Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Autonomie
Autonomie des Willens, das von Kant namentlich dem Utilitarismus eines Hume und Wolff gegenüber gestellte Moralprinzip: Letztere Quelle des sittlichen, des kategorischen Imperativs ist der menschliche Wille selbst; seine Bestimmung durch außer ihm liegende Beweggründe, auch durch göttliches Gesetz, Glückseligkeit, Gemeinwohl, ist als Fremd-Gesetzlichkeit (Heteronomie) abzuweisen; die Befolgung eines fremden Gesetzes ist nur dann sittlich (nicht nur legal), wenn es von dem eigenen autonomen Willen als vernünftig auf- und angenommen wird. Im Sinne dieser sittlichen Autonomie des Willens haben auch Fichte (System der Sittenlehre), Hegel, Schelling und die meisten modernen Moralphilosophen ihre Systeme entwickelt und die autonome Moral (Laienmoral) begründet, die eine religiöse Begründung der Moral, ihre Herleitung von einem göttlichen Gesetz ablehnt.
Ohne Zweifel ist die sittliche Güte einer menschlichen Handlung davon abhängig, daß der Mensch aus innerer Überzeugung und mit freier Hingabe des Willens das gute verrichtet. Bloß äußere Erfüllung ohne innere Zustimmung ist Sklavendienst und auch mit dem Christentum im Widerspruch, das auf die innere Gesinnung den Hauptwert legt. Daß aber endgültig nur des Menschen eigener Wille und eigenes Gesetz den letztenGrund alles sittlichen Handelns bilden dürfe, könnte nur dann behauptet werden, wenn der Mensch in seinem Sein und Streben völlig autonom und nicht einem Schöpfer und dessen göttlichen Willen unterworfen wäre, wie das Christentum es lehrt. Daher steht die autonome Moral im Gegensatz zu grundlegenden christlichen Wahrheiten. Danach schafft nicht unsere Vernunft den sittlichen Imperativ, sondern verkündet ihn uns nur, und zwar als Lebensordnung, die dem Geschöpf vom Schöpfer gegeben ist. Sie entspricht des Geschöpfes innerstem Wesen (Augustinus: lex intima) und erscheint daher nicht als etwas Heteronomes, wenn sie auch zuweilen zu unserem sinnlichen Triebleben in Gegensatz tritt. Aus dem göttlichen Ursprung erklärt sich die wesentlichen Unveränderlichkeit des Sittengesetzes und seine alles überragende Autorität. Diese bleiben unerklärlich, wenn man den sittlichen Imperativ nur auf Selbstverpflichtung des Willens zurück führt, die übrigens an einem innern Widerspruch leidet. Wie die moderne Entwicklung der Ethik beweist, führt die Autonomie zum Subjektivismus.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, S. 856