Rechtfertigung und Gnadenerwählung

Glaube, Rechtfertigung und Gnadenerwählung

Als Anfang des menschlichen Heiles und als Grundlage und Wurzel der Rechtfertigung galt der Glaube. Der Märtyrer Hierax, einer der sechs Genossen des heiligen Justinus, gab um das Jahr 165 dem Richter auf die Frage: „Wer sind deine Eltern“, die tiefe Antwort: „Unser wahrer Vater ist Christus. Unsere Mutter ist der Glaube an ihn. Meine irdischen Eltern sind bereits tot. Ich stamme aus Ikonium in Phrygien.“ Diesen Glauben empfangen wir von der Kirche. „Er ist der Kirche anvertraut, ein Geschenk Gottes zur Beseelung des Geschöpfes.“ (Ir., Adv. Haer., III, 24, 1)

Der in der Liebe lebendige Glaube wirkt die Werke Gottes. Nur ein solcher Glaube ist verdienstlich vor Gott. Glaube und sittliches Leben gehören als Einheit zusammen. Die sittliche Freiheit des Willens ist dabei die selbstverständliche Voraussetzung. Diese Wahrheit durchzieht die gesamte altchristliche Literatur. Was der Verfasser des sogenannten 2. Klemensbriefes um das Jahr 150 in den Worten ausspricht: „Wenn wir den Willen Christi erfüllen, werden wir Ruhe finden, wo nicht, wird nichts uns vor der ewigen Strafe erretten“ (2. Klem., 6, 7) , das lehrte Papst Klemens ganz im Sinne Christi und der Apostel schon ein halbes Jahrhundert früher. „Selig sind wir, wenn wir die Gebote Gottes halten, in einträchtiger Liebe, auf daß uns durch die Liebe die Sünden nachgelassen werden, durch Werke gerechtfertigt und nicht durch Worte. Beachten wir, daß alle Gerechten mit guten Werken verherrlicht waren, und daß der Herr selbst, nachdem er sich durch gute Werke verherrlicht hatte, darüber erfreut war. Da wir nun ein solches Vorbild haben, wollen wir unverzüglich seinem Willen nachkommen: Mit all unserer Kraft wollen wir die Werke der Gerechtigkeit tun.“ (1. Kl. 50, 5 sowie ibid. 30, 3; 33, 7 und 8) Wer gute Werke tut, „der wird eingeschrieben werden in die Bücher der Lebendigen“. (Pastor Hermae, Sim., 2, 10) Die guten Werke tragen also nicht den Charakter der Sünde, sondern sind verdienstlich für den Himmel, für das „Leben in Unsterblichkeit“ (1. Cl. 35, 2), während ein schlechtes und unbußfertiges Lebens, selbst eine schlechte Lehre, ins ewige Verderben führt, ins „unauslöschliche Feuer“ (Ign., Ad Eph. 16, 2). Nach der allgemeinen Auferstehung des Leibes (Tat., VI, 1 sq.) wird ein strenges Gericht über alle Menschen ergehen: „Der den Mund gegeben zum Sprechen, die Ohren zumHören, die augen zum Sehen, wird alles zur Rechenschaft ziehen, ein gerechtes Urteil fällen und jedem nach Verdienst seinen Lohn geben.“ (Theoph., Ad Autol. I, 14)

Unter diesen verdienstlichen Werken verstand die alte Kirche die Erfüllung des Sittengesetzes des Dekalogs (Vgl. Didaché, Kap. 2), „die Werke der Gerechtigkeit, Eintracht, Demut, Enthaltsamkeit“ (1. Cl., 30 und 33), auch Fasten (In der Didaché wird das fasten am Mittwoch und Freitag als urchristlicher gebrauch erwähnt) und Almosengeben: „Wenn du etwas in deinen Händen hast, so gib es als Sühne für deine Sünden.“ (Didaché 4, 6; Pastor Hermae, Sim., 2)

