern als jene Gesetze, welche Gott zum Urheber haben; deshalb missbrauchen jene, die bei der Staatsregierung keine Rücksicht auf die göttlichen Gesetze nehmen, die politische Macht entgegen ihrer Bestimmung und gegen das Gebot der Natur.

Aber, wie Wir schon des Öfteren erwähnt haben, noch wichtiger ist es, dass die bürgerliche Gewalt und die geistliche zuweilen einander entgegenkommen müssen, obgleich die bürgerliche Gewalt nicht dasselbe nächste Ziel im Auge haben noch dieselben Wege einschlagen kann, wie die geistliche. Sie besitzen nämlich beide Gewalt über dieselben Untertanen, und nicht selten müssen sie beide über dieselbe Sache bestimmen, wenngleich nicht in derselben Weise. So oft dieses stattfindet, muss es, da ein berechtigter Konflikt nicht möglich ist und dem allweisen Willen Gottes offenkundig zuwiderläuft, eine bestimmte Regel geben, durch welche die Ursache des Konfliktes und Zwiespaltes aufgehoben und ein einmütiges Vorgehen in diesen Sachen erzielt wird.

Nicht mit Unrecht kann man diese Vereinigung vergleichen mit jener, welche zwischen Leib und Seele besteht und beiden zum Segen gereicht; die Trennung ist namentlich für den Leib gefährlich, denn sie raubt ihm das Leben.

Der „moderne“ Staat handelt, als ob er keine Pflichten gegen Gott habe

215 Wird diese Freiheit betrachtet, wie sie im Staatsleben sich darstellt, so behauptet sie, der Staat habe keinerlei Grund, Gott zu verehren und öffentliche Gottesverehrung zu wünschen; kein Kultus dürfe dem andern vorgezogen werden, alle seien gleichberechtigt anzusehen; auch sei auf das Volk keine Rücksicht zu nehmen, selbst da nicht, wo das Volk sich zur katholischen Religion bekennt.

Dies könnte nur der Fall sein, wenn es wahr wäre, dass die bürgerliche Gesellschaft keine Pflichten gegen Gott besäße oder dieselben ungestraft verletzen könnte. Beides ist offenbar falsch; denn es kann nicht bezweifelt werden, dass die bürgerliche Gesellschaft durch Gottes Willen entstanden ist, mag man ihre Bestandteile, oder ihre Form, d. h. die Autorität, oder ihre Ursache oder endlich den großen Nutzen betrachten, den sie in reichem Maße den Menschen darbietet. Gott schuf den Menschen als gesellschaftliches Wesen und stellte ihn unter seinesgleichen, damit er das, was seine Natur verlangt, er aber allein nicht erlangen kann, in Gemeinschaft mit anderen sich erwerbe.

Deshalb muss die bürgerliche Gesellschaft als Gesellschaft Gott als ihren Vater und Urheber anerkennen und sich seiner Macht und Oberherrlichkeit in Ehrfurcht unterwerfen. Ein gottloser Staat oder, was schließlich auf Gottesleugnung hinausläuft, ein Staat, der, wie man sagt, gegen alle Religionen gleichmäßig wohlwollend gesinnt ist und allen ohne Unterschied die gleichen Rechte zuerkennt, versündigt sich gegen die Gerechtigkeit wie gegen die gesunde Vernunft.

Der Staat hat die wahre Religion zu fördern

216 Da im Staate notwendigerweise Einheit im religiösen Bekenntnisse bestehen muss, so hat er sich zu der Religion zu bekennen, welche die einzig wahre ist; diese ist, namentlich in katholischen Staaten, nicht schwer zu erkennen, da an ihr die Merkmale der Wahrheit hervorleuchten. Diejenigen, die an der Spitze des Staates stehen, müssen demnach diese Religion erhalten und beschützen, wenn anders sie in kluger und nützlicher Weise das Wohl aller Bürger, wie es ihre Pflicht ist, fördern wollen.

Die öffentliche Gewalt ist zum Wohle der Untertanen eingesetzt: und wenn sie auch zunächst die Aufgabe hat, die Bürger der irdischen Wohlfahrt des Lebens entgegenzuführen, so soll sie doch nicht die Erlangung jenes höchsten und letzten Gutes, in dessen Besitz die ewige Seligkeit des Menschen besteht, erschweren, sondern erleichtern; das könnten sie aber nicht, wenn sie die Religion vernachlässigen.

Lüge und Laster haben kein Recht

218 Betrachten wir nun auch in Kürze die Rede- und Pressefreiheit.

Wir brauchen kaum zu erwähnen, dass eine solche unbeschränkte, alles Maß und alle Schranken überschreitende Freiheit kein Recht auf Existenz besitzen kann. Das Recht ist nämlich eine sittliche Macht, und es ist daher töricht zu glauben, dasselbe sei von der Natur unterschiedslos und in gleichem Maße sowohl der Wahrheit wie der Lüge, der Sittlichkeit wie dem Laster verliehen. Es besteht ein Recht: das, was wahr und sittlich ist, frei und weise im Staat auszubreiten, damit es möglichst vielen zugutekomme; mit Recht unterdrückt aber die Obrigkeit, so viel sie kann, lügenhafte Meinungen, diese größte Pest des Geistes, wie auch Laster, welche die Seelen und die Sitten verderben, damit sie nicht zum Schaden des Staates um sich greifen.

Der Staat hat das Volk vor verderblichen Irrtümern zu bewahren

Es ist in der Ordnung, dass durch die Autorität der Gesetze auch die Irrtümer eines ausschweifenden Geistes, die das unerfahrene Volk geradezu vergewaltigen, ebenso kräftig unterdrückt werden, wie die mit offener Gewalt an den Schwächeren verübten Ungerechtigkeiten. Und dies umso mehr, da sich der weitaus größere Teil des Volkes vor diesen Scheingründen und verfänglichen Trugschlüssen, namentlich, wenn sie der Leidenschaft schmeicheln, gar nicht oder doch nur sehr scher zu schützen vermag.

Wird unbeschränkte Rede- und Pressefreiheit gestattet, so bleibt nicht mehr heilig und unverletzt; es werden selbst die höchsten und sichersten Urteile unserer natürlichen Vernunft nicht verschont bleiben, trotzdem sie doch das gemeinsame und kostbarste Erbgut des Menschengeschlechtes bilden. Wenn so allmählich die Wahrheit verdunkelt worden ist, gewinnen leicht vielfache und verderbliche Irrtümer die Oberhand. Die Zügellosigkeit wird dabei gerade so viel gewinnen, als die Freiheit Schaden leiden muss; die Freiheit ist eben um so größer und um so gesicherter, je festere Zügel der Zuchtlosigkeit angelegt werden.

Über Fragen, in welchen Gott oder die Kirche kein letztes Wort gesprochen hat, welche Gott der freien Aussprache überlassen hat, kann jeder denken, was er will. Was er für recht hält, mag er auch aussprechen, das ist nicht von der Natur verboten, denn diese Freiheit verleitet niemals die Menschen zur Unterdrückung der Wahrheit, vielmehr verhilft sie uns oft dazu, die Wahrheit zu finden und ans Licht zu ziehen. –
aus: Carl Ulitzka, Lumen de caelo, Praktische Ausgabe der wichtigsten Rundschreiben Leo XIII. und Pius XI., 1934, S. 102 – S. 110

Die gesamte Enzyklika findet sich als PDF auf der Seite: Enzykliken Rundschreiben von Papst Leo XIII.

Siehe auch den Beitrag: Gehorsam gegenüber der staatlichen Obrigkeit

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