Pius XI Gehorsam gegenüber der Kirche

Hut, bischöflicher Krummstab, Kleidungsstücke eines Papstes

Porträt des Papstes Pius XI Er schaut nach rechts, ernst und vornehm

Gehorsam gegenüber der Kirche

Auszug aus der Enzyklika „Casti connubii“ Pius XI.

1731 Die Übereinstimmung der Ehe und Ehesitten mit dem göttlichen Gesetz, ohne die ihre Erneuerung erfolglos wäre, setzt sodann voraus, daß Gottes Gesetze von allen leicht, mit voller Sicherheit und ohne Beimischung von Irrtum erkannt werden. Nun weiß aber ein jeder, wie vielen Täuschungen das Tor geöffnet und wie viel Irrtum der Wahrheit beigemischt würde, wenn der einzelne allein mit dem bloßen Lichte seiner Vernunft sich voranhelfen oder die Wahrheit durch eigene Auslegung der Offenbarung ausfindig machen müsste. Wenn das schon von vielen anderen Wahrheiten der sittlichen Ordnung gilt, so gilt es erst recht in Sachen der Ehe, wo die sinnliche Leidenschaft den schwachen Menschen so leicht überrumpeln, täuschen und verführen kann. Dies um so mehr, als die Beobachtung des göttlichen Gebotes von den Gatten zuweilen schwere und langandauernde Opfer verlangt, Opfer, die der schwache Mensch, wie die Erfahrung lehrt, als ebenso viele Entschuldigungen ansieht, um sich von der Beobachtung des Gottesgebotes zu entbinden.

1732 Damit also nicht nur ein erdachtes oder entstelltes Gesetz Gottes, sondern seine wahre und richtige Kenntnis des Menschen Geist erleuchte und sein Verhalten bestimme, muss zur Hingabe an Gott und zum aufrichtigen Verlangen, ihm zu dienen, der kindliche und demütige Gehorsam gegen die Kirche treten. Denn sie, die Kirche, hat Christus der Herr zur Lehrerin der Wahrheit bestellt, auch zur Leitung und Führung im sittlichen Leben, wenngleich hier vieles dem Menschenverstand an sich nicht unzugänglich ist. Denn gleichwie Gott bezüglich der natürlichen religiösen und sittlichen Wahrheiten dem Lichte der Vernunft die Offenbarung beigegeben hat, damit, was recht und wahr ist, „auch im gegenwärtigen Zustand des Menschheit von allen leicht, mit voller Sicherheit und ohne jeglichen Irrtum erkannt werden könne“ (Vatik. Konzil. Sess. III c.2. Denzinger Nr. 1786)], so hat er zum selben Zwecke die Kirche zur Hüterin und Lehrerin aller religiösen und sittlichen Wahrheiten bestimmt. Ihr sollen daher die Gläubigen gehorchen und ihr Denken und Sinnen unterordnen, um ihren Geist vor Irrtum und ihr sittliches Leben vor Entartung zu bewahren.

1733 Und damit sie sich dieser ihnen von Gott in seiner Freigebigkeit geschenkten Hilfe nicht berauben, müssen sie den schuldigen Gehorsam nicht nur den feierlichen Entscheidungen der Kirche, sondern in entsprechender Weise auch den übrigen Satzungen und Bestimmungen leisten, durch die gewisse Ansichten als gefährlich oder verkehrt verboten und verurteilt werden. (vgl. Vatik. Konzil, Sess. III c.4. Denzinger Nrm. 1795-1880; Cod. Iur. Can., c. 1324)

Daher sollen sich die Christgläubigen auch in den heutigen Ehefragen hüten, zu sehr ihrem eigenen Urteil zu trauen und sich von der falschen Freiheit der menschlichen Vernunft oder der „Autonomie“, wie man sie nennt, verführen zu lassen. Denn es paßt ganz und gar nicht zu einem wahren Christen, seinem eigenen Urteil so stolz zu vertrauen, daß er nur dem, was er selbst durch Einsicht in die inneren Gründe erkannt hat, seine Zustimmung geben wollte, die Kirche aber, die von Gott zur Unterweisung und Leitung aller Völker bestellt wurde, als rückständig in Bezug auf die moderne Welt ihre Probleme ansehen oder auch nur dem zustimmen und sich unterordnen wollte, was sie durch die genannten feierlichen Entscheidungen befiehlt. Gerade, als ob ihre anderen Entscheidungen zunächst einmal als falsch angenommen werden könnten oder als ob sie nicht hinreichende Gewähr für ihre Wahrheit und Sittengemäßheit böten. Es ist, im Gegenteil, allen wahren Jüngern Christi, ob gebildeten oder ungebildeten, eigen, in allen Belangen des Glaubens und der Sitten sich von der heiligen Kirche Gottes leiten und führen zu lassen, durch ihren obersten Hirten, den Römischen Papst, der seinerseits von Jesus Christus, Unserem Herrn, geleitet wird. –
aus: Anton Rohrbasser, Heilslehre der Kirche, Dokumente von Pius IX. bis Pius XII., 1953, S. 1087 – S. 1088

Gesamte Enzyklika: Pius IX. Casti connubii Die christliche Ehe

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