So verdienstlich solche Werke sind, und so notwendige Reue und Buße und der Wille, die Gebote zu halten, der Rechtfertigung voran gehen müssen, so ist diese selber doch ein Gnadengeschenk des göttlichen Willens: „Alle haben Ehre und Herrlichkeit erlangt nicht durch sich selbst oder durch ihre Werke oder wegen ihrer Gerechtigkeit, die sie übten, sondern durch seinen Willen. Auch wir, die wir durch seinen Willen in Christus Jesus berufen sind, werden nicht durch uns selbst gerechtfertigt noch durch unsere Weisheit oder Einsicht oder Frömmigkeit oder durch die Werke, die wir vollbracht haben in der Herrlichkeit des Herzens, sondern durch den Glauben, durch den der allmächtige Gott alle von Anbeginn gerechtfertigt hat.“ (1. Cl., 32, 3 und 4) Diese Worte des Papstes Klemens aus dem ersten Jahrhundert, der andererseits, wie wir vorhin sahen, mit solcher Bestimmtheit die Notwendigkeit der guten Werke betont, sagen dasselbe, was anderthalb Jahrtausend später die Kirche auf dem Trienter Konzil in die Worte geprägt hat: „Wir heißen durch den Glauben gerechtfertigt, weil der Glaube der Anfang des menschlichen Heiles und die Grundlage und Wurzel der ganzen Rechtfertigung ist, ohne welchen es unmöglich ist, Gott zu gefallen und zur Gemeinschaft seiner Kinder zu gelangen. Aus Gnade gerechtfertigt aber heißen wir darum, weil nichts von dem, was der Rechtfertigung voran geht, weder Glaube noch Werke, die Gnade der Rechtfertigung selber verdient. Wenn sie nämlich Gnade ist, so ist sie nicht die Folge von Werken; sonst wäre – wie derselbe Apostel sagt – die Gnade nicht mehr Gnade.“ (Conc. Trid., Sess. VI, C: 8)

Die Gnadenerwählung ist ein freies Werk der göttlichen Liebe: „Der Vater, der die Schöpfung und sein Wort trägt, und das Wort, das vom Vater getragen wird, gibt den Geist allen, wie der Vater es will, dem einen, das nur erschaffen ist, gibt er das Sein, dem andern, das aus Gott geboren ist, gibt er die Annahme an Kindesstatt.“ (Ir., Adv. Haer., V, 18, 2)

Der durch die Gnade Gottes in Glaube und Taufe Gerechtfertigte konnte, wenn er gefallen, durch die Buße von neuem gerechtfertigt werden. „Was wir gefehlt haben, dafür wollen wir Verzeihung erflehen.“ (1. Cl. 51, 1) Die alte Kirche wies darauf hin, daß Gott selber schon im Alten Bund so oft die Buße angeboten hat. „Viele oder vielmehr unzählige Stellen finden sich in der Heiligen Schrift über die Buße, da Gott das Menschengeschlecht immer von allem sündigen Wesen zu sich bekehren will.“ (Theoph., Ad Autol., 11) Das musste im Neuen Bund noch mehr gelten als im Alten. Doch war diese Buße mit dem Bekenntnis der Sünden verbunden: „Der Herr bedarf gar nichts; er braucht von niemand etwas, nur daß man ihm ein Bekenntnis ablege.“ (1. Cl. 52, 1) „Es ist besser für den Menschen, sich über seine Verfehlungen anzuklagen, als sein Herz zu verhärten.“ (Ib., 51, 3) „Bekenne deine Sünden! Schreite nicht zum Gebet mit einem schlechten Gewissen! Das ist der Weg des Lichtes.“ (Barn. 19, 12; so fast wörtlich schon die Diaché 4, 14 „In der Versammlung sollst du deine Fehltritte bekennen und zum Gebet nicht hintreten mit schlechtem Gewissen. Dies ist der Weg des Lebens.“

Dieses Sündenbekenntnis war besonders als Vorbereitung für das am Sonntag dargebrachte Opfer gefordert: „Am Tage des Herrn versammelt euch, brecht das Brot und sagt Dank, nachdem ihr zuvor eure Sünden bekannt habt, damit euer Opfer rein sei!“ (Didaché, 14, 1) Der Opfercharakter der eucharistischen Feier wird klar ausgesprochen: „Schon Malachias (1, 10-12) hat von den Opfern vorher gesagt, die wir an allen Orten ihm darbringen, d. h. von dem Brot und dem Kelch der Eucharistie.“ (Justin, Tryph. 41) Christus gab beim Abendmahl „die Anweisung zum Opfer des Neuen Bundes, das die Kirche von den Aposteln übernommen hat und auf der ganzen Welt Gott darbringt.“ (Ir., Adv. Haer. IV, 17, 5) Bei diesem sonntäglichen Opfer der Messe war die gesamte Gemeinde zugegen, um im Opfer die heilige Kommunion zu empfangen: „An dem tage, den man Sonntag nennt, findet eine Versammlung aller statt, die in Städten oder auf dem Lande wohnen. Dabei werden die Denkwürdigkeiten der Apostel oder die Schriften der Propheten verlesen. Dann gibt der Vorsteher in einer Ansprache eine Ermahnung. Hierauf erheben wir uns alle und senden Gebete empor. Wenn wir mit den Gebeten zu Ende sind, werden Brot, Wein und Wasser herbei geholt. Der Vorsteher spricht Gebete und Danksagungen. Das Volk stimmt ein, indem es das Amen sagt. Darauf findet die Ausspendung statt: jeder erhält seinen Teil von dem Konsekrierten. Den Abwesenden wird es durch die Diakone gebracht.“ (Justin, 1. Apol., 67)

Die Kommunion galt als tatsächliche Teilnahme am wirklichen Leib des Herrn. Die Verbindung mit Christus in der Kommunion war der Urkirche der stärkste Ausdruck der kirchlichen Einheit: „Diese Nahrung heißt bei uns Eucharistie. Niemand darf daran teilnehmen, als wer unsere Lehre für wahr hält, das Bad zur Nachlassung der Sünden und zur Wiedergeburt empfangen hat und nach den Weisungen Christi lebt. Denn nicht als gewöhnliches Brot oder gewöhnlichen Trank nehmen wir sie; sondern wir sind belehrt worden, daß die durch gebet um den Logos unter Danksagung geweihte Nahrung, mit der unser Fleisch und Blut durch Umwandlung genährt wird, Fleisch und Blut jenes Fleisch gewordenen Jesus sei.“ (Iib., 66) „Es ist nur ein Fleisch unseres Herrn Jesu Christi und nur ein Kelch zur Einigung mit seinem Blut, nur ein Altar, wie nur ein Bischof ist in Verbindung mit dem Presbyterium und den Diakonen.“ ( Ignat., Ad Philad., 4) Schon im ersten Jahrhundert erklingen über die Eucharistie die herrlichen Worte: „Wie dieses gebrochene Brot auf den Bergen zerstreut war und zusammen gebracht eins wurde, so werde, o Herr, deine Kirche zusammen gebracht von den Enden der Erde zu deinem Königreich.“ (Didaché 9, 4) Die öftere Kommunion stärkt in der Gemeinschaft des Glaubens und festigt die Einheit der Kirche. „Befleißet euch, daß ihr häufiger zusammen kommt zur Feier der Eucharistie Gottes und zum Lobe. Denn wenn ihr euch oft versammelt, wird die Macht Satans gebrochen und sein verderblicher Einfluss in der Eintracht eures Glaubens aufgehoben.“ (Ign., Ad Eph. 13, 1)

Als Fundament der Glaubenseinheit erschien die Einigkeit der Kirchen-Gemeinschaft, als deren Träger das von Christus eingesetzte kirchliche Amt: “Es ziemt sich deshalb, dem Willen des Bischofs entsprechend zu wandeln. Euer ehrwürdiges Presbyterium, seines Gottes wert, ist so mit demBischof verbunden wie die Saiten mit der Zither. Deshalb erklingt Jesu Christi Lied in eurer Eintracht und einmütigen Liebe. Aber auch die einzelnen sollen einen Chor bilden, damit ihr in Eintracht zusammen stimmt, in Einigkeit die Melodie Christi auffasset und mit einer Stimme durch Jesus Christus dem Vater singt, auf daß er euch höre und aus euren guten Werken erkenne, daß ihr Glieder seines Sohnes seid“ (Ib., 4, 1 und 2) Im kirchlichen Amt gibt es Rangstufen, eine Hierarchie, eine heilige Rangordnung: „Der Bischof führe an Gottes Statt den Vorsitz, die Priester an Stelle des Apostelsenates; die mir so lieben Diakone seien beauftragt mit dem Dienste Jesu Christi: Ohne diese kann man von keiner Kirche reden.“ (Ign., Ad Magn. 6, ad Trull. 3, 1)

Die Bedeutung des kirchlichen Amtes für die Erhaltung der Reinheit des Glaubens und der Einheit der Lehre offenbarte sich früh, und zwar im Kampf mit der Häresie. In der Auseinandersetzung mit dem Judentum und Heidentum genügte die auf Vernunft und Schrift aufgebaute Lehre, wie sie die apostolischen Väter und frühchristlichen Apologeten klar und durchweg mit gutem Geschick vortrugen. Aber neben diesen beiden Gegnern des Christentums erhob sich ein dritter, weit gefährlicherer als jene beiden: Die Irrlehre der Gnosis, die erste Häresie des Christentums. Diese ging mit Aufbietung großer Geistesspekulation vor, und sie berief sich ihrerseits auf die Schrift, die sie in ihrem Sinn deutete. –
aus: Konrad Algermissen, Konfessionskunde, 1939, S. 212 – S. 216

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